Verwaltungsgericht Regensburg muss entscheiden: Darf die Öffentlichkeit von den Zuständen in der Metzgerei von Ernährungsminister Rainer erfahren?
Die Verbraucherorganisation Foodwatch klagt vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen das Landratsamt Straubing-Bogen. Die Behörde verweigerte die Herausgabe von Kontrollberichten in der Metzgerei von Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU). Der zeitliche Ablauf und die Begründung dürften das öffentliche Interesse an diesen Berichten nur noch steigern.
Will nicht, dass die Öffentlichkeit von den Zuständen in seiner Metzgerei erfährt: Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU). Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons
Ein Sprecher der Verbraucherorganisation foodwatch bezeichnet es als „Routinevorgang“. „Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht haben, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen einzusehen – unabhängig davon, ob es sich um die Bäckerei um die Ecke oder die Metzgerei eines Ministers handelt. “ Doch genau diese Auskunft zu den Kontrollberichten der Metzgerei von Bundeslandwirtschafts- und Ernährungsminister Alois Rainer (CSU) verweigerte das Landratsamt Straubing-Bogen.
Deshalb klagt foodwatch nun dagegen beim Verwaltungsgericht Regensburg. Gerade die Begründung der Auskunftsverweigerung könnte als schlagendes Argument dafür dienen, warum die Veröffentlichung dieser Kontrollberichte von großem öffentlichem Interesse ist.
Foodwatch fragt an, die Metzgerei wird dicht gemacht
Zunächst hatte foodwatch direkt bei Alois Rainer angefragt – mit der Folge, dass der Minister seinen Betrieb in Haibach kurz darauf schloss. Und genau mit dieser Begründung, dass der Betrieb ja gar nicht mehr existiere, verneinte anschließend das Landratsamt Straubing-Bogen den Auskunftsanspruch von foodwatch.
Der zeitliche Ablauf, den die Verbraucherorganisation in einer Pressemitteilung darstellt, ist bemerkenswert. Demnach hatte foodwatch am 9. Mai 2025 beim zuständigen Landratsamt Straubing-Bogen die Kontrollergebnisse der letzten fünf Jahre für den Betrieb von Alois Rainer angefragt.
Gesetzliche Grundlage dafür ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). „In der Regel wird die Auskunft dann auch gewährt“, erklärte ein foodwatch-Sprecher gegenüber unserer Redaktion. Das Landratsamt habe Rainer dann – wie vorgesehen – zu dem Fall angehört. Daraufhin habe der Minister „zunächst telefonisch und anschließend per E-Mail Akteneinsicht sowie die Herausgabe der Namen und Anschrift der anfragenden Person“ beantragt.
Nur ein Zufall?
Am 21. Mai erfuhr Alois Rainer, dass die Anfrage von foodwatch kam. Sechs Tage später gab es eine Kontrolle in dem Betrieb und noch am selben Tag schloss Rainer seine Metzgerei. Daher bestehe kein Auskunftsanspruch mehr – so das Landratsamt Straubing-Bogen. Zudem spricht das Amt der Verbraucherorganisation die Aktivlegitimation ab, um überhaupt so eine Anfrage zu stellen. Kurz gefasst, vertritt das Landratsamt die Rechtsauffassung, dass lediglich Personen einen Auskunftsanspruch hätten, die in der betroffenen Metzgerei auch einkaufen.
„Kaum fragt foodwatch an, macht Minister Rainer seine Metzgerei dicht und verhindert so die Herausgabe der Kontrollberichte – das wirft Fragen auf“, sagt dazu der Geschäftsführer der Organisation, Chris Methmann. In zahlreichen Fällen würden Behörden von sich aus die Berichte offenlegen, wenn Verbraucherinnen entsprechende Anfragen stellen. „Wir Bürger:innen haben einen klaren gesetzlichen Informationsanspruch.“
Gegenüber dem Portal t-online erklärte ein Ministeriumssprecher zwischenzeitlich, dass Rainer die Entscheidung zur Aufgabe des Metzgerei-Betriebs bereits vor seiner Ernennung zum Bundesminister getroffen habe.
„Kein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse“
Doch warum legt Alois Rainer die Kontrollberichte nicht einfach offen, um Spekulationen über den augenfälligen Zufall von Anfrage und Schließung auszuräumen? Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass an den Zuständen in der Metzgerei des Ernährungsministers „kein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse“ bestehe.
Ob das Verwaltungsgericht Regensburg diese ministerielle Sicht der Dinge teilt, bleibt abzuwarten. Ein Termin zur Verhandlung und Entscheidung steht noch nicht fest.
Trackback von deiner Website.
Mr. T.
| #
Selten hat der Spruch “den Bock zum Gärtner machen” besser gepasst als bei dieser Fehlbesetzung.
Auf Regensburg heruntergebrochen wäre das, als würde man Kittel zum Integrationslotsen oder Schaidinger zum Antikorruptionsbeauftragten machen.
KW
| #
Mr. T., aber Bitte! Wenn der aktuelle bayer. MP auf einer Besetzung besteht, dann darf das nicht kritisiert werden. Das kommt einer Majestätsbeleidigung gleich.