08 Juni201115:41
„Wir sitzen hier nicht über politische Einstellungen zu Gericht und seien sie noch so abwegig, sondern über Straftaten.“ Mit diesem Eingangsstatement eröffnet der Vorsitzende Richter Carl Pfeiffer seine Urteilsbegründung in der Verhandlung gegen insgesamt sechs Neonazis, die im vergangenen Jahr in unterschiedlichen Konstellationen immer wieder durch Regensburg gezogen waren und dabei zahlreiche Straftaten – von Volksverhetzung bis zu gefährlicher Körperverletzung – begangen haben sollen. Allein: Nicht alle dieser vorgeworfenen Straftaten konnten vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Regensburg zweifelsfrei bewiesen werden.
Im spektakulärsten Fall, den Angriff auf einen 22jährigen Barkeeper des Lokals Picasso im Juni 2010, wurden am Mittwoch deshalb vier der fünf angeklagten Männer freigesprochen.
Hauptangeklagter: Therapie aussichtslos

- „Mangelnde motionale Wärme und Einfühlungsvermögen für Mitmenschen“: Der Hauptangeklagte Daniel S.. Foto: as
Lediglich der Hauptangeklagten Daniel S. (25) wurde wegen des Angriffs im Picasso verurteilt. Deshalb und wegen einer Attacke auf einen 16jährigen mit einem Maßkrug bei der Herbstdult (gefährliche Körperverletzung), Sachbeschädigung, diverser Volksverhetzungs- und Beleidigungsdelikte und unter Einbeziehung einer anderen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er zu insgesamt sechseinhalb Jahren verurteilt. Damit blieb das Gericht drei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde nicht angeordnet. Der 25jährige hatte in einem Brief an seine Frau angekündigt, diesen Entzug abbrechen zu wollen. Daraufhin hatte der beauftragte medizinische Gutachter sein früheres Urteil revidiert eine Therapie für aussichtslos erklärt. Dem schloss sich das Gericht in seinem Urteil an.
