Prozess am Amtsgericht Regensburg: Hellseher-Bande betrügt Frau um 300.000 Euro
Zu einer Bewährungsstrafe wurde am Donnerstag die Geldabholerin einer Hellseher-Bande verurteilt. Eine Frau betrog man um über 300.000 Euro.
„Hellseherin Eva TV“ heißt die Sendung eines russischen Kanals, deren Hotline Patrizia Müller (Name geändert) Anfang März 2024 anrief. Die 38-Jährige steckte in einer tiefen Krise. Frisch geschieden, zurück im Elternhaus, seit über einem Jahr vergeblich auf Wohnungssuche.
Einen Monat später, so sagt sie, waren rund 300.000 Euro weg. Inzwischen hat Müller eine Hypothek auf das Haus ihrer Eltern aufgenommen, um die Schulden zu tilgen. „Sie steht vor einem Scherbenhaufen“, sagt Richterin Claudia Nissl-Neumann in Saal 4 des Amtsgerichts Regensburg. Dort steht am Donnerstag eine Helferin der Hellseher-Bande vor Gericht.
Eva und Warwara warnten vor einem Fluch
Zwei Frauen, die sich Eva und Warwara nannten, überzeugten Patrizia Müller per WhatsApp-Chat, ihre Familie stehe unter einem Fluch und brauche Hilfe. Mehrfach traf sie sich danach auf dem Parkplatz eines Aldi-Markts mit verschiedenen Personen, die sich über Codewörter zu erkennen gaben – ein älteres Ehepaar, ein Mann um die 30 und die am Donnerstag angeklagte Ukrainerin Veronika V., 25 Jahre alt Typ It-Girl.
Dieser Frau übergab Patrizia Müller bei drei Treffen zwischen Ende März und Anfang April 2024 größere Mengen Bargeld – insgesamt 136.000 Euro. Beim vierten Termin – Müller hatte 105.000 Euro in bar dabei – griff die inzwischen eingeschaltete Polizei zu und nahm die Veronika V. fest. Drei Monate Untersuchungshaft folgten.
Geld für Artefakte – um die Tochter zu schützen
Mit den früheren Geldübergaben und Überweisungen auf verschiedene Konten summiert sich der Schaden für Müller auf die genannten rund 300.000 Euro. Das Geld sei in einer Art Ritual stets in Päckchen verpackt worden – dazu Kräuter und Gewürze, etwa Lorbeerblätter.https://t.me/regensburg_digital
Von dem Geld sollten Artefakte gekauft und in einer Kirche aufgestellt werden. So, versprachen die Hellseherinnen, werde ihrer Tochter nichts Schlimmes zustoßen. „Ich sollte niemandem etwas davon erzählen“, sagt Müller unter Tränen im Zeugenstand. Am Ende bekomme sie das Geld zurück, habe es geheißen.
Geschädigte wurden zu Mittätern
Verdacht schöpfte sie nur einmal: als sie einen Artikel las, der genau diese Masche beschrieb. Doch die Damen im Hellseherinnen-Chat beschwichtigten sie.
Das habe seine Richtigkeit, sei nötig und werde ihre Tochter schützen. Dazu kamen Anrufe einer Frau, der die Hellseherinnen angeblich schon geholfen hätten. Patrizia Müller zahlte weiter.
Später stellte sich heraus: Andere Geschädigte halfen der Bande, stellten Konten für Überweisungen zur Verfügung – in der Hoffnung, eigenes, zuvor ergaunertes Geld zurückzubekommen.
Nach Überzeugung des Gerichts war Veronika V. als Abholerin nur ein kleines Rädchen in der Maschinerie. Ein Schulfreund namens Bogdan habe ihr den Job vermittelt, dafür habe sie insgesamt 1.000 Euro plus Spesen erhalten.
Kein Geld, kein Job, aber ein Schrank voll teurer Schuhe
Ein damals ermittelnder Polizeibeamter bezweifelt das. Die 25-Jährige – eine angehende Juristin – hatte keinen Job, bezog keine Sozialleistungen, besaß aber einen Schrank voller teurer Schuhe. „Da fragt man sich schon, woher das Geld für so einen Lebensstil kommt“, sagt der Ermittler.
Auch dank ihrer Angaben stießen die Ermittler auf einen Nürnberger Unternehmer, der ebenfalls im Betrugsgeschäft steckte. Dort zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei Veronika V.: offiziell kein Geld, aber teure Autos vor der Tür und Fotos von Fernreisen in den sozialen Medien. Gegen den Mann wird ebenfalls ermittelt. Von dem ominösen Bogdan fehlt offenbar jede Spur – wie von einem Großteil des Geldes.
Vor allem ihr Geständnis, ihre Hilfe bei der Aufklärung und die Bereitschaft, die abgeholten 136.000 Euro abzuzahlen, sobald sie eigenes Geld verdient, bewahren Veronika V. vor der Haft.
„Das ist nicht so viel anders wie bei der katholischen Kirche.“
Staatsanwaltschaft und Verteidigerin Stephanie Bauer fordern nach einem internen Rechtsgespräch und der Vernehmung der Zeugen nur eine Bewährungsstrafe. Es sei zwar richtig, dass auch Abholer oft ins Gefängnis müssten, sagt Bauer in ihrem Plädoyer. „Dafür habe ich vollstes Verständnis. “
Hier aber handle es sich nicht um einen Enkeltrick oder Schockanruf, mit dem man Patrizia Müller unter Druck gesetzt habe. Hier habe die Geschädigte gezahlt, aus der vagen Hoffnung heraus, die Hellseherinnen würden helfen. „Das ist nicht so viel anders wie bei der katholischen Kirche“, so Bauer.
„Wir können bei uns an alles glauben, was wir wollen – auch an Echsenmenschen und fragwürdige Heilungsversprechen“, betont die Strafverteidigerin. „Wir müssen uns aber nicht wundern, wenn Leute das ausnutzen.“ Zudem habe Patrizia Müller lange Zeit gehabt, zu überlegen, ob sie wirklich zahlen wolle.
Theatralisches Schlusswort
Für ihr letztes Wort steht die Angeklagte auf. Sie bereue alles. Sie habe den falschen Menschen vertraut. Sie werde versuchen, sich zu ändern. Dann beginnt sie zu weinen und zieht, etwas theatralisch, ein Taschentuch heraus.
Am Ende folgt das Gericht unter Vorsitz von Claudia Nissl-Neumann den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs in vier Fällen wird Veronika V. zu zwei Jahren Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Verfügt wird zudem die Einziehung der 136.000 Euro plus eine Geldauflage von 5.000 Euro an eine soziale Einrichtung.
„Sie haben es einer fähigen Verteidigerin und einer vernünftigen Staatsanwältin zu verdanken, dass wir Sie hier nicht einsperren“, sagt Nissl-Neumann. Denn auch wenn der Tatbeitrag von Veronika V. vergleichsweise gering war, habe auch sie die Gutgläubigkeit von Patrizia Müller ausgenutzt. „Sie steht jetzt vor dem Ruin.“







Karl Straube
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Wenn der Bericht Warnaufgaben dienen soll – als “Sensation” ist die Sache doch zu schäbig -, sollte der Inhalt ordentlich aufbereitet sein:
“..werde der Tochter nichts Schlimmes zustossen..”. Wurden nun die Eltern oder Patrizia Müller angeschmiert?
“..Hypothek auf das Haus ihrer Eltern aufgenommen…”: das ist doch schlicht Blödsinn!
Wie kam Müller zu einem Kredit in Höhe von ? Normaler Weise fragt einem eine Bank doch ein Loch in den Bauch, ehe ein Euro Kredit fliesst; böse Zungen behaupten, Kredit bekäme nur, wer eine solche Bonität vorweist, dass er eigentlich gar keinen Kredit braucht.
“..fähige Verteidigerin und vernünftige Staatsanwältin..” sind ausschlaggebend für Bewährung oder nicht? Ich hatte zwar seit dem Staatsexamen ein Anwaltsleben lang kaum mit Strafrecht zu tun, aber die hier angeführten Bausteine einer Urteilsfindung überfordern meinen Horizont in diesem Rechtsgebiet deutlich.
Dass es fähige oder weniger fähige Verteidiger gibt, ist ein Phänomen wie in jedem Beruf. Die Eigenschaft mag in Rechtskenntnissen oder in der Fähigkeit auf der Klaviatur des Verhandlungsklimas hervortreten. Dass das Strafmass aber davon abhängt, in wieweit die Anklagevertretung sich der Vernunft (des “Scheins des Himmelslichts”) befleissigt, leuchtet mir nicht ein.
Stefan Aigner
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1. Es geht um die Tochter von Frau Müller. Eigentlich klar formuliert:
„So, versprachen die Hellseherinnen, werde ihrer Tochter nichts Schlimmes zustoßen. „Ich sollte niemandem etwas davon erzählen“, sagt Müller unter Tränen im Zeugenstand. Am Ende bekomme sie das Geld zurück, habe es geheißen.“
Aber hiermit nochmals klargestellt.
2. Die Hypothek wurde vor Gericht genau so und unbestritten thematisiert – ohne weitere Details. Es ist Gegenstand der Anklage. Bei der Bank habe ich nicht nachgefragt. Aber ich war im Gerichtssaal – im Gegensatz zu Ihnen.
3. Wie eine Richterin die Urteilsfindung einordnet, obliegt mir nicht.
Karl Straube
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Ich nehme zur Kenntnis dass Sie diese Verhandlung nur referiert haben. Die unkommentierte Hinnahme der Äusserung (als Zitat), “…dass wir Sie hier nicht einsperren” erschüttert mich bei einem Presseorgan, das Eigenverantwortliche Würdigung auf seine Fahnen geschrieben hat: eine “unvernünftige” Staatsanwältin und es hätte keine Bewährung gegeben?
Nein, Herr Aigner, so einfach schütteln Sie mich hier nicht ab! Wenn wir beide eines Tages von der As-Sirat gestossen werden, werde ich nur bis zum fünften Kreis der Hölle kommen, währen für Sie schon der siebte Kreis reserviert ist!
Stefan Aigner
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Sorry, Herr Straube. Ihre Ansichten kann ich nicht nachvollziehen. Dass ich die Verhandlung referiere und nicht kommentiere liegt im Wesen eines Berichts. Ich halte es für bizarr, dass Sie mir eine in Ihren Augen kritikwürdige Aussage der Richterin vorhalten und eine Meinungsäußerung meinerseits dazu fordern.
Ihre Höllenmetaphern seien Ihnen unbenommen. Ich bin Atheist und hab da nichts reserviert. Viel Vergnügen im fünften Kreis, auch wenn ich Ihnen bis dahin noch ein langes Leben wünsche.