Einstieg in den Überwachungsstaat oder notwendiges Mittel? Regensburger Abgeordnete verteidigen Gesetz zur Live-Gesichtserkennung
Ein erster Schritt zu einer potentiellen Massenüberwachung oder ein notwendiges Mittel, um der Bundespolizei ihre Arbeit zu erleichtern? Änderungen beim Bundespolizeigesetz sorgen für Kritik bei Bürgerrechtlern. Peter Aumer (CSU) und Carolin Wagner (SPD) haben zugestimmt und verteidigen das neue Gesetz.

Carolin Wagner: „Der Staat darf sich nicht bewusst dumm stellen und künstlich in der Vergangenheit leben.“ Peter Aumer: „Moderne Bedrohungen erfordern moderne Ermittlungsbefugnisse.“ Fotos: pm
„Das ist der Anfang vom Ende der Anonymität im öffentlichen Raum.“ Dieses Fazit zieht der Journalist und Netzaktivist Markus Beckedahl anlässlich eines Gesetzes, das der Bundestag am 10. Juli beschlossen hat bzw. beschließen wollte. Doch dazu später mehr. Es geht um biometrische Videoüberwachung – Live-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum.
Nach langer Debatte soll das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz modernisiert werden. Gegen die Stimmen von Linken und Grünen und bei Enthaltung der AfD brachten die Koalitionsfraktionen dabei einen kurzfristigen Änderungsantrag ein.
Live-Gesichtserkennung – mit hohen Hürden
Mit diesem neuen Paragraphen 31b wird die Rechtsgrundlage geschaffen, um der Bundespolizei Live-Gesichtserkennung zu ermöglichen. Künftig darf die Behörde insbesondere an Flughäfen und Bahnhöfen Live-Kamerabilder mit den biometrischen Daten gesuchter Personen abgleichen – unterstützt von Künstlicher Intelligenz.
Zwar wird die Reichweite der Überwachung beschränkt – das System soll nur bei Personen anschlagen, die unter hohen Hürden und nach richterlichem Beschluss in einer speziellen Datei gespeichert sind.
„Überwachungsgesetze werden erst eingeführt und später verschärft.“
Bürgerrechtler wie Beckedahl warnen dennoch vor einer eine deutlichen Ausweitung staatlicher Überwachung.
„Die Erfahrung zeigt: Das ist nur der Anfang. Überwachungsgesetze werden erst eingeführt und später verschärft“, heißt es dazu in einem Beitrag des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie. „Wer sich für den Einstieg in eine Überwachungsinfrastruktur entscheidet, die alle Menschen anhand ihres Gesichts erkennen kann, erzeugt ein Gefühl ständiger staatlicher Beobachtung. Es ist ein erster Schritt hin zu einer potentiellen Massenüberwachung, die wir so nur aus autoritären Staaten wie Iran oder China kennen.“
Beschlossene Sache ist das Gesetz trotz der Abstimmung am 10. Juli noch nicht. Sie muss wiederholt werden, weil zu wenig Abgeordnete anwesend waren. Zudem muss der Bundesrat dem Gesetzespaket noch zustimmen.
Wir haben beiden Regensburger Abgeordneten Carolin Wagner (SPD) und Peter Aumer (CSU) per E-Mail zu den Befürchtungen von Bürgerrechtlern befragt. Sie haben beide für das Gesetz gestimmt und verteidigen ihre Entscheidung. Hier ihre Antworten.
Wie stehen Sie zu dem Regierungsantrag für „Biometrische Detektion in Echtzeit“?
Carolin Wagner: Ich habe diesem Antrag zugestimmt. Es stehen sich hier enorme Möglichkeiten und erhebliche Risiken gegenüber, die der Entwurf in gelungener Weise ins Verhältnis setzt.
KI-gestützte Techniken weisen immer noch teilweise erhebliche Biases auf bzw. insgesamt eine hohe Fehlertoleranz durch Ungenauigkeit. Dies kann zu verzerrten Ergebnissen führen, zu Diskriminierung und zu einer Überlastung der kontrollierenden Stellen in der Bundespolizei.
Der EU AI Act verbietet unter Abwägung genannter Gründe deshalb den Einsatz von Systemen zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung wie KI-gestützter Gesichtserkennung an öffentlich zugänglichen Orten grundsätzlich und umreißt eng definierte Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise bei der Suche nach Vermissten oder zur Abwehr terroristischer Bedrohungen.
Dieses enge Anwendungsfeld wurde im §31b des neuen Bundespolizeigesetzes aufgenommen – es geht also um den Einsatz dieser Technik ausschließlich bei terroristischen Gefährdern, bei Entführungen, bei Menschenhandel, bei vermissten Menschen in Lebensgefahr.
Ferner besteht für den Einsatz ein Richtervorbehalt, sodass die Bundespolizei über den Einsatz nicht allein entscheiden kann. Im Gesetz wurde auch beschlossen, dass zwei Jahre nach der Inbetriebnahme eines Systems zur biometrischen Fernidentifizierung durch die Bundespolizei diese Einsätze zu evaluieren sind und zwar neben der Wirksamkeit der Maßnahmen insbesondere auch ihre Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten und die Schwere der verursachten Grundrechtseingriffe.
Vor dem Hintergrund dieses Korsetts aus eng definiertem Anwendungsbereich, Richtervorbehalt und Evaluation nach zwei Jahren habe ich dem Antrag in geänderter Form zugestimmt, weil ich in Zeiten hybrider Bedrohungen den Bedarf moderner Ermittlungsmethoden nachvollziehen kann und meines Erachtens eine akzeptable Balance aus Sicherheit und Freiheit gefunden wurde.
Bei aller Zurückhaltung gegenüber erweiterten Befugnissen für die Sicherheitsbehörden, darf sich der Staat nicht bewusst dumm stellen und künstlich in der Vergangenheit leben. Bei zahlreichen relevanten Gefahrensituationen sind unsere Ermittlungsbehörden regelmäßig auf Hinweise ausländischer Nachrichtendienste angewiesen, unter anderem eben auch, weil die Befugnisse unserer eigenen Dienste eher eng umrissen sind.
Diese Schieflage birgt gleichermaßen Gefahren wie sie ein Staat birgt, der die eigenen BürgerInnen auf Schritt und Tritt trackt und scannt. Beides gilt es tunlichst zu vermeiden!
Peter Aumer: Die Bundespolizei darf nur in extremen Ausnahmefällen (nach den Vorgaben des EU AI Acts) bei der Suche nach Entführungsopfern oder Vermissten in Lebensgefahr, bei der Abwehr von akuten Terrorgefahren und bei der gezielten Fahndung nach Verdächtigen von Schwerstkriminalität (z. B. Mord) Live-Videobilder an Bahnhöfen, Flughäfen und im Grenzbereich in Echtzeit mit Fahndungsdatenbanken abgleichen, um gezielt gesuchte Personen per Gesichtserkennung zu identifizieren. Im Regelfall ist eine vorherige richterliche Anordnung nötig.
Bei Gefahr im Verzug darf die Behördenleitung die Überwachung sofort starten, muss die richterliche Erlaubnis aber unverzüglich nachholen. Daten von Passanten ohne Treffer müssen laut Gesetz sofort und unwiderruflich gelöscht werden. Bewegungsprofile oder Verknüpfungen mit anderen Datenbanken sind verboten.
Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. Moderne Bedrohungen erfordern moderne Ermittlungsbefugnisse, um Gefahren früher zu erkennen und potenzielle Opfer schwerer Straftaten besser zu schützen.
Wie stehen Sie dazu, dass das System bei „Gefahr im Verzug“ auch bei Personen anschlägt, die nicht in der dafür vorgesehen Datei hinterlegt sind?
Carolin Wagner: Das ist die denknotwendige Folge der Aufgabenstellung der Bundespolizei. Diese ist mit der Grenzsicherung und qua ihrer Sonderrolle als Polizei des Bundes außerdem mit dem Schutz von Verkehrseinrichtungen zum Grenzübertritt, welche nicht an der deutschen Außengrenze liegen (vulgo: Flughäfen, Bahnhöfe, Gleisanlagen), betraut und schützt darüber hinaus die Verfassungsorgane des Bundes. Für diesen Aufgabenbereich obliegt ihr vor allen anderen Aufträgen die polizeiliche Gefahrenabwehr.
Die Gefahrenabwehr geschieht einerseits, wie oben dargelegt in § 31b BPolG, durch den Abgleich von biometrischer Erkennung mit einer Datenbank, in welcher Personen erfasst sind, von denen entweder eine dringliche Gefahr für die Sicherheit des Bundes oder Landes oder das Leben einer Person ausgeht (bspw. Terroristen; Agenten/Saboteure; OK-Milieu) oder welchen eine dringliche Gefahr für ihr Leben (bspw. Entführungsopfer) droht.
Bei dem von Ihnen angesprochene Fall, das ist der neue § 31a BPolG, liegt die Gefahrenabwehr in der Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren und die Begehung einer Straftat hindeuten.
Detektiert werden Bewegungsabläufe, die typischerweise auf einen Angriff auf eine Person oder die Begehung einer Straftat hindeuten (bspw. körperliche Auseinandersetzungen; Sabotage von Eisenbahninfrastruktur; Mitführen einer Waffe) oder die auf eine gefährdete, hilflose Person hindeuten (bspw. Aufenthalt im Betriebsbereich der Eisenbahn; Stürzen/Kollabieren).
Es wäre geradezu widersinnig, die mit der Gefahrenabwehr beauftragte Bundespolizei gerade bei beobachteten Gefahren von der Alarmierung und damit der praktischen Möglichkeit zur Abwehr der Gefahr abzuschneiden.
Richtig ist allerdings, dass sich die beiden Konstellation durch die Möglichkeit gerichtlicher Kontrolle unterscheiden. Die biometrische Alarmierung, die an der Person anknüpft, ist von vornherein planbar und daher durch Richtervorbehalt beschränkt, womit sichergestellt wird, dass den Rechten der Betroffenen und der Verhältnismäßigkeit genügt wird.
Spontane Gefährdungslagen sind naturgemäß nicht planbar und daher die mit ihnen verbundenen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht durch Gerichte zu bearbeiten. Das Gesetzt trägt diesem Umstand Rechnung, indem es für diese Fälle die Gewinnung und Verarbeitung biometrischer Daten, welche die Identifizierung der an der Situation beteiligten Personen, gerade verbietet.
Zulässig ist lediglich die Nachverfolgung der für die Gefahr verantwortlichen Personen, die Polizei ist im Weiteren auf herkömmliche Polizeiarbeit verwiesen, die wiederum den üblichen Rechtsgrundlagen, insbesondere dem Richtervorbehalt bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, unterliegen.
Peter Aumer: Diese Darstellung trifft in der Sache nicht zu. Der Abgleich erfolgt ausschließlich mit vorab konkret festgelegten Zielpersonen, Es werden keine neuen Datenbanken aufgebaut.
Bei „Gefahr im Verzug“ verschiebt sich lediglich die Eilzuständigkeit auf die Behördenleitung, um in akuten Notlagen wie Kindesentführungen Zeitverlust zu verhindern. Die richterliche Bestätigung muss unverzüglich nachträglich eingeholt werden.
Zudem entscheidet wie gesetzlich verankert nie die KI allein, es gilt zwingend das Prinzip der menschlichen Endkontrolle durch Polizeibeamte.
Wie beurteilen Sie die Befürchtung, die unter anderem das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie äußert, dass damit Anfang vom Ende der Anonymität im öffentlichen Raum gesetzt wird?
Carolin Wagner: Ich habe ja bereits dargestellt, dass die Identifizierung von Personen auf eine sehr enge Fallkonstellation mit Richtervorbehalt beschränkt ist. Die Überwachung hinsichtlich dringend gefährlicher Situationen erfolgt gerade anonymisiert.
Insofern halte ich die Ausgestaltung für eine gelungene und sinnvolle Abwägung zwischen der Gefahrenabwehr und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter modernen technologischen Vorzeichen.
Peter Aumer: Diese Befürchtung ist unbegründet. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich keine flächendeckende Gesichtserkennung. Daten von Passanten ohne Treffer werden laut Gesetz unverzüglich und unwiderruflich gelöscht. Zudem besteht ein striktes Verknüpfungsverbot mit anderen Datenbanken.
Wie beurteilen Sie, dass ein so weitreichender Antrag äußerst kurzfristig vor der Sommerpause eingebracht wird? Wie stehen Sie zu der Kritik, dass dadurch eine öffentliche und transparente Debatte vermieden werden soll?
 Carolin Wagner: Der zugrundeliegende Gesetzentwurf ist datiert auf Dezember 2025, es kann hier also keine Rede von übereilter Beschlussfassung sein.
Richtig ist, dass der Änderungsantrag inklusive der von Ihnen angesprochenen Regelungen zur automatisierten Erkennung von Gefahren (§ 31a BpolG-E) und weiter zur biometrischen Detektion in Echtzeit (§31b BPolG-E) auf den 08.07.2026 datiert ist, was äußerst kurzfristig wirkt.
Dieser Eindruck täuscht aber insofern, als dass die Gesetzesberatungen, bei denen natürlich auch die Kritikerinnen und Kritiker in- und außerhalb der parlamentarischen Opposition im Rahmen einer Anhörung beteiligt waren, bereits seit mehreren Wochen angedauert haben.
Die zuständigen Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben ihre Fraktionen laufend informiert und zur Ehrlichkeit gehört auch, dass über die Möglichkeit zur biometrischen Echtzeit-Identifikation schon seit Beginn meines Mandats, mind. also seit 2021, in meinem zuständigen Fachausschuss für Digitales diskutiert wird.
Da es sich nicht um sonderlich komplizierte Regelungen handelt (zwei Konstellationen, zwei daher unterschiedliche Methoden der Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung) halte ich die relative Kurzfristigkeit der Gesetzgebung für kein Problem.
Im Allgemeinen ist zu bemerken, dass Gegnerinnen und Gegner eines Gesetzes unabhängig von der Bekanntgabe von Änderungsantragen dessen Verabschiedung zu keinem Zeitpunkt recht ist, die Befürworterinnen und Befürworten aber jedes Datum für verspätet halten.
Ich würde uns allen daher dazu raten, derartige Debatten auf ganz exotische Konstellationen zu beschränken, sie tragen kaum zu Diskurs und Erkenntnisgewinn bei und tragen viel Verhetzungspotential in sich.
Neben der von Ihnen referierten Kritik, man wolle hier irgendwie die Öffentlichkeit hinters Licht führen, ließe sich beispielsweise genauso gut die Kritik ableiten, der nächste tote sogenannte S-Bahn-Surfer ginge auf das Gewissen des Deutschen Bundestages, welcher in unverantwortlicher Weise die Einführung entsprechender Alarmierungssysteme herausgezögert hätte. Beide Arten der Kritikführung sind unredlich.
Peter Aumer: Das Gesamtgesetz wurde über viele Monate intensiv parlamentarisch beraten. Der Änderungsantrag im Innenausschuss war Teil des regulären parlamentarischen Verfahrens, um die im August 2026 auslaufenden Übergangsfristen des europäischen EU AI Acts fristgerecht national umzusetzen und eine rechtliche Regelungslücke pünktlich zum Fristablauf zu verhindern.
Den Vorwurf (dass durch den Änderungsantrag eine öffentliche und transparente Debatte vermieden werden sollte, Anm. d. Red.) teile ich nicht. Änderungsanträge sind das reguläre parlamentarische Instrument, um aktuelle Verhandlungsergebnisse und gesetzliche Anpassungen wie hier die Umsetzung des EU AI Acts in laufende Verfahren einzubringen.
Das Gesetz wurde nach der Ausschussbefassung ordnungsgemäß im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert. Alle Fraktionen hatten dabei die Möglichkeit, ihre Positionen darzulegen und abzustimmen. Eine bewusste Umgehung der Debatte fand nicht statt.
Trackback von deiner Website.


Christian Huber
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Finde ich jetzt nicht überraschend, dass sich extreme, ideologiegetriebene Parteien dagegen aussprechen.
Sander Jacobsen
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Zu einem modernen Staat gehören moderne Polizeibehörden, die moderne Methoden und moderne Technik nutzen. In einem stabilen Rechtsstaat halte ich das für unbedenklich. Dafür zu sorgen, dass der Rechtsstaat stabil bleibt und nicht extremen Parteien zum Opfer fällt, ist Aufgabe seiner Bürgerinnen und Bürger.
informant
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Zustimmung kann das nur bei Menschen finden, die technisch keine Vorstellung haben, was da konkret passiert. Wenn die Daten (Videoaufnahmen) erstmal gemacht sind, ist praktisch technisch alles möglich.
Die Aussage, dass es ja “nur” im Falle X für Täter Y gedacht ist nützt gar nichts: Das kann missachtet werden, später ausgeweitet, die Daten können gestohlen und an Kriminelle verkauft werden. Auch @”Christian Huber” ist dann dort zu finden.
All das sind keine Horrorszenarien, die ich mir ausdenke, sondern ist genau so schon oft geschehen. Was man mit gestohlenen Filmmaterial mehrerer Bahnhöfe mit digitalen Mitteln anfangen kann, will ich mir gar nicht ausmalen.
Sicher gibt es auch einen begrenzten Aufbewahrungszeitraum für Aufnahmen, aber wer kontrolliert das in der Praxis?
Mediator
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Mal ehrlich…..
Solange wir einen Rechtsstaat haben schützen uns die Gesetze davor, dass solche technischen Möglichkeiten massiv entgegen der Gesetze und Interessen von uns Bürgern genutzt werden.
In einem Unrechtsstaat interessiert es dann eh keinen mehr, ob die Vorgängerregierungen ein paar Kameras aufgehängt hat. Dort macht man dann was man will und kümmert sich auch nicht um eventuell anderslautende Gesetze.
Wir alle wollen ein sicheres Land, das Straftäter aus dem Verkehr gezogen werden und in dem Straftaten besser verhindert als später aufgeklärt werden. Für diesen Job braucht die Polizei durchaus zeitgemäße Arbeitsmittel.
Wer soll denn bitteschön die bereits jetzt installierten dutzenden von Kameras an einem größeren Bahnhof rund um die Ohr auf Auffälligkeiten aufmerksam im Blick haben und dabei auch nur die Top 10 der Fahndungsliste erkennen können?
In anderen Bereichen machen wir uns doch völlig freiwillig vor irgendwelchen Konzernen mit dubiosen Absichten nackig, nur weil diese uns bequeme Dienstleistungen anbieten. Auch dort schützen und nur die Gesetze davor, dass mit diesen Daten Dinge angestellt werden die keiner von uns haben will.
Mr. T.
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Christian Huber, wenn Sie den Artikel richtig lesen, erkennen Sie, dass sich von den extremen, ideologiegetriebenen Parteien eine dafür ausspricht und eine enthält. Die anderen sitzen nicht im Bundestag.
Das Problem bei solchen Technologien und Verfahren ist eben leider der Missbrauch, nicht die gesetzlich vorgesehene Verwendung. Der ist da eben immer gegeben. Das muss noch nicht mal durch Behörden geschehen, auch der Zugriff durch Dritte wird zumindest mit entsprechendem Aufwand möglich sein. Wenn die Katze erst mal aus dem Sack ist, kann sie nicht mehr so leicht eingefangen werden. Was eigentlich der Sicherheit der Bevölkerung dienen sollte, kann auch gegen die Sicherheit gedreht werden, wenn es erst mal installiert ist.
Wir hätten auch kein Problem mit Waffen, wenn sie nur im gesetzlichen Rahmen verwendet würden.
Mediator
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@Mr. T
es gibt wohl keine Technik, die keine missbräuchliche Verwendung hat. Letztendlich geht es also um eine Chancen- Risikoabwägung wie bei vielen Dingen in unserem Leben und darum ein akzeptiertes Risiko möglichst zu minimieren.
Wenn ich mir überlege, was inzwischen alles auf Servern über uns gespeichert ist, dann ist die Information, dass ich am 1.4.2027 am HBF Regensburg auf Gleis 10 gewartet habe wohl die Information über deren bekanntwerden ich mir am wenigsten Sorgen machen würde, insbesondere wenn das System gar nicht auf mich ausgerichtet ist, weil ich in der Vergleichsdatenbank nicht vorhanden bin.
Man kann davon ausgehen, dass man in einer Stadt recht häufig von Kameras erfasst wird. Die Dinger werden ja immer billiger und gerne endet die Aufnahme einer Kamera, die seit 10 Jahren kein Update mehr gesehen hat, nicht bei der Grundstücksgrenze. Gerne landen die Streams auch in diversen Clouds unter welcher Jurisdiktion auch immer.
Ansonsten stelle ich gerne mal zur Diskussion was man für Fahndungserfolge von Polizisten erwartet die auf hunderte von Durchschnittstypen achten müssten die zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Wie schon geschrieben schützen uns nur die Gesetze und eine Regierung und ein Staat der diese Gesetze achtet. Wie es auch anders geht hat man in Ungarn gesehen wo die Institutionen ziemlich gleichgeschaltet waren, oder in Polen, wo man auf dem besten Weg dorthin war.
michinga
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und wer sitzt wahrscheinlich hinter der KI? Ich tippe mal auf Palantir und Peter Thiel. Tolle Kombi. *Ironie*
Dass die CSU bei so nem Mist mitmacht, wundert mich nicht. Aber die SPD schafft sich echt selbst ab mit diesem Abstimmungsverhalten u.a. von Frau Wagner…, meine Güte