Ansprüche wegen sexueller Gewalt verjährt: Landgericht Regensburg weist Millionenklage von Ex-Domspatz ab
Ex-Domspatz Matthias Podszus erhält keinen Schadenersatz vom Bistum Regensburg. Das Landgericht Regensburg stuft seine Ansprüche wegen sexueller Gewalttaten im Vorschulinternat des Domchors als verjährt ein.

Schock für Matthias Podszus (re., mit seinem Rechtsanwalt Sven Markuske): das Landgericht Regensbnurg hat seine Klage abgewiesen. Foto: as
Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg hat die Ansprüche von Ex-Domspatz Matthias Podszus gegen das Bistum Regensburg als verjährt eingestuft und seine Klage abgewiesen. Dies geht aus der 25-seitigen Entscheidung vom 18. Juni 2026 hervor. Die drei Richterinnen sind sich der Sprengkraft ihrer bundesweit mit Spannung erwarteten Entscheidung bewusst. So heißt es einleitend in den Entscheidungsgründen:
„Der Kammer ist bewusst, dass ihre Annahme, die Ansprüche seien verjährt, sowohl seitens des Klägers (…) als auch von anderen Betroffenen, die von kirchlichen Amtsträgern missbraucht worden sind und die erwägen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, möglicherweise als ungerecht und verletzend empfunden werden wird.“
Man sei aber an „Recht und Gesetz gebunden“ und habe daher die durchgreifende Verjährungseinrede des Bistums Regensburg zu berücksichtigen.
„Ansprüche erlöschen nicht, sondern sind lediglich nicht mehr durchsetzbar.“
Fast entschuldigend heißt es weiter:
„Es erscheint nachvollziehbar, wenn bei Betroffenen, denen unter Verweis auf die Verjährung kein Schmerzensgeld zugesprochen wird, der Eindruck entsteht, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt.
Die Kammer möchte jedoch betonen, dass mit dem Ausspruch, die Taten seien verjährt, keine Entscheidung über das grundsätzliche Bestehen von Ansprüchen des Klägers gegen das beklagte Bistum verbunden ist. Solche (…) Ansprüche wegen eines etwaigen körperlichen und sexuellen Missbrauchs des Klägers erlöschen nicht infolge der Verjährungseinrede, sondern sind lediglich nicht mehr durchsetzbar.“
Über 15 Seiten hinweg legt die Kammer anschließend dar, warum sie die Klage von Matthias Podszus auf Schadenersatz als unbegründet ansieht.
Als Kind vergewaltigt, dann die Taten verdrängt
Der heute 43-jährige Podszus war zwischen September 1991 und Juli 1993 als Achtjähriger im Internat der Domspatzenvorschule in Pielenhofen untergebracht. Dort kam es laut seinen Angaben zu massiven Misshandlungen – körperlich, psychisch, seelisch und sexualisiert. Der Schulleiter, der berüchtigte Geistliche Johann Meier, habe ihn mehrfach vergewaltigt und missbraucht.
Podszus verdrängte die Gewalttaten, vergrub sie tief in seinem Unterbewusstsein. Erst 2015 bzw. 2017, als der Missbrauchsskandal innerhalb der katholischen Kirche breites Thema in der medialen Berichterstattung war, gelangten die Gewalt- und Missbrauchstaten nach und nach in sein Bewusstsein zurück.
Gesetzliche Neuregelung greift in entscheidendem Punkt nicht
Dennoch seien seine Ansprüche, die Podszus im Oktober 2024 mit seiner Klage geltend machte, zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt gewesen, so das Gericht.
Zwar würde die 30-jährige Verjährungsfrist erst „ab Kenntniserlangung“ greifen – also erst 2015 bzw. 2017. Diese gesetzliche Neuregelung wurde erst im Juni 2013 eingeführt.
Der Beginn der Verjährungsfrist richte sich aber nach der alten gesetzlichen Regelung. Hier sei nicht entscheidend, wann der Betroffene sich der Taten bewusst wurde, sondern wann sie begangen wurden – also zwischen 1991 und 1993. Damit seien sämtliche Ansprüche spätestens 2023 verjährt gewesen.
Anerkennungsleistungen sind keine Anerkennung im juristischen Sinn
Gründe, wegen denen die Verjährung gehemmt gewesen sein könnte, sieht die Kammer nicht bzw. nicht in ausreichendem Maß. Insbesondere stuft das Gericht Zahlungen, die Podszus als „Anerkennung des Leids“ erhalten hat – 50.000 Euro in mehreren Etappen – nicht als Anerkennung im juristischen Sinne ein.
Schließlich seien diese Leistungen nicht vom Bistum selbst, sondern von der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ gewährt worden. „Die Kommission ist gegenüber dem beklagten Bistum unabhängig und nicht weisungsgebunden. Es ist daher schon nicht anzunehmen, dass die Kommission für das beklagte Bistum rechtsverbindliche Erklärungen in Form eines Anerkenntnisses abgeben kann“, so das Gericht.
Den Einwand von Podszus’ Rechtsanwalt Sven Markuske, dass es diese Kommission erst seit 2021 gibt, erste Leistungen aber bereits 2015 durch das Bistum selbst ausbezahlt wurden, sieht die Kammer als „verspätet und daher nicht zu berücksichtigen“.
Einrede der Verjährung nicht rechtsmissbräuchlich
Ebenfalls zurück weist die Kammer das Argument, dass die Verjährungseinrede des Bistums Regensburg rechtsmissbräuchlich sei. Hintergrund: Rechtsanwalt Markuske hatte argumentiert, dass zwischen der Kirche und dem jungen Matthias in der Obhut der Domspatzen ein Näheverhältnis, ein besonderes Vertrauensverhältnis bestanden habe. Vor diesem Hintergrund sei die Einrede der Verjährung ein Verstoß gegen „Treu und Glauben“.
Das sehen die Richterinnen der 4. Zivilkammer anders. Aus dem besonderen Nähe- und Abhängigkeitsverhältnis bei den Domspatzen folge für sich genommen „nicht, dass die Erhebung der Verjährungseinrede treuwidrig wäre“, heißt es in der Entscheidung. Wäre das so, hätte der Gesetzgeber keine Verjährungsfristen für solche Fälle vorgesehen, lautet die Argumentation.
Moralisches Urteil ist keine Sache des Gerichts
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze sei kein „(besonders grober) Verstoß gegen Treu und Glauben“ durch das Bistum Regensburg festzustellen, heißt es in der Entscheidung.
Auch die hartleibige Strategie des Bistums Regensburg wird in der Entscheidung erwähnt. Im Gegensatz zu den Entschuldigungen, dem Bedauern und den Sonntagsreden hatte die Kirche jede gütliche Einigung abgelehnt und auf Verjährung gesetzt. Das Gericht schreibt dazu:
„Inwiefern das vom Kläger vorgebrachte Verhalten des beklagten Bistums (Entschuldigung, Erklärung Verantwortung übernehmen zu wollen) in moralischer Hinsicht einen gewissen Widerspruch darstellt zu der Erhebung der Verjährungseinrede, ist durch die Kammer nicht zu beurteilen.“
Matthias Podszus ist von dem Urteil merklich geschockt, als wir ihn anrufen. Nachdem er sich aber etwas gesammelt hat, kündigt er an: „Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen.“



Günther Herzig
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Quod erat expectandum! Was zu erwarten war!
Manfred van Hove
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Die bekannte Taktik der Kirche, durch Vertuschung Zeit zu gewinnen, hat sich also bezahlt gemacht. Die Firma Gott & Sohn verhält sich wie ein abgebrühter Gebrauchtwagenhändler. Nichts anderes habe ich von ihr erwartet. Verjährung gilt nur dsnn nicht, wenn die Kirche daraus einen Vorteil ziehen kann, siehe Konkordat mit Hitler oder die Ansprüche aus der Zeit Napoleons.
Ehemaliger
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Tja , dann bin ich zum Thema einmal überhaupt nicht überrascht!
Bemerkenswert ist, dass sich dieses Thema dann doch von Oktober 2024 bis Juni 2026 derart hinaus – verzögert hat.
Ansprechpartner der Staatsanwaltschaften bei sexuellem Missbrauch
Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
https://www.justiz.bayern.de/service/opferschutz/ansprechpartner-sexueller-missbrauch/
Name
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Sehr geehrter Herr Podszus, es ist sehr bedauerlich, wenn Sie keine Wiedergutmachung bekommen. Aber seien sie sich bewusst, diese Organisation ist auf dem absteigenden Ast und sie haben sehr viel dafür geleistet und in Kauf nehmen müssen, dass es so weitergeht. Dieses Jahr 2026 sind die Nichtchristen in Deutschland erstmals mehr als diese Mafia.
Ich danke Ihnen. Ihr Urteil hilft mit, daß den Leuten endlich die Augen auf gehen.
Friedrich Kass
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Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit seitens der Kirche und Gericht. Aber leider sehe ich nicht viel Chance auch in seinen eventuellen Berufungsverfahren, falls es dazu kommen sollte. Er muss es jetzt bereits realisiert haben das das vorbei ist! Aber, immerhin hat er Euro 50,000 bereits erhalten als Anerkennungsleistung, und das ist immer noch besser als nichts! Traurig!
Matthias Podszus
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Heute habe ich vor Gericht verloren.
Das gefällt mir nicht.
Aber nur weil man eine Schlacht verliert, ist der Krieg noch lange nicht vorbei.
Ich bin noch da.
Und ich werde weiterkämpfen.
Manfred van Hove
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Um weiter zu existieren, benötigt die Kirche keine Mitglieder. Als Vermögensverwaltung hat sie genug Eigenkapital und Vermägen, um auch ohne Mitglieder zu bestehen. Ihr Führungspersonal zahlt dank einer Vereinbarung mit Hitler ohnehin der deutsche Steuerzahler. Opfer wie ich oder Herr Podzsus sind nur Kollateralschäden, wie man sie aus der jahrhundertelangen Kirchengeschichte kennt.
Thilo B.
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@Matthias: Nur ein Vorschlag: Krieg beenden und wieder leben. Das Leben genießen mit Leuten, die man gern hat. Warum die Lebenszeit mit Krieg vergeuden, wenn man sie besser verbringen kann? Etwa nur um anderen Leuten was zu beweisen? Sie vergeuden Freizeit. Alle anderen inkl. Ihr Rechtsanwalt verdienen Geld mit Ihnen. bei den kirchenvertretern ist es Arbeitszeit. In deren Freizeit genießen auch die ihr Leben. Nur Sie nicht.
Wie gesagt: Nur ein Vorschlag. Ich wünsche Ihnen alles Gute, sehr viele gute, angenehme Menschen und sehr viel angenehme Zeit.
Name
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@Thilo B.
Ein “Krieg” ist eine “Verpflichtung” gegenüber mächtigeren. Der Kampf gegen die Kirche ist eine persönliche Aufgabe und kann bereichernd sein, wenn man Erfolge sieht. Auch die Hitlerstämmige Finanzierung kann gebrochen werden.
Tischner
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Die Kirche ist stärker! Ich selbst wurde massiv vor allem seelisch aber auch gewaltsam gebrochen in meiner Zeit als Domspatz in dem ersten Jahr als Pielenhofen als Vorschule neu auftrat! Kein Geld der Welt kann das gut machen was uns dort widerfahren ist. Ob sexuell, gewaltsam oder seelisch! Das vor Gericht zu verhandeln ist leider ein Einzelkampf. Alle hätten wir solidarisch für Ihn und unser aller Leid für ihn da sein müssen!
Ich bedaure sehr das nicht getan zu haben!
Ich wünsche mir sehr, und hoffe dass das nicht zu böse klingt, dass er Herr Meier nie dort ankam wo er dachte aufgrund seines Priestertums ankommen zu dürfen!
PT
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Viel Erfolg in Zukunft Herr Podszus.
Bei der Gelegenheit noch ein anderer Gedanke. Ich kann ja sehr gut nachvollziehen, das Taten verjähren – so ungerecht das sein mag kann es schon Sinn machen, dass man Menschen nicht 30 Jahre später aus ihrem (vielleicht geläuterten) Leben reist.
Aber je länger ich darüber nachdenke, desto weniger erschließt sich mir, wieso das auf Nicht-Menschliche Täter, wie in diesem Fall, zutrifft. Man kann die Kirche, eine AG oder eine Behörde ja ohnehin nicht ins Gefängis stecken – und der Schadenersatz ist ja dann eher kein Problem oder übersehe ich da etwas.
Burgweintinger
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Tischner
Ich denke Meier wusste, dass er dort nicht ankommt, da es dort nicht gibt. Meier war ein krankes A…loch!
Bertl
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Die Anwendung der Verjährung bei Sexualdelikten an anvertrauten Minderjährigen ist Verhöhnung der Opfer. Diese Erlebnisse prägen und begleiten die Opfer ein Leben lang. Wie kann man da mit Verjährung urteilen!
Manfred van Hove
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@ Matthias Podzsus
Anstatt zusammen bei Gericht zu kämpfen, wäre es besser gewesen, dass sich Opfer zusammentun und gemeinshaftlich klagen, schon aus Kostengründen. Leider haben sie mein diesbzügliches Angbot nicht beantwortet.
Grundsätzlich wird die Verjahrung unterbrochen, wenn eine Traumatisierung nachweisbar vorliegt ( PTBS) nach Urteil des OLG Koblenz.
Leider werden sie jetzt die Anwaltskosten beider Seiten tragen müssen und einen Vorschuss für das OLG. Ich selbst werde die Entscheidung des OLG abwarten und nicht gutes Geld schlechtem hinterher werfen. Am Ende sollten nicht die Anwälte wie so oft die einzigen Gewinner sein.
Matthias Podszus
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Lieber Manfred van Hove,
ich verstehe Deinen Gedanken und respektiere Deine Entscheidung, das Verfahren des OLG zunächst abzuwarten.
Was die gemeinsame Klage betrifft, möchte ich jedoch anmerken, dass ich mehrfach versucht habe, mit anderen Betroffenen in Kontakt zu treten. Leider kam in einigen Fällen keine Rückmeldung zustande.
Unabhängig davon war mein Weg immer ein sehr persönlicher. Viele Jahre meines Lebens habe ich mit meinen Erinnerungen, meinen Fragen und meinen Folgen allein gelebt. Deshalb war für mich auch der Entschluss, diesen Prozess zu führen, letztlich eine sehr persönliche und individuelle Entscheidung.
Niemand von uns konnte vorher wissen, wie die erste Instanz ausgehen würde. Hätte das Urteil anders gelautet, würden wir heute vermutlich eine ganz andere Diskussion führen.
Natürlich trägt jeder Kläger das Risiko eines Prozesses. Dieses Risiko war mir bewusst. Trotzdem bin ich den Weg gegangen, weil ich überzeugt war und weiterhin überzeugt bin, dass diese Fragen vor Gericht gestellt werden müssen.
Ich respektiere jeden Betroffenen, der einen anderen Weg wählt. Genauso wünsche ich mir aber auch Respekt für meinen Weg.
Viele Grüße
Matthias Podszus
Realist
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Meine Frage hier: Hat das Gericht auch Ansprüche des Klägers erkannt und diese ggf. sogar mit einer Geldsumme versehen, oder hat das Gericht die Einstellung gehabt, ich entscheide gar nicht ob es hier Ansprüche gibt weil die Diozöse sowieso die Einrede der Verjährung geltend macht. RD wissen Sie ob sich das Gericht hierzu geäußert hat, ob Ansprüche bestehen? Wenn diese nicht bestehen würden, müsste man ja wohl auch nicht über eine Verjährung argumentieren.
Es ist aber schlimm dass die Diozöse sich hinter der Einrede der Verjährung versteckt und ich schäme mich als Katholik dafür.
Als gläubiger Christ kann ich nur sagen, dass Jesus, wenn er heute unter uns wäre, diesen Vorderholzer (und auch andere Personen) aus der Kirche rauswerfen würde. ..und das wäre gut so…Aber die müssen sich alle mal rechtfertigen vor ihrer letzten Instanz und auch das ist gut so.
Nöcheinüberlebender
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“Ex-Domspatz Matthias Podszus erhält keinen Schadenersatz vom Bistum Regensburg.” Die gleiche Geschichte bei mir, derselbe Peiniger, fast derselbe Ort. Die katholische Kirche hat sich noch nicht einmal dafür bei mir entschuldigt. Da fällt einem echt nichts mehr dazu ein.
Mr. T.
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Mir gefällt der Gedanke von PT zur Verjährung.
Mir gefällt weniger, wenn den Opfern geraten wird, es doch mal gut sein zu lassen mit dem Wehren gegen ihre Quälgeister.
Ehemaliger
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Jetzt habe ich Online zum Thema Gerichtsurteil am Landgericht Regensburg vom
Donnerstag 18.06. 2026
folgendes gelesen……
Die zivilrechtliche Verjährung greift bei Opfern der röm. kath. Kirche in Fällen institutioneller Haftung nicht.
Siehe Link zum Thema :
https://spiegelstelle.de/beitrag?id=72
https://spiegelstelle.de/beitrag?id=72
xy
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Die PM des LG Regensburg ist jetzt veröffentlicht (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/regensburg/presse/2026/6.php). Daraus ergibt sich über das bereits Bekannte hinaus insbes. auch, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen bestritten hat (§ 138 Abs. 4 ZPO), diese als keineswegs „unstreitig“ waren, wie es hier ursprünglich hieß und weshalb solche Nachfragen zur Sache von der Redaktion sachwidrig als „Voyeurismus“ zurückgewiesen wurden (https://www.regensburg-digital.de/ex-domspatz-will-bistum-regensburg-verklagen-massive-vorwuerfe-gegen-multi-missbrauchsbeauftragten/03052024/#comment-486336). Das müsste alles noch ordentlich bewiesen werden, was wg. Zeitablaufs unmöglich sein dürfte.
Wenn Matthias Podszus oben angibt, „niemand von uns konnte vorher wissen, wie die erste Instanz ausgehen würde“, so verweise ich auf mein gegenteiliges Statement vom 4.5.2024 (https://www.regensburg-digital.de/ex-domspatz-will-bistum-regensburg-verklagen-massive-vorwuerfe-gegen-multi-missbrauchsbeauftragten/03052024/#comment-486323). Ich wiederhole dieses Statement und rate, wenigstens jetzt Vernunft einkehren zu lassen.
Der sich den Wolf schreibt
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Auftrag an die Bischöfe:
Erneuert (endlich) die Kirche, sonst laufen Euch auch noch die letzten aufrechten Christen davon.
Verkrustete Machtstrukturen abbauen.
Priesterausbildung zeitgerecht anpassen.
Verändert die kirchliche Sexualmoral (Zölibat) und die Rolle der Frauen in der Kirche.
Sexualethische Pädagogik im Kindergarten und Schulunterricht stärkt das Selbstbewusstsein der Jugend und ermutigt, offen zu reden und Anzeige zu erstatten.
Konsequente, transparente Missbrauchsaufarbeitung in Ordensgemeinschaften und Pfarreien, anstatt Vertuschung und Versetzungspraxis um den Eindruck zweifelhafter Doppelmoral gar nicht aufkommen zu lassen.
Das wird dem Ruf des untadeligen kirchlichen Personals und den
Rechten von Opfern die von sexuellem Missbrauch und von Gewalt betroffen waren, gerecht.
Samson
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Voderholzer:
Seine zentralen Ansichten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Freiheit und Verantwortung: Sünde ist die Folge menschlicher Freiheit, die sich gegen Gottes Gebot entscheidet. Der Mensch ist für sein Handeln verantwortlich.
Ach ja ist das so🤔
Burgweintinger
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Realist
Zus Jesus’ Zeiten gab es diese Sch…hausKirche gar nicht. Und würde er heute leben, wäre er sicher nicht Mitglied dieser Mafia
Matthias Podszus
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Viele schreiben jetzt, das Urteil sei vorhersehbar gewesen. Möglicherweise war es das. Dennoch bleibt für mich eine grundlegende Frage offen:
Wie soll ein achtjähriges Kind verstehen, was ihm geschieht?
Ein Kind in diesem Alter weiß in der Regel nicht, was Sexualität ist. Es kennt Autoritäten, Strafen, Angst und Abhängigkeit. Wenn ein Kind über längere Zeit missbraucht wird, ist es aus meiner Sicht keineswegs selbstverständlich, dass es das Geschehen rechtlich oder überhaupt als sexuellen Missbrauch einordnen kann.
Genau deshalb halte ich die Frage des Verjährungsbeginns für so entscheidend. Beginnt die Verjährung bereits mit der Tat selbst – oder erst zu dem Zeitpunkt, an dem ein Betroffener überhaupt erkennen kann, was ihm angetan wurde?
Hinzu kommt, dass traumatische Erlebnisse häufig verdrängt werden. Viele Betroffene berichten, dass Erinnerungen erst Jahre oder sogar Jahrzehnte später durch bestimmte Auslöser wieder an die Oberfläche kommen. So war es auch bei mir.
Unabhängig vom konkreten Urteil bleibt diese Frage für mich der Kern des gesamten Verfahrens: Kann man von einem achtjährigen Kind wirklich erwarten, dass es versteht, was ihm geschieht, und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen?
Meine Anwälte prüfen derzeit gemeinsam mit weiteren Juristen, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat. Bis dahin werde ich mich zu dem Verfahren vorerst nicht weiter äußern. Nach den vergangenen Jahren brauche ich jetzt vor allem etwas Ruhe für Körper und Seele.
Max Kreitmair
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ohne die kath. Kirche wären wir wohl Moslems – in einem Gottesstaat wie Iran
Der sich den Wolf schreibt
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Betroffene einer Missbrauchs-Straftat im Kindesalter sehen sich lebenslang einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt.
Wegen institutioneller Abhängigkeitsverhältnisse waren sie oft jahrelang, psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt, ohne den Schutz übergeordneter Führungskräfte, schutzlos ausgeliefert.
Obrigkeitsgläubigkeit und Chorgeist allenthalben, banalisierte die Taten. Es blieb ihnen deshalb oft aus diesem Grund auch der elterliche Rückhalt versagt. Sie fügten sich, notgedrungen in diese unwürdigen Umstände und leiden oft lebenslang mit zerstörten Biografien, ohne Verjährung daran.
Moralisch motivierten Christen, die sich öffentlich für den Schutz des ungeborenen Lebens (im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt) einsetzen, sollten sich mit der gleichen Vehemenz gegen das geschehene Unrecht an „geborenen Leben“ und deren Rechte, einsetzen.
Der Graubereich unaufgearbeiteter Taten, ist vermutlich noch größer.
Sonst ist der religiös, moralische Einsatz für „Lebensschutz“ eine fragwürdige bigotte Doppelmoral.
Die einschneidenden Belange von erlebter, sexualisierter Gewalt Betroffener, enden nicht mit Verjährungsfristen, sondern bleiben lebenslang.
Karl Straube
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@Kreitmair: Nachdem die kath. Kirche rund 200 Jahre lang per “bewaffneter Pilgerfahrt” im Nahen Osten und in Ägypten Unheil gestiftet hat und auch die Vernichtung des Oströmischen Kaiserreichs beföderte, kamen die Moslems zum Gegenbesuch, den ein gewisser Jan Sobieski 1683 vor Wien stoppte.
El
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Max Kreitmair – Halleluja !!
Sie glauben vermutlich auch noch an den WEihnachtsmann –
oder was denken Sie, wes Geistes Kind die Menschen waren,
bevor die christl. Kirchen ihren Rundumschlag getätigt haben vor +/- 2000 Jahren.
Max Kreitmair
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Karl Straube: Sie sind sehr einseitig informiert, diplomatisch ausgedrückt
tom lehner
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Erstickt an Euren Besitztümern und Eurem Geld, das Ihr über Jahrhunderte den Menschen abgenommen habt. Erstickt an Eurer Selbstgerechtigkeit und Eurem Rechtsverständnis.
Über Jahrzehnte habt Ihr Menschen physisch und psychisch mißhandelt, sexuell mißbraucht und diskreditiert.
Ihr habt Straftäter systematisch geschützt, Straftaten vertuscht und damit neue Opfer erzeugt.
Barmherzigkeit und Sühne sind für die, die das von ihren Schäfchen fordern, nur Phrasen. Für Euch selbst gilt das nicht. Ihr seit nicht besser als jede andere kriminelle Organisation, für die das Geld an erster Stelle steht.
Egal ob es noch zwanzig oder zweihundert Jahre dauern wird, die Kirche wird dafür büßen müssen. Die Zeche zahlen einstweilen die Gläubigen.
Meine Wünsche gehen an die Opfer und Angehörigen dieser Kirche. Diese sich wiederholenden Demütigungen und Verletzungen aushalten zu müssen muß für uns beschämend sein.
Name
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@Max Kreitmair
einseitig informiert ist wohl, wer den Iran für einen nicht lebenswerten Gottesstaat hält … und auch wenn ich generell gegen Religionen bin: Moslem zu sein wäre auch nicht schlechter, als Christ zu sein.
Magno Schenk
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@Matthias Podszus, ich habe das Verfahren beobachtet…… Wann begann die Katholische Kirche mit der Einrede der Verjährung? Bereits beim Versuch mit dem “Verein” gütlich Verhandlungen aufzunehmen?
Ein anderer Aspekt, den ich mir als Geschädigter überlege ist die Schulaufssichtsbehörde, sprich den Freistaat Bayern zu verklagen. Zumindest wäre dieser Aspekt aus meiner Sicht ein neuer Ansatz.
Der sich den Wolf schreibt
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Ausgerechnet einige Betreuer, Vertrauenspersonen und Pädagogen für die in christlichen, internatsähnlichen Einrichtungen rund um die Uhr lebenden Jugendlichen missbrauchten ihre Position um Druck (enge Regelauslegung), Gewalt (physisch und psychisch), sadistisch, auszuleben und einige ihre Anvertrauten seelisch dauerhaft zu schädigen. Dies wurde sogar als vorbildhafte „Zucht und Disziplin“ in einigen Einrichtungen praktiziert und unwidersprochen geduldet und gedeckt. In schlimmen Fällen wurde das Abhängigkeitsverhältnis mit niederer Triebhaftigkeit durch sexuelle Übergriffigkeit an den Schwächsten missbraucht.
Gott sei Dank sind die Zeiten für solche Praktiken vorbei, dank fortgeschrittenem Selbstbewusstsein und Aufgeklärtheit der heutigen Jugendlichen.
Das Unrecht und die angerichteten dauerhaften Schäden, bekanntgewordener früherer angerichteter Missbrauchsfälle, sind aber immer noch nicht endgültig, angemessen abgeschlossen.
Jahrzehntelang wurde der „Mantel des Schweigens“ darüber gedeckt, vertuscht, um Skandalisierung zu vermeiden, passiv abgewartet, bis auch die letzten Täter in die „ewigen Jagdgründe“ eingehen (und, oder) setzt man auf ausgelaufene Verjährungsfristen.
Vorbilder für gelebte Ethik (zehn Gebote) und ein gottgefälliges Leben, sind diese Täter, die „einige Etagen tiefer“ landen, sicher nicht.
Ehemaliger Domspatz
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@ M Podszus
Das mit den acht Jahren verstehe ich jetzt nicht…
Sie waren doch damals als heranwachsender Jugendlicher dann auch in diesem Domspatzeninternat in Regensburg untergebracht,
und später dann auch in dieser Kinderklinik bei Dr. Prof. Linder.
Ich verstehe da jetzt in keinster Weise diese Zusammenhänge nicht, und was hat das dann doch dann doch mit Pielenhofen zutun? wo sie ja eben viele Jahre vorher dort waren, in dieser Grundschule Pielenhofen , wo sie doch viele Jahre vorher dort waren.
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Massive Vorwürfe gegen
Multi = Missbrauchsbeauftragten
https://www.regensburg-digital.de/ex-domspatz-will-bistum-regensburg-verklagen-massive-vorwuerfe-gegen-multi-missbrauchsbeauftragten/03052024/
https://bistum-regensburg.de/news/dioezese-regensburg-beauftragt-neuen-ansprechpartner-fuer-verdachtsfaelle-sexuellen-missbrauchs-2757
Nöcheinüberlebender
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An “Wolf” “geduldet und gedeckt”: Ich habe eine andere bekannte Zeitung angeschrieben und sie antworteten mir: “Wir sind an dem Fall dran” – keiner tut was (außer Regensburg Digital), das ist erschreckend, denn, wann fangen sie endlich an und sind nicht “dran” wie es da lapidar heißt?
ffoo
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@Name Auf dem absteigenden Ast? Das ist nicht lache.
Es ist immer noch gesellschaftlich schick, seine Kinde auf katholische Schulen zu schicken (in einem säkularen Land). So sehr, dass man sogar dafür gekämpft hat Mädchen nun auch in diese absurde Schule schicken zu dürfen. Bravo!
Die Schuld für das alles liegt nicht nur bei den Pfarrern, die das aktiv verbrochen haben, aber genauso bei der vermeintlich besser gestellten Familie von nebenan, die sich noch 2026 darüber profiliert, dass ihre Kinder bei den Domspatzen sind und “christliche Werte” lernen.
Der sich den Wolf schreibt
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Perfide Methoden, um das Rückgrat Abhängiger zu brechen, sie gefügig, willenlos zu machen und zum Schweigen zu vergattern, hat lange von Missbrauchstätern praktiziert, funktionierte, in einem System, unantastbarer Obrigkeitsgläubigkeit in einem geschlossenen, elitären, „heiligen Gral“ ohne externe Kontrolleingriffe.
Selbst nach Verdachtsmomenten wurden keine Konsequenzen beim Personaleinsatz gezogen. Es überwog immer die Banalisierung, um den guten Ruf nicht zu schädigen.
Für christliche Institutionen mit hohem ethischem Anspruch, ist das besonders beschämend.
Ob jetzt, nach Jahrzehnten alle Fälle aufgedeckt sind, oder immer noch „Leichen im Keller“ sind, bleibt vermutlich für immer ein Geheimnis.
Gelungene „Absolvere“ sieht anders aus!
Der sich den Wolf schreibt
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Das kirchliche Ethos wurde durch die willkürliche Anwendung (und Nichtanwendung) des kirchlichen Ausnahmerechts (Arbeitsrecht und das interne katholische Kirchenrecht), in seiner Glaubwürdigkeit, beschädigt.
Die interne Behandlung von Missbrauchsfällen durch kirchliches Personal (wenn überhaupt), in vergangenen Jahrzehnten, haftete der Hauch der Geheimnistuerei, um den Schein der Untadeligkeit, mit Sonderrechten zu bewahren, an.
Damit sollte jetzt Schluss sein und transparente Aufarbeitung der Fälle sollte folgen.
Unrecht bleibt Unrecht, ein Leben lang.
Sich bei der Aufarbeitung von erwiesenen Unrechtstatbestanden mit dem Auslaufen von Verjährungsfristen, des staatlichen Rechtssystem, zu berufen, ist doppelzüngig.
Samson
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Von der inneren in Lüge Zerbrochenheit.
Über das Schweigen, das spricht
Es gibt Unterscheidung zwischen dem, was jemand sagt, und dem, was jemand tut.
Worte und Taten.
Logos und Handeln.
Wenn das auseinander klafft, ist das Hinterfotzigkeit.
Wer beides dauerhaft auseinanderfallen lässt, verliert nicht nur Glaubwürdigkeit
Er verliert den Anspruch, als moralische Instanz gehört zu werden.
Und er verliert sein eigenes Gesicht.
Rudolf Voderholzer, Bischof hat die Krise der Kirche wiederholt als Glaubenskrise beschrieben. Die Erneuerung müsse von innen kommen.
Eine Besinnung, auf das eigentlich wesentliche, die Werte.
Es ist eine Verheißung: dass diese Kirche, wenn es darauf ankommt, den Weg der Wahrheit geht, sich bekennt.
Dann kam Matthias Podszus. Ein ehemaliger Domspatz.
Einer von Vielen vergewaltigt als Kind, in der Obhut dieser Kirche. Er klagt auf Schadensersatz. Er wollte, dass ein Gericht prüft, wie es geschehen ist und wer dafür haftet.
Das Bistum Regensburg gab keine Pressemeldungen mehr ab und verwies darauf, dass die Sache vor Gericht gerade geklärt werde.
Das war glatt gelogen. Eine Klärung wollte man nicht man wollte sich sauber waschen.
Sich die Hände in Unschuld waschen.
Es kamen so erbärmliche Hilfsargumente. Wir bestreiten das mit Nichtwissen.
Das Landgericht Regensburg wies die Klage ab.
Das war klar, aber alles andere als ein Freispruch.
Die Ansprüche seien nicht erloschen, aber nicht mehr durchsetzbar.
Das ist der Moment, in dem Worte und Handeln auseinandertreten — nicht als Nuance, sondern als Bruch.
Die Verjährungseinrede ist im deutschen Zivilrecht kein MUSS.
In moralischer Hinsicht ein brutaler Widerspruch.
Und: Wir bestreiten das mit Nichtwissen!
Chapeau!
Wer die Kirche als zerfallende Institution beschreibt, die sich erneuern muss, und dann im entscheidenden Moment das juristische Schlupfloch nutzt, der demonstriert keine Erneuerung.
Wir bieten an ein Gespräch mit dem Bischof. Das muss langen!
Das ist ein Widerspruch zwischen Anspruch und Charakter.
In Bayern gibt es dafür ein hervorragende Beschreibung für so eine Haltung:
„Hinterfotzigkeit”
xy
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@Samson: „Mit Nichtwissen bestreiten“ ist nicht „erbärmlich“, denn niemand kann von einem Gegner erwarten, etwas zuzugestehen, was der Kläger nur beleglos behauptet. Die Beweislast liegt nach deutschem Recht, von Ausnahmen abgesehen, schon immer beim Kläger. Außerdem hat der Kläger noch anderes behauptet, was er nicht einmal ansatzweise zu beweisen versucht hat, und was wohl dem weiten Bereich der „Verschwörungstheorien“ zuzuordnen sein dürfte. Auch das wurde ihm selbstverständlich nicht einfach so und ohne jeden Beweis geglaubt (Rz. 57 ff. des Urteils vom 18.06.2026, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-12954). Es gibt also keinen Grund, in diesem gesetzlich geregelten Zusammenhang von „erbärmlich“ oder „hinterfotzig“ zu reden.