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21-jähriger Schwarzfahrer muss in Jugendarrest

Regensburg – Bundespolizisten haben am Montagvormittag (25. Januar) am Hauptbahnhof in Regensburg einen 21-Jährigen kontrolliert und dabei einen Haftbefehl des Amtsgerichtes Landau a. d. Isar festgestellt. Wegen dreimaligen Schwarzfahrens hatte ihn das Amtsgericht im Juli 2015 zu einem Kurzarrest von zwei Tagen verurteilt. Weill sich der Verurteilte aber der Arrestvollstreckung entzog, ordnete das Gericht Vollstreckungshaftbefehl an. Die beiden nächsten Tage und Nächte muss der junge Mann nun in der Jugendarrestanstalt Landau a. d. Isar verbringen.

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Kommentare (1)

  • erik

    |

    freie Fahrt für freie Bürger, was 1989 gültig war, muss auch heute seine Gültigkeit besitzen! Denn es kann nicht sein, dass eine politische Reisebeschränkung einfach durch eine wirtschaftliche Reisebeschränkung ausgetauscht wird!

Kommentare sind deaktiviert

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