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Hochwasser-Sofortgeld: Infos für den Landkreis

Hochwasser-Sofortgeld für Betroffene Landratsamt leistet unbürokratische Soforthilfe für Privathaushalte und Kleinstunternehmen Regensburg (RL). Die von Land und Bund für die Betroffenen des Hochwassers 2013 zugesagte Soforthilfe wird vom Landratsamt ab sofort umgesetzt. Vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen stehen entsprechende Anträge (siehe Anlagen) für eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die Hochwasser-Geschädigten bereit. Sie sind auch abrufbar im Internet unter www.landkreis-regensburg.de. Bürger, die keinen Zugriff aufs Internet haben, erhalten die Anträge auch in ihren Gemeinden ausgehändigt. Wichtiger Hinweis: Bitte listen Sie sämtliche Schäden möglichst genau auf und belegen Sie diese wenn möglich (z.B. anhand von Fotos, Schadensauflistung mit Kaufpreis oder Zeitwert, Reparaturkosten etc.). Bitte unterschreiben Sie die Anträge persönlich und schicken diese an: Landratsamt Regensburg – Abteilung Kommunalaufsicht Herr Wagner, Zi. Nr. 211 Altmühlstraße 3 93059 Regensburg In besonders dringenden Fällen ist auch eine direkte Auszahlung des Sofortgeldes im Landratsamt Regensburg möglich. In der Behörde stehen als Service über die normalen Öffnungszeiten hinaus ab sofort Mitarbeiter in der Zeit von heute, Donnerstag, bis 18.00 Uhr sowie morgen, Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr (durchgehend), und übermorgen, Samstag 8.00 bis 13.00 Uhr, bereit. Anträge können in diesen Fällen im Landratsamt, Altmühlstraße 3, Zimmer-Nr. 211, ausgefüllt und abgegeben werden. Soforthilfen über 1500 Euro (Privathaushalte) werden dabei direkt ausbezahlt, Soforthilfen für Unternehmen in Höhe von 5000 Euro werden zeitnah überwiesen. Ansprechpartner im Landratsamt zum Thema Sofortgeld ist Herr Wagner, Tel. 0941/4009-245. Textfeld: Informationen zum Sofortgeld für Privathaushalte und Unternehmen: Das Sofortgeld wird als Zuschuss gewährt, wenn – ein Schaden durch Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2013 entstanden ist – die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörten Hausrat verwendet werden. Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Wird nur Sofortgeld und keine andere Hochwasserhilfe beantragt, sind ein Schadens- und anschließender Verwendungsnachweis nicht zu führen. Wichtig: Das Sofortgeld wird auf gegebenenfalls anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet. Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt. Das Sofortgeld beträgt 1500 Euro pro Haushalt. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt das Sofortgeld bis zu 5000 Euro. In besonderen Härtefällen sind auch höhere Beträge möglich.
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