Ein heimlich errichteter Pool im Garten eines Häuschens in der Ganghofersiedlung rief das Bauordnungsamt auf den Plan. Vor dem Verwaltungsgericht steckte der Teufel dann aber im Detail.
Nur auf den ersten Blick sehen die Häuschen in der Ganghofersiedlung uniform aus. Im Garten kann sich manche Überraschung verbergen. Foto: as
Welche Fläche er nun hat – 16 oder 17,15 Quadratmeter – und wie lang und breit seine Holzeinfassung eigentlich ist, darüber herrscht am Mittwoch Uneinigkeit vor der zweiten Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg. Dabei war man sogar gemeinsam vor Ort, um ihn sich mal anzusehen. Die Rede ist von einem Pool, den ein stadtbekannter Baupleitier seiner Lebensgefährtin in den Garten hinter ihrem Häuschen in der Ganghofersiedlung gebaut hat bzw. hat bauen lassen.
Wobei schon der Begriff „Pool“ manchem zu hoch gegriffen erscheint. Laut Rechtsanwalt Markus Wilfurth, der das Paar bei zwei Klagen gegen die Stadt Regensburg vertritt, handelt es sich dabei allenfalls um einen „Schwimmteich“, den das Bauordnungsamt irgendwann, gut versteckt hinter einem eigens errichteten Sichtschutz, im Oktober 2021 in einem Garten in der Ganghofersiedlung entdeckt hat.
Die Stadt Regensburg wird verpflichtet, die denkmalrechtliche Erlaubnis für 20 Solarmodule zu erteilen, die ein Ehepaar auf einem Anbau in der Ganghofersiedlung anbringen will.
Wozu der bereits vor Jahren aufgeweichte Denkmalschutz in der Ganghofersiedlung und anschließend beschlossene unklare Regelungen zu Solaranlagen führen, zeigt ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Unter einem verbotenen Waffentransport stellt man sich landläufig den heimlichen Transport von Kriegs- oder illegalen Waffen vor. Einem 46-Jährigen aber drohte der Verlust seines Jagdscheins wegen eines Waffentransports der etwas anderen Art.
59 Euro an Polizeikosten sollte der Eslarner Querdenken-Guru Helmut Bauer bezahlen, weil ein Beamter ihm gegenüber „unmittelbaren Zwang“ angewendet hatte. Er klagte und bekam vor dem Verwaltungsgericht Regensburg recht.
Die Stadt will ihre Beseitigungsanordnung des Schmack-Bergs im Gleisdreieck durchsetzen und geht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg in Berufung. Gegen die Stimmen von CSU und Brücke bewilligte der Finanzausschuss des Stadtrats dafür eine sechsstellige Summe.
Im Streit um den Schmack-Berg im Gleisdreieck hat das Verwaltungsgericht eine Beseitigungsanordnung der Stadt Regensburg gekippt. Zuvor waren zweistündige Vergleichsgespräche gescheitert.
Acht Jahre ist es her, seit der damalige Oberbürgermeister mit den Schmack-Brüdern das Stadtviertel „Dreibrücken“ vorgestellt hat. Seitdem ging es mit dem entsprechenden Bebauungsplanverfahren, das sagt die Stadt selbst, „substantiell nicht wesentlich“ voran. Über eine gewichtige Frage entscheidet nun das Gericht.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat eine Klage des Landtagsabgeordneten Ralf Stadler abgewiesen. Der 57-Jährige wollte seine Erlaubnis zum Waffenbesitz zurück, die ihm wegen eines Strafbefehls von 2020 entzogen wurde und macht einen „Deal“ geltend, den es damals gegeben haben soll.
Geschichtsrevisionismus, Beleidigungen, rassistische Ausfälle und ein Faible für Waffen – das prägte in der Vergangenheit die Social Media-Auftritte des AfD-Abgeordneten Ralf Stadler. Nun kämpft er vor dem Verwaltungsgericht Regensburg um seinen „Waffenschein“.
Wer in den letzten Monaten versuchte, in der Regensburger Altstadt eine Demonstration anzumelden, hatte stets das Nachsehen. Das Ordnungsamt untersagte solche Veranstaltungen regelmäßig und verwies auf den Infektionsschutz. So leicht darf es sich die städtische Behörde künftig nicht mehr machen.
Die Stadt Regensburg hat am Verwaltungsgericht eine Auseinandersetzung um ein (vermeintliches) Müllhäuschen gewonnen. Das im Neubaugebiet am Brandlberg außerhalb der zulässigen Baugrenzen aufgestellte Corpus Delicti muss weg.
Weil er sich nicht regelmäßig auf Corona testen lassen will, klagte ein Lehrer vor dem Verwaltungsgericht darauf, von zuhause aus unterrichten zu dürfen. Das Gericht lehnte den Antrag des Mannes, der seit fast zwei Jahren bei den Corona-Protesten unterwegs ist, als unbegründet ab. Das Recht von Kollegen und Schülern auf körperliche Unversehrtheit stehe über seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat Ende Dezember 2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt. Der frühere oberste Denkmalschützer Bayerns Egon Greipl muss dem Freistaat über 730.000 Euro zahlen. Er hat, so die Gerichte, grob fahrlässig und schuldhaft Dienstpflichten verletzt.
Fridays for Future klagte gegen die Stadt Regensburg, weil das Ordnungsamt verbieten wollte, dass der Lappersdorfer Kreisel Ort der Raddemo am kommenden Sonntag wird. Heute einigte man sich auf einen Vergleich. Der Kreisel darf unter Auflagen als Kundgebungsort genutzt werden. Die Stadt machte es dabei mit ihrer bis zuletzt rigorosen Haltung Protestierenden nicht zum ersten Mal schwer.
Ein Regensburger Unternehmer klagte vor dem Verwaltungsgericht, weil er von der Stadt Regensburg vom Vergabeverfahren für ein vergünstigtes Grundstück in Burgweinting ausgeschlossen wurde. Das Gericht wies die Klage ab.
Das flächendeckende Alkoholkonsumverbot in der gesamten Regensburger Innenstadt ist von keiner Rechtsgrundlage gedeckt. Das hat das hiesige Verwaltungsgericht heute entschieden und damit dem Eilantrag zweier Regensburger gegen das von der Stadt angeord nete Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt und in Stadtamhof stattgegeben.
Eine Entscheidung der Stadtspitze über Vorschläge zur Verkürzung der Sperrzeit für die Außengastronomie in Regensburg steht immer noch aus. Unter anderem CSU und Brücke versprechen sich davon eine Entzerrung und ein besseres Einhegen des Alkoholkonsums in Regensburg. Derweil gibt es nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Vor dem Verwaltungsgericht sind am Dienstag drei Klagen auf Auszahlung des Corona-Pflegebonus gescheitert. Die Beschäftigten – ein Behindertenbetreuer, eine Krankenschwester und ein Physiotherapeut – bekommen den im April 2020 von der Bayerischen Staatsregierung groß angekündigten Bonus nicht. Dabei gehen Verwaltungspraxis und politischen Verlautbarungen zum Zweck der einmaligen Sonderzahlung auseinander.
Die Stadt Regensburg hat einen Eilrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Zwei Stadtbewohner hatten sich gegen die Ausgangsbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre (die mittlerweile aufgehoben ist) gewehrt. Das Gericht befand – ohne in der Hauptsache zu entscheiden –, dass die beiden gar kein Recht haben, auf diesem Wege gegen die Maßnahmen vorzugehen.