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Gefahrgut nicht gesichert

Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom 03.05.2012 Fortbildungsveranstaltung – Ladungssicherung Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung kontrollierten heute ca. 100 Polizeibeamtinnen und –beamte Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer vorschriftsmäßigen Ladungssicherung. Zielsetzung der Kontrollaktion war, den Verantwortlichen ihr Fehlverhalten aufzuzeigen und sie zu sensibilisieren, um dadurch künftig auf diesem Gebiet eine verbesserte Verkehrssicherheit zu erreichen. In der Zeit vom Mittwoch, 02.05.2012 bis einschließlich Freitag 04.05.2012 führt das Polizeipräsidium Oberpfalz in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Fortbildungsveranstaltung unter dem Thema: „Ladungssicherung“ durch. Während am Mittwoch und Freitag „Theorie“ auf dem Stundenplan stehen bzw. standen, wurde am heutigen Donnerstag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr an insgesamt sieben Örtlichkeiten in der Oberpfalz Kontrollstellen errichtet. Kontrolliert wurde auf der BAB A 93 auf den Parkplätzen Grünau-Ost und Benhof, auf der BAB A 3 auf dem Parkplatz Adelsburg, auf der BAB A 6 auf den Parkplätzen Laubenschlag-Süd und Wittschauer-Höhe-Nord. Zudem wurden im Bereich Tirschenreuth zwei Kontrollstellen betrieben. Gemeinsam mit 11 Sachverständigen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft kontrollierten die Spezialisten der Verkehrspolizei-inspektionen Regensburg, Amberg und Weiden ca. 360 Fahrzeuge. Beanstandet wurden 161. Es wurden 37 Verwarnungen ausgesprochen und 70 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt. In 45 Fällen wurde die Weiterfahrt unterbunden. Da es sich um eine Fortbildungsveranstaltung handelt, bestand auch die Möglichkeit für interessierte Beamtinnen und –beamte aller Oberpfälzer Polizeidienststellen an der Kontrollaktion teilzunehmen. Von diesem Angebot wurde rege Gebrauch gemacht. Zudem waren bei den Parkplätzen Laubenschlag-Süd und Wittschauer Höhe-Nord jeweils zwei tschechische Polizeibeamte zur Unterstützung vor Ort. Abschließend lässt sich sagen, dass das Thema „Ladungssicherung“ nicht ausschließlich Lastkraftwägen betrifft. Auch der „normale Autofahrer“, der mit einem Anhänger, einem Wohnwagen oder einem Fahrradständer unterwegs ist, hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Ladung vorschriftsmäßig und richtig gesichert ist. Da die mangelhafte Ladungssicherung auch immer wieder als Unfallursache in Erscheinung tritt, wird die Polizei auch zukünftig ganzheitliche Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt „richtige Ladungssicherung“ durchführen. Fallbeispiel: Ein 46jähriger deutscher Kraftfahrer ist bei einem zertifizierten Abfallentsorgungsunternehmen aus der nördlichen Oberpfalz beschäftigt und sollte für das Unternehmen 10 Tonnen Abfall zu einer Sondermüllbeseitigungsanlage nach Ebenhausen verbringen. Bei der Ladung befanden sich gefährliche Abfälle die als Gefahrengut UN 1263 zu befördern waren. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Ladung mangelhaft gesichert war, zudem wurden Verpackungen gewählt die nicht für das zu befördernde Gut zugelassen waren. Eine Verpackung war unzulässig überfüllt, mehrere Verpackungen waren mangelhaft gekennzeichnet und die Beförderungseinheit war nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet. Es fehlten die vorgeschriebenen: Auffangbehälter, Kanalabdeckung, 2 selbst-stehende Warnzeichen, Handlampe. Weiterhin war das Beförderungspapier mangelhaft erstellt und es wurden keine vorschriftsmäßigen schriftlichen Weisungen für den Fahrzeugführer mitgeführt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Mit einer Anzeige werden bedacht: der Fahrer (800 – 1000 Euro); der Beförderer/Halter (1500 – 2000 Euro); der Verlader (500 Euro) und 2 verschiedene Verpacker (jeweils 1200 Euro).
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