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Eingabe des Mieterbundes wurde abgelehnt

Der Mieterbund Regensburg e.V. hatte Ende November 2012 zum Thema „Soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ eine Eingabe an den Stadtrat gerichtet. Darin forderte er die Stadträte auf, über vier Punkte abzustimmen, die eine Weisung an die Stadtbau GmbH bedeutet hätten. Am 14. März 2013 wurde im Beisein von Joachim Becker, dem Geschäftsführer der Stadtbau, in einer nicht öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Beteiligungsausschusses über die Eingabe ausführlich diskutiert und entschieden. Alle vier Forderungen wurden abgelehnt. Die erste Forderung des Mieterbundes, die Mieterhöhungen für alle Haushalte, die im Wirkungsbereich der Stadtbau liegen, auf maximal 15 Prozent innerhalb von vier Jahren einzuschränken, wurde mehrheitlich für erledigt erklärt: Das Mietrechtsänderungsgesetz, das auf Bundesebene beschlossen wurde und zum 1. Mai 2013 in Kraft tritt, ermöglicht zukünftig in Gebieten, in denen Wohnungsnot herrscht, die Begrenzung der Mieterhöhung auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu senken. Welche Gebiete das sein sollen, dürfen die Landesregierungen per Rechtsverordnung für die Dauer von maximal fünf Jahren festlegen. Es bestand im Ausschuss Einvernehmen darüber, dass die Stadt einen Antrag an den Freistaat stellen soll, um in diese Gebietskulisse aufgenommen zu werden. Der OB kündigte an, dass schon im nächsten Stadtplanungsausschuss eine Beschlussvorlage auf die Tagesordnung gesetzt wird, um die Möglichkeiten des Mietrechtsänderungsgesetzes zu nutzen und Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 Prozent zu begrenzen. Diese Auflage soll nach Meinung der Verwaltung und der Mehrheit der Ausschussmitglieder nämlich nicht nur für die Stadtbau, sondern für alle Anbieter von Mietwohnungen in Regensburg gelten. Der zweite Punkt, wonach die Modernisierungsumlage von elf auf maximal neun Prozent der jährlich aufgewendeten Kosten gesenkt werden solle, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Erstens gibt es bereits einen Beschluss des Bundesrats, die elf Prozent beizubehalten, und zweitens würde man mit der Begrenzung der Stadtbau notwendige Handlungsspielräume nehmen: Praxis der Stadtbau ist es, bei Modernisierungsmaßnahmen die Höhe der jeweiligen Ausgangsmiete miteinzubeziehen, um eine Angleichung von einzelnen Mieten zu erreichen. Dies dient der Mietgerechtigkeit. Die Stadtbau hat von 2010 bis 2012 insgesamt 348 Mietwohnungen modernisiert. Dabei lag der Durchschnitt der modernisierungsbedingten Mieterhöhungen laut Stadtbau bei lediglich 6,8 Prozent der Modernisierungsaufwendungen – elf Prozent wurden nur in wenigen Einzelfällen erreicht. Die dritte Forderung des Mieterbundes, dass Mieter, die bereits in einer Stadtbau-Wohnung leben und eine Verkleinerung der Wohnfläche um mindestens zehn Prozent wünschen, eine niedrigere Bruttowarmmiete im Vergleich zur vorherigen Wohnung zugesagt bekommen, wurde von allen Ausschussmitgliedern zurückgewiesen. Dass die Stadtbau ein Auge darauf haben solle, Alleinstehenden kleinere Wohnungen anzubieten, damit 3- bis 4-Zimmer-Wohnungen wieder für Familien zur Verfügung stehen, wurde von allen Ausschussmitgliedern begrüßt. Eine aktuelle Umfrage der Stadtbau zeigt jedoch auf, dass nur ganz wenige Mieter (fünf von 68 befragten Mietern der Stadtbau) aus ihrer Wohnung ausziehen würden, da sie ihr gewohntes Umfeld und die nachbarschaftlichen Beziehungen nicht aufgeben möchten: Die Wohnung wird als Besitzstand empfunden, den man auch im fortgeschrittenen Alter nicht aufgeben möchte. Finanzielle Anreize spielen dabei keine Rolle, so dass lediglich Mitnahmeeffekte entstehen würden. Die letzte Forderung hatte der Mieterbund in einen Vorwurf gekleidet: Die Stadtbau habe durch vorzeitige Rückzahlungen von Darlehen an die Landesbodenkreditanstalt die Belegungsbindungen von Wohnungen verkürzt. Diese Praxis, so der Mieterbund, solle eingestellt werden. Stadtbau-Geschäftsführer Joachim Becker wies die Vorwürfe des Mieterbundes als nicht zutreffend zurück. Unter seiner Ägide, so Becker, seien keine Darlehen vorzeitig zurückgezahlt worden, um Belegungsbindungen aufzulösen. Dies mache auch keinen Sinn, da aufgrund gesetzlicher Vorgaben die einmal festgeschriebene Bindung auf Jahre hinaus erhalten bleibe. Daher wurde auch der vierte Punkt der Eingabe des Mieterbundes einstimmig abgelehnt.
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