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Archiv für 16. Oktober 2017

„...auf Grund der Tendenz der Gerichte“

Auch Jobcenter sieht ein: Das Existenzminimum ist das Existenzminimum

Nach mehreren Klagen und Widersprüchen verzichtet das Jobcenter im Landkreis Regensburg darauf, Darlehen für die Mietkaution vom Existenzminimum abzuziehen. Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die diese Praxis als rechtswidrig ansehen. In der Kritik steht insbesondere auch der Gesetzgeber.

Das Jobcenter im Landkreis Regensburg macht Schluss mit einer fragwürdigen Praxis. Wie berichtet, wurde (nicht nur dort) Hartz IV-Empfängern das ihnen zustehende, vom Jobcenter gewährte Darlehen für die Mietkaution einer neuen Wohnung in monatlichen Raten vom Regelunterhalt – dem gesetzlichen Existenzminimum – abgezogen.

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