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Landkreis erhöhte Förderungen für Sing- und Musikschulen und für Sport- und Schützenvereine

Regensburg. (RL) Im Rahmen der Jugendförderung unterstützt der Landkreis Regensburg jährlich die Sing- und Musikschulen. Seit 2015 wurde die Gesamtförderung von 66.000 auf 72.500 Euro erhöht, die sich in diesem Jahr auf 11 Sing- und Musikschulen verteilte. Die seit 2016 neu geltenden Richtlinien, die zusammen mit den MusikschulleiterInnen erarbeitet und vom Kulturausschuss im Jahr 2015 beschlossen wurden, garantieren eine gerechtere Verteilung. Erstmalig wird nun auch Musikunterricht für Gruppen und nicht mehr wie bisher ausschließlich der Einzelunterricht gefördert. Jede Musikschule erhält auch eine Grundförderung in Höhe von 1.ooo Euro, unabhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Der Zuschuss darüber hinaus wird anhand eines Verteilerschlüssels für die Schülereinheiten berechnet. Mit der Förderung möchte der Landkreis den dauerhaften Bestand von Musikschulen für die Bevölkerung garantieren. Die Förderung wird seit 2016 aus Mitteln der landkreiseigenen Gesellschaft GSR (Gemeinnützige Gesellschaft zur Stärkung des Regionalbewusstseins im Landkreis Regensburg mbH), die aus Sparkassenmitteln gespeist wird, finanziert.

Aus demselben Topf unterstützt der Landkreis seit 2015 auch die Jugend in den Sport- und Schützenvereinen. Der Betrag wurde im letzten Jahr um rund fünf Prozent auf insgesamt 290.000 Euro angehoben. In den letzten drei Jahren betrug die Förderung jeweils 275.000 Euro. Die Höhe der Bezuschussung wird anhand der jährlichen Meldedaten an den Bayerischen Landessportverband e.V. (BLSV) ermittelt und hängt von der Anzahl der Übungsleiterlizenzen und der jugendlichen Mitglieder bis zum 26. Lebensjahr ab. In diesem Jahr konnten so 154 Sport- und Schützenvereine für ihre förderfähigen Mitglieder und Zusatzlizenzen unterstützt werden. Für 28 Sport- und 97 Schützenvereine, die unter der Bagatellgrenze von 100 Euro lagen, wurde der Zuschuss an den BLSV und an die Schützengaue- beziehungsweise -verbände ausbezahlt.

 

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Auch Faschingsvereine, die nicht in einem Sportverein eingegliedert sind und somit bisher keine Förderung erhielten, wurden erstmalig seit 2015 für Mitglieder bis zum 26. Lebensjahr – analog den Bedingungen für Sportvereine – unterstützt.

 

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