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Prozess um Klinik-Guru: überraschendes Ende

Günther Dachs muss nicht ins Gefängnis „Nach vier Verhandlungstagen, beziehungsweise sieben an der Zahl, wenn man die des „geplatzten“ Prozesses aus dem Vorjahr hinzurechnet, steht fest: Der 50jährige Diplom-Kaufmann Günter Dachs aus Bad Kötzting muss nicht ins Gefängnis. Gestern verständigten sich die Richter der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg mit der Staatsanwaltschaft und den drei Verteidigern auf eine zweijährige Bewährungsstrafe nebst einer Geldstrafe von 540 Tagessätzen zu je 30 Euro und einer Geldauflage in Höhe von 35.000 Euro. Dem einstigen „Klinik-Guru“ des Bayerischen Waldes war (wie von Wochenblatt digital ausführlich berichtet) von der Staatsanwaltschaft „Insolvenzverschleppung, vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht und betrügerischer Bankrott in jeweils vier Fällen“ vorgeworfen worden. Die angeklagten Straftaten standen im direkten Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Sanwald-Kliniken in Waldmünchen, Lohberg, Rabenstein und der Akut-Klinik Waldmünchen. Vor Prozessauftakt im vergangenen Herbst saß Dachs wegen Fluchtgefahr sechseinhalb Monate in Untersuchungshaft, aus der er nur gegen eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro und gegen Meldeauflagen entlassen wurde. Das Amtsgericht Cham verurteilte ihn überdies im letzten Jahr zu einer 18monatigen Bewährungsstrafe wegen Untreue im Zusammenhang mit der Insolvenz seines Firmenimperiums. Diese Strafe wurde in das Urteil des Landgerichts Regensburg mit einbezogen. Von Seiten der Staatsanwaltschaft stand überdies das – von Dachs zu keiner Zeit angenommene – Angebot im Raum, es im Falle eines Geständnisses bei einer abzusitzenden Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren zu belassen und weitere, noch nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren einzustellen. Was anfänglich wie eine „klare Sache“ aussah, entwickelte sich im Laufe des Prozesses zu einem Wirtschafts-Krimi. Die drei Verteidiger von Dachs, die Rechtsanwälte Michael Haizmann und Dr. Jan Bockemühl aus Regensburg und der Augsburger Anwalt Jörg Gaißmayer zweifelten nicht nur die von der Staatsanwaltschaft angenommene Schadenshöhe von 20 Millionen Euro an, sondern auch die vom Insolvenzverwalter getroffenen Feststellungen zum Zeitpunkt der Überschuldung der Gesellschaften. Letztere waren die Stichtage für die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Drei-Wochen-Frist für den Gang zum Insolvenzrichter. Daraufhin ließen die Richter Ende vergangenen Jahres den Prozess platzen und ordneten ein neuerliches Gutachten an. An den zurückliegenden Verhandlungstagen räumten die als Zeugen vernommenen Bankangestellten übereinstimmend ein, dass mit den Dachs-Unternehmen ein Stillhalteabkommen bis 30. Juni 2005 geschlossen worden war. Auch der ehemalige Geschäftsführer der „Dorfner Gruppe“ – eine der privatwirtschaftlichen Hauptgläubiger – bestätigte gestern dieses Moratorium. Damit schmolz der Schuldvorwurf deutlich zusammen. Grund genug für die Strafkammer, gar nicht erst den für Dienstag geladenen Sachverständigen zu hören, sondern die Staatsanwältin und die Verteidiger zu einem „Rechtsgespräch“ zu bitten, dessen Ergebnis sich im Urteil widerspiegelt. Ein deutlicher „Denkzettel“ ist das Urteil für Dachs allemal. Die von seiner Familie „zusammen gekratzte“ Kaution ist durch die Geldstrafe, Geldauflage und die nicht unbeträchtlichen Verfahrenskosten – die er ebenfalls zu tragen hat – aufgezehrt. Überdies durfte er ja im vergangenen Jahr schon sechseinhalb Monate „Probesitzen“.
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