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Fußballeuropameisterschaft in Frankreich: Die Oberpfälzer Polizei ist vorbereitet

Das sportliche Großereignis „Fußballeuropameisterschaft in Frankreich“ beginnt in wenigen Tagen.

Ein Ereignis, das nicht nur bei den Fußballbegeisterten das EM-Fieber steigen lässt. An dieser Endrunde nehmen erstmals 24 Mannschaften teil. Wichtig ist, dass Freude und Euphorie von Fans aller Nationalitäten im Vordergrund stehen sollen. Die Oberpfälzer Polizei wird bei der Beobachtung der zahlreichen Veranstaltungen und des Verkehrsgeschehens quer durch den Regierungsbezirk mit einer angemessenen Einschreitschwelle agieren.

Vereinzelt sind bereits mit Fähnchen und Fahnen geschmückte Fahrzeuge im Straßenverkehr zu beobachten. Hier gilt für jeden Fahrzeugführer, selbst dafür zu sorgen, dass durch diese Gegenstände die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht negativ beeinträchtigt wird.

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Insbesondere Sichtbehinderungen oder wegfliegende Fähnchen bei hoher Geschwindigkeit seien beispielhaft erwähnt. Gerade bei Autobahnfahrten sollten die meist nicht allzu stabil ausgeführten Scheibenfähnchen vor der Fahrt abgenommen werden. Auch kann es durch das Aufziehen von Stoffhauben an den Außenspiegeln zur Verdeckung der integrierten Blinker kommen.

Die nahezu obligatorisch stattfindenden Autokorsos nach Spielende durch ganze Gemeinden und an exponierten Örtlichkeiten, stehen im besonderen Focus der polizeilichen Aufmerksamkeit.

Bei diesen von Enthusiasmus und Losgelassenheit geprägten Fahrzeugkolonnen waren in der Vergangenheit Verstöße in Form von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, aber auch verletzte Personen festzustellen.

Die polizeiliche Präsenz sowie polizeiliches Einschreiten orientiert sich daher im Besonderen an sicherheitsrelevanten Feststellungen,  rechtsfreie Räume werden dabei selbstverständlich nicht geduldet.

Folgende Verhaltensregeln gibt die Polizei den Teilnehmern von Autokorsos mit auf den Weg.

Beim Thema Fahrzeuge führen und Alkoholkonsum gilt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Null-Toleranz-Grenze.

Fahrzeugführer sind dafür verantwortlich, dass keine Personen auf Fahrzeugdächern und Motorhauben sitzen oder in Cabriolets oder auf Ladeflächen von Fahrzeugen stehen. Auch das Hinauslehnen aus den Seitenfenstern oder einem Schiebedach wird beanstandet werden. Natürlich hat der Sicherheitsgurt angelegt zu sein.

Das Zufahren auf einzelne Personen oder Personengruppen hat natürlich genauso zu unterbleiben. Gerade bei der Fahrt durch ein Spalier aus Menschen gilt besondere Vorsicht und auch Rücksicht.

Ein Autokorso ist kein Freibrief für Rotlichtverstöße, auch daran sei erinnert.

Beim Schwenken mit Fahnenstangen ist entsprechende Vorsicht walten zu lassen.

Die polizeilichen Appelle richten sich aber auch an Passanten und Fans entlang der Straßen und Plätze. Auch von ihnen erwartet die Polizei ein umsichtiges Verhalten im Umgang miteinander.

Festzustellen waren in der Vergangenheit zum Beispiel Schläge mit Fahnenstangen und Flaschenwürfe, was nicht selten zu Verletzungen führte.

Erwähnung muss auch finden, dass es natürlich viele Personen gibt, die dem Geschehen auf dem grünen Rasen neutral oder uninteressiert gegenüber stehen. Dem muss dahingehend Rechnung getragen werden, dass Beeinträchtigungen Dritter auf ein zumutbares Maß minimiert sein müssen. Auch darauf zielt die polizeiliche Präsenz. Dies beginnt nicht zuletzt bei nächtlichen, lang anhaltenden Hupkonzerten.

Für alle Fans des runden Leders (soweit man das Spielgerät noch so bezeichnen kann) und somit auch für eine Vielzahl der eingesetzten Polizeikräfte ist es wichtig, dass die Freude nach gewonnenen Spielen, egal welcher Mannschaft und Nationalität, nach außen getragen werden darf.

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