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Bebauungsplan Nr. 195 sowie die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Kremser Straße werden öffentlich ausgelegt

Entwürfe können in der Zeit vom 29. März 2016 bis 15. April 2016 eingesehen werden – am Mittwoch, 6. April 2016, findet eine Informationsveranstaltung statt
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 11. November 2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 und die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Kremser Straße beschlossen. Beide Pläne beziehen sich im Wesentlichen auf das Gebiet der Kremser Straße im Bereich der ehemaligen Schlämmteiche der Zuckerfabrik (Bekanntmachung siehe Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 21. März 2016).

Im Falle des Bebauungsplanes soll ein circa 27,5 Hektar großer Teilbereich mit der bisherigen Ausweisung als Gewerbegebiet sowie Fläche für Versorgungsanlagen in Gewerbegebiet und Grünflächen festgesetzt werden.

In der Zeit vom 29. März bis 15. April 2016 legt das Stadtplanungsamt die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung öffentlich dar und gibt Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung und Erörterung.

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Die Entwürfe beider Pläne können in diesem Zeitraum beim Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther-Str. 1, Zimmer 2.092 während der allgemeinen Öffnungszeiten (von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr) eingesehen werden. In besonderen Fällen können unter Telefon 507-2613 auch andere Termine vereinbart werden.

Informationsveranstaltung
Zudem findet am Mittwoch, 6. April 2016, um 19 Uhr im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum, Plattlinger Straße 24, eine Informationsveranstaltung statt. Dort können die Entwürfe ebenfalls ab 18 Uhr eingesehen werden.

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die weitere Bearbeitung beider Entwürfe ein. Diese werden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss daran nach Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch nochmals öffentlich ausgelegt. Während dieser öffentlichen Auslegung besteht wieder die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Der Auslegungszeitraum wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht.

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