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Beiträge mit Tag ‘Königswiesen-Schläger’

Angeklagt wegen versuchten Totschlags: Eric H. (22) und Alexander W. (23). Eugen S. (23, im Hintergrund) steht wegen gefahrlicher Körperverletzung vor Gericht.
Kurz war der von großem Medienrummel begleitete Auftakt im Prozess gegen die drei jungen Männer, die am 26. Dezember 2009 an einer aufsehenerregenden Gewalttat gegen den damals 36jährigen Ritchi B. beteiligt waren. Am Mittwoch wollten sich die beiden Hauptangeklagten – sie haben bereits im Rahmen der Ermittlungen ein Geständnis abgelegt – zunächst nicht zum Tatvorwurf äußern. Nachdem ihre Strafverteidiger Christian Pustelnik und Iris Nickl den Antrag gestellt hatten, überarbeitetes Videomaterial in die Beweisaufnahme einzubeziehen, unterbrach der Vorsitzende Richter der Schwurkammer, Werner Ebner, die Verhandlung für eine Stunde.

„Überraschenden Konfliktlinie“ der Verteidigung

Nach der Unterbrechung kam es zu einem heftigen Wortgefecht zwischen Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl und der Rechtsanwalt des dritten Angeklagten (gefährliche Körperverletzung), Helmut Mörtl. Mörtl warf den Ermittlungsbehörden vor, ihrer Aufklärungspflicht nur nachlässig nachgekommen zu sein. Richter Ebner vertagte daraufhin die Verhandlung auf den morgigen Donnerstag. Rechtsanwalt Dr. Konrad Brenninger, er vertritt das Opfer Ritchi B., sprach im Anschluss von einer „überraschenden Konfliktlinie“ der Verteidigung.

Cola-Becher war Auslöser der Gewalttat

Am 26. Dezember 2009, gegen vier Uhr morgens, kam es bei einer McDonald’s-Filiale in Regensburg Königswiesen zu der folgenschweren Begegnung des 36jährigen Ritchie B. mit den drei Angeklagten.
“Überraschende Konfliktlinie”. Ritchi B. mit seinem Rechtsanwalt Dr. Korad Brenninger.
Ein Cola-Becher, der dem 19jährigen Begleiter von Ritchi B. aus der Hand fiel, als er gerade das Lokal verließ, gab den Anlass für ein Wortgefecht, Beschimpfungen und Beleidigungen, die schließlich zu einer Rangelei ausarteten. Einer der beiden Haupttäter wurde dabei an der Stirn verletzt. Auf dem Vorplatz des McDonald’s-Lokals kam Ritchi B. nach Tritten und Schlägen der beiden Hauptangeklagten schließlich zu Fall. Während Eric H. Ritchi B. am Boden festhielt, trat Alexander W. ihm mehrfach mit dem Fuß gegen das Gesicht. Der dritte im Bunde, Eugen S., „kümmerte“ sich unterdessen um den 19jährigen Begleiter von Ritchi B., schubste ihn über einen Fahrradständer und hielt ihn dort am Boden fest, bis die drei gemeinsam flüchteten (Bericht zum Ermittlungsergebnis von Kripo und Staatsanwaltschaft). Die Tritte gegen den Kopf zerschmetterten Ritchi B. Kiefer, Mittelgesichtsknochen und Augenhöhle. Er lag längere Zeit im künstlichen Koma.

Täter-Opfer-Umkehr?

Eine Überwachungskamera hatte das Geschehen aufgezeichnet. Das Video kam bei den – von breitem öffentlichen Interesse begleiteten – Fahungsmaßnahmen der Polizei zum Einsatz, die schließlich zur Festnahme der drei Angeklagten führten. Zunächst landeten die beiden Haupttäter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Nürnberg aber setzte die beiden aber am 11. März wieder auf freien Fuß – keine Fluchtgefahr, hieß es. Just das Überwachungsvideo ist es, das Rechtsanwältin Iris Nickl und ihr Kollege Christian Pustelnik genauer in Augenschein genommen haben. Die Aufnahmen ließen sie vom Institut für forensisches Sachverständigenwesen in München verbessert aufbereiten und kommen nun zu dem Schluss: Der Auftakt zu den brutalen Tritten sei aus einer Verteidigungssituation heraus entstanden. Auch seien die drei Täter nicht geflüchtet, weil andere Gäste auf die Schlägerei aufmerksam geworden waren, sondern „aus eigenem Entschluss“, so Rechtsanwältin Nickl. Eine Täter-Opfer-Umkehr?

„Einseitige Berichterstattung, nachlässige Aufklärung“

Strafverteidiger Christian Pustelnik kritisierte zumindest die „fast ausnahmslos einseitige“ Berichterstattung der Medien im Vorfeld des Prozesses. Es sei unangebracht, hier Parallelen zum Fall von Dominik Brunner zu ziehen. Auch müsse das Geschehen „in seiner Gesamtheit und nicht nur im Ergebnis“ betrachtet werden. Pustelniks Kollege Mörtl kritisierte schließlich die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Es sei „völlig unverständlich“, weshalb diese nicht für eine verbesserte Aufarbeitung der Videoaufnahmen aus der Tatnacht gesorgt hätten. Dies gehöre mit zur Aufklärungspflicht. Mörtl: „In der Tat sind die Aufnahmen sehr aufschlussreich.“ Nach einer Erwiderung von Oberstaatsanwalt Dr. Wolhard Meindl unterbrach Richter Ebner die Verhandlung schließlich erneut. Sie wird am morgigen Donnerstag fortgesetzt.

Versuchter Totschlag wegen eines Colabechers

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