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2000 Euro Strafe wegen Springmesser

Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen Gericht verhängt 2000 Euro Strafe – Bundespolizei warnt eindringlich: Verbotene Waffen sind kein Kavaliersdelikt Regensburg – Zu einer empfindlichen Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro hat das Amtsgericht Regensburg einen 23-jährigen Deutschen verurteilt. Er hatte ein Springmesser mitgeführt. Eine Streife der Bundespolizei hatte Ende April bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof in Regensburg bei dem 23-jährigen Deutschen ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 9 cm festgestellt. Der junge Mann hatte die Waffe griffbereit in seiner Hosentasche mitgeführt. Nach Anzeigeerstattung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz durfte der Waffenfreund zwar seine Heimreise fortsetzen. Das Springmesser, bei dem es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, stellten die Beamten allerdings sicher. Jeglicher Umgang damit ist verboten und stellt eine Straftat dar. Der im Landkreis Regensburg wohnhafte Mann war keineswegs ein unbeschriebenes Blatt und hatte auch schon Bekanntschaft mit dem Gefängnis gemacht. Nun hat er auch die Quittung für seine Waffenleidenschaft bekommen. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe zu 50 Tagessätzen à 40 Euro Geldstrafe.
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