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Fall Riekofen: Der Gutachter spricht von Kernpädophilie

Ehemaliger Pfarrer Peter K. ist im Bezirksklinikum „Homoerotische Kernpädophilie”: Zu dieser Einschätzung kommt das neue Gutachten von Dr. Bernd Ottermann im Fall des früheren Pfarrers von Riekofen (Landkreis Regensburg), Peter K. (39). Bereits im Jahr 1999 hatte der Mediziner ein Gutachten erstellt, weil der Pfarrer zwei damals neun und zwölf Jahre alte Buben an den Geschlechtsteilen berührt hatte. Bald steht der Geistliche erneut vor Gericht: K. soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg in der 800-Seelen-Gemeinde Riekofen zwischen 2004 bis zu seiner Verhaftung im August 2007 in 20 Fällen erneut einen damals 13jährigen Ministranten missbraucht haben. Sein Strafverteidiger Dr. Alois Kölbl will im Prozess die Schuldfähigkeit seines Mandanten angesichts des neuerlichen Gutachtens in Zweifel ziehen: „Mein Mandant ist aufgrund dieser Neigung nur eingeschränkt schuldfähig”. Zudem sei es bei den Mißbrauchsfällen „nicht bis zum Eindringen in den Körper gekommen”. Bereits bei der ersten Verurteilung legte Gutachter Dr. Ottermann dem Amtsgericht Viechtach auf 40 Seiten dar, dass Peter K. unheilbar pädophil ist. Eine Amtsrichterin verurteilte den Priester im Juli 2000 zu einem Jahr Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Auflage damals: Er darf nicht in der Jugendseelsorge arbeiten. Vor dem Urteil hatte der Personalreferent des Bistums Regensburg dem pädophilen Pfarrer einen Klinikaufenthalt verordnet: In einer kirchlichen Klinik der Barmherzigen Schwestern des heiligen Vinzenz von Paul sollte K. wieder „gesunden”. Dort übernahm der Klinikleiter persönlich die Therapie – am Ende der Bewährungszeit erteilte ihm der Mediziner und Psychotherapeut sogar einen Freischein: Der Missbrauch der Buben in Viechtach sei, so der Mediziner in seinem Abschluss-Bericht, „nur ein regressiver Rückfall” auf Kindertage gewesen. Heute befindet sich der Geistliche im Bezirkskrankenhaus Regensburg und unterzieht sich einer Therapie. Rechtsanwalt Kölbl will in den nächsten Wochen mit der Familie des Opfers Kontakt aufnehmen. Dass der Geistliche trotz des eindeutigen Gutachtens für das Amtsgericht wieder in der Seelsorge eingesetzt wurde, erklärt Rechtsanwalt Kölbl so: „Weder der behandelnde Therapeut, noch das Bistum Regensburg und mein Mandant hatten das sehr eindeutige Gutachten damals vorliegen”. Der Justiz sei vorzuwerfen, dass sie das Bistum nicht ausführlich über den Missbrauchs-Fall informiert habe, „und bei der Kirche hat es wohl auch keiner so genau wissen wollen”, meint Rechtsanwalt Kölbl.
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