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Täterfestnahmen nach Raubüberfall in Regensburger Wohnung

Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz

vom 05.02.2016

Täterfestnahmen nach Raubüberfall in Regensburger Wohnung

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REGENSBURG. Drei zunächst unbekannte Männer überfielen bereits am Sonntag, 09.01.2016 gegen 22:30 Uhr einen 33-Jährigen in seiner Wohnung in der Bruderwöhrdstraße. Durch ein umfangreiches Ermittlungsverfahren der Kripo Regensburg konnten die Tatverdächtigen ermittelt und festgenommen werden. Zwei befinden sich in Untersuchungshaft.

Am Sonntag, 09.01.2016 gegen 22:30 Uhr begaben sich drei Männer zwischen 26 und 40 Jahren an die Tür des 33-Jährigen und forderten, in die Wohnung eingelassen zu werden. Zwar kannte der Wohnungsinhaber einen der Männer, doch widersprach er dieser Bitte und ließ sie nicht eintreten. Diese gingen daraufhin bewaffnet mit einem eisernen Gegenstand auf den 33-Jährigen los, drückten ihn in die Wohnung und traten ein. Im Inneren forderten die Männer Geld und unterstrichen ihre Drohungen mit weiteren Tätlichkeiten. Der 33-Jährige händigte daraufhin seinen Geldbeutel aus. Dies reichte den Tatverdächtigen jedoch nicht: sie nahmen noch Elektroartikel, darunter eine Spielkonsole, an sich und entfernten sich sodann vom Tatort.

Der 33-Jährige wurde leicht verletzt. Trotz einer eingeleiteten Fahndung konnten die Männer zunächst unerkannt entkommen.

Die Kripo Regensburg übernahm noch am Tatort die Ermittlungen. Bereits am 11.01.2016 konnte das nun federführende Kommissariat 2 einen der drei Männer festnehmen. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg, welche einmal mehr sehr eng mit der Kripo zusammenarbeitete, wurde der Mann nach Abschluss umfangreicher Vernehmungen tags darauf wieder entlassen.

Kurze Zeit darauf gelangten die Ermittler nun auch auf die Fährte der beiden weiteren Verdächtigen. Für den einen klickten am 12.01.2016, den anderen am 04.02.2016 die Handschellen.

Ein Großteil der Tatbeute wurde zwischenzeitlich wieder aufgefunden.

 

Gegen die beiden Männer erging durch einen Ermittlungsrichter antragsgemäß Haftbefehl wegen des Verdachts des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung.

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