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Machen Drogen so dumm? Geprellter Käufer zeigt Dealer an

Dumm gelaufen Am Mittwochabend sprach ein junger Mann auf der Wache der PI Süd vor. Er wollte Anzeige wegen Betrug erstatten. Vor vier Wochen hatte er mit einem Unbekannten ein Rauschgiftgeschäft vereinbart. Hierzu übergab der Anzeigeerstatter seinem angeblichen Dealer € 50.- und sollte für diesen Preis eine nicht unerhebliche Menge Marihuana erhalten. Da sich der vermeintliche Rauschgiftlieferant bis dato nicht gemeldet hatte, geschweige denn Ware lieferte, wollte der junge Mann mit Hilfe der Polizei zu seinem Recht kommen. Dieses Unterfangen war ein klassisches Eigentor. Der Anzeigenerstatter wird wegen eines Versuchten Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Die Aussichten seinen „Geschäftspartner“ zu ermitteln, stehen dagegen schlecht. Vielleicht läßt die Staatsanwaltschaft bei der Strafzumessung Milde walten. Ladendiebstahl Nach einem Ladendiebstahl in einer Apotheke der Innenstadt nahmen Zivilfahnder einen 30jährigen Mann fest. Er hatte Kosmetikartikel im Wert von € 54.- entwendet. Ausweispapiere des Beschuldigten fanden die Beamten nicht, jedoch Werkzeug zum Entfernen von Sicherheitseinrichtungen. Zunächst gab der Festgenommene mehrmals falsche Personalien an, die der polizeilichen Überprüfung natürlich nicht standhielten. Nach dem Ergebnis des Personenfeststellungsverfahrens zeigte sich auch der Grund, warum der Dieb vehement unwahre Angaben machte: Für ihn bestand ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung. Der Mann muß für 371 Tage hinter Gitter. Nach seinen neuesten Straftaten verlängert sich möglicherweise dieser Aufenthalt.
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