Vogelparadies oder Industriegebiet? Verwaltungsgerichtshof stoppt weitere Bebauung der Schlämmteiche in Regensburg
Niederlage für die Stadt Regensburg. Der Bebauungsplan für das Gebiet der ehemaligen Schlämmteiche wurde nach einer Klage des Bund Naturschutz vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Der Unternehmer Ferdinand Schmack wollte dort zwei große Industriehallen bauen.

Die beiden Industriehallen in Irl. Zwei weitere wollte Ferdinand Schmack dort bauen. Foto: Herbert Stolz
Nach über zehn Jahren Streit ist vorerst Klarheit da: Auf den Schlämmteichen der ehemaligen Zuckerfabrik in Regensburg entstehen keine weiteren Industriehallen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 29. April.
Der Bund Naturschutz hatte gegen den Bebauungsplan der Stadt Regensburg geklagt – und bekam Recht.
Bebauungsplan vor einem Jahr beschlossen
Seit bald 14 Jahren schwelt der Konflikt: Vogelparadies oder Industriegebiet? Die LAGO A3 GmbH des Unternehmers Ferdinand Schmack erwarb die Flächen 2008 zusammen mit der früheren Zuckerfabrik – heute das Candis-Viertel.
Eine erste Industriehalle genehmigte Oberbürgermeister Hans Schaidinger, eine zweite Joachim Wolbergs – beide ohne Bebauungsplan. Der nun beklagte Plan war seit gut einem Jahr rechtskräftig. Er sollte den Weg für zwei weitere Hallen freimachen – jeweils 3,5 Hektar groß.
Damals stimmten Grüne, ÖDP, Jakob Friedl (Ribisl), Irmgard Freihoffer (BSW) und Ingo Frank (Die Partei) dagegen. Zuvor hatte der Bund Naturschutz knapp 4.000 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt.
Unternehmer wies Kritik stets zurück
Ferdinand Schmack wies die Kritik stets vehement zurück. Der Bund Naturschutz arbeite mit Halbwahrheiten und Fehlinformationen, sagte er.
Zugleich verwies Schmack auf seinen Ausgleich: Er habe entlang der Äußeren Wiener Straße am Donauufer eine Flutmulde hergestellt. Vier Millionen Euro habe er investiert. „Das ist eine der geilsten privaten Ausgleichsflächen, die es gibt.“
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Stellungnahmen der Fachbehörden nicht berücksichtigt
In der mündlichen Verhandlung erklärte die Vorsitzende Richterin jedoch, dass sich sowohl die untere als auch die höhere Naturschutzbehörde – bei Stadt und Bezirksregierung angesiedelt – gegen die Bebauung in der geplanten Form ausgesprochen hatten. Diese Stellungnahmen seien im beschlossenen Bebauungsplan nicht hinreichend behandelt worden.
Der Stadt Regensburg bleibt nun allenfalls, ein neues Bebauungsplanverfahren zu starten, das die Kritikpunkte des Gerichts und der Fachbehörden ausreichend berücksichtigt. Unter den neuen Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat scheint das kaum realistisch.
„Großer Erfolg für den Artenschutz in Regensburg“
Raimund Schoberer, Kreisvorsitzender des Bund Naturschutz, spricht von einem „großen Erfolg für den Artenschutz in Regensburg“. Dadurch werde dieses „äußerst wertvolle Areal in seiner ökologischen Funktionsfähigkeit erhalten“.
Ferdinand Schmack war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.
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