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Neubaugebiet am Brandlberg

Unterstand für Mülltonnen muss weg

Die Stadt Regensburg hat am Verwaltungsgericht eine Auseinandersetzung um ein (vermeintliches) Müllhäuschen gewonnen. Das im Neubaugebiet am Brandlberg außerhalb der zulässigen Baugrenzen aufgestellte Corpus Delicti muss weg.

Kubistische Architektur am Brandlberg in Groß und Klein. Foto: as

„Unser ökologisch hochwertig und neu gebautes Feriendomizil (Eröffnung August 2020) ist ruhig gelegen. Am Stadtrand von Regensburg direkt am Naturschutzgebiet Brandlberg.“ So wird ein Einfamilienhaus im Regensburger Norden bei einem Booking-Portal für Touristinnen und Touristen beworben.

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Sweet dreams are made of this

Und weiter heißt es über die Ferienunterkunft:

„SWEET DREAMS ARE MADE OF THIS Liebe Gäste wir heißen Sie in unserer Villa Regensburg aufs herzlichste Willkommen und wollen Ihnen unvergessliche Tage in Regensburg bescheren. Mediterranes Flair, erlesenes Interieur im modernen Design und harmonische Farben. Unser kuschliges-romantisches Haus verführt mit all den Annehmlichkeiten, die das Leben so schön machen.“ (Alle Fehler im Original.)

Die Gäste sind zufrieden, die Bewertungen im Portal sind durchweg hervorragend. Doch der Schein trügt. Die Stadt Regensburg hat am Traumdomizil etwas auszusetzen. Das nagelneue Ferienhaus hat einen Makel, der Touristinnen und Touristen zwar kaum stören dürfte, den die Stadtverwaltung aber bereits seit 2020 beseitigt haben möchte.

„Nebenanlage für Müllabholflächen“ auf „nicht überbaubaren Grundstücksflächen“?

Es geht nicht darum, dass die Villa Regensburg in der Anna-von Schaden-Straße ganz offensichtlich nicht „der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum“ dient, wie dies im Jahr 2016 noch als Ziel des entsprechenden Bebauungsplans am Brandlberg (BP 247) ausgegeben wurde, sondern weil sich ein Nebengebäude entgegen des Plans nicht innerhalb der festgesetzten Bauräume befindet.

Dabei handelt es sich um einen knapp einstöckigen Kubus westlich des „kubistischen Zukunftshauses“. Weil der Bauträger und Eigentümer, die CH Wohnkonzepte GmbH, die Beseitigungsanordnung der Stadt Regensburg nicht akzeptieren wollte, traf man sich am vergangenen Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht. Die Stadt besteht darauf, dass das „Gebäude“ entfernt wird, während es die Eigentümer für eine „Nebenanlage für Müllabholflächen“ halten, die laut Bebauungsplan auch in „nicht überbaubaren Grundstücksflächen“ zulässig ist. Laut Klägervertreter Gerhard Lippl diene das Gebäude nämlich dem Unterstellen von Mülltonnen.

Müllhaus kann betreten werden

Aus Sicht der Stadt handelt es sich allerdings um ein „größeres Gebäude“, das etwa auch als Gartenhaus genutzt werden könnte. Das sei außerhalb der festgesetzten Bauräume wiederum nicht zulässig.

Ob das Gebäude betreten werden könne, möchte die Zweite Kammer wissen. Ja, es habe eine Tür und könne folglich auch betreten werden, so der Klägervertreter. Doch es werde – wie bereits gesagt – als Mülltonnenabstellplatz genutzt. Sogar die Mülltonnen von Nachbarn würden dort abgestellt.

Für die Stadt ist diese Nutzung nicht ganz eindeutig. Zwar habe man bei einer Baukontrolle in dem Gebäude eine Tonne und zwei Müllsäcke vorgefunden, doch auch zwei Fahrräder seien dort abgestellt gewesen. Lippl weiß von einem Fahrrad, das dort gestanden haben soll, aber dessen Herkunft die Eigentümer nicht ermitteln konnten. Die Stadt bleibt dabei: es waren zwei Fahrräder.

Gebäude muss weg

Nach Ansicht des Gerichts überschreitet das Bauwerk die Baugrenze um etwa zwei Meter. Das sei natürlich ein Problem. Die beiden Vertreter der Stadt befinden, dass man das möglicherweise durch Versetzung des Gebäudes in den Bauraum lösen könnte. Minimale Überschreitungen der Grenze könnten, wie auch in vergleichbaren Fällen, geduldet werden. Doch bei der Größe der Anlage ist dieser Vorschlag schwer umzusetzen. Das Corpus Delicti müsste direkt an das Ferienhaus versetzt werden und selbst das würde wahrscheinlich nicht reichen.

Nach einer etwa einstündigen Verhandlung und nur kurzer Beratung der Kammer, weist das Gericht die Klage von CH Wohnkonzepte ab und urteilt: Das Gebäude muss weg. Die Anordnung der Stadt sei rechtmäßig, weil die beanstandete Nebenanlage in Widerspruch zu den festgesetzten Baugrenzen aufgestellt wurde. Für Mülltonnen und Fahrräder müssen am Gelände des Feriendomizils andere Flächen gefunden werden. Gegen das Urteil kann Beschwerde eingelegt werden.

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Kommentare (16)

  • Leser7

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    In diesem Wohngebiet stimmt planerisch nichts. Es hätte so niemals genehmigt werden dürfen.

    Parkplätze werden zum Aufstellen von Müllcontainern benutzt, weil anscheinend kein Platz für diese geplant war. Das Müllhäuschen ist kein Einzelfall. Dafür sorgt an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg ein privates Strafzettelunternehmen für die Einhaltung der Parkverbote, vermutlich ohne rechtliche Grundlage. Wie kann eine Privatfirma das Parken im öffentlichen Raum beschränken, wenn der vermeintliche Falschparker nicht gegen die StVO verstößt?

    Oder gehören alle Straßen in diesem Bereich privaten Eignern? Ein Hinweisschild habe ich noch nicht gesehen.

    Die Stadt und vor allem unser Ex-OB haben hier riesige Fehler gemacht und Chancen ausgelassen. Aber jetzt sollten die OB, der Stadtrat und die Behörden langsam mal Konzepte entwickeln, dieses gigantische Wohnklo zu retten. Wegreißen kann man es ja kaum noch.

  • joey

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    darf man die Fahrräder auch im Garten frei aufstellen? Das Gericht hätte Nachbesserungen beim Bebauungsplan festsetzen müssen. Fahrräder bewirken weniger Störung als Mülltonnen, eine Unzulässigkeit ist nicht begründbar.
    Alle Festsetzungen bzw Einschränkungen der Freiheit in Gesetzen und Satzungen müssen begründet werden.
    Übrigens: Politiker, die solche Satzungen beschließen, sind abwählbar. Die Regensburger lassen sich viel zu viel gefallen, richtige Untertanen…

  • Daniela Camin-Heckl

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    Das Bauwerk überschreitet die festgesetzten Baugrenzen. Würden sich Bauträger nicht an Baugrenzen halten, welch Wildwuchs wäre möglich?

    Ob nun, das Gebäude nicht, wie geplant, als Gewerbe, oder Nicht Gewerbe genutzt wird, steht auf einem anderen Blatt.

  • Sepp

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    gfuismassig passt dortn scho hi.

  • Dugout

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    Ein “Mülltonnenhäusl” in Garagengröße? Für ein Einfamilienhaus?
    Verarschen muss sich die Stadt ja nun auch nicht lassen.

  • Hthik

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    “Es geht nicht darum, dass die Villa Regensburg in der Anna-von Schaden-Straße ganz offensichtlich nicht „der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum“ dient, wie dies im Jahr 2016 noch als Ziel des entsprechenden Bebauungsplans am Brandlberg (BP 247) ausgegeben wurde, …”

    Man lernt doch jeden Tag dazu. Wozu so bebauungsplanliche Widmungen alles nicht gut sind.

  • Sir Sonderling

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    Endlich macht sich RD mal stark für die Belange der wirklich Unterdrückten und Entrechteten!
    Tipp: Ich hätte hier noch ein paar ganz schlimm leidendende SUV-Fahrer*innen, die Ihre Ranzen kaum mehr aus der Karre bekommen – da sie durch die von der Stadt zu beengt ausgewiesenen Parkplätze massiv diskriminiert werden. DARÜBER müsste man mal berichten….aber Euch Systempresse kümmert das ja nicht.

  • Peter Ustinov

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    Dabei gibt es wohl eine Lösung, die dem gehobenen Standard entgegen käme und den Bau nicht durch das Müllhaus verschandeln würde: versenkbare Unterstellmöglichkeiten. Diese können sowohl für Mülltonnen, als auch für Fahrräder genutzt werden.

  • Reisingsan

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    So wie das aussieht müsste nicht nur dass Müllhäuschen weg :)
    Klaus Caspers pflegte Gebäude wie diese mit der Bezeichnung ” Neobaracke” zu ettiketieren.
    Da hilft nur Strassenbegleitgrün…ach nein, auf das wurde ja auch zur Flächenoptimierung verzichtet.
    Das Foto gibt die Tristesse adäquat wieder.
    BTW da würde mich dich interessieren ob die Nutzung als gewerbliche Ferienwohnung baurechtlich genehmigt ist.

  • Monika

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    Derzeit ist die “Villa” auf booking.com nicht buchbar und auf HRS Holidays wurde das Angebot gelöscht.

  • Hutzelwutzel

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    Nicht böse sein, aber Regensburg ist doch “tiefste Provinz”. Nur weil da ein Bischof sitzt und es eine Universität gibt ist da noch nix. Wegen ein paar Müllhäuschen macht sich nur Sorgen, wer sonst keine größeren Vorhaben (mehr) hat. Mir gefällt das auf dem Bild. Ist eben ein Kunstwerk. Barock wurde mit den bayerischen “Politikern ohne Hals” ;-) abgeschafft. Lol

  • JJ

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    Vermutlich ist in der Garage kein Platz mehr für die E-Bikes/Bikes, wenn der Gast mit seinem Auto anreist. Dementsprechend wollte der Gastgeber mit dieser “Nebengarage” Platz schaffen.
    Wegreißen und gut ist. Verstehe nicht ganz wie man da draußen gerne Urlaub macht. Innenstadt ist ja doch ein ganz schöner Weg (und mit den Öffis nicht besonders gut angebunden) und wer in der Natur Urlaub machen will fährt doch ganz wo anders hin…? Seltsam.

  • Leser7

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    @Herr Herzig
    Ich kann mich nicht erinnern, welche gesehen zu haben. Es stehen Schilder einer privaten Verkehrsüberwachungsfirma herum, die das Parken außerhalb der markierten Stellplätze untersagen, die aber nichts mit Verkehrszeichen zu tun haben. Lediglich Hinweistafeln, wie wir sie von Supermarktparkplätzen kennen.

    Ehrlich gsagt ist es mir wurscht, ob dort Halteverbot-Schilder stehen; ich finde es nur erschreckend, dass die Stadt hoheitliche Aufgaben mehr und mehr an Privatfirmen abgibt. Bei meinem nächsten Spaziergang durchs Ghetto werd ich mal schauen; aber nachdem dort bis vor ein paar Monaten nicht mal flächendeckend Straßenbeleuchtung und begehbare Gehsteige vorhanden waren, kann es ja sein, dass eine korrekte Ausschilderung noch nachgerüstet wird.

  • Bertl

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    Kann es sein, dass die Erschliessungswege/Strassen kein öffentlicher Grund sind? Nur so kann ich mir die Beauftragung und Rechtmässigkeit von Strafzetteln privater Ordnungsdienste erklären.

  • Herbrand Sandro

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    Da sieht doch aus wie eine “kuschlig-romantische” Müllverbrennungsanlage und sollte unter Ensemble Schutz gestellt werden.

  • Wissender

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    An alle, die sich wegen der privaten Parkkontrolle aufregen bzw. wundern:
    Das Baugebiet wurde noch nicht an die Stadt übergeben und gilt mehr oder weniger als privat. Das Immobilienzentrum ist also noch für die Verkehrssicherheit bzw. -überwachung zuständig. Großes Problem ist klar die Parksituation. Aber wenn sich Bewohner bzw. deren Gäste in die Seitenstraßen stellen und teilweise Garagen von Anwohnern blockieren finde ich das in Ordnung. Klar, es ist ärgerlich, dass hier gespart bzw. fehlgeplant wurde. Aber jeder der dort wohnt wusste das mit der Parksituation als er sich eine Immobilie gekauft hat.
    Im Übrigen geht’s viel mehr um Feuerwehr und Rettungswägen. Die hätten es teilweise sehr schwer. Und ich weiß es, ich wohne dort.

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drin