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Verwaltungsgericht Regensburg

AfD-Abgeordneter Stadler klagt wegen „Waffenschein“

Geschichtsrevisionismus, Beleidigungen, rassistische Ausfälle und ein Faible für Waffen – das prägte in der Vergangenheit die Social Media-Auftritte des AfD-Abgeordneten Ralf Stadler. Nun kämpft er vor dem Verwaltungsgericht Regensburg um seinen „Waffenschein“.

„Legale Waffen für freie deutsche Bürger – weil die Polizei uns nicht mehr schützen kann.“ Diese Forderung verbreitete Ralf Stadler vor knapp fünf Jahren noch über seinen Facebook-Account unter dem Stichwort „Contra Asyl“. Oder: „Der Optimist lernt Chinesisch. Der Pessimist lernt Arabisch. Der Realist lernt Schießen.“ Doch nun sieht es ganz danach aus, als ob der niederbayerische AfD-Abgeordnete, bekannt für rassistische Ausfälle, Beleidigungen und sein Faible für Björn Höcke, seine Berechtigung, eine Waffe zu besitzen, verlieren wird.

Stadlers Vokabular: „Hirni“, „Parasiten“, „Kriechtiere“

Waffen sind Ralf Stadler offenbar eine Herzensangelegenheit. Screenshot von 2017: Facebook

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Das Landratsamt Passau hat Stadlers Erlaubnisse (mehrere Waffenbesitzkarten) im vergangenen Jahr widerrufen, weil es ihm gemäß dem entsprechenden Bescheid an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit fehlt. Hintergrund ist eine Verurteilung wegen Urheberrechtsverstößen und Verleumdung. Kommende Woche klagt der 57-Jährige nun dagegen vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.

Stadler teilt auf seinen Social Media-Kanäle gerne mit dem grobrhetorischen Schwert aus. Der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber ist ein „Hirni“, die Grünen sind „wirbellose Kriechtiere“, die SPD ist ein „Volksfeind“. Geflüchtete sind mal „Parasiten“, mal „Invasoren“ und für Muslime forderte er die Einführung von Geburtenkontrolle. Auch für die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck bekundete Stadler in der Vergangenheit Sympathien. Das ist nur ein kleiner Auszug aus dem Repertoire des Tittlinger Metallbauers, der seit 2018 im Bayerischen Landtag sitzt und kaum Berührungsängste mit extrem rechten und geschichtsrevisionistischen Thesen zu haben scheint.

Erfolgreicher Strafantrag der Landtagspräsidentin

Doch im Juli 2019 hat Stadler es dann doch zu bunt getrieben – zumindest in strafrechtlicher Hinsicht. Damals postete er eine Fotomontage, auf der die Bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner zusammen mit Grundschulkindern einige Luftballons steigen lässt. Stadler bastelte in mehrere Luftballons das AfD-Logo und postete es zusammen mit dem Satz „AfD wirkt auch in Bayern“.

Der Strafantrag von Ilse Aigner gegen diese Manipulation hatte Erfolg. Das Amtsgericht München erließ im September 2020 einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen gegen den AfD-Politiker – wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz in Tateinheit mit Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens. Im Vorfeld hatte der Landtag Stadlers Immunität aufgehoben.

Mitglied beim Bund der Polizei- und Militärschützen

Stadler verzichtete seinerzeit auf einen Einspruch gegen den Strafbefehl, der ohne mündliche Verhandlung erlassen wurde. „Themen wie Corona oder Migration“ seien ihm „wichtiger als scherzhaft gemeinte Bilder“, gab er damals gegenüber dem Donaukurier zu Protokoll. Was der Niederbayer dabei offenbar nicht bedacht hatte: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen beinhaltet per se die Vermutung der Unzuverlässigkeit zum Führen einer Waffenbesitzkarte, von denen er offenbar mehrere inne hat. Weil die Verurteilung in München aber ohne mündliche Verhandlung erfolgt ist, hat Stadler nun die Möglichkeit rechtlichen Gehörs vor dem Verwaltungsgericht, wo er den Sachverhalt noch einmal ausführlich darlegen kann.

Ob Stadlers regelmäßige Verbalausfälle gegen Geflüchtete und Politiker oder das Weiterverbreiten eines Drohvideos gegen Journalisten auf Telegram bei der Frage nach der Zuverlässigkeit des Rechtsaußen zum Führen einer Waffe dabei ebenfalls eine Rolle spielen, wird die Gerichtsverhandlung zeigen.

Nach eigenen Angaben ist der Mann mit dem Hang zur Bewaffnung der „freien deutschen Bürger“ Mitglied im Bund der Polizei- und Militärschützen e.V. sowie im Sportschützenverein SLG Stoaberg. Dort scheint man mit dem rassistischen Weltbild Stadlers, der sich auf Facebook unter anderem damit brüstete, regelmäßig Exemplare des rechtspopulistischen „Deutschland Kurier“ zu verteilen, kein Problem zu haben.


Mehr über Ralf Stadler gibt es unter anderem hier beim Hogn.

Eine Sammlung von Postings von Ralf Stadler findet sich hier.

Hinweis: In einer ersten Version dieses Berichts haben wir die Begriffe Waffenschein und Waffenbesitzkarte synonym verwendet. Das war so nicht korrekt. Mittlerweile haben wir den Begriff Waffenschein in Anführungszeichen gesetzt.

Tatsächlich berechtigt ein Waffenschein zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Einen solchen hat Ralf Stadler, wie fast alle Privatpersonen, nicht. 

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Kommentare (16)

  • Wolfgang S.

    |

    Waffenschein =/= Waffenbesitzkarte. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt auch nicht zum führen.

  • Daniela

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    Alle Achtung an Ilse Aigner und deren Anwalt.

    “Der Strafantrag von Ilse Aigner gegen diese Manipulation hatte Erfolg. Das Amtsgericht München erließ im September 2020 einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen gegen den AfD-Politiker – wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz in Tateinheit mit Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens. ”

    Durch die Hintertür über das Kunsturhebergesetz.

    Dann 60 Tagessätze vom Gericht in München…., hin zum Entzug der Waffenbesitzkarte…

    Mal abwarten, was das VG Regensburg dazu meint.

  • naja

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    “Waffenschein =/= Waffenbesitzkarte”, ob das den AfR – Psycho interessiert?

    Solchen Leuten gehört nicht einmal ein Buttermesser zugestanden.

  • WBK-Besitzer

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    Bitte den peinlichen Fehler in der Überschrift korrigieren: es handelt sich um eine Waffenbesitzkarte (benötigt für Besitz einer Schusswaffe) und nicht um einen Waffenschein (Führen der Schusswaffe in der Öffentlichkeit). Den Waffenschein hat in Deutschland im Prinzip niemand (als Privatperson). Ich verstehe nicht, dass bei Journalisten dieser Fehler in gefühlt 99Prozent aller Artikel zum Thema Schusswaffen gemacht wird, obwohl eine kurze Wikipediarecherche den Fehler vermieden hätte.

  • Stefan Aigner

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    @WBK

    Danke für den Hinweis. Ich habe das angepasst und in Anführungszeichen gesetzt. Landläufig, also abseits der juristisch korrekten Bezeichnung, wird der Begriff Waffenschein ja oft synonym verwendet. Auch von mir. Der Unterschied war mir tatsächlich nicht bekannt.

  • KW

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    @WBK-Besitzer
    Sie müssen Bedenken, dass zum Glück der Großteil der Bevölkerung sich nicht für solch anarchische Dinge wie Schusswaffen interessiert und sowas nicht im Hause haben, geschweige denn benutzen will. Und daher haben die meisten auch nicht diese Feinheiten bez. Besitzkarte oder Schein oder was auch immer im Kopf. Spielt ja auch für den Inhalt des Artikels keine große Rolle, hier geht es eher um den typischen Extrem-Rechten AFDler mit Waffenfaible.

  • joey

    |

    Recht ist wichtig besonders für die, die wir nicht mögen. Stadler und solche Leute mag ich nicht. Ob aber Urheberrechtsverstöße die waffenrechtliche Zuverlässigkeit beeinträchtigen, bezweifle ich.
    Es geht nicht an, daß Recht selektiv gehandhabt wird: auf den Mittelaltermärkten liegt Mordwerkzeug aller Arten griffbereit in der Öffentlichkeit rum. Bekanntlich hat ein Messerattentäter aus einem Supermarkt ein langes Messer entwendet und gleich draußen eingesetzt. Demnach müßte man die Baumärkte schließen.

    Ich habe wenig Angst vor angemeldeten Waffen. Das letzte Attentat mit Schießzeug war ja auch eine illegale Waffe, was die übliche Verschärfungsorgie gegen die Sportschützen diesmal verhindert hat. Innenminister Herrmann war bemüht, das einfach schnell aus den Medien zu bringen.

  • Lutherer

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    @Redaktion: Bitte den peinlichen Fehler am Ende des ersten Absatzes korrigieren: der Mann heisst Bernd Höcke, nicht Björn Höcke!

  • Lutherer

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    @Jürgen: das ist ja gerade das perfide, dass uns die Medien glauben machen wollen er hieße Björn. Es handelt sich um eine Counter-Hoax-Kampagne der Massenmedien.

  • naja

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    @Lutherer 16.23 h

    Das ist jetzt nicht Ihr ernst?! Falls ja, dann gute Nacht!

  • Lutherer

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    @naja: natürlich nicht. Aber es ist ja auch egal wie man soetwas nennt, ob Björn oder Bernd, genau wie beim Waffenschein oder der Waffenbesitzkarte. Die Abweichung von landläufiger und juristischer Bezeichnung einer Waffenbesitzkarte zeigt sich im Artikel zwar eindeutig, vermindert jedoch nicht den tieferen Sinn des Artikels, was ich mit meinem Einwurf pointieren wollte. Peinlich ist an der Verwendung der landläufigen Bezeichnung schon gleich gar nichts! Auf Grund der Reaktionen kann ich konstatieren, dass ich – wohlgemerkt ohne Schießprügel – getroffen habe. Ach Übrigens: habe auch eine Waffenbesitzkarte.

  • St. Schrödinger

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    Der Vorname ist doch ziemlich Banane, es handelt sich bei dem Herren gemeinsam u.a. mit Herrn Stadler um gute Gründe, dass jetzt die gesamte Partei unter behördlicher Beobachtung steht.
    Man sollte schon immer wieder festhalten, dass es hier um eine Partei geht, unter deren Mitgliedern nicht wenig gerichtlich anerkannte Rechtsextremisten, Neonazis und Straftäter sind. Mitglieder, Wähler und Unterstützer sollten sich also nicht wundern, wenn man sie alle mit denen in einen Topf wirft.

  • Hthik

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    Günther Herzig 20. Mai 2022 um 17:41

    Schön, dass wir uns einig sind, dass RD seinen Leser richtig Hinweise zur tatsächlichen Einordnung juristischer Begriffe gibt. Manchmal glaube ich fast, die tun das mit Absicht.

  • Hthik

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    @Günther Herzig 21. Mai 2022 um 18:21

    “Vielleicht ist das auch nur das Zufallsprinzip, …”

    Es gibt gar keinen Aigner? Das heißt es gibt ihn bloß im Sinne eines blinde Uhrmachers, einer Figur die wir uns vorstellen, weil unser Gehirn nicht damit zurecht kommt, dass eine geordnete Struktur wie RD sich selbst entwickelt? Was wir als absichtsvolles Aufdecken von schwarzrotgrünen Filz wahrnehmen, ist in Wahrheit nur unsere Projektion auf die Aktionen eines deterministisch ablaufenden Mechanismus der rein durch Mutation und Selektion entstanden ist? Eine interessante Hypothese.

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drin