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Der diebische Herr Dr.

Bei der Doktorarbeit kupferte Christian F. zu 90 Prozent ab Wir kennen das: Wer in der Schule beim Abschreiben erwischt wird, bekommt einen „Spick-Sechser“. Nicht viel anders – nur viel weitreichender – ist es, wenn entdeckt wird, dass jemand seine „Doktor-Arbeit“ abgekupfert hat. Diese Erfahrung blieb auch dem 34jährigen Wirtschaftswissenschaftler Christian F. nicht erspart. Ausgerechnet eine Absolventin der Fernuniversität Hagen war, der die „verblüffende“ Übereinstimmung der Doktorarbeit des Herrn Dr. Christian F. mit älteren Werken anderer Doktoranten zum Thema „Umweltpolitik“ auffiel. Seitenweise fanden sich wortwörtlich die gleich lautenden Passagen wieder. Der Gutachterkommission der Universität Regensburg sind diese seitenlangen Plagiate nicht aufgefallen, sonst hätte man sicherlich die Zuerkennung des Doktor.-Titels verweigert. Die junge Dame wurde bei der Universität Regensburg mit dem entsprechenden Hinweis vorstellig. Dort prüfte man deren Anschuldigungen und Christian F. flatterte der Bescheid über die „Aberkennung“ ins Haus. Über die hiergegen erhobene Klage musste die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg nun entscheiden. Als besonders „schäbig“ kann man die Verteidigungsstrategie des Klägers bezeichnen, der seinerseits wiederum die Absolventin bezichtigte, sie sei es gewesen, die von ihm aus Vorabveröffentlichungen im Internet abgekupfert hätte. Diesem Argument folgte allerdings das fünfköpfige Richterkollegium nicht. Sie stellten vielmehr fest, dass stolze 160 Seiten schlicht „gefälscht“ seien, was einem Anteil am Gesamtwerk von 90 Prozent entspricht. Entsprechend wurde auch seine Klage abgewiesen. Ihm bleibt nunmehr noch der Hauch einer Hoffnung, dass der Verwaltungsgerichtshof in München seine Berufung zulässt, beziehungsweise annimmt. Sonst muss sich der „Herr Doktor“ neue Visitenkarten drucken lassen – allerdings ohne die beiden Buchstaben „Dr.“
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