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Landgericht Regensburg

Vergewaltigung im Donaupark: Verräterische Google-Suchen

Im Prozess vor dem Landgericht Regensburg belasten neben einem positiven DNA-Test auch Google-Suchen den 34-jährigen Angeklagten. Offenbar wusste er von Details der Tat.

Der Angeklagte mit seiner Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald. Foto: as

„Strafe bei Vergewaltigung“. „Wie viel Zeit im Gefängnis für sexuelle Belästigung mit Waffe“. „Wie kann man die DNA verdoppeln“. „Wie lange bleibt DNA im Mund“. Das ist nur ein Auszug aus den Google-Suchen, die ein IT-Sachverständiger am Handy des mutmaßlichen Vergewaltigers vom Donaupark rekonstruieren konnte.

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Der heute 34-Jährige soll laut Anklage der Regensburger Staatsanwaltschaft zwischen Oktober und November 2020 regelrecht Jagd auf junge Frauen gemacht, sie mit einer Waffe bedroht und sexuell belästigt haben. Am 2. November soll er im Donaupark eine 27-Jährige gezwungen haben, ihn oral zu befriedigen.

Angeklagter sitzt seit positivem DNA-Test in U-Haft

Nach der Tat wurde Sperma an der Hand und aus dem Mund des Opfers gesichert. Doch groß angelegte DNA-Reihentestungen brachten zunächst keinen Treffer. Der kam erst Anfang 2023 aus Thüringen, wohin der Mann zwischenzeitlich gezogen war. Seitdem sitzt der Familienvater in Untersuchungshaft.

Die DNA bringt den Altenpfleger zudem mit einem weiteren Vergewaltigungsversuch im Jahr 2019 in Verbindung. Hier wurden Spuren auf einem am Tatort sichergestellten Messer gefunden, mit dem das 17-jährige Opfer bedroht worden sein soll.

Der gebürtige Madagasse streitet alles ab – ungeachtet dieser Beweislage, ungeachtet des Umstands, dass seine Lebensgefährtin ein Alibi von ihm nicht bestätigt hat und trotz eindringlicher Nachfragen der Kammer bereits zu Prozessbeginn am 1. September.

„Wissen Sie wie das aussieht?“

Die Google-Suchen auf dem Handy des Angeklagten veranlassen den Vorsitzenden Richter Thomas Zenger nun erneut zu intensiven Nachfragen. Denn die Details der Tat vom Donaupark waren nicht öffentlich bekannt.

„Wissen Sie wie das aussieht?“ „Wissen Sie, auf was für Ideen man da kommen könnte?“, fragt er den Angeklagten. Doch der zuckt nur verständnislos mit den Achseln. Er habe die Einladung zu einem DNA-Test bekommen und sei neugierig gewesen, meint er schließlich, nachdem er sich mehrfach an die Dolmetscherin gewandt hat.

„Das erklärt doch nicht, warum Sie nach DNA im Mund gesucht haben“, hakt Zenger nach. Der Kammervorsitzende hält dem Angeklagten erneut mehrere seiner Google-Suchen im Wortlaut vor, erwähnt dezidiert, wo und wie das Sperma mit seiner DNA sichergestellt wurde. „Können Sie sich vorstellen, wie das im Rahmen einer vorläufigen Beweiswürdigung wirkt?“ Doch der 34-Jährige signalisiert weiter Unverständnis. „Ich verstehe, was Sie fragen“, erwidert er, „aber ich kann das nicht erklären.“

Voraussichtlich diesen Freitag sollen die Plädoyers gehalten werden.

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Kommentare (8)

  • Mr. B.

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    Zufälle gibt es aber auch?

  • Meier mit „ei“

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    Die Aussagen des Täters zeigen, wie Verhaltensweisen und Verständnisse in unserem Land aufeinander prallen!
    Den Satz „Isch hab nischt gemacht“ habe ich auch schon öfters zu hören bekommen: Das pauschale Leugnen des eigenen Fehlverhaltens!

  • Grisu

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    Vielleicht bin ich ja doof, aber ich versteh nicht warum man überhaupt noch ein Geständnis von ihm will?! Damit er dann nicht die Höchststrafe bekommt, weil er ja so geständig war??
    Es intressiert mich nicht mehr, ob er nach einer klaren Sachlage dann noch ein Geständnis abliefert. Dann ist es zu spät! Die DNA ist eindeutig!
    Was muss eine Frau noch alles tun um einen Vergewaltiger überführen zu können? Warum dauert die Verhandlung so lange? Nur weil er so tut als wär ers trotzdem nicht? Glaubt man ihm womöglich am Schluß? Dann fall ich echt vom Glauben ab!

  • Ex Regensburgerin

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    @ Grisu: Ihrem Beitrag ist nichts hinzuzufügen. Ich wundere mich auch, was damit bezweckt werden soll, wenn die Beweislage eindeutig und DNA – gesichert ist.

  • Stefan Aigner

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    @grisu

    Verhandelt wird nicht nur die vollendete Vergewaltigung. Es geht auch um mindestens vier weitere Übergriffe. Es geht um die Frage der Sicherungsverwahrung. Es geht darum, eine revisionssichere Entscheidung zu treffen. Dafür muss man rechtsstaatliche Grundsätze einhalten, z.B. dem Angeklagten die Möglichkeit geben, sich zu äußern. Man kann so ein Verfahren nicht einfach abkürzen, weil es ja „eh klar“ ist.

  • Gonzo

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    Danke Herr Aigner.

  • Mr. B.

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    Danke Herr Aigner.
    Sicherungsverwahrung sollte hier mit das wichtigste Thema zur Verurteilung sein.

  • Christian

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    Naja. Die Höchststrafe liegt hier wahrscheinlich bei 10 Jahren (bin kein Experte und habe es nicht gegoogelt). Es dürfte (vor allem aufgrund der Waffe) mit die schwerste Form der Vergewaltigung sein. In den USA würde man für jede Tat einzeln Strafen verhängen und addieren. Wären dann bei unseren Höchststrafen und bei z. B. 3 Verurteilungen 30 Jahre. In der BRD gibt es eine solche Addition meines Wissens nicht.
    Ich bin auf jeden Fall der Meinung dass man jeden einzelnen Fall detailliert behandeln muss und man auch jeden Fall so behandeln muss als wäre es eine eigene Verhandlung. Nur weil sich abzeichnet dass es zu einer Verurteilung in einem Fall kommt kann man die anderen Sachverhalte nicht als nebensächlich abtun. Das wird dem Täter nicht gerecht und erst recht nicht den Opfern. Ebenso dem Rechtsstaat. Das war meine objektive Meinung.
    Meine subjetive Hoffnug: Verurteilung zur Höchststrafe. Anschließende Sicherheitsverwahrung. Nach Haftentlassung in hoffentlich frühestens 30 Jahren Abschiebung ins Herkunftsland.

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drin