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“Stadt muss Antrag für Begrenzung der Mieterhöhungen stellen”

Bezahlbares Wohnen: Fraktionschef Christian Schlegl fordert: Stadt muss umgehend Antrag für Begrenzung der Mieterhöhungen stellen Der Vorsitzende der CSU-Stadtratsfraktion setzt die Offensive seiner Fraktion für bezahlbaren Wohnraum mit dem nächsten Schritt fort. “Die Stadt Regensburg muss unverzüglich den Antrag bei der Staatsregierung stellen, Regensburg in die neue Verordnung zur Begrenzung der Mieterhöhungen aufzunehmen“, fordert Christian Schlegl. Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung vom 12.03.2013 die Bayerische Initiative Wohnungspolitik beraten. Sie hat dabei beschlossen, durch eine Verordnung die Möglichkeit des Mietrechtsänderungsgesetzes zu nutzen, die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf maximal 15% zu begrenzen (siehe unten). Dies soll für Kommunen gelten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Nach Ansicht der CSUFraktion trifft dies auf die Stadt Regensburg aufgrund der herausragenden Wirtschaftsdynamik und des damit verbundenem Zuzugs in erheblichem Maße zu. „Wir fordern deshalb zur Entlastung der besonders betroffenen Bürger mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Familien, dass Regensburg ab dem frühest möglichen Zeitpunkt, in diese Verordnung aufgenommen wird“, erklärt der Fraktionschef. „Die Stadt Regensburg soll deswegen alle Anstrengungen unternehmen, dass die Aufnahme in die Verordnung der Staatsregierung gelingt und alsbald zur Anwendung kommt“, so Schlegl abschließend. U.a. wurden zum Schutz der Mieter durch das Kabinett folgende Maßnahmen beschlossen: a) Die Staatsregierung wird von der im Mietrechtsänderungsgesetz eröffneten Möglichkeit, die Kappungsgrenze bei der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete in bestimmten Gemeinden von 20 % auf 15 % zu senken, Gebrauch machen. b) Als Sofortmaßnahme wird das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Landeshauptstadt München bzw. Teile der Landeshauptstadt München eine Verordnung erarbeiten und nach Abstimmung mit der Landeshauptstadt München dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorlegen, die die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % einer Mietpreiserhöhung innerhalb von drei Jahren begrenzt. c) Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ferner beauftragt, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden unverzüglich Kriterien zu erarbeiten, um Gebiete festlegen zu können, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde besonders gefährdet ist, und hierüber bis Mai 2013 dem Ministerrat zu berichten. Kommunen, in denen diese Voraussetzungen vorliegen, können auf Antrag in die Verordnung aufgenommen werden. Die Verordnung wird mit Blick auf die Dynamik der Mietpreisentwicklung bis 31.12.2015 befristet.

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Kommentare (1)

  • erik

    |

    ich meine der Wohnungsmangel ist politisch gewollt. Auf diese Weise werden die Jungen und die ärmeren Bürger, also das Protestpotential, aus der Stadt ferngehalten bzw. vertrieben und zwar aus dem Grunde, weil Städte schon immer die Orte von Protesten, Unruhen und Aufständen gewesen sind und nichts fürchten die Politiker mehr als Menschenansammlungen, so wie der Teufel das Weihwasser! Ausserdem steigen durch ein hohes Mietniveau die Einnahmen der Kommunen. Der einzigste Grund wieso man sich quer durch das Land auf politischer Ebene diesem Thema wirklich annimmt dürfte meiner Meinung an den bevorstehenden Wahlen liegen! Sind die Wahlen wieder vorbei, können die Mieten wieder steigen und die Politiker können sich aus ihrer Sicht wieder Wichtigeren widmen.

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drin