Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Landgericht Regensburg

Jagd auf junge Frauen: Viel Kleinarbeit im Prozess gegen mutmaßlichen Vergewaltiger

Trotz DNA-Spuren gestaltet sich der Prozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger vom Donaupark kleinteilig und aufwändig. Der Angeklagte streitet alles ab.

Die Lebensgefährtin des Angeklagten bestätigte sein Alibi nicht. Foto: as

Das Verfahren am Landgericht Regensburg gegen einen 34-Jährigen Altenpfleger, der (vor allem) im Spätherbst 2020 regelrecht Jagd auf junge Frauen gemacht haben und eine von ihnen im Donaupark vergewaltigt haben soll, gestaltet sich als aufwändiger Indizienprozess.

WERBUNG

Wie berichtet, soll der 34-Jährige zwischen Ende Oktober und Anfang November 2020 vier Frauen verfolgt, mit einem Revolver bedroht und versucht haben, sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Eine 27-Jährige soll er im Donaupark vergewaltigt haben. Die nach dieser Tat sichergestellten Spermaspuren bringen ihn mit einer weiteren versuchten Vergewaltigung im Mai 2019 in Verbindung. Hier wurde seine DNA an einem dort aufgefundenem Messer gefunden.

Opfer tun sich mit Identifizierung schwer, ein Alibi ist geplatzt

Dennoch bestreitet der Angeklagte sämtliche Vorwürfe. Und so mussten alle betroffenen Frauen als Zeuginnen vernommen werden – teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zweifelsfrei identifizieren konnte ihn dabei keine von ihnen, allenfalls mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit. Ähnliches hatten auch Lichtbildvorlagen im Zuge der polizeilichen Ermittlungen ergeben.

Andererseits wirken die Alibis, die der gebürtige Madagasse dem Gericht in seiner ersten Einlassung geschildert hatte, kaum glaubwürdig. So konnte die Lebensgefährtin des Mannes bei ihrer Vernehmung nicht bestätigen, dass er sich im Spätherbst 2020 durchweg zuhause aufgehalten habe. Im Gegenteil: Er sei nachts häufig alleine draußen unterwegs gewesen, hieß es.

Bei der versuchten Vergewaltigung einer 17-Jährigen, die im Mai 2019 beim Bahnhof Prüfening stattgefunden haben soll, wird demnächst der damalige Arbeitgeber des Mannes vernommen. Der Angeklagte hatte angegeben, zu der besagten Zeit als Küchenhelfer in einer Bar gearbeitet zu haben. 600 Meter vom damaligen Tatort. Doch wirklich bestätigt haben sich diese Angaben bislang nicht.

Immer dasselbe Tatmuster

Schwieriger gestaltet sich die Beweisführung bei den drei weiteren Frauen, die verfolgt, bedroht und sexuell belästigt wurden. Das Tatmuster war laut Ermittlern der Kripo, die zuletzt vernommen wurden zwar dasselbe – das Auftreten des Täters, der verwendete Revolver, die Verfolgung per Fahrrad, allerdings gibt es hier keine DNA, die gesichert werden konnte.

Auch hatte die Kripo kurz nach den Übergriffen im Herbst 2020 zunächst einen anderen Mann im Visier, der offenbar polizeibekannt war und kurzzeitig auch in Untersuchungshaft landete. Eine der betroffenen Frauen, der zunächst nur sein Lichtbild vorgelegt worden war, hatte ihn anfänglich als Täter identifiziert. Doch ein DNA-Test entlastete ihn wenig später.

„Das ist damals unglücklich gelaufen“, räumt einer der Ermittler bei seiner Vernehmung vor Gericht ein. Es sei anschließend schwierig gewesen, den zu Unrecht Verdächtigen „wieder aus dem Kopf“ der Betroffenen „herauszubringen“.

Die Frage der Verteidigung, ob man bei den Ermittlungen nicht auch davon ausgegangen sei, dass es sich um mehrere Täter handeln könne, verneint der Kriminalpolizist. Dazu hätten die umfangreichen Vernehmungen der Betroffenen ein viel zu einheitliches Bild ergeben. Auch die Entfernung der Tatorte vom jeweiligen Wohn- bzw. Arbeitsort des 34-Jährigen sahen die Ermittler als Indiz gegen ihn. Auf seinem Handy soll der Mann zudem nach den Taten gegoogelt haben.

Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung

Seit Januar sitzt der Vater zweier kleiner Mädchen in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Bedrohung, sexuelle Belästigung, mehrere Fälle der versuchten und einer vollendeten besonders schweren Vergewaltigung.

Er habe „einen Hang zur Begehung schwerster Sexualstraftaten“, heißt es in der Anklageschrift. „Bei ihm liegt eine über Jahre ausgeübte Neigung zur Begehung überfallartiger Vergewaltigungen zum Nachteil zufällig im öffentlichen Raum ausgewählter fremder junger Frauen (…) vor.“ Die Staatsanwaltschaft hat angesichts dessen beantragt, nach einer möglichen Haftstrafe auch Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Mastodon
Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

drin