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Verjährung im Fokus

Millionenklage gegen das Bistum Regensburg: Kirche bleibt hartleibig

Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Gewalt und Missbrauch – das Bistum Regensburg lehnt Vergleich und Mediation ab. Eine Entscheidung fällt am 21. Mai.

Matthias Podszus und sein Rechtsanwalt Sven Markuske. Foto: as

„Mir geht es um Rechtsfragen. Irgendwann muss das entschieden werden. Das kommt früher oder später wieder auf den Tisch und…“ Rechtsanwältin Stefanie Orywol spricht schnell und redet viel.

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Doch die Botschaft der Rechtsvertreterin des Bistums Regensburg ist unmissverständlich: Auf einen Vergleich oder ein vertrauliches Güterichterverfahren, vergleichbar mit einer Mediation, will sich die Kirche nicht einlassen. Daran ändert auch das gute Zureden der Kammervorsitzenden Adda Trautsch nichts.

Bis zur Verhandlung vergingen fast zwei Jahre

Freitagmorgen, Sitzungssaal 12 des Landgerichts Regensburg. Knapp zwei Jahre, nachdem der frühere Domspatz Matthias Podszus seine Schadenersatzklage gegen das Bistum eingereicht hat, verhandelt die 4. Zivilkammer zum ersten Mal. Es wird ein kurzer Termin.

Wie mehrfach berichtet, fordert der heute 43-jährige Podszus Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Kirche. Er gibt an, zwischen September 1991 und Juli 1993 an der Domspatzenvorschule in Pielenhofen massiven Misshandlungen ausgesetzt gewesen zu sein. Körperlich, psychisch, seelisch und sexualisiert. Der Leiter der Schule, der Geistliche Johann Meier, habe den damals achtjährigen Buben mehrfach vergewaltigt und missbraucht.

Annerkanntes Gewaltopfer – arbeitsunfähig, schwerbehindert, auf Grundsicherung angewiesen

Podszus verdrängte die Taten, vergaß sie. Als zwischen 2010 und 2015 immer mehr Fälle von Gewalt und Missbrauch öffentlich wurden, kehrten auch bei ihm die Erinnerungen nach und nach zurück. Er wurde retraumatisiert. Das belegen vielfältige Gutachten.

Podszus ist als Gewaltopfer anerkannt und erhielt im Zuge des außerjuristischen Anerkennungsverfahrens insgesamt 50.000 Euro.

Heute ist er arbeitsunfähig, schwerbehindert und bezieht Grundsicherung. Seine Gesundheit ist merklich angeschlagen – auch durch den seit zwei Jahren laufenden Rechtsstreit, in dem Podszus Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert. Es könnte sich auf einen Millionenbetrag summieren.

Bistum Regensburg von Anfang an ablehnend

Das Bistum Regensburg zeigte sich von Anfang an ablehnend. Es bestreitet die Zuständigkeit für die Domspatzenvorschule, zieht Podszus’ Glaubwürdigkeit in Zweifel oder argumentiert, man erkenne zwar das Trauma an, aber nicht den Zusammenhang zu den Taten in Pielenhofen.

Dreh- und Angelpunkt ist die Frage: Sind die Ansprüche wegen der über 30 Jahre zurückliegenden Vorwürfe verjährt oder nicht? Auf diesen Standpunkt stellt sich das Bistum. Podszus und sein Rechtsanwalt Sven Markuske halten dagegen.

Entscheidend ist die Verjährungsfrage

Richterin Adda Trautsch nimmt sich Zeit, diese Frage zu erörtern. Mehreren Punkten, die die Verjährung aus Sicht des Klägers hemmen könnten, erteilt sie nach vorläufiger Würdigung eine Absage. In einem Punkt jedoch nicht.

Laut § 208 Satz 1 BGB beginnt die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erst nach Vollendung des 21. Lebensjahrs des Betroffenen. Anschließend gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren – und diese sei noch nicht überschritten. Nach vorläufiger Würdigung.

„Sie sehen, es gibt viele rechtlich komplexe Probleme, mit denen sich die Kammer beschäftigen muss“, sagt Trautsch. Anschließend sei davon auszugehen, dass die nächste Instanz angerufen wird. Wie die dann entscheide, sei angesichts der vielen Sichtweisen, die man auf all das haben könne, völlig offen.

Richterin regt Vergleich und Güterichter an

Vor diesem Hintergrund sei vielleicht doch ein Vergleich sinnvoll. „Es geht um extrem sensible und intime Dinge“, so Trautsch. Auch eine Mediation durch einen Güterichter könne eine gute Lösung sein. Abseits der Öffentlichkeit, mit der Möglichkeit, Verschwiegenheit oder sogar eine gemeinsame Sprachregelung zu vereinbaren.

„Es geht doch möglicherweise nicht um die Zahl des Eurobetrags.“ Sie sehe beim Kläger ein großes Bedürfnis, in den Dialog zu treten und Anerkennung zu finden. Podszus habe Bereitschaft zu einem Vergleich signalisiert. Wie stehe die Kirche dazu?

„Wir wollen Gespräche natürlich nicht abschneiden“, sagt Bistumsanwältin Orywol – Vertreter der Kirche sind im Saal nicht erschienen. Dafür Medienvertreter und mehrere frühere Domspatzen. „Am Ende aber geht es ja doch um eine Zahl“, so Orywol.

Und es gelte, grundsätzliche Fragen zum Thema Verjährung zu klären. Früher oder später kämen weitere Klagen. Trautsch widerspricht. Jeder Fall sei höchst individuell. Ob am Ende, über mehrere Instanzen, genau diese oder jene Verjährungsfrage geklärt werde, sei ebenso offen wie die Frage, ob das auf andere Fälle überhaupt anwendbar sei.

„Vordergründig: Es tut uns alles so leid. Im Prozess: Ätschbätsch, alles verjährt.“

„Will das Bistum Regensburg die Klage meines Mandanten zu einem Präzedenzfall machen oder nicht?“, mischt sich Rechtsanwalt Markuske ein. Ein Güterrichtertermin sei eine gute Möglichkeit, um zu einer Einigung zu kommen, regt er an.

Er verstehe das Agieren des Bistums nicht, so Markuske weiter. „Vordergründig sagt man: Es tut uns alles so leid – und im Prozess heißt es dann: Ätschbätsch, alles verjährt.“

Rechtsanwältin Orywol lächelt. „Wenn wir es nicht anhand dieses Verfahrens klären, klären wir es im nächsten.“ Und trotz erneuter Einwände der Kammervorsitzenden, dass dies nicht der Fall sein werde, bleibt es dabei: Eine Einigung oder auch nur der Versuch mit einem Güterichter – die Anwältin lehnt es im Namen des Bistums ab.

Entscheidung am 21. Mai

„Sie wollen das offenbar unbedingt entschieden haben“, konstatiert Podszus’ Rechtsanwalt Sven Markuske.

Nach etwas mehr als 30 Minuten ist die Verhandlung vorbei. Die Parteien stellen ihre Anträge. Die Sitzung wird geschlossen. Die Kammer setzt den Entscheidungstermin auf den 21. Mai fest.

Matthias Podszus verfolgt die Verhandlung gefasst, aber merklich angeschlagen. Vor dem Gerichtsgebäude wirkt er gelöst. „Ich bin sehr erleichtert, wie die Richterin gesprochen hat und wie empathisch sie mit mir umgegangen ist.“ Er sei weiter für einen Vergleich offen, sagt er. Und: „So oder so war das ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“

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Kommentare (2)

  • A.P.

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    Genau dieser Fall hat mein inneres Faß zum Überlaufen gebracht und mich jetrzt endlich aus der Kirche austreten lassen. Keinen Cent mehr von mir für dieses Bistum, das sich nicht der Verantwortung stellt und stattdessen das Opfer weiter schädigt. Und meine Hochachtung für Herrn Podszus, dass er sich diesem Prozess stellt.

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  • Antoine Burtz

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    Mit den bei der Kirche angestellten Juristen verhält es sich wie mit den meisten dort angestellten Lehrkräften: Wer ein zu schlechtes Examen hat, um beim Staat unterzukommen, geht halt zur Kirche.
    Meiner Erfahrung nach arbeiten dort größtenteils Dilettant*innen, die zwar intern laut Brüllen und Angst machen, aber sobald es an weltliche Gerichte geht komplett auseinander genommen werden und ihre eigene Unfähigkeit vorgespiegelt bekommen. Von daher hat Herr Podzsus gute Karten!

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