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Verkehrsgefährdende Anpflanzungen

Sicherheit im Straßenverkehr Hinweise zur Beseitigung verkehrsgefährdender Anpflanzungen Die Stadt Regensburg weist darauf hin, dass zur Vermeidung von Gefährdungen und Behinderungen im Straßenverkehr Äste, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen. Dies gilt insbesondere an Straßeneinmündungen und entlang von Bürgersteigen. Anpflanzungen sind ebenfalls zurückzuschneiden, wenn sie Verkehrszeichen und Wegweiser verdecken oder in Geh- und Radwege hineinragen und dabei keinen Mindestlichtraum von 2,50 Meter freihalten. Über Fahrbahnen muss ein Mindestlichtraum von 4,50 Meter gewährleistet sein. Nur bei Beachtung dieser Pflichten kann die erforderliche Reinigung des öffentlichen Gehweges entlang der Grundstücksgrenzen mit Kehrmaschinen problemlos durchgeführt werden. Auch die Entsorgung von Restmüll und Altpapier kann nur dann in der bisher praktizierten Weise fortgeführt werden, wenn Äste und Sträucher zurückgeschnitten werden. Eine Verletzung dieser Verpflichtung könnte dazu führen, dass die Müll- und Papiertonnen an den Bereitstellungsstandorten nicht geleert werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadtverwaltung vorbehält, in den öffentlichen Straßenraum ragende Pflanzenteile im Rahmen der Ersatzvornahme zurückschneiden zu lassen und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten den Grundstückseigentümern in Rechnung zu stellen, sofern diese ihrer Verpflichtung zum Zurückschneiden nicht nachkommen sollten. Beim Zurückschneiden von Gehölzen ist jedoch zu beachten, dass für weitergehende Gehölzschnittmaßnahmen zum Teil Genehmigungspflichten nach der städtischen Baumschutzverordnung bestehen. Erforderliche Erlaubnisse sind noch vor Beginn der Schnittmaßnahmen beim Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz einzuholen. Die Stadt bittet alle Grundstückseigentümer eindringlich, diese Hinweise zu beachten. Eventuelle Haftungsansprüche können so vermieden werden.
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