
- Nur schwere Straftäter werden in den Irak abgeschoben, beschwichtigte Innenminister Joachim Herrmann 2009. Nun hat sein Ministerium die Ausländerbehörden angewiesen rigider vorzugehen. Foto: Archiv/ Staudinger
„Seit April 2007 wurden aus Bayern insgesamt nur 15 Straftäter, die wegen schwerer Straftaten wie zum Beispiel Vergewaltigung, versuchten Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren, in den Nordirak abgeschoben. Es ist schlicht falsch zu behaupten, dass 2.297 geduldeten Irakern in Bayern die Abschiebung drohe.“
Vom April 2009 stammt diese Aussage des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU). Er wollte damit Befürchtungen tausender irakischer Flüchtlinge zerstreuen, denen seit 2003 im Rahmen sogenannter „Widerrufsverfahren“ der Asylstatus aberkannt wurde und die – obwohl sie zum Teil seit über zehn Jahren in Deutschland leben – plötzlich nur noch „geduldet“ werden.
Alle drei bis sechs Monate müssen sie seitdem ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen, in ständiger Ungewissheit darüber, ob ihnen beim nächsten Gang zur Ausländerbehörde nicht die Abschiebung mitgeteilt werden würde.
Doch Herrmann beschwichtigte: „Abschiebungen in den Irak finden nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen erfolgen nur bei Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt worden sind oder die Innere Sicherheit gefährden. Zudem müssen sie aus den sicheren kurdischen Provinzen im Nordirak stammen.“
