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Vogelparadies oder Industriegebiet? Verwaltungsgerichtshof stoppt weitere Bebauung der Schlämmteiche in Regensburg

Niederlage für die Stadt Regensburg. Der Bebauungsplan für das Gebiet der ehemaligen Schlämmteiche wurde nach einer Klage des Bund Naturschutz vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Der Unternehmer Ferdinand Schmack wollte dort zwei große Industriehallen bauen.

Die beiden Industriehallen in Irl. Zwei weitere wollte Ferdinand Schmack dort bauen. Foto: Herbert Stolz

Nach über zehn Jahren Streit ist vorerst Klarheit da: Auf den Schlämmteichen der ehemaligen Zuckerfabrik in Regensburg entstehen keine weiteren Industriehallen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 29. April.

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Der Bund Naturschutz hatte gegen den Bebauungsplan der Stadt Regensburg geklagt – und bekam Recht.

Bebauungsplan vor einem Jahr beschlossen

Seit bald 14 Jahren schwelt der Konflikt: Vogelparadies oder Industriegebiet? Die LAGO A3 GmbH des Unternehmers Ferdinand Schmack erwarb die Flächen 2008 zusammen mit der früheren Zuckerfabrik – heute das Candis-Viertel.

Eine erste Industriehalle genehmigte Oberbürgermeister Hans Schaidinger, eine zweite Joachim Wolbergs – beide ohne Bebauungsplan. Der nun beklagte Plan war seit gut einem Jahr rechtskräftig. Er sollte den Weg für zwei weitere Hallen freimachen – jeweils 3,5 Hektar groß.

Damals stimmten Grüne, ÖDP, Jakob Friedl (Ribisl), Irmgard Freihoffer (BSW) und Ingo Frank (Die Partei) dagegen. Zuvor hatte der Bund Naturschutz knapp 4.000 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt.

Unternehmer wies Kritik stets zurück

Ferdinand Schmack wies die Kritik stets vehement zurück. Der Bund Naturschutz arbeite mit Halbwahrheiten und Fehlinformationen, sagte er.

Zugleich verwies Schmack auf seinen Ausgleich: Er habe entlang der Äußeren Wiener Straße am Donauufer eine Flutmulde hergestellt. Vier Millionen Euro habe er investiert. „Das ist eine der geilsten privaten Ausgleichsflächen, die es gibt.“

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Stellungnahmen der Fachbehörden nicht berücksichtigt

In der mündlichen Verhandlung erklärte die Vorsitzende Richterin jedoch, dass sich sowohl die untere als auch die höhere Naturschutzbehörde – bei Stadt und Bezirksregierung angesiedelt – gegen die Bebauung in der geplanten Form ausgesprochen hatten. Diese Stellungnahmen seien im beschlossenen Bebauungsplan nicht hinreichend behandelt worden.

Der Stadt Regensburg bleibt nun allenfalls, ein neues Bebauungsplanverfahren zu starten, das die Kritikpunkte des Gerichts und der Fachbehörden ausreichend berücksichtigt. Unter den neuen Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat scheint das kaum realistisch.

„Großer Erfolg für den Artenschutz in Regensburg“

Raimund Schoberer, Kreisvorsitzender des Bund Naturschutz, spricht von einem „großen Erfolg für den Artenschutz in Regensburg“. Dadurch werde dieses „äußerst wertvolle Areal in seiner ökologischen Funktionsfähigkeit erhalten“.

Ferdinand Schmack war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.

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Kommentare (20)

  • Daniela

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    Herzlichen Glückwunsch an den NABU.

    Ihr seid so wichtig, um die Artenvielfalt zu erhalten, um bedrohte Arten vor dem Aussterben zu schützen.

    Für Herrn Schmack tut es mir begrenzt leid, insofern, dass er nach bereits 14 Jahren wieder am Anfang steht und das alles, weil die Bürokratie irgendwie das eine oder andere verpennt hat. Dies sehe ich als großen Mangel. Wenn die Bürokratie versagt und Unternehmer müssen es letztendlich ausbaden. Das selbe sehe ich für die Steuerzahler, auch er kommt für unnötig entstandene Kosten auf.

    Im Ergebnis gut für den Umweltschutz, schlecht für Unternehmen und Steuerzahler und das Ganze, weil irgendjemand mal wieder nicht richtig seinen Job in der Behörde gemacht hat.

    Ich frage mich dann jedesmal, ob diese Behördenmitarbeiter privat auch so schlecht mit ihrem Besitz/ Eigentum umgehen? Aber ich mutmaße, wenn es ums Eigene geht, da wird mehr Augenmerk darauf gelegt.

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  • Manfred van Hove

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    Kommentar gelöscht. Kein Bullshit-Bingo.

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  • HLe

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    Hallo Daniela,
    nicht der NABU (Naturschutzbund) hat geklagt, sondern der BUND Naturschutz, mit ca. 275.000 Mitgliedern der weitaus größte Naturschutzverband in Bayern.
    Wenn die Stadt Regensburg bzw. deren Verwaltung ihren Job richtig gemacht hätte, wäre es nie zur Genehmigung des Bebauungsplans 195 „Südlich der Kremser Straße“ gekommen.
    Sowohl die Regierung der Oberpfalz als auch das städtische Umweltamt hatten sich dezidiert gegen die geplante Bebauung ausgesprochen, weil hier ökologisch hochwertiges Areal zerstört würde.
    Alternativen wurden nicht geprüft, obwohl in der Nähe riesige Industrieflächen zur Verfügung stehen, die in städtischer Hand sind.

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  • Wintermute

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    @Daniela: Ich glaube, Sie können davon ausgehen, dass der Unternehmer immer wieder versucht hat, Druck aufzubauen, damit das ganze Verfahren überhaupt läuft. Ich kann mir vorstellen, dass an manchen Stellen die Sorgfalt dann unzureichend war. Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht sicher, ob das nur auf das Konto der Stadt geht. Er wollte halt seine 2 Hallen direkt im Anschluss auf seinem Gelände. Und die Ausgleichsfläche, die der Preis für die ersten 2 Hallen war, war halt im Weg. Da ist doch vermutlich nie ernsthaft überlegt worden, die zu behalten.

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  • Wuzzi

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    Bravo, wieder 100 neue Arbeitsplätze verhindert und einen belasteten Industrieschlammteich gerettet. Lieber BUND, vergesst bitte nicht, auch den Wohnungsbau im Gleisdreieck und in der Herrmann-Köhl-Str. zu verhindern, da wurden neulich zwei Kröten gesichtet.

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  • Ramona

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    @Wuzzi; Bitte informiere dich, bevor du kommentierst. Die von Herrn Schmack geplanten Hallen, wären lediglich Lagerflächen gewesen und hätten keine neuen Arbeitsplätze geschaffen. Außerdem hätten Sie ein wertvolles Biotop mit Frösche, Kröten, seltenen Vogelarten und Eidechsen für immer zerstört und die Fläche versiegelt.

    Außerdem hat der Herr mit Sicherheit genug finanzielle Mittel, dass er die Hallen an geeigneteren Flächen bauen könnte.

    Die Entscheidung, die ökologisch wertvollen Schlämmteiche zu erhalten, war längst überfällig. Es war immer geplant, diese zu erhalten, da diese als Ausgleichsfläche angegeben wurde, die für die Bebauung der ersten Halle zwingend nötig war. Bereits die Bebauung des Gebiets durch die zweite Halle, war eine große Umweltsünde und wurde meines Wissens nicht ausgeglichen.

    Ich freue mich sehr, dass endlich ein Urteil gefällt ist, dass unsere wertvolle Natur erhält und nicht unüberlegt Milliardäre unterstützt. Regensburg ist eine der versiegeltsten Städte Deutschlands, mit einer der schlechtesten Klimabilanzen. Dabei sind Flächen wie die Schlämmteiche so wichtig für das Ökosystem und damit auch für uns Menschen.

    Danke an alle Demonstranten, den Bund Naturschutz und alle Menschen, die für die Schlämmteiche unterschrieben und sich dafür jahrelang eingesetzt haben!

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  • Wuzzi

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    @Ramona, Bitte informiere dich, bevor du kommentierst.

    Es geht sogar um ca. 400 verhinderte Arbeitsplätze.
    regensburg-digital vom 24.05.20s5:
    “Etwa 400 Menschen arbeiten laut Schmack in den beiden bestehenden Hallen. Diese Zahl werde sich nach Fertigstellung der zusätzlichen Hallen – zwischen 16.000 und 28.000 Quadratmeter groß – in etwa verdoppeln. In das Gesamtvorhaben investiere man etwa 100 Millionen Euro.”

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  • Daniela

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    #HLe
    4. Mai 2026 um 21:03 | #

    Sorry für den ungewollten Fehler. Danke für die Korrektur. Dann danke an den Bund Naturschutz. Und deswegen erhält der NABU trotzdem ein DANKE! Den ohne das Engagement der Naturschützer würde wohl alles am Bürger vorbei, an den Interessen der Menschen bzgl. Umweltschutz gehen.

    Ansonsten dürften wir ziemlich einer Meinung sein.
    Der Bauplan wurde genehmigt, ohne dass dabei die anderen Behörden zu hören, bzw. deren Stellung zu berücksichtigen. Tatsache ist aber auch, dass keine Umweltschutz Behörde dazwischen gegangen ist, oder nehmen diese so etwas nicht zur Kenntnis?
    Ich kenne dies aus privaten Gründen anders!
    Aber gut, die die das verpennt haben, oder nur auf Direktiven und möglichen Anordnungen reagiert haben, Asche über Euer Haupt!

    Wenn es einmal wieder um knappe Kassen geht, wird man sich daran erinnern dürfen und können. Solche Fehler können in privaten Unternehmen Existenzverlust für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeuten. Bei Euch kostet das maximal einen Eintrag in die Personalakte.

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  • Daniela

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    @ Wuzzi
    5. Mai 2026 um 08:18 | #

    In einem Punkt gebe ich Ihnen Recht, es kostet vorerst Arbeitsplätze, sowohl beim Bau der Hallen und danach, auch bei der Bewirtschaftung. Ob es nun 100 oder 400 sind, lassen wir erstmal dahin gestellt.

    Entscheidend ist auch, die bisherigen Investitionen die der Unternehmer bis zum tatsächlichen Baubeginn zu tragen hat, sind sicher nicht unerheblich. Auch diese Tatsache kann schon Arbeitsplätze gefährden.
    Keine Ahnung in welchen Größenordnungen sich das letztendlich bewegt und ob erwogen wird, oder es möglich ist, den entstandenen Schaden zurück zu fordern.

    Der wirtschaftliche Schaden dürfte enorm sein, in jeglicher Hinsicht. Wie sich der wirtschaftliche Schaden dann auf wem niederschlägt, wäre jetzt spekulativ.

    Nicht zu vergessen auch nicht geschaffene Arbeitsplätze bedeuten für die Solidargemeinschaften ( Renten- ,Sozialversicherungen, Steuern…) Ausfälle.

    Wie bereits festgestellt, es wird jemand geben, der die Zeche zahlt und diese Zeche hätte nicht entstehen müssen, hätten die zuständigen Behörden/ Verwaltung ihren Job gewissenhaft erledigt. Noch schlimmer wäre es, wenn eventuell eine Anordnung vom Dienstherrn erfolgte, um das Bauvorhaben durch zu boxen.

    Das der Unternehmer danach strebt für sich den günstigsten Standort zu bekommen, kann man an dieser Stelle dem Unternehmer nicht zum Vorwurf machen. Das versucht eigentlich jeder, die besten Voraussetzungen für sich zu schaffen, das Bauvorhaben wurde nicht durch ihn selbst genehmigt. Das verantworten Einzig, die,die genehmigt, oder kein. Veto gg. den Plan eingelegt haben.

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  • Manfred Martin

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    Daniela
    5. Mai 2026 um 10:01 | #
    @ Wuzzi
    5. Mai 2026 um 08:18 |

    Arbeitsplätze ja, aber dann sollte sicher sein, das dort auch nur Arbeit zu Tariflöhnen angeboten wird!
    Leiharbeit zu Mindestlöhne, deren Höhe nahe der Sklaverei sind, bringen keinen gesellschaftlich und sozialen Fortschritt! Bruttolöhne unter 20 € reichen in unserem nicht zu einem brauchbaren Lebensstandart!

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  • Ramona

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    @Wuzzi; Wahrscheinlich. Bestimmt waren die Hallen nur ein gut gemeinter Versuch, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen! Darüber kann ich nur lachen.
    Das ist eine völlig aus der Luft gegriffene Zahl. Ich bezweifle sehr, dass sich die Arbeitsplätze verdoppelt hätten. Wahrscheinlich hätte man einfach Mitarbeiter aus Halle 1 und 2 abgezogen. Wie das heutzutage überall gehandhabt wird. Abgesehen davon, wären diese möglichen Stellen mit Sicherheit im Niedriglohnsektor und der große Profiteur wäre letztendlich nur Herr Schmack gewesen.

    Darüber hinaus können die Hallen an anderer Stelle realisiert werden, würde Herr Schmack das wollen. Man sollte erst Leerstand nutzen, bevor man neue Flächen versiegelt. Und wenn man neu baut, dann an passenderer Stelle.

    Auch die Anwohner aus Irl wären benachteiligt gewesen, da der ohnehin starke Verkehr durch den Ort (bestehende Hallen und Ikea usw.) drastisch angestiegen wäre.

    Gut, dass unser Rechtssystem dieses Mal funktioniert hat!

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  • Daniela

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    @ Manfred Martin
    5. Mai 2026 um 11:20 | #

    Wie viel Arbeitslohn gezahlt wird, kann ich nicht beurteilen. Ich kann auch nicht beurteilen, ob Leiharbeitsfirmen was bezahlen. Auch nicht, ob Tarifverträge greifen müssen.

    Auch weiß ich nicht, welche Qualifikationen gefordert sind, um einen höheren Lohn zu erzielen.

    Falls Sie bei o. g. Firma arbeiten und diese Erfahrungen persönlich machen, Sie sich unterbezahlt fühlen, bzw. aufgrund Ihrer Qualifikation mehr verdienen müssten, gibt es 2 Wege, a) die Verhandlung mit dem Chef oder b) Kampf um die eigenen Rechte. (Anwalt oder Gewerkschaft).

    Ich pflege dann immer zu sagen: Wenn mir etwas nicht passt, bin ich daran, es für mich zu ändern. Andere werden für mich nichts ändern, es sei, ich fordere sie dazu auf. (siehe Anwalt oder Gewerkschaften)

    Ich denke aber auch, dass Firmen, wie die o. g. , vielleicht schmall in der Legalität arbeiten, aber nicht grundsätzlich an der Legalität vorbei. Zudem gehe ich davon aus, dass o.g. Firma sicher auch eine Abteilung für Personalangelegenheiten hat.

    Und falls Sie Kenntnis und Beweis dafür haben, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird, oder Tarifverträge unterlaufen werden, dann müssen Sie entscheiden, ob Sie dies melden, oder sich einfach nur aufregen, aber eigentlich nichts entscheiden und veranlassen wollen.

    Und manchmal gibt es einen Weg c) Besser bezahlten Job suchen oder ggf. an der Erlangung weiterer Qualifikation für mehr Geld zu arbeiten.

    Und ansonsten ist der Mindestlohn bundesweit gültig, so wie auch Tarifverträge bestehen können und damit greifen.

    Leider ist das Problem, dass gerade nicht qualifizierte Arbeitskräfte bei Mindestlohn arbeiten.

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  • Mr. T.

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    Lasst Euch doch nicht von den Arbeitsplätzen ablenken. Das sind Nebelkerzen. Egal, ob da mal 600 Raketenwissenschaftler oder 100 Minijobber arbeiten würden, wären die Arbeitsplätze nicht verloren, sondern nur woanders. Die arbeiten dann einfach in einer anderen Halle, die schon existiert oder erst noch gebaut wird. Dann hoffentlich auf einem geeigneteren Gelände. Wenn de Interessenten wirklich Zulieferer der lokalen Industrie sind, werden die Arbeitsplätze auch nicht sonstwohin verlagert.

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  • Bürgerblick

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    Als noch Zucker gewaschen wurde waren diese Teiche Funktionsflächen sprich Gewerbeflächen.
    Als die Zuckerproduktion wegfiel sind diese Flächen natürlich nicht aus dem Flächennutzungsplan zu Biotopen geworden sondern Gewerbeflächen plan rechtlich geblieben.
    Das große umliegende Gebiet will die Stadt seit 40 Jahren zu einem Osthafengewerbegebiet machen und liegt seit der Zeit dazu im Verzug.
    Wenn die Fa.Schmack jetzt ihre Grundstücke in dem Sinne der Stadt im
    voraus diese Flächen gewerblich weiterentwickelt so hat sie der beabsichtigten städtischen Verwaltung eigentlich deren Absicht vorgegriffen und auf Ihrem Grundstück aus der vergangenen Nutzung nichts anderes geplant als ein Gewerbe wie es im aufliegenden Flächennutzungsplan schon immer ablesbar war.
    Wenn eine freie Fläche wie die ehemaligen Teiche nicht mehr mit Spülwasser beschickt werden begrünen diese von Natur aus.
    Wenn dadurch ein Biotop entsteht so weiß man dass das immer so sein wird da die Naturgewalten nicht schlafen und sich bei allen unbewirtschafteten Flächen sich wieder einnisten.
    Also ist es planerisch zielführend in einem geplanten Gewerbegebiet eine Biotopfläche einzubauen oder hat der Grundstücksbesitzer und die Stadtentwicklung ihre Interessen zur Gewerbenutzung dieser Nutzteiche zuzuordnen doch eine Logik dazu.
    Es gibt die Aufgabe Biotope zu schützen aber nicht an einer Stelle wie dieser die immer Gewerbegebiet war und auch künftig sein soll wie die Stadt immer sagte und leider bisher nie zum Planen ( 40 Jahre) kam. Die Gerichte haben dazu leider nie recherchiert und deshalb falsch geurteilt.

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  • Alfred Santfort

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    Und die Moral von der Geschicht:
    Grundstückseigner sind Trottel, wenn sie auf Brachflächen der Natur ihren (endlich gedachten) Lauf lassen. Alle 1/4 Jahre mit schwerem Gerät drüber sichert den Werterhalt und macht sich sehr bezahlt!

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  • Horst

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    Alfred hat 100% recht. Die selbe Lehre zieht man aus der Geschichte um das Grundstück an der Hermann Köhl Straße.
    Wenn Du den Wert Deines Grundstücks erhalten willst, mach alles nieder was wächst, gedeiht oder brütet, sonst nimmt Dir eine NGO und ein Richter Dein Grundstück weg.
    Ist das die Botschaft die Ihr gut findet?

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  • Alfred Santfort

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    Ach ja, und noch eine kurze Anmerkung:
    Die Industrienation Deutschland ist bekanntlich im freien Fall. Zu hohe Arbeitskosten und Energiepreise (jedem ist klar, warum) und all die anderen, meist selbst gemachten Widrigkeiten sorgen dafür. Das Verbandsklagerecht, ohne welches Deutschland Jahrzehnte gut ausgekommen ist, ist, wie in diesem Fall, ein weiterer Baustein für den Niedergang. Dauerkläger, wie die sogenannte Umwelthilfe oder, wie hier, “Naturschützer” sogen so nicht nur für sprudelnde Einkünfte für sich. Sie sorgen auch für Wohlstandsverlust auf breiter Ebene, den wir alle zu spüren bekommen.

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  • Norbert Hartl

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    Ich möchte Herrn Santfort Recht mit seiner Beurteilung geben. Jetzt vergeht halt wieder Zeit, bis der vom Gericht festgestellte Mangel, der offensichtlich in der Abstimmung Stadt mit Regierung bezüglich der Trennwirkung der Kremser Straße begründet ist, beseitigt ist. Herr Schmack hat in einer hervorragenden Weise Umwelt und Bebauung in Einklang gebracht und der Stadtrat mit Mehrheit dies auch richtig beurteilt. Herr Schoberer vom Bund Naturschutz, arbeitet bei der Regierung der Oberpfalz im Wasserrecht und braucht keinen Arbeitsplatz, wie viele andere Menschen.
    Ich hoffe nur, dass der neue Stadtrat bei seiner bisherigen Haltung bleibt und das Industriegebiet Klärschlammteiche in Kombination mit Umweltschutz realisiert wird

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  • Daniela

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    @ Alfred Santfort
    10. Mai 2026 um 14:28 | #

    Ich denke, dass uns aller Wohlstand nichts dem Menschen bringt, wenn wir unsere Lebensgrundlage, die Welt, auf der wir leben müssen, zu einem lebensvernichtenden Umfeld machen.
    Regensburg ist bei der Klimabilanz aber so etwas bei dunkelrot, im Vergleich zu anderen vergleichbaren Städten,dass wir dankbar sein sollten um jeden Wildwuchs,der den Kleinstlebewesen, Lebensraum bietet, Wasser speichert, CO2 und Umweltgifte aus der Luft sammelt…

    Und ich denke, dass die Mehrheit der Regensburger das ähnlich erkennt, wenn es mal wieder brütend heiß in der Stadt ist und man zur Abkühlung aufs Land pilgert. Dahin, wo Wälder und Seen sind, wo es summt, brummt, quackt und zwitschert.

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  • Raimund Schoberer

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    Sehr geehrtes Forum,

    Danke an RD für den Artikel.

    Das eindeutige Urteil des VGH ist aus Sicht des BUND Naturschutz wichtig und richtig. Umwelt- und Naturschutzbelange müssen -wie auch Wirtschafts- und Sozialbelange- hinreichend gewürdigt werden. Das ist die Basis. Die Begründung des Urteils bleibt abzuwarten.

    Zu einzelnen Themen im Forum:

    1. “Schlämmteich seien im Flächennutzungsplan (FNP) Gewerbeareal”:
    Die Schlämmteich waren in Realität schon zu Zeiten der Zuckerfabrik nachgewiesener Maßen lange Jahrzehnte ein Vogelparadies; unabhängig von der Flächendarstellung im FNP. Es gibt große Unterschiede zwischen „100% Vollversiegelung und Zerschneidung durch Logistikhallen incl. Umfeld“ und „ehem. Betrieb Schlämmteiche mit gleichzeitigem Artenreichtum“

    2. Alternative Gewerbeflächen:
    Mit dem BBP 252 „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ gibt es seit dem Jahre 2007, keine 800 Meter entfernt von den Schlämmteichen, einen infrastrukturell hervorragend erschlossenen rechtsgültigen BBP mit Baurecht für über 25 Hektar. Eine im Vergleich zu den Schlämmteichen riesigen bebaubare Fläche. In der MZ von 14.02.2026 beschreibt ein großer Artikel, dass für das teuer erschlossene große Gewerbegebiet von Neutraubling noch keine einzige Parzelle an Gewerbetreibende verkauft wurde. An freier Fläche mit Baurecht fehlt es nicht. Im Grundsatz wäre es aber höchste Zeit, den großen Flächenverbrauch möglichst umgehend zum Stoppen zu bringen.

    Weitere Argumente siehe:
    https://regensburg.bund-naturschutz.de/aktuelle-meldungen/artikel/pressemitteilung-demonstration-fuer-den-erhalt-der-oekologisch-besonders-wertvollen-schlaemmteiche-bei-irl

    In Summe:
    Es lohnt sich, an den Schlämmteichen Natur- und Umwelt eine Stimme zu geben. Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer und das Amphibienteam, welches dort schon tausende Tiere über die Kremser Straße getragen hat. Die Schlämmteich sind ein Artenhotspot, den es zu erhalten gilt!

    MfG Raimund Schoberer
    Vors. BUND Natursuchtz Regensburg

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