Grundsatzbeschluss: Stadt Regensburg will jährlich 100 Millionen Euro einsparen
Mit dem „Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung“ will die Koalition von SPD, Grünen, Freien Wählern, Brücke, Volt und ÖDP die städtischen Finanzen stabilisieren. Konkrete Maßnahmen sollen dem aber erst noch folgen.
Größere Städte wie Augsburg und Nürnberg, aber auch kleinere wie Germering und Weiden haben sich selbst Haushaltssperren auferlegt. Schweinfurt, Hof und Ingolstadt konnten zuletzt keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen.
Steigende Sozialleistungen und Personalkosten auf der einen Seite und nur geringfügig ansteigende Steuereinnahmen auf der anderen Seite belasten zunehmend auch Kommunen im vergleichsweise wohlhabenden Bayern. In diesem Kontext befindet sich Regensburg noch in einer relativ komfortablen Lage.
„Sonst nimmt die Verschuldung ab 2030 bedrohliche Ausmaße an.“
Einer Rücklage von 180 Millionen Euro stehen „nur“ 310 Millionen Euro Schulden gegenüber. Und entgegen dem allgemeinen Trend steigen die Gewerbesteuereinnahmen bislang noch an. Anstelle der bisher eingeplanten 245 Millionen rechnet die Stadt in diesem Jahr mit 270 Millionen Euro.
Dennoch warnt Kämmerer Manuel Hofstetter: „Wenn wir jetzt nicht handeln, nimmt die Verschuldung ab 2030 bedrohliche Ausmaße an.“ Spätestens dann wären die Rücklagen aufgebraucht und die Schuldenobergrenze von 600 Millionen Euro überschritten. Eine Kreditaufnahme dürfte dann „kaum mehr möglich sein“.
Jährlich 80 bis 100 Millionen sparen
So steht es im „Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung“, den der Stadtrat vergangene Woche gefasst hat. Konkrete Maßnahmen enthält das Paket noch nicht, aber es gibt eine grundsätzliche Richtung vor. Das langfristige Ziel: Der städtische Haushalt soll jährlich um 80 bis 100 Millionen Euro entlastet werden.
Dies soll auf drei Wegen geschehen. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt sollen reduziert werden. Den Löwenanteil machen hier mit rund 330 Millionen Euro die Personalkosten aus, die in den letzten zehn Jahren um 66 Prozent gestiegen sind.
Erstmal „Rasenmäherprinzip“ beim Personal
Hier soll eine „substantielle Aufgabenkritik“ auf Dauer die erwünschten Einsparungen bringen. Weil das aber bis 2030 nicht zu schaffen sei, greife man zunächst zum „Rasenmäherprinzip“, so Hofstetter.
Das bedeutet: Strenge Budgetvorgaben und restriktive Wiederbesetzungssperren, die aber 2027 auch zu Personalabbau führen sollen – nicht durch Kündigungen, sondern indem auslaufende Stellen nicht wiederbesetzt werden. Erhofftes Einsparpotential: vier bis fünf Prozent. Im Schul- und Sozialbereich sollen zwei bis drei Prozent eingespart werden. Auch der sachliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand soll um fünf bis sechs Prozent reduziert werden.
Die Sparvorschläge sollen von den Ämtern selbst kommen – bis Anfang 2027 soll es konkreter werden, so die Hoffnung.
Gebührenerhöhung und Konnexitätsprinzip
Das zweite Feld ist die Einnahmenseite. Grund- und Gewerbesteuer sollen dabei nicht angetastet werden. Das sei „eher gefährlich“ für den Wirtschaftsstandort Regensburg, so Hofstetter. Angehoben werden sollen jedoch Gebühren und Entgelte für städtische Infrastruktur. Die Kostendeckung liege hier häufig deutlich unter 100 Prozent. Hier plant die Beschlussvorlage mit einer Steigerung von vier bis fünf Prozent.
Ein weiterer Punkt: das Konnexitätsprinzip. Vereinfacht ausgedrückt: Wer anschafft, zahlt. In den letzten Jahren habe der Bund den Kommunen zunehmend Aufgaben übertragen, ohne dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese Schieflage müsse sich ändern, sagt OB Thomas Burger.
Auch Grundstücksverkäufe angedacht
Halbwegs konkret wird der Grundsatzbeschluss mit Blick auf das Investitionsprogramm für die kommenden Jahre. Es soll schrittweise auf eine realistische Größenordnung gesenkt werden. Aktuell sind für die kommenden fünf Jahre 820 Millionen Euro vorgesehen. Bis 2029 soll es schrittweise auf 700 Millionen abgeschmolzen werden.
Eine weitere mittelfristige Empfehlung in dem Beschluss: die Privatisierung von Aufgaben, Private-Public-Partnership-Projekte – und die „Möglichkeit des (Wohn)Grundstücksverkaufs“. Letzteres wäre eine Abkehr von der erst 2019 ausgegebenen Maxime, städtische Grundstücke möglichst nur noch in Erbpacht zu vergeben.
Abgelehnt wird der Beschluss lediglich von der Linken. Deren Fraktionschef Sebastian Wanner kritisiert, dass ein Stellenabbau auch im Sozial- und Schulbereich geplant sei. Gebührenerhöhungen würden zudem in erster Linie Menschen treffen, die finanziell ohnehin schon stark belastet seien. „Es fehlt der Versuch einer sozialen Komponente.“
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Wuzzi
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“Den Löwenanteil machen hier mit rund 330 Millionen Euro die Personalkosten aus, die in den letzten zehn Jahren um 66 Prozent gestiegen sind.”
Also ran an den Personalabbau, lt. Bay. Rechnungshof hat die Stadt Regensburg ca. 30% zuviel Personal. Und schon sind 100 Mio Euro eingespart.
Wird aber wohl nicht funktionieren, da die Frösche ihren Teich selber trocken legen sollen.
Manuel Hofstetter
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Lieber Herr Aigner,
vielen lieben Dank für Ihre Berichterstattung. Bitte erlauben Sie folgende Klarstellungen bzw. Ergänzungen hierzu:
– eine substantielle Aufgabenkritik im Sinne einer Zweck- und Vollzugskritik städtischer Aufgaben muss natürlich bereits vor 2030 ausgearbeitet sein und zu wirken beginnen. Allerdings benötigt diese erfahrungsgemäß Vorlaufzeit. Für die kurzfristige Zwischenzeit (2027/2028) bedarf es daher ergänzender Pauschalvorgaben, um die verfügbare wertvolle Zeit für Konsolidierungsmaßnahmen nicht ungenutzt zu lassen.
– diese Pauschalvorgaben werden in der Beschlussvorlage als noch unverbindliche „Orientierungswerte“ dargestellt und verstehen sich jeweils als schrittweise Reduktion gegenüber dem bisherigen Planungsstand bis 2030. Bezogen auf die Personalkosten im Verwaltungsbereich heißt dies exemplarisch, dass als Zielsetzung durchschnittlich 4-5% weniger Ausgaben in 2030 anfallen sollen, als dies in den heutigen Planungen für 2030 vorgesehen ist. Gegenüber dem Status Quo stellt die Vorgabe insofern eine Reduktion um effektiv rund 2-3% dar.
– selbstredend müssen unbesetzte Stellen auch zukünftig noch nachbesetzt werden können. Allerdings wird es aufgrund der finanziellen Nöte erforderlich, nicht mehr jede einzelne Stelle 1:1 zu ersetzen. Auf Basis der erwarteten Stellenvakanzen bis 2030 sprechen wir daher von durchschnittlich etwa 9 von 10 Stellen, welche auch weiterhin nachbesetzt werden sollen. Die „entfallenden“ Stellen müssen durch Prozessoptimierungen, Digitalisierung und Aufgabenkritik begleitet werden, um Mehrbelastungen für bestehendes Personal abzufedern.
– es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss. Erste konkrete Maßnahmenbeschlüsse werden bis Ende Q1 2027 referatsübergreifend erarbeitet und dem Stadtrat als Empfehlung vorgelegt. Dieser Prozess wurde bereits gestartet und wird von der Kämmerei geleitet und kanalisiert. Das Prinzip „Hoffnung“ wenden wir dabei nicht an.
Liebe Grüße