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Fund auf Baustelle

Nach Waffentransport: Jäger kämpft um seinen Jagdschein

Unter einem verbotenen Waffentransport stellt man sich landläufig den heimlichen Transport von Kriegs- oder illegalen Waffen vor. Einem 46-Jährigen aber drohte der Verlust seines Jagdscheins wegen eines Waffentransports der etwas anderen Art.

Das Jagen ist für den 46-jährigen Stefan K. (Name geändert) ein Hobby, das er mit Leidenschaft betreibt. Im Landkreis Regensburg unterhält er eine Jagdschule, kurzzeitig versuchte er sich auch im Verkauf von Wildbret mit einem eigenen Laden in Regensburg. Neben dem Jagdschein verfügt er über mehrere Waffenbesitzkarten und den Europäischen Feuerwaffenpass, der zum Mitführen von Waffen und Munition ins EU-Ausland berechtigt. Doch dass er diese Berechtigungen nun verlieren und ihm der Jagdschein nicht mehr erteilt werden sollte, hatte weder mit seinen Waffen noch mit seiner Jägerleidenschaft zu tun, sondern mit seiner Tätigkeit bei einem hiesigen Bauunternehmen.

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Waffenfund bei Abbrucharbeiten

Es muss ein stressiger Tag gewesen sein, jener 10. Oktober vor zwei Jahren, ein Samstag. Ein Haus in Schierling sollte abgebrochen werden. Weil Gefahr bestand, dass dabei Teile auf der Straße landen könnten, hatte man eine Sperrung beim Landratsamt Regensburg beantragt: Deadline: 16.30 Uhr. Und als um kurz vor vier die Baggerschaufel in eine Wand fuhr, dabei eine Zwischendecke einriss und dabei ein Arsenal von fünf Gewehren, zwei Pistolen und jeder Menge Munition zum Vorschein kam, geschah das zur Unzeit.

Jede Menge Leute seien auf der Baustelle gewesen, erzählt Stefan K. vor dem Verwaltungsgericht Regensburg, wo er gegen die Aberkennung seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit klagt. Die hätten sich um die Waffen, größtenteils älter, aus dem I. Weltkrieg geschart, und den ohnehin knappen Zeitplan gefährdet.

Waffen zur Polizei gefahren: Strafanzeige

Sein Chef habe ihn dann angewiesen, die Waffen wegzuschaffen und zur nächsten Polizeidienststelle zu bringen. Zusammen mit einem Lohnunternehmer, der ebenfalls auf der Baustelle tätig war, habe man die Gewehre deshalb entladen, bei den Pistolen, darunter eine Mauser, Modell 1889, habe das nicht geklappt, diese hätten geklemmt, habe diese dann in Tücher eingewickelt und in den Caddy gepackt. Mit dem ging es dann zur Polizei in Neutraubling, um die gefährliche Fracht abzugeben. „Er habe da gar nicht groß überlegt“, räumt K. am Dienstag ein.

Als er die Waffen dann abgegeben habe, sei der Fall für ihn eigentlich erledigt gewesen. Doch die Beamten hätten ihn dann nochmal in die Polizeiinspektion gebeten. Er werde nun wegen eines unerlaubten Waffentransports angezeigt.

Anzeige eingestellt, Jagdschein weg

Das Problem in Kürze: Wenn eine Waffe in einem Fahrzeug transportiert wird, muss sichergestellt sein, dass diese weder einsatz- noch zugriffsbereit im Wagen liegt – sie muss also in einem abschließbaren Futteral oder Waffenkoffer untergebracht sein, die Stefan K. nicht hatte. Die Waffen lagen, wenn auch in Tücher eingewickelt, griffbereit im hinteren Bereich des Caddy. Die Pistolen waren geladen. Die übrige Munition lag entgegen der gesetzlichen Regelungen in unmittelbarer Nähe.

Während die Strafanzeige wenige Wochen später wegen Fahrlässigkeit und geringfügiger Schuld eingestellt wurde, verweigerte das Landratsamt Regensburg dem 46-Jährigen im darauffolgenden Jahr die Verlängerung des Jagdscheins, widerrief jedwede waffenrechtliche Erlaubnis und forderte Stefan K. auf, seine Waffen abzugeben. Wegen eines gröblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz fehle es ihm an der erforderlichen Zuverlässigkeit, eine Waffe zu führen, so die wesentliche Begründung.

Gericht sieht „atypischen Fall“

Stefan K., der sich bislang nichts hatte zuschulden kommen lassen, klagte. Er sieht angesichts der Situation auf der Baustelle, aber auch der Umsicht, die er trotz allem hatte walten lassen, einen „atypischen Fall“. In der Situation mit der auslaufenden Straßensperre, Leuten, die schon um die Waffen herumstanden und der Anweisung seines Chefs, sei es kaum zumutbar gewesen, die Polizei zu rufen, um die Waffen abzuholen. „Das hätte viel zu lange gedauert. Da wären wir nicht fertig geworden“, bekräftigt auch ein Kollege im Zeugenstand.

Die 4. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg sah denn auch den Fall am Ende in einem milderen Licht. Der Bescheid zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse wurde aufgehoben. Über die Verlängerung von K.s Jagdschein muss das Landratsamt nun im Hinblick auf das Urteil erneut entscheiden.

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Kommentare (30)

  • Erhardt

    |

    Ich verstehe diese unprofessionelle Handlungsweise mit gefährlichen Waffen durch einen Profi in keiner Weise.

  • Zapfnmandl

    |

    @ Erhardt: was heißt da unprofessionell?! Der Mann hat mit Sicherheit richtiger gehandelt, als wenn er die Waffen rumliegen läßt, wo x-beliebige Leute daneben stehen, die er nicht alle kontrollieren und im Blick behalten kann.
    Und als Jäger weiß er ja wohl, was Waffen anrichten können, also sorgt man schon aus Eigenschutz dafür, daß die Dinger nicht losgehen. Und wenn er der Meinung ist, ja, damit kann man fahren, dann ist das in Ordnung. Klar, er hätte die Mun auch hinten in den Kofferraum schmeißen können, aber ehrlich: wenn’s schnell gehen muß,war sein Vorgehen das wahrscheinlich Sinnvollste.
    Das das deutschen Bürokraten widerspricht, geschenkt, da gibt’s noch mehr so sinnlose Bestimmungen. Aber Hauptsache, die Behörde kann wieder einen “Erfolg” vorweisen.

  • Hthik

    |

    @Zapfnmandl 17. August 2022 um 14:44
    Die Begründung “Gefährdung des Zeitplans” erscheint mir schon schwach.

  • joey

    |

    Die Fahrt ging ja zur Polizei. Das Verhalten des LRA ist hier eher sträflich, weil die näheren Umstände eben nicht berücksichtigt wurden.

    Ich habe selbst bereits Abbrüche erlebt, wo die Waffenverstecke allerdings schon kurz vorher geplündert waren. Alte Gewehre braucht indes kein Amoktäter, gegen die die teils schwachsinnigen Waffengesetze auch nicht wirken. Sowas ist “Gold” für Sammler. Die Erben eines alten Hauses wissen in der Regel vom Hörensagen, daß da vielleicht was ist.
    1945 wurden die Eigentümer von Goldmünzen, Ferngläsern und eben Waffen faktisch gezwungen, ihre Sachen einzumauern, damit die Nazi Funktionäre oder die Amis das nicht “beschlagnahmen”, also klauen. Bei Mauser Karabinern ist der Kunstwert gering (im Gegensatz zu einem dekorierten Jagdgewehr), man hat damit aber “gerne” die Sau abgeschossen, wenn die Schlachtung mißlungen ist und das blutende Tier davongelaufen wäre.

  • Mr. T.

    |

    Wenn man den Fund mehrerer Waffen mit Munition meldet, sind die Kieberer in wenigen Minuten mit ganz blauem Licht da. Das ist die schnellste, einfachste und sicherste Option, auch wenn der Feierabend drohend naht.
    Und ein zuverlässiger Waffenbesitzer weiß, wie heikel die Gesetze und der Umgang sind. Ich würde dem Jäger bei so lockerer Handhabung keine Waffen mehr anvertrauen.

  • Hab 8

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    Mr. T. sollen etwa mit diesem K-Wort unsere Polizei abgewertet werden?

  • xy

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    Als Jäger mußte der Mann Bescheid wissen und wußte wohl auch Bescheid. Die jagdrechtliche Unzuverlässigkeit liegt nicht gar so fern.

  • Andreas

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    Wie? Mit ungesicherten und geladenen Waffen herumfahren, weil man nicht Nein zum Chef sagen kann? Da scheinen doch die charakterlichen Voraussetzungen zum Führen von Schusswaffen zu fehlen.

  • Jogibaer

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    Wer von den KommentarVerfassern ist denn alles Jäger bzw kennt sich in den rechtlichen Gesetzmäßigkeiten genau aus? Mir scheint dass ein Großteil der Verfasser eher dem tagtäglich politisch gewünschten (grünen) Lokalpatriotismus hinterher hächelt, weil es grad angesagt ist.

  • Da nackte Wahnsinn

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    zu Jogibaer, es dürfte sich mittlerweile rumgesprochen haben das bei Munition und Waffen funden die Polizei zu verständigen ist. ‚Die übrige Munition lag entgegen der gesetzlichen Regelungen in unmittelbarer Nähe…. „Er habe da gar nicht groß überlegt“ .Vielleicht wurden evtl. auch Spuren zerstört.

  • Sebastian Wild

    |

    Hätte es nicht genügt die Waffen sicherzustellen – was er ja gemacht hat – und in sein auto einzusperren, dann die Polizei zu verständigen? Dann hätten die Arbeiten doch weitergehen können. Es bestand meiner Meinung nach keinerlei Notwendigkeit das Zeug selber zur Polizeidienststelle zu fahren. Das ist zurecht ein illegaler transport. Ob man deswegen dan gleicb die Zuverlässigkeit in Frage stellen muss ist eine andere Frage. Gerade als Jäger und Waffenscheininhaber sollte er es eigentlich besser wissen.

  • Mr. B.

    |

    Mr. T.
    17. August 2022 um 15:50 | #
    “Wenn man den Fund mehrerer Waffen mit Munition meldet, sind die Kieberer ….”

    Sind Sie Österreicher und mit dem Strafgesetzbuch bereits einschlägig in Erfahrung gekommen oder warum wählen Sie die Ausdrucksweise?

  • Mr. T.

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    Während viele Juristen hier bei Barbara Salesch promoviert haben, basiert mein komplettes Wissen in der Strafverfolgung auf Major Kottan. Deswegen vielleicht meine Ausdrucksweise, die manche leider mehr interessiert, wie das eigentliche Thema.

    Personen, die ähnlich umfangreiche waffenrechtliche Befugnisse wie der Protagonist dieser Sache haben, haben mir schon mehrfach erzählt, dass gerade Aufbewahrung, Transport und Handhabung sehr zentrale Themen sind, auf die sie peinlichst genau achten. Deswegen sind die Bedenken der Behörden bezüglich der Zuverlässigkeit durchaus nachzuvollziehen.

  • joey

    |

    weil es einige offenbar überlesen haben: “Sperrung beim Landratsamt Regensburg beantragt: Deadline: 16.30 Uhr”. Es mußte weiter gearbeitet werden, weil sonst wieder / sowieso jemand beim LRA durchdreht. Das sehr restriktive LRA Regensburg macht immer wieder sinnlosen und schädlichen Druck. In anderen LRAs ist man bayrischer.

  • Ilse

    |

    @Mr. T.
    Major Kottan ist okay. Hoffentlich ist das Ur-Original mit Peter Vogel mit dabei ;-))

  • Hthik

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    @Mr. T. 18. August 2022 um 21:07 | #

    “Während viele Juristen hier bei Barbara Salesch promoviert haben, …”

    Ich muss doch sehr bitten. Mein Ausbilder war der Präsidentschaftskandidat der Freien Wähler.

    @joey 19. August 2022 um 08:08

    “weil es einige offenbar überlesen haben: “Sperrung beim Landratsamt Regensburg beantragt: Deadline: 16.30 Uhr”. Es mußte weiter gearbeitet werden, weil sonst wieder / sowieso jemand beim LRA durchdreht.”

    Wir sind uns, schon einig, das Abbruchunternehmer nicht einfach eigenmächtig öffentliche Straßen sperren, dürfen, hoffe ich. Dass da weitergearbeitet werden musste ist nicht ersichtlich. Es liegt zunächst mal im Interessen des Unternehmers den Abbruch innerhalb der Frist zu erledigen, damit er keine neue Sperrung beantrage und nochmal kommen muss. Das ist unternehmerisches Risiko. Wenn man hier in Regensburg beim Aushub auf eine römische Mauer trifft, muss der Arbeitsablauf für den Moment auch mal zurückstehen. Außerdem ist die Tanja auch bei den Freien Wählern.

  • joey

    |

    @Hthik
    eine römische Mauer kann man ja sicher nicht wegtragen, ist meistens aber schon vorher durch eine Befunduntersuchung bekannt. Ein Versteck hingegen ist ja wörtlich unauffällig. Eine neue Genehmigung kriegt der Unternehmer um 16.00 auch nicht mehr, dann ist also über Nacht eine Gefahrenstelle für den Straßenverkehr (einsturzgefährdetes Gebäude)?

  • Hthik

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    @joey 20. August 2022 um 14:56

    “eine römische Mauer kann man ja sicher nicht wegtragen, …”

    Nur weil er Denkmalschutz dagegen ist.

    “Eine neue Genehmigung kriegt der Unternehmer um 16.00 auch nicht mehr, dann ist also über Nacht eine Gefahrenstelle für den Straßenverkehr (einsturzgefährdetes Gebäude)?”

    Im Artikel steht nichts, dass die Arbeiten nicht einfach verschoben hätten werden könne. Dann hätte es aber auch gereicht, sie soweit wegzubringen, dass sie die Arbeiten nicht stören und bewachbar sind.

    Ich habe nicht grundsätzlich was dagegen, dass er den Schein wieder bekommt, aber das beruht auf einem Verständnis für menschliche Fehlbarkeit. Der Betroffene war natürlich unter Druck mit der plötzlich aufgetauchten Situation umzugehen, während ich hier bequem beim Nachmittagskaffee im nachhinein kluge Ratschläge gebe, wie das alles hätte laufen sollen.

  • Mr. T.

    |

    Das mit dem Auslaufen der Sperrung ist doch nur ein Manöver, um von der eigentlichen Sache abzulenken. Und es funktioniert auch in dieser Diskussion hier hervorragend. Die paar Minuten Warten auf die Schmier (hoffentlich trigger ich jetzt nicht wieder wen) hätten den Feierabend auch nicht signifikant verzögert. Die kommen da sicher ganz schnell wenn man ihnen sagt, um was es geht. Und wer eine halbe Stunde vor dem Auslaufen der Sperrung noch ganze Mauern einreißt und nicht eh schon bei den letzten Arbeiten und dem Aufräumen ist, …
    110 rufen ist hier das billigste, sicherste und einfachste Mittel. Und das sollte man vor allem dann wissen, wenn man im Umgang mit Waffen geschult ist – oder sein sollte. So eine Gedankenlosigkeit kann man vielleicht noch jemandem nachsehen, der hier unbedarft ist.

  • Daniela

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    Bei Waffenfunden, Munitionsfunden, Sprengsätze, sonstigen gilt doch eigentlich prinzipiell…., Stelle absperren, Menschen in Sicherheit, Nichts von dem Gefahrengut bewegen und die Polizei rufen. Die Polizei entscheidendet, wie weiter. Ich denke, dass es brandgefährlich war, das Gefundene durch Regensburg zu fahren. Man nehme nur einmal an, das Transportfahrzeug wird in einen Unfall verwickelt,…..
    Nein, da war jemand nur darauf aus, seinem Chef blindlinks zu gehorchen. Hätte doch der Chef auch selbst fahren können, wenn ihm die zeitlichen Abläufe so wichtig waren und über die Sicherheit seiner Leute und unbeteiligten Menschen gingen. Dann wäre er bestraft worden ….
    Das ist in etwa das selbe, wie wenn Fernfahrer genötigt werden die Lenkzeiten zu überschreiten…..
    Einfach unverantwortlich, was da wegen Geld von Angestellten verlangt wird. Aber die Strafen müssen dann die Arbeitnehmer aushalten….

  • Mr. T.

    |

    Daniela, auch Sie fallen da auf die Ausrede herein, dass ein Abliefern bei der Polizei die einzig mögliche Wahl war, um den Fortschritt das Abriss nicht zu gefährden.
    Würd mich mal interessieren, ob das in der Verhandlung näher hinterfragt oder einfach so hingenommen wurde.

  • joey

    |

    @Daniela
    der war einfach der, der sich am besten mit sowas auskannte. Wahrscheinlich hat er selber den Vorschlag gemacht: den Krempel bringe ich einfach sicherheitshalber gleich zur Polizei.
    Am Ende muß man immer berücksichtigen: was ist eigentlich passiert? Nichts.

    Bei den G7/8/20 Veranstaltungen werden ja “plöztlich” Grenzkontrollen eingerichtet. Was da an Drogen und Waffen gefunden wurde, ist beeindruckend. Sorgen kann man sich nicht an ein paar Museumstücken, sondern an den Knallern, die täglich zu ganz bestimmten Zwecken und Vorhaben geschmuggelt werden.

  • Daniela

    |

    @ Mr. T.

    Ich fall doch nicht auf das rein…., Mir stinkt gewaltig, dass Chefs ohne großen Anlass, oder des Geldes wegen, von ihren Angestellten einen Verstoß gg. geltendes Recht… abverlangen, da gehört nicht der Angestellte gestraft, sondern der Chef.

  • Hthik

    |

    @Mr. T. 20. August 2022 um 18:37

    “Das mit dem Auslaufen der Sperrung ist doch nur ein Manöver, um von der eigentlichen Sache abzulenken. … Und wer eine halbe Stunde vor dem Auslaufen der Sperrung noch ganze Mauern einreißt und nicht eh schon bei den letzten Arbeiten und dem Aufräumen ist, …”

    Das ist die korrekte offizielle Auffassung. Der Unternehmer hat alles so zu organisiere, dass auch bei Auftreten eines zwar im konkreten Einzelfall nicht vorhersehbaren, aber grundsätzlich möglichen Problems, der sicher Zustand der Abrissstelle jederzeit gegeben ist.

    Die Menschen auf der anderen Seite des Grabens sind aber Opfer ihres Systems, dass sie zwingt solche Risiken zu internalisieren. Dies fühlbar zu machen, wäre mal eine Aufgabe für das Stadttheater, aber schwieriger als der Standardbrecht.

  • Hthik

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    @Daniela 21. August 2022 um 13:36

    Das Bundessozialgericht hält es für zulässig, dass der Arbeitssuchende, der seinem Chef gegenüber ehrlich sagt, wie weit er zu kooperieren gewillt ist, dafür sanktioniert wird.

  • Daniela

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    @Hthik
    21. August 2022 um 15:28 | #

    … und ich finde es beschämend….

  • Mr. T.

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    Natürlich fallen Sie drauf rein, Daniela. Sie nehmen die Aussage, dass es eine Anweisung des Chefs war, als ex Cathedra hin. Das ist doch die Ausrede, auf der die ganze Verteidigung fußt. Wurde der Chef dazu gefragt, ob und wie er das angewiesen hat? Hat der Angestellte mit seinem Wissen über das Waffenrecht seinen Chef darauf hingeweisen, dass es problematisch ist, wenn er damit zur Polizei fährt? Hat man den Chef gefragt, was er dann gemacht hätte? In der Zeit, in der sie die Waffen zusammengpackt und entladen haben, wäre die Polizei locker dagewesen und hätte alles einwandfrei mitgenommen.

  • R.G.

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    @Daniela
    Aus privaten Gründen achtete ich bereits länger auf Artikel zum Umgang mit Waffen und Sprengmaterial.
    Wie erwartet, bemerkte ich eine Zunahme an gefährlichen Funden in Privathäusern, allein schon wegen der Altersstruktur der vormaligen Jugoslawienkrieg-Kämpfer.

    In mehreren westlich vom ehemaligen Jugoslawien gelegenen Ländern kam es zu privaten Waffentransporten vom Fundort zur Polizeidienststelle, in einem Fall zum Tod einer Angestellten beim Umladen vom Privatauto des Chefs zum im Wald (!) wartenden Polizeifahrzeug.
    Die Handelnden wurden nicht blöder als in der Nachkriegszeit im Wirtschaftswunder, sondern sie werden unter stärkeren Druck gestellt, bei der geringsten Verneinung ihren Arbeitsplatz und das folgend nötige Arbeitslosengeld erst mal zu verlieren.
    Es gehörten die Arbeitgeber bestraft, wenn Angestellte mit Waffenfunden losgeschickt wurden. Da bin ich ganz bei Ihnen.

  • R.G.

    |

    @Hthik
    Ganz richtig, es betrifft nicht nur den Abtransporteur der Waffen.
    Was ist mit dem Baggerfahrer? Darf er die Schaufel mitten im Schwung anhalten und alle Kollegen zu Verlassen des Platzes auffordern oder muss er noch das gefährliche Gut ablegen, wo es aufgeklaubt und bewertet werden soll?
    Zerreißt es erst nachher den Ingenieur, geht vielleicht trotzdem die halbe Mannschaft mit ins Nirwana.
    Aber jedem, der auf Sicherheit bedacht ist, droht der Entzug des Arbeitslosengeldes für eine Frist.

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