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Geschäftsführung contra Betriebsrat

SCHUMA Frucht: Keine Einigung in Sicht

Die Geschäftsführerin blieb der Verhandlung fern. In schöner Regelmäßigkeit – zuletzt am 22. Dezember – treffen sich Betriebsleitung und Betriebsrat des Regensburger Früchtegroßhändlers Schuma mittlerweile vor dem Arbeitsgericht. Regelmäßig ordnet das Gericht dabei das persönliche Erscheinen der Geschäftsführerin an. Und ebenso regelmäßig lässt sich Margit Schuster-Lang entschuldigen und per Vollmacht von ihrer Rechtsanwältin Susanne Eichinger vertreten.

Chefin „nicht gerade hilfreich“

Am vergangenen Dienstag fehlte dann nicht nur Margit Schuster-Lang, sondern auch noch die Vollmacht. Der Vorsitzende Richter Dr. Christoph Betz verzichtete zwar auf ein eigentlich mögliches Ordnungsgeld, wies aber doch darauf hin, dass die dauernde Abwesenheit der Geschäftsführerin „nicht gerade hilfreich“ sei. Wie mehrfach berichtet, passt der Geschäftsführung der nicht einmal vor einem Jahr gegründete Betriebsrat nicht wirklich ins Konzept. Die Belegschaft wurde seitdem nahezu komplett ausgewechselt. Von den 20 Beschäftigten, die die Betriebsratsgründung im zurückliegenden Frühjahr noch mehrheitlich unterstützt hatten, haben 16 das Unternehmen verlassen oder wurden gekündigt. Der Betriebsratsvorsitzende – er arbeitet seit über 13 Jahren bei Schuma – wird seitdem mit Abmahnungen überhäuft und im Betrieb schikaniert. Die Gewerkschaft verdi spricht von „Mobbing“. Die Geschäftsführerin will sich dazu, trotz mehrfacher Anfrage, nicht äußern.

Rechtlich ist die Sache eindeutig

Bereits die Verhandlung am 22. Dezember sorgte – ob der Zustände im Betrieb – für Kopfschütteln auf der Richterbank: Die 38,5-Stunden-Woche hat bei Schuma keine Gültigkeit. 50 Stunden – die noch erlaubte Höchstarbeitszeit – werden regelmäßig überschritten, angeblich aus Mangel an Mitarbeitern. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden immer wieder ignoriert. Deshalb laufen auch mehrere Strafanzeigen. Mehrfach wurde die Geschäftsführung in der Vergangenheit vom Arbeitsgericht zu etwas verpflichtet, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: sich an die geltenden Gesetze zu halten. Zu klappen scheint das nicht. Auch am Dienstag musste sich das Gericht mit Selbstverständlichkeiten beschäftigen: Dienstpläne, die ohne Zustimmung des Betriebsrats angeordnet wurden. Eigentlich hatte sich die Geschäftsführung noch im Dezember genau dazu verpflichtet, dass nicht mehr zu tun. Und darüber, dass dieses Verhalten nicht rechtens war, ist sich auch Schuma-Anwältin Eichinger klar. „Das sehe ich genau so“, erklärte sie nach entsprechenden Belehrungen des Gerichts. Warum man sich die Geschäftsführung dennoch anders verhält – dazu konnte Eichinger keine wirkliche Begründung abgeben.

Fünf oder zehn Stunden Arbeit – mal so, mal so

Offenbar ist man es bei Schuma gewohnt, die Mitarbeiter nach Zuruf arbeiten zu lassen. „Es kann sein, dass man schon um 9 Uhr nachhause geschickt wird oder bis 14.30 Uhr bleiben muss“, so der Betriebsratsvorsitzende. Bei Arbeitsbeginn – um vier Uhr morgens – wisse man das nicht. „Wenn es brennt, dann kann ja kurzfristig mehr gearbeitet werden, aber ich kann doch nicht grundsätzlich eine 50-Stunden-Woche anordnen.“ Am Ende gab es erneut einen Vergleich: Die Geschäftsführung verpflichtet sich nun, Dienstpläne ohne Genehmigung des Betriebsrats nicht nur nicht anzuordnen, sondern auch nicht eigenmächtig ohne Zustimmung zu ändern. Dass dieser neuerliche Vergleich für Frieden im Betrieb sorgt, scheint aber nicht einmal das Gericht zu glauben.

Einigung? Der Wille scheint zu fehlen

Mehrfach wies Richter Betz am Dienstag darauf hin, dass noch zahlreiche Termin vor dem Arbeitsgericht anstehen. Unter anderem geht es um die zahlreichen Abmahnungen, aber auch um einen angeblichen Antrag des Betriebsratsvorsitzenden auf Teilzeit-Arbeit, den der nie gestellt hat. „Wir können das nicht alles hier und heute klären“, so Betz. Mehrfach erklärte der Vorsitzende Richter, dass er hoffe, dass die von Betriebsrat und Geschäftsleitung vereinbarte Einigungsstelle zu Arbeitszeiten und Mitbestimmungsrechten eine Lösung bringen werde. „Man muss das doch endlich hinbekommen.“ Tatsächlich wurde der – seit längerem vereinbarte und für Januar vorgesehene – Termin für diese Einigungsstelle erst kürzlich verschoben – angeblich, weil Schuma-Anwältin Eichinger keine Zeit hat. Bereits am 20. Januar wird dafür das nächste Mal beim Arbeitsgericht verhandelt. Das Ziel der Geschäftsführung scheint klar: Man will den Betriebsrat los werden. Koste es, was es wolle.
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Kommentare (3)

  • Fritz40

    |

    Man fragr sich halt, wer denen überhaupt noch was abkauft?
    Gibts denn in der Geschäftswelt gar keinen Anstand mehr?
    Oder ist alles wurscht, wenns ums GELD verdienen geht?
    Ja wenn dann alles wurscht is, dann können wir auch eine WELTREVOLUTION anfangen.
    Dann hau mas zamm, die SCHUMA!

  • e.s.

    |

    Mein Beitrag hier ?? Gelöscht??
    Das A.Gericht ist zu nachsichtig mit solchen Personen,nicht
    erscheinen und noch nicht mal eine Vollmacht und das ganz ohne FOLGEN ??Da fragt man sich wirklich wo man hier ist??Es ist schon traurig sowas zu verfolgen und das sollche Leute damit auch noch durchkommen aber ist ja nicht die erste Firma und wird bestimmt auch nicht die letzte sein hier in Regensburg.Ich solidariesiere mich mit dem BRV der sich so vor die Mitarbeiter stellt und versucht für Recht und Ordnung zu kämpfen auch wenn es warscheinlich nichts nützen wird.
    Was wird am 20 Jan. Verhandelt und wann??
    Welche anderen Termine stehen noch aus??
    Sind die Öffentlich ??

Kommentare sind deaktiviert

drin