Im Streit um den Schmack-Berg im Gleisdreieck hat das Verwaltungsgericht eine Beseitigungsanordnung der Stadt Regensburg gekippt. Zuvor waren zweistündige Vergleichsgespräche gescheitert.
Blick auf den Berg im Gleisdreieck. Die Erdaufschüttung darf fürs erste bleiben. Foto: Schmack GmbH
Zwei Stunden hat die 8. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt. Zur Urteilsfindung brauchen die Richterinnen und Richter unter Vorsitz von Martin Kiesl gerade einmal fünf Minuten. Denn dass die Stadt Regensburg in dem Verfahren – Streitwert 4,6 Millionen Euro – unterliegen würde, hat Kiesl bereits zu Beginn des Verfahrens durchblicken lassen.
Acht Jahre ist es her, seit der damalige Oberbürgermeister mit den Schmack-Brüdern das Stadtviertel „Dreibrücken“ vorgestellt hat. Seitdem ging es mit dem entsprechenden Bebauungsplanverfahren, das sagt die Stadt selbst, „substantiell nicht wesentlich“ voran. Über eine gewichtige Frage entscheidet nun das Gericht.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat eine Klage des Landtagsabgeordneten Ralf Stadler abgewiesen. Der 57-Jährige wollte seine Erlaubnis zum Waffenbesitz zurück, die ihm wegen eines Strafbefehls von 2020 entzogen wurde und macht einen „Deal“ geltend, den es damals gegeben haben soll.
Geschichtsrevisionismus, Beleidigungen, rassistische Ausfälle und ein Faible für Waffen – das prägte in der Vergangenheit die Social Media-Auftritte des AfD-Abgeordneten Ralf Stadler. Nun kämpft er vor dem Verwaltungsgericht Regensburg um seinen „Waffenschein“.
Wer in den letzten Monaten versuchte, in der Regensburger Altstadt eine Demonstration anzumelden, hatte stets das Nachsehen. Das Ordnungsamt untersagte solche Veranstaltungen regelmäßig und verwies auf den Infektionsschutz. So leicht darf es sich die städtische Behörde künftig nicht mehr machen.
Die Stadt Regensburg hat am Verwaltungsgericht eine Auseinandersetzung um ein (vermeintliches) Müllhäuschen gewonnen. Das im Neubaugebiet am Brandlberg außerhalb der zulässigen Baugrenzen aufgestellte Corpus Delicti muss weg.
Weil er sich nicht regelmäßig auf Corona testen lassen will, klagte ein Lehrer vor dem Verwaltungsgericht darauf, von zuhause aus unterrichten zu dürfen. Das Gericht lehnte den Antrag des Mannes, der seit fast zwei Jahren bei den Corona-Protesten unterwegs ist, als unbegründet ab. Das Recht von Kollegen und Schülern auf körperliche Unversehrtheit stehe über seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat Ende Dezember 2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt. Der frühere oberste Denkmalschützer Bayerns Egon Greipl muss dem Freistaat über 730.000 Euro zahlen. Er hat, so die Gerichte, grob fahrlässig und schuldhaft Dienstpflichten verletzt.
Fridays for Future klagte gegen die Stadt Regensburg, weil das Ordnungsamt verbieten wollte, dass der Lappersdorfer Kreisel Ort der Raddemo am kommenden Sonntag wird. Heute einigte man sich auf einen Vergleich. Der Kreisel darf unter Auflagen als Kundgebungsort genutzt werden. Die Stadt machte es dabei mit ihrer bis zuletzt rigorosen Haltung Protestierenden nicht zum ersten Mal schwer.
Ein Regensburger Unternehmer klagte vor dem Verwaltungsgericht, weil er von der Stadt Regensburg vom Vergabeverfahren für ein vergünstigtes Grundstück in Burgweinting ausgeschlossen wurde. Das Gericht wies die Klage ab.
Das flächendeckende Alkoholkonsumverbot in der gesamten Regensburger Innenstadt ist von keiner Rechtsgrundlage gedeckt. Das hat das hiesige Verwaltungsgericht heute entschieden und damit dem Eilantrag zweier Regensburger gegen das von der Stadt angeord nete Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt und in Stadtamhof stattgegeben.
Eine Entscheidung der Stadtspitze über Vorschläge zur Verkürzung der Sperrzeit für die Außengastronomie in Regensburg steht immer noch aus. Unter anderem CSU und Brücke versprechen sich davon eine Entzerrung und ein besseres Einhegen des Alkoholkonsums in Regensburg. Derweil gibt es nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Vor dem Verwaltungsgericht sind am Dienstag drei Klagen auf Auszahlung des Corona-Pflegebonus gescheitert. Die Beschäftigten – ein Behindertenbetreuer, eine Krankenschwester und ein Physiotherapeut – bekommen den im April 2020 von der Bayerischen Staatsregierung groß angekündigten Bonus nicht. Dabei gehen Verwaltungspraxis und politischen Verlautbarungen zum Zweck der einmaligen Sonderzahlung auseinander.
Die Stadt Regensburg hat einen Eilrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Zwei Stadtbewohner hatten sich gegen die Ausgangsbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre (die mittlerweile aufgehoben ist) gewehrt. Das Gericht befand – ohne in der Hauptsache zu entscheiden –, dass die beiden gar kein Recht haben, auf diesem Wege gegen die Maßnahmen vorzugehen.
Zwei Regensburger haben vor dem Verwaltungsgericht geklagt, um vor dem Hintergrund der niedrigen Corona-Inzidenzwerte eine Aufhebung der Ausgangssperre in Regensburg zu erreichen. Die Stadt reagiert auf den Eilantrag mit der Bitte um Fristverlängerung. Man wolle das Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abwarten.
Die Klage von AfD-Stadtrat Erhard Brucker gegen die Besetzung der Verwaltungsbeiräte ist unzulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg und begründet auch ansonsten ausführlich, warum es für die beiden AfD-Stadträte keinen automatischen Anspruch auf eine solche Position gibt. Brucker hatte im Sommer den Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration für sich beansprucht und war im Stadtrat durchgefallen.
Eine 2017 eingereichte Klage von Wohnungseigentümern in der Malergasse gegen den Fanladen des SSV Jahn Regensburg scheiterte gestern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Trotzdem kritisierte die Zweite Kammer die „unbestimmte“ Baugenehmigung, die die Stadt Regensburg für das Fanprojekt erteilt hatte.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat gestern ein im Jahr 2017 ausgeübtes „besonderes Vorkaufsrecht“ der Stadt Regensburg an einem Grundstück bei Leoprechting aufgehoben. Es gebe keine konkreten städtebaulichen Maßnahmen, die ein solches Vorkaufsrecht rechtfertigen würden. Das Urteil könnte auch Folgen für weitere Grundstücke haben, denn das Gericht argumentiert grundsätzlicher.
Ein Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis kann schmerzhafte Konsequenzen haben. So verloren zwei Schützen aus dem Landkreis Cham vor zwei Jahren ihre Waffenbesitzkarten, weil sie das Landratsamt deshalb für Reichsbürger hält. Dagegen klagten sie nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wurde im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben – und er bleibt es. Seine Beschwerde gegen die Suspendierung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos. Wolbergs wird damit bis zu einer möglichen Wiederwahl im März 2020 nicht mehr ins Amt zurückkehren. In einer ersten Reaktion zeigt er sich nicht überrascht, aber verbittert.