„Er wollte nur nerven.“ Bewährungsstrafe für 43-Jährigen nach Serie von Bedrohungen quer durch Regensburg
Mehrfach vorbestraft, auf Bewährung und immer wieder aggressiv – trotzdem verurteilt das Amtsgericht Regensburg einen 43-Jähriger erneut zu einer Bewährungsstrafe. Wesentlicher Grund: eine psychische Erkrankung. Der Mann hatte letztes Jahr unter anderem zwei Männer auf der Steinernen Brücke bedroht.

Benno S. in Aktion. Im Januar 2025 bedrohte er Passanten auf der Steinernen Brücke. Foto: privat
„Ich hätte nicht gedacht, dass es heute so ausgeht, als ich in den Saal gekommen bin“, sagt Richterin Claudia Nißl-Neumann. Am Ende aber bekommt Benno S. ein Jahr auf Bewährung. Der 43-jährige Medienmanager terrorisierte zwischen Mai 2024 und Sommer 2025 in regelmäßigen Abständen Menschen in der Regensburger Altstadt.
Ein lesbisches Paar verfolgte er im November 2024 minutenlang über den Neupfarrplatz, schmähte die beiden und sprühte sie mit roter Farbe an – auch ins Gesicht. Eine der Frauen leidet bis heute unter psychischen Folgen. Sie kommt mit einer Rechtsanwältin als Beistand zum Amtsgericht. Die hält während der Aussage die Hand ihrer Mandantin.
Drohungen gegen Stadtrat, Lehrer und Passanten
Den Regensburger Stadtrat Florian Rottke beschimpfte er an dessen Kiosk als „Scheißpolitiker“, bedrohte ihn und versuchte mehrfach, ihm auf den Kopf zu schlagen. Einmal traf er. Die übrigen Schläge wehrte Rottke mit der Hand ab.
Einen Lehrer, der ihn aus einem Regensburger Schulgebäude weisen wollte, wo er sich unbefugt und mit Bierflasche in der Hand aufhielt, bedrohte Benno S. damit, dessen Kopf zu zerquetschen – später damit, ihn in die Donau zu werfen.
Einem Gast, der in einem Café neben ihm saß und mit dem er aneinandergeriet, drohte Benno S., ihm ein Messer in den Bauch zu rammen. Später stellten die Beamten bei ihm ein Taschenmesser sicher. Mehrfach erwischte ihn die Polizei sturzbetrunken auf dem Fahrrad – mit Blutwerten über zwei Promille.
Eine breitere Öffentlichkeit wurde auf Benno S. aufmerksam, als er in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2025 auf der Steinernen Brücke mehrere Anti-AfD-Graffitis großflächig mit schwarzer Farbe übersprühte. Als zwei Passanten ihn darauf ansprachen, drohte er, den einen in die Donau zu werfen, dem anderen, ihm „ein Messer in die Gurgel“ zu stechen. Dazu stieß er wüste Beleidigungen aus (hier unser Bericht).
Einige Vorstrafen , offene Bewährung
Auch in einem Wahlkampfvideo der CSU-Kandidatin Astrid Freudenstein tauchte Benno S. auf. Er platzte in einen Auftritt Freudensteins vor dem Kaufhof-Gebäude und bombardierte sie mit Fragen, ein fiktives Mikro in der Hand.
Benno S. ist bereits mehrfach vorbestraft – wegen Bedrohung, Diebstahl und Beleidigung, wegen Sachbeschädigung und Betrugs. Hinzu kommen weitere Trunkenheitsfahrten. Einmal wurde er noch am Tag eines Gerichtsverfahrens erneut straffällig.
Dass es am Ende doch nur zur Bewährung kommt, verdankt Benno S. einer psychischen Erkrankung. Das Sachverständigengutachten wurde zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit erstattet. Bei den Plädoyers und in der Urteilsbegründung wird jedoch angedeutet, dass es sich um eine bipolare Störung handelt und ihm insbesondere für finanzielle Angelegenheiten ein Betreuer zur Seite gestellt wurde.
Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe ohne Bewährung
Sein Mandant habe „nur nerven“ wollen, sagt Strafverteidiger Johannes Büttner. Von Benno S. sei keine wirkliche Gefahr ausgegangen, und die Drohungen hätte er in keinem Fall ernst genommen. Dazu sei Benno S. doch viel zu klein.
Hätte man seine Erkrankung und das, was sie in Kombination mit Alkohol auslöst, früher erkannt, „wäre es zu einigen Straftaten gar nicht erst gekommen“, so Büttner. Er forderte in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von allenfalls sechs Monaten.
Wäre es nach der Staatsanwältin gegangen, hätte Benno S. hingegen für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis gemusst. Geld- und Bewährungsstrafen in der Vergangenheit hätten bei ihm offensichtlich keinen Eindruck hinterlassen.
Benno S. ließ die Taten über seinen Rechtsanwalt grundsätzlich einräumen. Sie seien seiner Erkrankung, Medikamenten, Alkohol, Koks und Amphetaminen geschuldet. Keine der Bedrohungen sei auch nur im Ansatz ernst gemeint gewesen. „Er wollte nie jemanden verletzen.“
„…hoffe, dass ich nochmal halbwegs glimpflich davon komme.“
Der Angeklagte selbst äußert sich in dem gut dreistündigen Verfahren kaum. Bei den Betroffenen seiner Taten entschuldigt er sich nicht. Es tue ihm aber alles sehr leid, sagt er in seinem Schlusswort. Grinsend. „Der Alkohol ist wohl der ausschlaggebende Faktor. Ich hoffe auf Ihr Wohlwollen und dass ich nochmal halbwegs glimpflich davon komme.“
Verbunden mit der Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Trunkenheit im Straßenverkehr sind ein dreimonatiges Fahrverbot sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro.
Außerdem verordnet Richterin Nißl-Neumann dem Angeklagten Alkoholabstinenz. Sie soll durch regelmäßige Kontrollen und eine Anbindung ans Bezirksklinikum überwacht werden. Eine Alkoholerkrankung im Sinne eines Hangs hatte der psychiatrische Sachverständige ausdrücklich verneint. „Sollte noch einmal etwas passieren, geht’s in den Knast“, sagt die Richterin.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Dass Benno S. sich für seine Attacken unter anderem ein lesbisches Paar aussuchte, bei polizeilichen Vernehmungen zum Übersprühen der Anti-AfD-Graffitis etwas über „Linksfaschisten“ schwadronierte und einen Stadtrat als „Scheißpolitiker“ beschimpfte, spielt weder bei den Plädoyers noch bei der Urteilsfindung eine Rolle.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hielt sich die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen, ausdrücklich offen.



Dieter
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Deutschland, dein Täterschutz.
Dass hier Menschen tatsächlich angegriffen wurden, spielt offensichtlich keine Rolle. “Der tut nix, der will nur spielen.”
Blaue Rose
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ich kann es nicht glauben- er hat Menschen verletzt. und bekommt keine Strafe???
satyr
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Benno S. ließ die Taten über seinen Rechtsanwalt grundsätzlich einräumen. Sie seien seiner Erkrankung, Medikamenten, Alkohol, Koks und Amphetaminen geschuldet.
Dass es am Ende doch nur zur Bewährung kommt, verdankt Benno S. einer psychischen Erkrankung. Bei den Plädoyers und in der Urteilsbegründung wird jedoch angedeutet, dass es sich um eine bipolare Störung handelt und ihm insbesondere für finanzielle Angelegenheiten ein Betreuer zur Seite gestellt wurde.
klingt mir jetzt eher nach einer Suchterkrankung als nach bipolar…
Schön, wenn man ein ahnungsloses Gericht und einen Gutachter, der von Psychiatrie keine ahnung hat, bei sich weiß.
Es gibt §64, Therapie statt Strafe. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Wäre eine Option gewesen
Belinda
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Ich bin sehr erschrocken, als ich diesen Artikel gelesen habe. Mag sein, das dieser Mensch sehr krank ist. Das darf aber kein Argument sein, andere Menschen so zu schädigen. Am meisten aber habe ich mich über den Verteidiger geärgert, der wohl gesagt hat das von dem Angeklagten keine Gefahr ausgehe, da er doch viel zu klein sei. Im Umkehrschluss bedeutet es für mich; ich bin wirklich sehr klein selbst für eine Frau; ich darf zukünftig durch die Stadt laufen, Menschen belästigen, sie anspucken, mit dem Messer bedrohen und alles tun, was mir gerade einfällt. Ich bin ja nicht ernst zu nehmen, ich bin ja viel zu klein. Das ist in erster Linie ein Armutszeugnis, alles andere überlasse ich den Mitlesenden.
Christian Spanfellner
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Ich kenne auch jemanden, bei dem eine bipolare Störung diagnostiziert wurde und der deshalb zwar einmal Mist gebaut, aber auch die richtigen Konsequenzen daraus gezogen hat. Diese Krankheit nimmt niemandem davon aus, Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen.
Günther Herzig
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Es herrscht offenbar eine tiefgreifende Unkenntnis über die Voraussetzungen jemanden nach den Regelungen des Strafgesetzbuches zu belangen:
a) Erfüllung eines Tatbestands: Beispiel für Diebstahl, es muss sich um eine fremde Sache handeln, ich kann eigene Sachen nicht stehlen.
b) Rechtswidrigkeit: Die Tat muss verboten sein, das ist die geringste Hürde, sie ist es zum Beispiel nicht gegeben wenn ein rechtfertigender Umstand vorliegt. Das trifft zu bei Notwehr. Ein Notwehrexzess ist aber wieder rechtswidrig. Beispiel: Eine Ohrfeige wird beantwortet durch Schusswaffeneinsatz.
c) Schuldfähigkeit: Daran kann es fehlen im Falle einer Bewußtseinsstörung, z. B. Alkoholisierung, Beeinträchtigung durch Rauschmittel auch Tabletten und ähnliches, Geisteskrankheit!
Zu den 3 Punkten, a,b,c wäre weitaus mehr zu erklären, wofür hier und jetzt kein Anlass besteht (Beispiel: Actio libera in causa: der Dieb trinkt sich Mut an, um im Falle der Verhaftung betrunken zu sein! )
Meier mit „ei“
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Für die Opfer besteht doch sicherlich immer die Möglichkeit, den Täter zivilrechtlich auf Schmerzensgeld zu verklagen?
Wobei die Aussicht auf Zahlung eines Schmerzensgeldes etwas anderes ist.
Aber ein Täter würde dann evtl. ein Leben lang gepfändet werden. Hier wäre aber dann der Nachteil, dass der Steuerzahler für das vermutlich nötige Bürgergeld aufkommen müsste!
Karl Straube
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@Meier: Aktuell muss der Schuldner im Monat mindestens 1.555,00 € verdienen, ehe ich ihm per Lohnpfändung den ersten Cent nehmen kann. Klage ich am Amtsgericht 5 T€ (ohne Anwalt) ein, bin ich 512,00 € Gerichtskosten los; zum Nachweis meiner Leiden wirds einen Gutachter brauchen. Und: Schuldunfähigkeit steht einem Schmerzensgeld entgegen! Lebenslang? Gerne! Ein Schmerzensgeldtitel gilt schliesslich min. 30 Jahre. Kommt bei einer Pfändung erst mal nichts raus, kann ich alle 2 Jahre wiederholen, was mich um die 150,00 € an Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten kostet.
KW
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Mit am bemerkenswertesten ist wohl, dass solche Gestalten als Statisten in Fr. Freudensteins Wahlk(r)ampf Videos willkommen sind.
Und erzähl mir keiner, dass das Zufall war.
Ehemals Student
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@Satyr:
Ahnungslos sind wohl eher nicht Gericht und Gutacher. Im Artikel steht explizit “keine Alkoholerkrankung im Sinne eines Hanges”. Damit ist der Paragraph 64 nicht anwendbar.
tom lehner
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“Ach wäre es doch schön eine Sau durchs Dorf treiben zu können”.
Leute, ohne Kenntnis der Aktenlage einem Gutachter zu unterstellen “Keine Ahnung von Psychiatrie” zu haben, oder sich über das “Ahnungslosen Gericht” aufzuregen ist ein starkes Stück.
Der Eine “Kennt” einen mit einer Störung und schlussfolgert daraus. Weil eben ein gebrochener Arm ein gebrochener Arm ist. Das der Arm aus unterschiedlichen Knochen besteht und sich psychiatrische Störungsbilder ganz unterschiedlichen ausprägen können, wird dabei nicht berücksichtigt. Ich arbeite seit zwanzig Jahren in diesem Bereich und maße es mir nicht an hier eine Ferndiagnose zu stellen, eine Einkerkerung zu fordern, oder an längst vergangene Zeiten zu erinnern.
Rechtsanwälte machen einfach ihren Job. Dafür sind sie da. Jeder von Euch in einer ähnlichen Situation würde das auch so sehen wollen.
Es gibt Hilfe für Opfer von Gewalttaten. Auf unterschiedlichste Art und Weise. Zwei Parteien in diesem Staat fordern eine Verbesserung schon sehr lange. Das will man aber nicht hören. Lieber nimmt man sie als Platzhalter für unsere Probleme. Wie schlau das war sieht man jetzt.
Vieleicht noch zuletzt: Die Gesellschaft formt ihre Kinder.
Christian Spanfellner
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@ tom lehner
Mit meinem Kommentar, in dem ich mich auf eine mir bekannte Person bezog, zielte ich nicht darauf ab, besonders harte oder unnachsichtige Strafen zu fordern (sonst hätte ich das geschrieben). Ich sprach nur von Verantwortung. Vielleicht hätte ich hinzufügen sollen, daß mir die Verfügungen des Gerichts nicht ausreichend erscheinen, um Benno S. wirklich zu helfen. Selbstverständlich kann ich mich irren. Abgesehen von dem, was im Artikel steht, habe ich keine Kenntnis des Falls.