Er kann nicht nach Syrien abgeschoben werden, darf deshalb Tirschenreuth nicht verlassen und nicht ins Internet: ein heute 36-Jähriger, der versuchte, Selbstmordattentäter anzuwerben und einen Siebenjährigen als Kindersoldat zu rekrutieren, klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Abdulhadi B. wird von einem Sicherheitsangestellten in den Gerichtssaal begleitet. Foto: as
„Wenn ich gehe, dann nur freiwillig und nur wenn ich 144.000 Euro von euch bekomme“, sagt Abdulhadi B. in einer Verhandlungspause zu den Vertretern der Regierung der Oberpfalz. Gegen die klagt er vor der neunten Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg. Wieder einmal.
Angesichts der Vielzahl an Verfahren gebe es mittlerweile eine „sehr umfangreiche ausländerrechtliche Akte“, wie Kammervorsitzende Gabriele Schmid-Kaiser zu Beginn der Verhandlung festgestellt hat. Denn Abdulhadi B. will unbedingt in Deutschland bleiben, das den verurteilten Terrorunterstützer ebenso unbedingt loswerden will.
Seit drei Jahren wartet Schlosswald-Gründer Jürgen Kölbl auf seinen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Es geht um einen Vertrag, den die Stadt Nittenau urplötzlich als nichtig ansieht, und um über 100.000 Euro an offenen Forderungen, die sie zuvor über Monate hat auflaufen lassen. Das Vorgehen der Kommune wirkt wie eine konzertierte Aktion.
Während eine Familie in Großprüfening seit über eineinhalb Jahren mit dem Denkmalschutz wegen einer PV-Anlage streitet, sprießen diese auf Dächern links und rechts von ihrem. Der Fehler der Familie: Sie hat bei der Stadt Regensburg nachgefragt.
Wegen Terrorismusverdachts sitzt er seit fast zehn Monaten in Untersuchungshaft und glaubt an unterirdische Folterkeller für Kinder. Dennoch ist Oberst a.D. Maximilian Eder der Ansicht, dass er „in der Realität daheim“ sei.
Einen Vergleich gibt es in der Schadenersatzklage der Gemeinde Wenzenbach gegen die Witwe von Altbürgermeister Josef Schmid. Die erste Kammer am Verwaltungsgericht findet teils deutliche Worte.
Neun Jahre nach Bekanntwerden der Affäre und zwei Jahre nach dem Tod des Wenzenbacher Altbürgermeisters Josef Schmid geht es vor dem Verwaltungsgericht Regensburg nun noch einmal um unrechtmäßige Prämien, hohe Pauschalen und private Steuerschulden, die aus der Gemeindekasse beglichen wurden.
Bewaffnete Reichsbürger haben nicht erst seit der Razzia gegen die „Patriotische Union“ Behörden, Justiz und Medien beschäftigt. Am Dienstag sollten zwei Fälle vor dem Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt werden: Der ob der Razzia prominente „Oberst Eder“ und ein christlich-sozial engagierter Jagdaufseher, der seltsame Briefe verschickt hat.
Ein heimlich errichteter Pool im Garten eines Häuschens in der Ganghofersiedlung rief das Bauordnungsamt auf den Plan. Vor dem Verwaltungsgericht steckte der Teufel dann aber im Detail.
Die Stadt Regensburg wird verpflichtet, die denkmalrechtliche Erlaubnis für 20 Solarmodule zu erteilen, die ein Ehepaar auf einem Anbau in der Ganghofersiedlung anbringen will.
Wozu der bereits vor Jahren aufgeweichte Denkmalschutz in der Ganghofersiedlung und anschließend beschlossene unklare Regelungen zu Solaranlagen führen, zeigt ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Unter einem verbotenen Waffentransport stellt man sich landläufig den heimlichen Transport von Kriegs- oder illegalen Waffen vor. Einem 46-Jährigen aber drohte der Verlust seines Jagdscheins wegen eines Waffentransports der etwas anderen Art.
59 Euro an Polizeikosten sollte der Eslarner Querdenken-Guru Helmut Bauer bezahlen, weil ein Beamter ihm gegenüber „unmittelbaren Zwang“ angewendet hatte. Er klagte und bekam vor dem Verwaltungsgericht Regensburg recht.
Die Stadt will ihre Beseitigungsanordnung des Schmack-Bergs im Gleisdreieck durchsetzen und geht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg in Berufung. Gegen die Stimmen von CSU und Brücke bewilligte der Finanzausschuss des Stadtrats dafür eine sechsstellige Summe.
Im Streit um den Schmack-Berg im Gleisdreieck hat das Verwaltungsgericht eine Beseitigungsanordnung der Stadt Regensburg gekippt. Zuvor waren zweistündige Vergleichsgespräche gescheitert.
Acht Jahre ist es her, seit der damalige Oberbürgermeister mit den Schmack-Brüdern das Stadtviertel „Dreibrücken“ vorgestellt hat. Seitdem ging es mit dem entsprechenden Bebauungsplanverfahren, das sagt die Stadt selbst, „substantiell nicht wesentlich“ voran. Über eine gewichtige Frage entscheidet nun das Gericht.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat eine Klage des Landtagsabgeordneten Ralf Stadler abgewiesen. Der 57-Jährige wollte seine Erlaubnis zum Waffenbesitz zurück, die ihm wegen eines Strafbefehls von 2020 entzogen wurde und macht einen „Deal“ geltend, den es damals gegeben haben soll.
Geschichtsrevisionismus, Beleidigungen, rassistische Ausfälle und ein Faible für Waffen – das prägte in der Vergangenheit die Social Media-Auftritte des AfD-Abgeordneten Ralf Stadler. Nun kämpft er vor dem Verwaltungsgericht Regensburg um seinen „Waffenschein“.
Wer in den letzten Monaten versuchte, in der Regensburger Altstadt eine Demonstration anzumelden, hatte stets das Nachsehen. Das Ordnungsamt untersagte solche Veranstaltungen regelmäßig und verwies auf den Infektionsschutz. So leicht darf es sich die städtische Behörde künftig nicht mehr machen.
Die Stadt Regensburg hat am Verwaltungsgericht eine Auseinandersetzung um ein (vermeintliches) Müllhäuschen gewonnen. Das im Neubaugebiet am Brandlberg außerhalb der zulässigen Baugrenzen aufgestellte Corpus Delicti muss weg.
Weil er sich nicht regelmäßig auf Corona testen lassen will, klagte ein Lehrer vor dem Verwaltungsgericht darauf, von zuhause aus unterrichten zu dürfen. Das Gericht lehnte den Antrag des Mannes, der seit fast zwei Jahren bei den Corona-Protesten unterwegs ist, als unbegründet ab. Das Recht von Kollegen und Schülern auf körperliche Unversehrtheit stehe über seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.