Fast 300.000 Euro Steuern hinterzogen? Ex-OB-Kandidat der AfD erneut vor Gericht
Nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe im November 2024 muss sich Manfred H. seit heute wieder vor Gericht verantworten. Erneut geht es um nicht gezahlte Sozialabgaben – und um Steuerhinterziehung.

Man fragt sich, was Manfred H., ehemals CSU, ehemals Bürger für Regensburg, ehemals Freie Wähler, geritten haben muss, als er kurzzeitig versuchte, als Oberbürgermeisterkandidat für die AfD anzutreten. Nicht in erster Linie, weil es sich um eine rechtsextreme Partei handelt, die gerade in Regensburg einschlägig bekannte Persönlichkeiten hervorgebracht hat. Sondern weil er aktuell unter laufender Bewährung steht.
Die Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten plus Geldstrafe liegt noch nicht lang zurück – November 2024. Die vom Gericht als zutreffend erkannten Vorwürfe wiegen schwer: Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 258 Fällen, 600.000 Euro Schaden. Angesichts dessen müsste ihm klar gewesen sein, dass all das bekannt wird und er mit Berichterstattung zu rechnen hat. Solche Vorwürfe gegen einen OB-Kandidaten sind von öffentlichem Interesse.
Nächste Anklage wird seit heute verhandelt
Die Opferrolle, die der 66-Jährige anlässlich seines Rückzugs von der Kandidatur in der Mittelbayerischen Zeitung einzunehmen versuchte („Jeder bekommt eine zweite Chance. Nur nicht, wenn man bei der AfD antritt.“), ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar und wirkt realitätsfern.
Seit heute wird zudem eine weitere Anklage gegen H. vor dem Landgericht Regensburg verhandelt, die seinen Kandidaturversuch umso unverständlicher macht.
Staatsanwaltschaft beziffert Schaden auf fast 300.000 Euro
Die Anklage wirft dem früheren Taxiunternehmer, der zuletzt acht Fahrer beschäftigte, zum einen erneut das Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 49 Fällen vor – Schaden für die Sozialkassen: 38.437,09 Euro. Außerdem soll er zwischen den Jahren 2017 und 2021 falsche bzw. gar keine Steuererklärungen abgegeben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Hinterziehung von Lohn- und Umsatzsteuer vor – der in der Anklage bezifferte Gesamtschaden beläuft sich demnach auf 282.889,29 Euro. Ein Großteil davon betrifft die Lohnsteuer für seine Fahrer – in 48 Fällen soll H. hier inhaltlich unrichtige monatliche Lohnsteueranmeldungen gegenüber dem Finanzamt abgegeben haben.
AfD ohne OB-Kandidaten
Von seiner Kandidatur für das Oberbürgermeisteramt hatte sich H. nach einer Veröffentlichung bei regensburg-digital bereits Anfang Oktober zurückgezogen. Die Regensburger AfD gab sich damals überrascht von den Vorwürfen – und geht nun ohne OB-Kandidat in die Kommunalwahl.
Der Prozess gegen den 66-Jährigen wird am kommende Mittwoch fortgesetzt.
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Mr. T.
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Ich frage mich, was Stefan Aigner geritten haben muss, als er öffentlich gemacht hat, dass die AfD mit einem verurteilten Kandidaten zur OB-Wahl antritt. Es wäre noch viel lustiger gewesen, den Odlwagen mit Karacho an die Rathausmauer fahren zu lassen. Die Mittelmäßige mit Ihrem Chefreporter hätts eh nicht alleine herausgefunden.
In den Reihen der Partei ist es eben schwer, unbelastetes Personal zu finden.
Auch der Wixl in Schwandorf hat grad viel Pech mit seiner Personalauswahl: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-lueth-bundestag-100.html
Mr. B.
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Sehr gute Recherche von R-D.