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CSU-Ausschlüsse endgültig gescheitert

Pressemitteilung in Sachen Parteiausschluss der CSU-Mitglieder Schlee, Hetznegger und Dr. Brenninger Am 23.02.2013 fand in Sachen Parteiausschluss gegen die CSU-Mitglieder Schlee, Hetznegger und Dr. Brenninger das Berufungsverfahren vor dem Landesschiedsgericht der CSU in München statt. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, strebte der CSU-Kreisverband unter Führung von Armin Gugau ein Ausschlussverfahren gegen diese CSU-Mitglieder und Mitglieder des Vereins “Bürger für Regensburg e.V.” an. Bereits vor der ersten Instanz, dem Bezirksschiedsgericht, scheiterte Gugau mit seinem Begehren. Statt die Dinge ruhen zu lassen wurde dennoch ein Berufungsverfahren weiter verfolgt, das nun ebenso klar und deutlich verloren wurde. Die Berufung des CSU-Kreisverbandes wurde zurückgewiesen. Schlee, Hetznegger und Dr. Brenninger konnten deutlich machen, dass sie hinter den Werten und Zielen der CSU stehen und auch nicht satzungswidrig als CSU-Mitglied auf einer anderen Kandidatenliste zur Kommunalwahl 2014 antreten würden. Immerhin bietet sogar die CSU-Satzung die Möglichkeit, dass bei Zustimmung des übergeordneten Bezirksvorstandes eine anderweitige Kandidatur als CSU-Mitglied möglich sei. Das erkannte auch das Landesschiedsgericht so. Die Enttäuschung über die Entscheidung des Landesschiedsgerichts war dem “Prozessbevollmächtigten” des CSU-Kreisverbandes Andre Schreiber deutlich anzumerken. Schlee, Hetznegger und Dr. Brenninger sind natürlich erfreut über diese Entscheidung, da sie von Anfang an das Ausschlussverfahren als für eine Versöhnung der CSU für völlig deplatziert hielten.
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