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Schrankenloser Wettbewerb bei Daseinsvorsorge?

Lobbyverband verklagt Stadt Regensburg

Darf Altenpflege von Kommunen bezuschusst werden oder nicht? Ein Lobbyverband sieht das EU-Wettbewerbsrecht verletzt und strengt deshalb eine Musterklage gegen die Stadt Regensburg an.

Ein Zimmer im Bürgerheim Kumpfmühl. Der Neubau sorgt derzeit für ein höheres Defizit bei der Regensburg Seniorenstift gGmbH. Foto: Stadt Regensburg

Ein Zimmer im Bürgerheim Kumpfmühl. Der Neubau sorgt derzeit für ein höheres Defizit bei der Regensburg Seniorenstift gGmbH. Foto: Stadt Regensburg

Darf die Stadt Regensburg ihre Seniorenpflegeeinrichtungen bezuschussen? Mit dieser Frage müssen sich – voraussichtlich über mehrere Jahre hinweg – die Gerichte beschäftigten. Der „Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste“ (bpa) hat wegen der städtischen Zuschüsse für die „Regensburg Seniorenstift gGmbH“ (RSG) Klage vor dem Landgericht Regensburg eingereicht.

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Der größte Lobbyverband der Branche

Im bpa sind mit rund 7.500 Mitgliedern etwa ein Viertel aller privaten Anbieter sozialer Dienste organisiert. Er gilt damit als größter Lobbyverband dieser Branche und vertritt deren Interessen mit einem eigenen Büro in Brüssel bis hinauf zur EU-Ebene.

Sowohl die Stadt Regensburg wie auch bpa-Pressesprecher Olaf Bentlage sprechen von einer „Musterklage“. Und die wird sich wohl bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen. Oberbürgermeister Joachim Wolbergs bezeichnet den Vorstoß des bpa in einer ersten Reaktion als „Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung“. „Die ticken wohl nicht mehr ganz richtig“, so Wolbergs.

Die RSG ist eine 100prozentige Tochter der Stadt Regensburg zum Betrieb von Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Im Bürgerheim Kumpfmühl bietet sie derzeit 100 Pflegeplätze an, daneben gibt es als Außenstelle die Seniorenresidenz der Georg-Hegenauer-Stiftung mit 17 Plätzen. Die RSG beschäftigt 164 Menschen, 96 davon in Teilzeit.

3,5 Millionen Euro Finanzhilfen in 2013/ 14

Laut dem aktuellsten städtischen Beteiligungsbericht, den bpa-Pressesprecher Bentlage als Grundlage der Klage nennt, leistete die Stadt Regensburg 2013 und 2014 für die RSG Finanzhilfen in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro. Der Lobbyverband sieht angesichts dieser Zuschüsse die privaten Anbieter benachteiligt. „Wir wollen vor Ort einen fairen Wettbewerb mit den gemeinnützigen und privaten Trägern“, sagt bpa-Geschäftsführer Herbert Meuel. Der Verband klagt deshalb auf Unterlassung der Zuschusspraxis. Im Erfolgsfall könnte das sogar das Aus für das städtische Bürgerheim Kumpfmühl bedeuten.

Möglich macht diese Klage das EU-Recht. In den 2009 geschlossenen Verträgen von Lissabon sind „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ erwähnt, landläufig als „Daseinsvorsorge“ bezeichnet. Und die Streitfrage lautet, inwieweit sich diese Daseinsvorsorge – dazu zählen technische Infrastruktureinrichtungen, Energie- und Wasserversorgung, Telekommunikation, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Post, Abfall- und Abwasserentsorgung, soziale Dienstleistungen, Schulen, Krankenhäuser, Kinderbetreuung, Altenpflege und Kulturangebote – dem freien Wettbewerb unterworfen ist. Wann muss also im konkreten Fall das Recht auf kommunale Selbstverwaltung vor den Wirtschaftsinteressen Privater zurücktreten?

Altenpflege: Hedgefonds werben mit hohen Renditen

Nicht alle Bereiche der Daseinsvorsorge sind wirtschaftlich lukrativ. „Wenn wir Notwohnungen oder das Theater bezuschussen, wird kaum ein Privater deswegen klagen“, sagt der städtische Rechtsreferent Dr. Wolfgang Schörnig.

Anders sieht das mit dem Bereich der Altenpflege aus. Die entwickelt sich zunehmend zum lukrativen Geschäftsmodell. Immobilienfonds werben mit hohen Renditen und „staatlich garantierten Einnahmen“. Kommunale Pflegeeinrichtungen sind denn auch eine unliebsame Konkurrenz für private Anbieter. Vor diesem Hintergrund ist auch die Klage des „Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste“ zu sehen. „Wenn man dessen Logik folgt, dann dürfen wir die Heime betreiben, so lange es sich nicht rentiert und dann sollen wir sie am Besten abreißen“, sagt Schörnig.

„Uns geht es um den Umgang mit öffentlichen Mitteln, die in Millionenhöhe in einzelne Pflegeheime fließen“, sagt dagegen bpa-Geschäftsführer Meuel. Die erst vor kurzem beschlossene Tarifbindung für die Beschäftigten des Bürgerheims könne dafür nicht der Grund sein. Diese müsse bei den „auskömmlichen Pflegesätzen und der guten Auslastung schon über den Pflegesatz finanziert sein“, so Meuel. „Wenn dann trotzdem Verluste in Millionenhöhe aus Steuermitteln finanziert werden, wirft das Fragen auf.“

Hohes Defizit wegen Neubau?

Tatsächlich scheinen diese Fragen mit einem Blick in den städtischen Beteiligungsbericht recht leicht zu beantworten zu sein: Das Defizit der „Regensburg Seniorenstift gGmbH“ rührt demnach nicht von der tariflichen Bezahlung der Beschäftigten her. Die Personalkosten blieb 2013 und 2014 in etwa gleich bei rund fünf Millionen Euro. Das Defizit aus dem laufenden Betrieb bei 1,8 (2013) bzw. 1,5 (2014) Millionen Euro.

Für das vergangene Jahr – erst seitdem wird nach Tarif bezahlt – liegen noch keine Zahlen vor. Allerdings musste die RSG im selben Zeitraum Investitionen in Höhe von insgesamt fast zwölf Millionen Euro für den Neubau des Bürgerheims schultern. Demgegenüber nehmen sich die städtischen Finanzhilfen von insgesamt 3,5 Millionen Euro, die der Bericht für denselben Zeitraum ausweist, eher gering aus.

Ähnliche Klage wegen Zuschuss für Kliniken

Wie über die Klage entschieden werden wird, ist in den Augen von Rechtsreferent Schörnig völlig offen. Als Vergleich kann man lediglich eine Klage des „Bundesverbands Deutscher Privatkliniken“ gegen den Landkreis Calw (Schwarzwald) heranziehen. Der hatte 2012 Verluste seiner Kreiskliniken sowie Ausfallbürgschaften für Investitionen übernommen. Ende März entschied der Bundesgerichtshof, dass diese Bezuschussung grundsätzlich nicht zu beanstanden sei.

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Kommentare (15)

  • J. Wasserrab

    |

    “Für das vergangene Jahr – erst seitdem wird nach Tarif bezahlt – liegen noch keine Zahlen vor”. Herr Aigner, vielleicht haben Sie hier nicht richtig recherchiert. Es kann doch wohl nicht sein, dass die Stadt erst seit einem Jahr nach Tarif bezahlt. Altenpfleger und Beschäftigte in Altenheimen sind doch mit die wichtigsten Arbeitnehmer für unsere Gesellschaft. Dies wäre ja eine Unverschämtheit ohne Beispiel der Stadt Regensburg bzw. der Verantwortlichen gewesen. Vielleicht gibt es hier bei den privaten Betreibern Schwarze Schafe – die würden an den Pranger gestellt gehören – aber doch nicht bei unseren kommunalen Arbeitgebern. Ich möchte nicht von unterbezahlten Menschen gepflegt werden!

  • gassenbengel

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    ernsthaft? das ist es, was sie in diesem Artikel auf die Palme bringt?

  • Bürger

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    Für mich stellt sich die Frage, mit welcher Begründung hier die Kommune in den Wettbewerb eingreift. Es ist keine kommunale Pflichtaufgabe, die Versorgung ist durch private Unternehmen gesichert. Warum also eine kommunale Einrichtung? Das Gleiche gilt auch für die städtische Bestattung. Auch hier werden den privaten Anbietern Aufträge vorenthalten. Die Klage halte ich für absolut richtig!

  • Rentnerin

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    Wir werden immer mehr von privaten Unternehmen bedient.
    Z.B. Post – Bahn – Krankenhäuser – Krankenversicherungen – sonstige Versicherungen – Rentenversicherungen in mehreren Bereichen – Versorgung der älteren Generation – Kindergärten – Energieversorgung – Wohnen – z.T. die Wassserversorgung – .
    Dabei wurde nie das Volk gefragt, ob es das will.
    Wir haben viel Bürokratismus , uns mit dem Wust von Angeboten auseinanderzusetzen.
    Dabei sind das elementare Objekte, von denen wir abhängig sind.
    Meine Eltern bauten ein Haus, hatten 3 Kinder und eine Schublade in der Küche die alles beinhaltete.
    Ich bin eine 70 jährige Rentnerin, alleinstehend und habe einen Aktenschrank voller Unterlagen.
    Für was brauchen wir einen Staatsapparat und einen europäischen Apparat aus Tausenden von Beamten, wenn wir uns um alles selbst kümmern müssen ?
    Dieser Apparat hat noch seine eigenen Gesetze, zahlt keine Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, ist privat krankenversichert mit 50 – 70 % Staatszuschuss und erhält 65 % seines letzten Einkommens als Pension.
    Was ist das nur für eine Gesellschaft, die das nicht erkennt und für ein Staat der so hinter dem Berg hält.
    Selbst die Medien diskutieren sich feige an diesen Themen vorbei.

  • peter sturm

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    @El
    bei der RSG gab es n i e einen h a u s t a r i f v e r t r a g !
    was es gab war eine einseitige arbeitgeberrichtlinie zu den gehältern. der damalige OB und der RSG-geschäftsführer haben diese ausbaldowert. die beschäftigten wäre außen vor.
    die RSG geriet damals mehrfach in die schlagzeilen.

  • Harald Klimenta

    |

    Hallo, Stefan,
    mein Kommentar: Das Problem ist das Wettbewerbsrecht und eine Ideologie, die ernsthaft davon ausgeht, dass man als Souverän den Wettbewerb nicht verzerren dürfte. Wenn die Bürger Parteien wählen, die Altenpflege, Krankenhäuser oder die Polizei bezuschussen und so private Wettbewerber benachteiligen, so hat das der private Wettbewerber einfach nur hinzunehmen. Sonst stünde der Wettbewerb über der Demokratie. Tja. “Sonst” ist leider falsch: Das hammwer längst. Und das ist eine völlige Perversion demokratischer Gepflogenheiten (bzw. Hayeks Fluch: Möge bloß keine Gemeinschaft Ziele jenseits von “Konkurrenzfähigkeit” verfolgen).
    Noch schlimmer: Wenn das Bundessozialgericht in der Causa Calw noch das Sozialstaatsprinzip aus dem Grundgesetz anführen kann, um die Defizitübernahme des Krankenhauses durch die Kommune zu rechtfertigen, dann ist ja NOCH gut… Wenn wir dann TTIP mit den erweiterten Investorschutzregelungen haben, dann hat ein ausländischer Investor deutlich bessere Waffen als heute, um Kommunen anzupinkeln. Brave old World!

  • Mathilde Vietze

    |

    Natürlich ist die Versorgung älterer Menschen
    in Altenheimen keine kommunale Aufgabe. Trotzdem
    sollte diese Angelegenheit in der öffentlichen Hand
    bleiben; die Privaten wollen schließlich in erster Linie
    Gewinn machen und das soll bitteschön nicht auf dem
    Rücken der alten Leute geschehen.

  • wahon

    |

    Den Grund- und Menschenrechten des Grundgesetzes zufolge ist die gesamte “Daseinsvorsorge”, d.h. die Sicherung der elementaren Bedürfnisse der Menschen, eine staatliche Aufgabe. Erst durch die Erfüllung der Grundbedürfnisse kann der Staat die “Menschenwürde” garantieren, die ihm vom Grundgesetz vorgeschrieben ist. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, verwendet der Staat die Steuern der Bürger.
    Die “Daseinsvorsorge” Privatunternehmen zu überlassen, damit diese Unternehmen Profite mit den Grundbedürfnissen der Menschen machen können, ist also ein grober Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung. Die Übertragung von Sozialstaatsaufgaben an private Unternehmen, wie sie in den vergangenen 30 Jahren stattgefunden hat, ist verfassungswidrig und sollte schleunigst rückgängig gemacht werden.
    “Wettbewerb” und “Marktwirtschaft” haben aus gutem Grund gerade in der Daseinsvorsorge nichts zu suchen: In der Marktwirtschaft ist die Entscheidungsfreiheit des Marktteilnehmers essentiell. Ob man seine Grundbedürfnisse stillt oder nicht, unterliegt aber niemals und nirgends der freien Entscheidung.
    Eine Wirtschaftssystem ohne die Entscheidungsfreiheit der Marktteilnehmer ist aber keine “Marktwirtschaft”, sondern ein Ausbeutungssystem.

  • Ruland

    |

    Ob es einem gefällt oder nicht, auch die Politik ist an Recht und Gesetz gebunden. Das ist auch gut so. Der Rechtsstaat erfordert die Achtung beschlossener Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht als Hüterin der verfassungsrechtlichen Ordnung und der EUGH sind berufen, darüber zu befinden, ob rechtlich ordnungsmäßig gehandelt wurde. Es ist sehr interessant, dass der Rechtsreferent politisch und nicht rechtlich argumentiert. Die Investitionsentscheidung des Stadtrats war eine politische und es muss davon ausgegangen werden, dass die städtischen Juristen im Vorfeld die juristischen Fragen geklärt haben. Die politische Entscheidung wurde vermutlich trotzdem so getroffen und hält voraussichtlich einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Das EU-Beihilferecht sieht für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die Möglichkeit der Betrauung vor. Ob eine solche Betrauung erfolgte, geht aus der bisherigen Berichterstattung nicht hervor. Es gibt noch weitere Geschäfte, auf denen sich verlustreiche städtische Gesellschaften im Wettbewerb bewegen und die Verluste aus dem Stadthaushalt getragen werden, wie der Beteiligungsbericht zeigt. Deshalb ist der Ausgang des Gerichtsverfahrens über den Fall RSG hinas interessant. Sollte der “Lobbyverband” erfolgreich sein, hätte das für die RSG weitreichende Folgen, da dann die EU-Kommission tätig werden und die Bundesrepublik auffordern müsste, die zu Unrecht gezahlten Beihilfen zurückzufordern. Dazu wäre die RSG aber sicher nicht in der Lage mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

  • Lothgaßler

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    Die städtische Einrichtung als Element der Daseinsvorsorge erscheinen zu lassen, das könnte noch für Randgruppen konstruiert werden, die sich für private Pflegegesellschaften nicht rentieren. Sehr fraglich, ob das hier so ist.
    Ein Mangel besteht an Konzepten zur Erhaltung der Selbständigkeit im eigenen Umfeld, bzw. zur Versorgung nach individuellem Bedarf, ggf. auch in angepassten Wohn- und Pflegeeinrichtungen. Erhaltung der Selbständigkeit und nur teilweise Inanspruchnahme von Service- und Pflegeleistungen sind für private Anbieter eher nicht lukrativ, das wäre dann nach Sicht des “Marktes” das Spielfeld der Daseinsvorsorge. Das Wohnumfeld dafür bereitzustellen, das wäre durchaus eine Aufgabe für städtische Wohnungsgesellschaften. Die benötigten Dienste für die zu Versorgenden zu organisieren oder diese Organisation ohne Gewinnabsicht anzubieten (nicht nur pflegerisch-medizinisch), das wäre womöglich auch noch Daseinsvorsorge. Die Dienstleistungen selber wären dann durchaus privatwirtschaftlich zu organisieren.
    Natürlich existieren ambulante Pflegedienste, aber deren sinnvolles Wirken steht hier gar nicht zur Debatte. Deren Dienstleistungen müssen qualitätsgesichert sein, und dann dürfen und sollen diese Profis auch etwas kosten.
    Wenn eine gemeinnützige Gesellschaft sich also um Konzepte verdient macht, die Selbständigkeit unterstützt und Pflegebedarf auf das Notwendige begrenzt, dann sollte hier “Daseinsvorsorge” bejaht werden können.
    Vermieden werden muss die letztlich staatlich bezahlte Vollversorgung durch Pflege-Konzerne. Deren Preis-/Leistungs-Gestaltung ist stark intransparent. Ob hier nur die benötigten Hilfestellungen gegeben werden, oder ob der Profit auf Kosten der Allgemeinheit und auf Kosten der Selbstbestimmung der Versorgten maximiert wird, das überprüft keine Instanz.

  • jurisprudentz

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    Aufbegehren gegen den Staat ist ja an sich nichts Schlechtes, vorallem in dieser Stadt. Die selbstgefällige Dynastie der Schaidingers und Wolbergs schreit ja förmlich nach Aufstand! Aber diese Klage ist eine Klacks gegen das, was TTIP möglich machen wird.

  • „Ich finde, wir haben es gut gemacht.“ » Regensburg Digital

    |

    […] wie vor spürbar verärgert ist Wolbergs über die Klage des „Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste“ gegen die städtischen Zuschüsse f…, die das neu errichtete Bürgerheim Kumpfmühl betreibt. 2013 und 2014 musste die Stadt Regensburg […]

  • Aus dem Redaktionstagebuch » Regensburg Digital

    |

    […] Als der bpa die Klage 2016 einreichte, war Oberbürgermeister Joachim Wolbergs um deutliche Worte ni… Er sprach von einem „Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung“ und merkte an: „Die ticken wohl nicht ganz richtig.“ […]

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