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Falsches Video in der Akte

Amtsgericht Regensburg: Verhandlung wegen Angriff auf Polizisten – keine Sternstunde der Justiz

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs und versuchter Körperverletzung muss sich ein 30-Jähriger vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Erst bei der Verhandlung fällt auf: Das wichtigste Beweismittel fehlt.

Bei der Blockade einer rechtsradikalen Demonstration Ende Januar soll es zu einem Schlag und Tritt gegen Polizieibeamte gekommen sein. Symbolfoto: Archiv

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die beim Amtsgericht Regensburg Anklage erhoben hat, kennt es nicht. Rechtsanwalt Iñigo Schmitt-Reinholtz, der den Angeklagten vertritt, kennt es auch nicht. Und Richter Dr. Stephan Lohmann, der die Anklage zugelassen und den Termin an diesem Donnerstag anberaumt hat, hat es auch noch nicht gesehen.

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Die Rede ist von einem Video, das der Beweissicherungstrupp einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei Nürnberg am späten Nachmittag des 27. Januar an der Ecke Maxstraße/ Drei-Kronen-Gasse in Regensburg aufgenommen haben soll. Es soll zeigen, wie der damals 29 Jahre alte Angeklagte „mehrmals mit seiner flachen Hand gegen das Helmvisier und dem Körper“ gegen einen Polizeibeamten gestoßen und „zudem nach links gegen“ einen anderen Polizisten getreten haben soll. Es ist der einzige wirkliche Beweis für die Tat. Andere Zeugen, die das tatsächlich gesehen haben, gibt es nicht.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Anlass war eine Blockade, die sich gegen einen Umzug der früheren Neonazi-Aktivistin Nadine Alt richtete. Jene Blockade konnte nur „durch massiven Kräfteaufwand und Einsatz des polizeilichen Schlagstocks“ geräumt werden, hieß es damals. Dabei soll der Angeklagte die erwähnten Schläge und Tritte ausgeteilt haben. Deshalb muss er sich nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und jeweils zwei Fälle des tätlichen Angriffs und der versuchten Körperverletzung verantworten.

Für den heute 30 Jahre alten Mann geht es um viel. Er promoviert gerade in einem Fach, das ihn auch für den Staatsdienst qualifizieren würde. Solche Ambitionen müsste er im Fall einer entsprechenden Verurteilung wohl begraben. Auch bestreitet er, irgendwelche Schläge oder Tritte ausgeteilt zu haben. Allenfalls habe er sich schützen und einen Sturz verhindert wollen, eingezwängt zwischen die Bereitschaftspolizei vorne und drückende Gegendemonstranten hinten.

Video wäre der einzige Beweis

Das Video soll eigentlich Aufklärung bringen. Denn auch der geschädigte Polizeibeamte, dem gegen den Helm geschlagen worden sein soll – das ebenfalls angeklagte Thema Tritt spielt bei der Verhandlung keine Rolle – hat nicht selbst gesehen, dass es der 30-Jährige war, von dem der Schlag kam.

Er habe zwar im Verlauf des Alt-Umzugs, den der Angeklagte als Gegendemonstrant flankiert hat, immer wieder „mit ihm gequatscht“, sagt er. Man begrüßt einander im Gericht auch freundlich und verabschiedet sich per Handschlag. Dass es aber er war, der ihm „aus der zweiten Reihe heraus mit der Faust eine verpasst“ haben soll, habe er sich erst „zusammenreimen“ können, als er das besagte Video des Beweissicherungstrupps vorgelegt bekommen habe.

Fehlendes Video fiel erst kurz vor der Verhandlung auf

Doch dieses Video kennt im Gerichtssaal außer dem mutmaßlich Geschädigten niemand. Er habe kurz vor der Verhandlung in die Akte geschaut, sagt Richter Lohmann. Dabei habe er festgestellt, dass auf den beigelegten DVDs Aufnahmen eines ganz anderen Einsatzes zu sehen seien – die Blockade einer Demonstration auf der Steinernen Brücke.

Verteidiger Schmitt-Reinholtz wiederum hat ein Video dabei. Doch als man das zusammen anschaut, stellt sich heraus, dass es sich dabei um „eine ganz andere Situation“ handelt. Das sagt zumindest der als Zeuge geladene Polizeibeamte. Bestandteil der Akte ist dieses Video offenbar ohnehin nicht.

Wie es denn sein könne, dass der Angeklagte mit dem Körper gedrückt und sich gegen ihn geworfen habe, wo er doch aus der zweiten Reihe heraus geschlagen haben soll, will Richter Lohmann nun wissen. Das sei „hektisch“ und „dynamisch“ gewesen, sagt der Polizist. Die Plätze seien getauscht worden. Das sehe man recht gut auf dem Video. Schade, dass das nicht da sei.

Polizeibeamter ohne Belastungseifer

Ein paar Fotos gibt es in der Akte. Doch die gäben nicht viel her, sagt Lohmann. Na ja, einen „angestrengten, irgendwie kämpferischen Gesichtsausdruck“ habe der Angeklagte darauf. Da sehe er „schon sehr wütend“ aus, meint der Richter. Warum das denn? Er sei halt da eingeklemmt gewesen und habe Schläge abbekommen, meint der Angeklagte. Das strenge schon an. Er habe aber nicht zugeschlagen.

Weitere Zeugen, andere Polizeibeamte, die etwas gesehen haben, gibt es nicht. Der mutmaßlich geschädigte Zeuge zeigt sogar Verständnis. Es sei „einfach nur menschlich“, wenn es da „vielleicht ein bisschen rechts gegen vielleicht ein bisschen links“ gehe und wenn man, weil es um grundsätzliche Überzeugungen gehe, auch mal wütend werde. „Ich nehme das nicht persönlich“, sagt er. Auch sei er nicht verletzt worden. „Aber ich würde mich freuen, wenn das Recht durchgesetzt wird.“

Verteidiger schlägt Einstellung gegen Geldauflage vor

Richter Lohmann hält einen kleinen Vortrag darüber, dass Regeln selbstverständlich zu befolgen seien. „Egal ob man rechts oder links regiert wird.“ Es könne nicht sein, dass gegen Polizeibeamte gespuckt, getreten oder geschlagen werde. Zustimmendes Nicken im Saal.

„Wir sind auch wirklich umgänglich“, sagt der Polizeibeamte. Man kündige es ja an, bevor es ernst werde, auch umgangssprachlich: „Wenn ihr das jetzt nicht macht, dann tut es weh“, zum Beispiel. Aber das habe an jenem Tag nicht geholfen. Man habe „mit UZ“, also unmittelbarem Zwang, Einsatz des Schlagstocks, räumen müssen und dabei habe der Angeklagte nun einmal gegen seinen Helm geschlagen. Das sehe man auf dem Video. Aber das ist ja nicht da und niemand außer ihm kennt es.

Nachdem der Zeuge entlassen ist, schlägt Rechtsanwalt Schmitt-Reinholtz vor, das Verfahren doch nach § 153a, also gegen Geldauflage, einzustellen. „Das ganze Narrativ von dem Schlag kam doch nicht vom Zeugen selbst.“ Das stamme vom Video des Beweissicherungstrupps. „Ansonsten hätte das keinen groß gekümmert.“

Der Richter spekuliert

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, deren Behörde dieses Beweismittel nicht vorgelegt hat, widerspricht. „Das können wir nicht machen, so lange wir das Video nicht gesehen haben.“ Es sei doch ein gehöriger Unterschied, ob der Angeklagte nur Widerstand in einer Blockade geleistet oder tatsächlich zugeschlagen habe. Den Schlag außen vor zu lassen, „wegzubeschränken“, wie Richter Lohmann anschließend vorschlägt, das gehe auch nicht, wendet die Staatsanwältin ein. „Nicht, wenn ich gar nicht weiß, was da stattgefunden hat.“

Nächster Vorschlag des Richters: „Wahrscheinlich wird da schon was rauskommen, wenn der Zeuge das so gesagt hat.“ Der würde doch so etwas nicht sagen, wenn das auf dem Video gar nicht zu sehen wäre, mutmaßt Lohmann. „Da wird die Sache dann wahrscheinlich relativ klar sein.“ Rumrudern mit den Armen oder Abwehrbewegungen – das sehe doch sicher anders aus als ein Schlag. „Der muss von vorn gekommen sein“, spekuliert er.

„So schlimm wird es dann schon nicht werden.“

Man werde also wohl einen weiteren Termin brauchen, wo dann auch das Video erstmals vom Gericht in Augenschein genommen werden kann. Der Angeklagte meldet sich zu Wort. Ob er tatsächlich heute kein Urteil bekomme? Für ihn hänge da viel davon ab. Da sei die lange Dauer schon sehr belastend.

Ein Urteil könne es nur geben, wenn er den Schlag doch noch einräume. „So schlimm wird es dann schon nicht werden“, bietet der Richter an. „Aber das muss natürlich geahndet werden.“

Nun geht die Staatsanwältin dazwischen. „Ich möchte nicht, dass hier ein Schlag eingeräumt wird, den es vielleicht gar nicht gegeben hat.“ Und so wird nun erneut verhandelt, am 19. Dezember, wo dann hoffentlich das Video zu sehen sein wird, das vor Zulassung der Anklage nicht einmal in Augenschein genommen wurde und das die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nicht kennt.


Kommentar: Ein faires Verfahren sieht anders aus

Eigentlich ist das Procedere bei einer möglichen Straftat klar. Die Polizei ermittelt. Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatsanwalt deren Ergebnisse. Sie erhebt Anklage, wenn „genügend Anlass“ besteht, wenn also hinreichende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen und eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

Die Anklageschrift übergibt sie dann dem zuständigen Gericht – und zwar vollständig, mit allen Akten und Beweisen. Das prüft dann wiederum Anklageschrift und Akten. Vollständig. Es gibt dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme und ordnet im Zweifel auch Nachermittlungen an.

Wenn das Gericht nach alledem zu der Auffassung kommt, dass der Angeklagte hinreichend verdächtig ist, gibt es einen Eröffnungsbeschluss, dem eine Hauptverhandlung folgt. So sieht es die Strafprozessordnung vor.

In diesem Fall scheint die Anklage zugelassen und eine Hauptverhandlung nach dem Motto eröffnet worden zu sein: Da wird schon was dran sein. Ohne irgendeine Prüfung. Man weiß nicht einmal, ob die Staatsanwaltschaft das besagte Video von der Polizei gar nicht erhalten oder einfach nur verschlampt hat. In den Prozess eingeführt hat sie dieses Beweismittel über die schlecht vorbereitete Sitzungsvertreterin jedenfalls nicht.

Dem zuständigen Richter fällt erst kurz vor der Verhandlung auf, dass ihm dieses wesentliche Beweismittel nicht vorliegt. Das bedeutet: Er hat seine Arbeit im Vorfeld nicht gemacht. Anschließend versucht er, irgendetwas wegzubeschränken oder den Angeklagten zu überreden, doch etwas zu gestehen, so schlimm wird es schon nicht werden, um das Verfahren möglichst schnell vom Tisch zu bekommen. Das bedeutet: Er will von seinem Versäumnis ablenken und/oder sich auch weiterhin möglichst wenig Arbeit machen.

Leicht gemacht zu haben scheint es ihm aber auch eine Verteidigung, der nicht auffällt, dass die Staatsanwaltschaft eine fehlerhafte und unvollständige Akte vorgelegt hat.

Völlig unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen, ist ein solches Verfahren eine Farce. Es unterhöhlt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Und es gibt dem Vorurteil Vorschub, dass Polizisten vor Gericht gleicher sind als andere.

Die Konsequenzen für all diese Stümperei muss leider der Angeklagte tragen, nicht das Gericht. Man fragt sich, wie viel nachlässiger solche Vertreter der Justiz verfahren, wenn die Öffentlichkeit nicht zuschaut.

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Kommentare (7)

  • Mr. B.

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    Kommentar gelöscht. Es geht hier nicht um das Foto.

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  • Carlo

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    Regensburger Justiz in a nutshell.

    Hat das für die beteiligten Justiziare Folgen? Also gibt es „Abmahnungen“ oder dergleichen? Wird ja wahrscheinlich ein paar tausend Euro gekostet haben, das sinnlose Spektakel.
    Das Verhalten des Richters ist außerdem schon extrem bedenklich.
    „Wahrscheinlich wird da schon was rauskommen, wenn der Zeuge das so gesagt hat.“, ist so eine Aussage befangen?

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  • Burgweintinger

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    “Völlig unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen, ist ein solches Verfahren eine Farce. Es unterhöhlt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Und es gibt dem Vorurteil Vorschub, dass Polizisten vor Gericht gleicher sind als andere.”

    Und bestätigt mal wieder, dass Beamte mehr oder wenig tun und lassen können, ohne konsequenzen davon tragen zu müssen…,
    … es sind ja eh nur Steuergelder, die hier verschwendet werden…

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  • Oioioi

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    «Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat.»

    – Friedrich Dürrenmatt –

    Der Eindruck entsteht, dass hier eiskalt die Unschuldsvermutung ignoriert wird, damit Polizei und Staatsanwaltschaft sich zum glorreichen Triumphator über den niederen Pöbel hochstilisieren können. Um Gottes willen wo würden wir denn hinkommen, wenn Bürger vermuten könnten, dass die Justiz nicht sauber arbeitet und Fehler eingestehen müsste – nein nein, dann fahren wir lieber Kopf durch die Wand stur weiter im Verfahren statt zurückzurudern und wahren lieber den Schein von Kompetenz, sind wir den Bürgern ja schuldig :)

    Was ne Persiflage!

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  • Skinny B.

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    Dass Polizist*innen vor Gericht “gleicher sind, als andere” halte ich, auch nach persönlichen Erfahrungen, für kein Vorurteil. Wenn das besagte Video nicht mehr auftaucht, oder doch keinen Aufschluss zum Sachverhalt geben kann, dann findet sich bestimmt noch spontan ein*e Beamte*in, die ganz, ganz sicher gesehen hat, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat. Und das wird dann von der Staatsanwaltschaft und vom Richter mit Sicherheit durchgewunken. Mir sind auch Strafanzeigen mit ähnlichem Sachverhalt bekannt, bei denen vom geschädigten Polizisten UND dessen Amtsarzt 2-3 unterschiedliche Tathergänge/Verletzungen angegeben werden. Alles einsehbar in der Akte. Trotzdem: Vor Gericht für den damaligen Angeklagten aussichtslos.
    Unabhängig von den Fehlern, die Richter, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt im Vorfeld gemacht haben, hat sich der Richter meiner Meinung nach mit seinem Angebot eines raschen Urteils einfach nur lächerlich gemacht und auch ein wenig disqualifiziert. Gut, dass die Staatsanwältin da nicht gepennt und ihren Job gemacht hat!

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  • xy

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    Unsere Richter winken Anträge und Anklagen der Staatsanwalt in der ganz überwiegenden Mehrzahl leider zunächst einmal einfach durch ohne sich mit dem Fall und der Akte etwas intensiver beschäftigt zu haben. Die eigentliche Beschäftigung kommt immer erst später, oft zu spät. Deshalb kann man auch nicht viel von Richtervorbehalten halten, durch die geschärfte Behörden-Maßnahmen oft kontrolliert werden sollen. Durchwinken heißt oft die Devise.

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  • Markus Feilner

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    Wo ist das Problem? Auf einer höheren Ebene, imho.

    Kennt nicht jeder von uns so einen oder ähnlichen Fall wo ein bayerischer Staatsanwalt nach dem Motto “wird schon was dran sein, wenn man mir das vorlegt” loslegen ließ… Ich kenne das vielfach aus meiner Jugend in der Oberpfalz, wo Bekannten fast schon regelmäßig wegen Kleinstdelikten (e.g. Drogenbesitz oder pure Anwesenheit bei Parties wo andere Joints dabei hatten) oder eben wie im beschriebenen Fall bei Demonstrationen (ich war bei RobinWood) nachgestellt wurde. Anders kann ich das nicht nennen.

    Wohlwollend konnte man Inkompetenz oder Schlamperei annehmen, insgesamt jedoch musste man schon attestieren, dass die Angeklagten stets aus dem Linken-Milieu kamen. Das hat uns anfangs sehr verwundert, ist aber wohl gute bayerische Tradition gemäß Streibl 1992:
    “Wenn einer glaubt, er muss sich mit Bayern unbedingt anlegen und er muss stören, dass wir dann manchmal etwas härter hinlangen oder durchgreifen, auch das ist bayerische Art. Jeder muss wissen, wenn er nach Bayern kommt, dass er’s eben mit Bayern zu tun bekommt.”
    Mein Bayern schaut anders aus, und ich mag es. Manchmal halt nicht … :-)

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drin