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„Behördlich sanktionierte Naturzerstörung“

Kraftwerksbetreiber contra Naturschützer

Der Höllbach: Verschlammung als Folge des Kraftwerksbetriebs.
  Es ist eines der beeindruckendsten Naturschutzgebiete im Landkreis Regensburg: Das Höllbachtal bei Wörth an der Donau. Gutachten und Stellungnahme belegen dessen „einzigartigen ökologischen Wert”. Eine anderen Wert hat der Höllbach für die Rupert Heider KG, die dort drei Wasserkraftwerke betreibt. Fast eine Millionen Euro spült der Höllbach alljährlich in die Kassen des Unternehmens, dem beste Kontakte zur bayerischen Staatsregierung nachgesagt werden.

Sicherheit: 50 Jahre keine Prüfung

Der Bund Naturschutz bezeichnet den Betrieb der Kraftwerke hingegen als „behördlich geduldete und sanktionierte Naturzerstörung“. Der Höllbach ist mittlerweile zu einem Rinnsaal geworden. Mehrere Tier- und Pflanzenarten verschwunden. In regelmäßigen Abständen machte die Rupert Heider KG mit Schlammverunreinigungen und bergeweise toten Fischen im Höllbach Schlagzeilen. Die Standsicherheit von Staubecken wurde zum Teil mehr als 50 Jahre nicht überprüft. Ebenso lang fehlten vorgeschriebene Messanlagen, um die entnommene Wassermenge überprüfen zu können.

28 Jahre ohne Genehmigung

Die Krönung: Seit zum Teil 28 Jahren liefen Kraftwerke ohne die erforderliche Genehmigung. Mit Duldung des Regensburger Landratsamts, das in der Vergangenheit stets recht großzügig mit dem Unternehmen umgegangen war. Fast auf den Tag genau vor drei Jahren erhielt die Behörde für ihre lässige Genehmigungspraxis einen Dämpfer vom Verwaltungsgericht Regensburg. Der Bund Naturschutz hatte dort gegen einen Genehmigungsbescheid geklagt und Recht bekommen. Allerdings beschäftigte sich das Gericht nicht mit den Inhalten der Klage, sondern gab dem Bund Naturschutz sowie einem Anwohner aufgrund eines Formfehlers recht. Der Bescheid war an eine nicht existierende Firma zugestellt worden.

Betreiber lehnt Gutachten ab

Am kommenden Freitag steht nun die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München an. Ein außergerichtlicher Vergleich war zuvor gescheitert, weil Rupert Heider ein ökologisches Gutachten, mit dem die Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs auf den Höllbach geprüft und auf Basis dessen Verbesserungen erarbeitet werden sollten, abgelehnt hatte. Am Freitag geht es nun letztlich um die Frage, ob den Interessen eines Unternehmers ein höherer Stellenwert eingeräumt wird, als dem Naturschutz. Die von den drei Kraftwerken erzeugte Strommenge von 8,3 Millionen Kilowattstunden jährlich ist vergleichsweise gering. Zwei Windkraftwerke, wie sie etwa in der Nähe von Neumarkt stehen, speisen dieselbe Menge ins Netz ein.

„Allgemeine Vorgabe“: Wirtschaft vor Naturschutz

Selbst das Regensburger Landratsamt räumt in einem Schreiben aus dem Jahr 2008 ein, dass „ein Projekt, wie es sich im Höllbachtal über bald 100 Jahre entwickelt hat, unter den heutigen gesetzlichen Bestimmungen und auch unter dem politisch gewollten Aspekt der regenerativen Energiegewinnung nicht mehr genehmigungsfähig wäre“. Doch, so heißt es in einem anderen Schreiben des Landratsamts, man habe „die allgemeine Vorgabe“ der Regierung der Oberpfalz und des Landesumweltministeriums, den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens entsprechendes Gewicht einzuräumen. Wir werden über das Verfahren berichten.
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Kommentare (10)

  • Pragmatiker

    |

    Weil mich diese vermaledeite Stadiondebatte allmählich anödet (auch wenn mir das Thema “Stadion: können wir uns das leisten oder nicht?”) natürlich sauwichtig ist, wie man sich denken kann!) – ich wollte nur mal anmerken, dass solche Themen wie oben (also z.B. bzgl. Umweltschutz) natürlich auch gelesen und für gut & wichtig befunden werden.

    Auch wenn sich daran natürlich (leider) keine hitzige Debatte entzünden kann wie beim Fußballstadion. Aber das spricht ja vielleicht sogar eher für die Bedeutung von derlei für die allgemeinheit “unaufregenden” Themen.

  • Kunta Kinte

    |

    Ich glaub ich spinn, während ich den Artikel lese, sterben in der Welt 3 Dutzend Menschen ,nur‘ an Hunger.
    Es gibt tatsächlich Kommentatoren die sich wegen 3 Handvoll tote Fischli aufregen. Der Strom kommt ja aus der Steckdose.

  • Ratisbonicus

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    Im dem Teil der Welt, in dem die Menschen am Hunger sterben, hat sich erst auch keiner was um die Umwelt geschiessen – jetzt hamms dort nix mehr z’fressen und verhungern.
    Tja als hat an Anfang – blos da Verstand machmal net, gell?!

  • Ratisbonicus

    |

    Dort wo die Menschen am Hunger sterben hat sich auch erst keiner was um die Umwelt geschiessen – jetzt hamms nix mehr zum Fressen und vahungern.
    Tja, alles hat an Anfang – blos da Verstand manchmal net!

  • Pragmatiker

    |

    Dem kann ich mich anschließen. Was dem Oberpfälzer sein bedrohtes Höllbachtal, ist z.B. dem Nigerianer sein kaputtes Nigerdelta (http://www.zeit.de/wissen/2010-07/auslandsjournal-oelpest-nigeria).

    Und, liebe Kunta Kinte, wer lesen kann, der lese: “Zwei Windkraftwerke, wie sie etwa in der Nähe von Neumarkt stehen, speisen dieselbe Menge [Strom] ins Netz ein.” – Selbst wenn die WKWs der Heider KG potenter wären: Illegale Umweltzerstörung würde das auch nicht rechtfertigen.

    Abgesehen davon kann man ja auch von Bayern aus was tun, damit morgen z.B. drei dutzend weniger Menschen an Hunger sterben müssen. Zum Beispiel die Jungs & Mädels hier unterstützen: http://www.amnesty.de/presse/2011/11/10/oelkatastrophe-im-niger-delta-shell-muss-endlich-verantwortung-uebernehmen.

    Damit’s keine Missverständnisse gibt: Die Jungs & Mädels mit “A” am Anfang, nicht die mit “Sh”…

  • katharina

    |

    @Ratisbonicus,
    ich bin entsetzt über Ihre Äußerungen. Ich bin seid ca. Jahrzehnten für/in der sog. 3. Welt beruflich und sozial tätig. Die Menschen die verhungern sind nicht schuld, weil sie in Saus und Braus leben und weil sie sich nicht ‘um ihre Umwelt geschiessen haben‘ wie Sie unterstellen, sondern weil sie von den sog. zivilisierten Völkern ausgebeutet wurden.
    Ihr Beitrag ist mindest unter der Gürtellinie, wenn nicht gar rassistisch. Ach ja, wie war das mit dem Verstand?

  • Pragmatiker

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    Tut mir leid, wenn meine Zustimmung zu KKs Äußerung falsch verstanden wird.
    Dass die Umweltzerstörer und die davon Betroffenen nicht immer die Gleichen sind, ist anderswo wohl nicht viel anders als bei uns – und manchmal sind die Umweltzerstörer und die Betroffenen eben doch genau die Gleichen – etwa wenn man ohne Sinn und Verstand den Urwald rodet, um Ackerbau zu betreiben. Nach ein paar Jahren ist dann eben weder Urwald noch Ackerland mehr da. Was an dieser Tatsachenfeststellung allerdings rassistisch sein soll, erschließt sich mir nicht.

    “Die Menschen die verhungern sind nicht schuld, weil sie in Saus und Braus leben und weil sie sich nicht ‘um ihre Umwelt geschiessen haben‘ wie Sie unterstellen, sondern weil sie von den sog. zivilisierten Völkern ausgebeutet wurden.”

    => Das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass es genügend Kriege gibt, die nicht von der bösen CIA oder den “sog. zivilisierten Völkern” ausgelöst wurden – sondern vor Ort von der eigenen Bevölkerung (mal mit “Genozid in Ruanda” googeln!). Und was bewirken Kriege? Genau: Umweltzerstörung und Hunger.

  • Mehr Wasser für die Hölle | Regensburg Digital

    |

    […] Wie berichtet, ist der Höllbach durch den mittlerweile hundert Jahre währenden Kraftwerksbetrieb zu einem Rinnsal verkommen. Statt eines rauschenden Wildbachs fließt mittlerweile ein kleines Bächlein zwischen den Granitfelsen. Mehrere früher dort vorkommende Arten sind ausgestorben. […]

  • Huber

    |

    Bitte rechtlich etwas ausführlicher darstellen als das hier:
    „Doch, so heißt es in einem anderen Schreiben des Landratsamts, man habe „die allgemeine Vorgabe“ der Regierung der Oberpfalz und des Landesumweltministeriums, den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens entsprechendes Gewicht einzuräumen.“
    Konkret welche Kriterien sehen die hier vorrangigen Gesetze vor (und Gesetzeskommentare): „entsprechendes Gewicht“ wirtschaftlicher Privatinteressen, diese nur nachrangig oder gesetzlich gar nicht?
    Erlaubt „entsprechendes Gewicht“ grundsätzlich auch eine Verfügung sofortiger Stilllegung?

  • jens

    |

    Nach erster Durchsicht des Bundesimmissionsschutzgesetzes entspricht die allgemeine Vorgabe der Regierung der Oberpfalz und des Landesumweltministeriums nicht dem Zweck und den Regelungen des Gesetzes, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/ .
    In Betracht käme wegen der „behördlich sanktionierten Naturzerstörung“ daher die Anstiftung zur Rechtsbeugung.

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drin