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Aggressiver Brücken-Sprayer

„Er wollte nur nerven.“ Bewährungsstrafe für 43-Jährigen nach Serie von Bedrohungen quer durch Regensburg

Mehrfach vorbestraft, auf Bewährung und immer wieder aggressiv – trotzdem verurteilt das Amtsgericht Regensburg einen 43-Jähriger erneut zu einer Bewährungsstrafe. Wesentlicher Grund: eine psychische Erkrankung. Der Mann hatte letztes Jahr unter anderem zwei Männer auf der Steinernen Brücke bedroht.

Benno S. in Aktion. Im Januar 2025 bedrohte er Passanten auf der Steinernen Brücke. Foto: privat

„Ich hätte nicht gedacht, dass es heute so ausgeht, als ich in den Saal gekommen bin“, sagt Richterin Claudia Nißl-Neumann. Am Ende aber bekommt Benno S. ein Jahr auf Bewährung. Der 43-jährige Medienmanager terrorisierte zwischen Mai 2024 und Sommer 2025 in regelmäßigen Abständen Menschen in der Regensburger Altstadt.

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Ein lesbisches Paar verfolgte er im November 2024 minutenlang über den Neupfarrplatz, schmähte die beiden und sprühte sie mit roter Farbe an – auch ins Gesicht. Eine der Frauen leidet bis heute unter psychischen Folgen. Sie kommt mit einer Rechtsanwältin als Beistand zum Amtsgericht. Die hält während der Aussage die Hand ihrer Mandantin.

Drohungen gegen Stadtrat, Lehrer und Passanten

Den Regensburger Stadtrat Florian Rottke beschimpfte er an dessen Kiosk als „Scheißpolitiker“, bedrohte ihn und versuchte mehrfach, ihm auf den Kopf zu schlagen. Einmal traf er. Die übrigen Schläge wehrte Rottke mit der Hand ab.

Einen Lehrer, der ihn aus einem Regensburger Schulgebäude weisen wollte, wo er sich unbefugt und mit Bierflasche in der Hand aufhielt, bedrohte Benno S. damit, dessen Kopf zu zerquetschen – später damit, ihn in die Donau zu werfen.

Einem Gast, der in einem Café neben ihm saß und mit dem er aneinandergeriet, drohte Benno S., ihm ein Messer in den Bauch zu rammen. Später stellten die Beamten bei ihm ein Taschenmesser sicher. Mehrfach erwischte ihn die Polizei sturzbetrunken auf dem Fahrrad – mit Blutwerten über zwei Promille.

Eine breitere Öffentlichkeit wurde auf Benno S. aufmerksam, als er in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2025 auf der Steinernen Brücke mehrere Anti-AfD-Graffitis großflächig mit schwarzer Farbe übersprühte. Als zwei Passanten ihn darauf ansprachen, drohte er, den einen in die Donau zu werfen, dem anderen, ihm „ein Messer in die Gurgel“ zu stechen. Dazu stieß er wüste Beleidigungen aus (hier unser Bericht).

Einige Vorstrafen , offene Bewährung

Auch in einem Wahlkampfvideo der CSU-Kandidatin Astrid Freudenstein tauchte Benno S. auf. Er platzte in einen Auftritt Freudensteins vor dem Kaufhof-Gebäude und bombardierte sie mit Fragen, ein fiktives Mikro in der Hand.

Benno S. ist bereits mehrfach vorbestraft – wegen Bedrohung, Diebstahl und Beleidigung, wegen Sachbeschädigung und Betrugs. Hinzu kommen weitere Trunkenheitsfahrten. Einmal wurde er noch am Tag eines Gerichtsverfahrens erneut straffällig.

Dass es am Ende doch nur zur Bewährung kommt, verdankt Benno S. einer psychischen Erkrankung. Das Sachverständigengutachten wurde zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit erstattet. Bei den Plädoyers und in der Urteilsbegründung wird jedoch angedeutet, dass es sich um eine bipolare Störung handelt und ihm insbesondere für finanzielle Angelegenheiten ein Betreuer zur Seite gestellt wurde.

Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe ohne Bewährung

Sein Mandant habe „nur nerven“ wollen, sagt Strafverteidiger Johannes Büttner. Von Benno S. sei keine wirkliche Gefahr ausgegangen, und die Drohungen hätte er in keinem Fall ernst genommen. Dazu sei Benno S. doch viel zu klein.

Hätte man seine Erkrankung und das, was sie in Kombination mit Alkohol auslöst, früher erkannt, „wäre es zu einigen Straftaten gar nicht erst gekommen“, so Büttner. Er forderte in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von allenfalls sechs Monaten.

Wäre es nach der Staatsanwältin gegangen, hätte Benno S. hingegen für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis gemusst. Geld- und Bewährungsstrafen in der Vergangenheit hätten bei ihm offensichtlich keinen Eindruck hinterlassen.

Benno S. ließ die Taten über seinen Rechtsanwalt grundsätzlich einräumen. Sie seien seiner Erkrankung, Medikamenten, Alkohol, Koks und Amphetaminen geschuldet. Keine der Bedrohungen sei auch nur im Ansatz ernst gemeint gewesen. „Er wollte nie jemanden verletzen.“

„…hoffe, dass ich nochmal halbwegs glimpflich davon komme.“

Der Angeklagte selbst äußert sich in dem gut dreistündigen Verfahren kaum. Bei den Betroffenen seiner Taten entschuldigt er sich nicht. Es tue ihm aber alles sehr leid, sagt er in seinem Schlusswort. Grinsend. „Der Alkohol ist wohl der ausschlaggebende Faktor. Ich hoffe auf Ihr Wohlwollen und dass ich nochmal halbwegs glimpflich davon komme.“

Verbunden mit der Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Trunkenheit im Straßenverkehr sind ein dreimonatiges Fahrverbot sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro.

Außerdem verordnet Richterin Nißl-Neumann dem Angeklagten Alkoholabstinenz. Sie soll durch regelmäßige Kontrollen und eine Anbindung ans Bezirksklinikum überwacht werden. Eine Alkoholerkrankung im Sinne eines Hangs hatte der psychiatrische Sachverständige ausdrücklich verneint. „Sollte noch einmal etwas passieren, geht’s in den Knast“, sagt die Richterin.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Dass Benno S. sich für seine Attacken unter anderem ein lesbisches Paar aussuchte, bei polizeilichen Vernehmungen zum Übersprühen der Anti-AfD-Graffitis etwas über „Linksfaschisten“ schwadronierte und einen Stadtrat als „Scheißpolitiker“ beschimpfte, spielt weder bei den Plädoyers noch bei der Urteilsfindung eine Rolle.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hielt sich die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen, ausdrücklich offen.

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Kommentare (1)

  • Dieter

    |

    Deutschland, dein Täterschutz.
    Dass hier Menschen tatsächlich angegriffen wurden, spielt offensichtlich keine Rolle. “Der tut nix, der will nur spielen.”

    5
    2

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