Ex-Domspatz Matthias Podszus erhält keinen Schadenersatz vom Bistum Regensburg. Das Landgericht Regensburg stuft seine Ansprüche wegen sexueller Gewalttaten im Vorschulinternat des Domchors als verjährt ein.
Schock für Matthias Podszus (re., mit seinem Rechtsanwalt Sven Markuske): das Landgericht Regensbnurg hat seine Klage abgewiesen. Foto: as
Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg hat die Ansprüche von Ex-Domspatz Matthias Podszus gegen das Bistum Regensburg als verjährt eingestuft und seine Klage abgewiesen. Dies geht aus der 25-seitigen Entscheidung vom 18. Juni 2026 hervor. Die drei Richterinnen sind sich der Sprengkraft ihrer bundesweit mit Spannung erwarteten Entscheidung bewusst. So heißt es einleitend in den Entscheidungsgründen:
„Der Kammer ist bewusst, dass ihre Annahme, die Ansprüche seien verjährt, sowohl seitens des Klägers (…) als auch von anderen Betroffenen, die von kirchlichen Amtsträgern missbraucht worden sind und die erwägen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, möglicherweise als ungerecht und verletzend empfunden werden wird.“
Man sei aber an „Recht und Gesetz gebunden“ und habe daher die durchgreifende Verjährungseinrede des Bistums Regensburg zu berücksichtigen.
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