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"Relevanter Gesundheitsschutz"

Genehmigung durch das Umweltamt „unverständlich“: Amtsgericht Regensburg stoppt Fällung einer streng geschützten Eiche

Etappensieg für eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Stadtwesten: im Streit um die Fällung einer imposanten Eiche stoppte das Amtsgericht Regensburg das Vorhaben. Im Urteil wird mehrfach die Fällgenehmigung des städtischen Umweltamts kritisiert.

Mindestens 60 Jahre alt, über zwei Meter Stammumfang, geschützt – jetzt soll die Stieleiche am Rennweg weg. Foto: as

Für die Nachbarn im Stadtwesten von Regensburg, die sich gegen die Fällung einer mindestens 60 Jahre alten Eiche wehren, ist es ein erster Erfolg. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts vom 10. Juli muss sich das städtische Umweltamt zudem fragen lassen, wie ernst es den Baumschutz tatsächlich nimmt.

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Das Gericht nennt die Fällgenehmigung der Behörde „unverständlich“ und rügt, dass Hitzeschutz – und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung – in der Abwägung keine Rolle spielte.

Umweltamt sah in Baum eine „unzumutbare Beeinträchtigung“

Im Juni 2025 berichtete unsere Redaktion über den Streit um den imposanten Baum, Stammumfang rund zwei Meter, der nun vor Gericht landete. Der Eigentümer eines Reiheneckhauses beim Rennweg hatte seine Nachbarn, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, verklagt, der Fällung des Baums zuzustimmen. Die Eiche steht auf der Grundstücksgrenze.

Im Rücken hatte der Gebäudeeigentümer eine Genehmigung des Umweltamts. Zudem erteilte ihm die Stadt Regensburg eine Ausnahme vom Bebauungsplan „Rennplatz Süd“. Der untersagt das Abholzen der Stieleiche eigentlich. Der Baum dürfe „weder beeinträchtigt noch beseitigt werden“, heißt es darin.

Der Kläger, der das Haus 2017 gekauft hatte, führte Schäden an seiner Terrasse, Einschränkungen bei der Gartengestaltung und vor allem gesundheitliche Gründe an. Das reichte dem Umweltamt, um die Fällgenehmigung zu erteilen. Es liege eine „unzumutbare Beeinträchtigung“ vor.

Das Amtsgericht Regensburg sieht das anders.

Amtsgericht sieht Eiche von „elementarer Bedeutung“

Der Umweltschutz genieße einen hohen Stellenwert und sei im Grundgesetz verankert. Ausfluss dessen sei die Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg. Sie regelt, dass Bäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen.

Als Grund nennt die Verordnung ausdrücklich die kleinklimatischen Verhältnisse. Im Fall der Stieleiche sei es „evident (…), dass der Baum für die kleinklimatischen Verhältnisse der Grundstücke von elementarer Bedeutung ist“, so das Gericht.

Es sei „offenkundig (…), dass sich die Wohnungen an der Südseite der Anwesen bei weitem nicht so aufheizen wie sie es täten, wenn lediglich kleine Zierbäumchen gepflanzt wären“. Und Hitzeschutz sei „relevanter Gesundheitsschutz“.

In der betroffenen Straße gebe es keinen vergleichbaren Baum. Dessen Wirkung sei „gleichermaßen außergewöhnlich, und auch erkennbar nicht mit normalen Mitteln zu ersetzen“.

Der Bestand des Baumes evident für die Gesundheit der Bewohner

Der Kläger habe keinerlei Beweis für seine gesundheitlichen Probleme angeboten. Auch der Fällgenehmigung des Umweltamts sei nicht zu entnehmen, dass dies überprüft worden wäre.

Schädlinge wie der Eichenprozessionsspinner träten in dem Baum bislang nicht auf. Selbst wenn es allergische Reaktionen gebe, die auf Schädlinge zurückgingen, könne „auch nicht die zwingend logische Folge sein, dass anstatt gezielt gegen Raupen vorzugehen, der Baum entfernt werden muss.“

Fazit: Der Bestand des Baumes sei evident für die Gesundheit der Bewohner. Ein Gesundheitsaspekt, der für die Beseitigung der Eiche spricht, sei nicht nachgewiesen.

Kläger kaufte Gebäude mit Wissen um den geschützten Baum

Bei den Schäden am Gebäude sei unklar, ob sie überhaupt vom Baum stammen. Und wenn, dann seien sie so gering, dass der Kläger sie hinnehmen müsse. Weder der Erhalt des Anwesens noch dessen sachgerechte Nutzung sei beeinträchtigt. Die Eiche verursache keinen Zustand, „welcher bei anderen älteren Gärten nicht vergleichbar anzutreffen wäre“.

Ohnehin habe der Kläger das Haus 2017 in Kenntnis gekauft, dass dort ein solcher Baum steht. Dass die Eiche sowohl durch den Bebauungsplan wie auch die Baumschutzverordnung geschützt ist, habe er „problemlos“ wissen können.

Er habe sich dennoch zum Erwerb eines Grundstücks mit einem ungewöhnlich großen Baum auf der Grundstücksgrenze entschieden – „in Kenntnis, dass dieser Baum die baumspezifischen Auswirkungen haben wird“.

Wohnraum mit natürlichem Hitzeschutz nur schwer zu finden

Rund um den Rennplatz gebe es reihenweise Grundstücke mit Gärten ohne solche Bäume, so das Gericht. „Es müsste somit vergleichsweise einfach sein, in Regensburg Eigentum zu erwerben, bei dem sich nicht das Problem eines relevanten Konflikts mit der Natur stellt.“ Hingegen gebe es kaum vergleichbaren Wohnraum mit so gutem Hitzeschutz. Solcher Wohnraum sei ungleich schwerer zu finden.

Weil sowohl der Kläger wie auch die Nachbarn davon ausgehen mussten, dass der Baum geschützt ist, überwiege das Interesse der Nachbarn am Erhalt des Baums.

Bleibt die Frage, warum all diese Aspekte bei der Fällgenehmigung des Umweltamts nicht zum Tragen kamen.

Gericht: Umweltamt prüfte kleinklimatische Effekte des Baumes nicht

Das Gericht gesteht der Behörde zu, dass sie die subjektiven Rechte der beklagten Nachbarn nicht geprüft hat. Das sei nicht Aufgabe des Umweltamts.

Unabhängig davon sei keinem der Bescheide zu entnehmen, dass der kleinklimatische Effekt des Baumes überhaupt in die Abwägung einbezogen wurde. Es sei auch „unverständlich“, weshalb das Umweltamt mit Blick auf die Eiche von einer „unzumutbaren Beeinträchtigung“ ausgehe.

„Eine solche kann nur angenommen werden, wenn die jederzeitige völlig freie Gartengestaltung das anlegende Maß wäre. In diesem Falle könnte mutmaßlich bei jedem großen geschützten Baum eine derartige Unzumutbarkeit argumentiert werden. “

Anders ausgedrückt: Diese Position des Umweltamts wäre ein Freibrief zur Fällung jedes großen geschützten Baumes.

Bescheide der Stadt: Vage Prognosen, um Fällung zu begründen

Im Urteil heißt es weiter:

„Wenn der Kläger sich in Kenntnis dieser Umstände für den Erwerb des Grundstücks entscheidet, ist schwer nachzuvollziehen, dass exakt diese Umstände eine Unzumutbarkeit begründen können, wenn nicht klar ist, dass ungeachtet persönlicher Präferenzen der Zustand für jeden Eigentümer unzumutbar wäre. Dies wiederum ist offenkundig nicht der Fall. “

Auch der weitere Wortlaut der Entscheidung zeigt: Beim Umweltamt wurde eher nach Gründen gesucht, um die Fällung zu rechtfertigen, als den Baum tatsächlich zu schützen.

So sei in den Bescheiden auch davon die Rede, ein weiteres Wachstum des Baumes könnte Probleme verursachen. Das sei eine „vage Prognose“, die in die Abwägung nicht einfließen dürfe, schreibt das Gericht. „Es ist nicht vorgetragen, dass durch die Eiche der Baubestand des Hauses selber aktuell betroffen/konkret gefährdet wäre.“

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dem Kläger bleibt die Berufung vor dem Landgericht Regensburg.

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Kommentare (14)

  • JJ

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    In der Heinkelstraße 4/6 gleich in der Nähe stand auch so eine Eiche. Zack… war sie weg. Ich hab den Eindruck manchmal ist es einfach Willkür, Unwissen oder vom Eigentümer einkalkulierte “Sonderkosten” für die Fällung und Klage.

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  • Hans

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    Stellt sich die Frage, wie es dann mit den 127 Bäumen (ca. 40 davon nach BVO geschützt) am unteren Wöhrd aussieht, die für den Hochwasserschutz weichen müss(t)en.

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  • Bb

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    Gott sei Dank war der Richter vernünftig und hat sich nicht von irgendwelchen nicht nachgewiesenen Behauptungen beeinflussen lassen!

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  • Der sich den Wolf schreibt

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    Der sogenannte „Bauturbo“ nach § 246e BauGB ist eine befristete gesetzliche Regelung im deutschen Baurecht, die am 30. Oktober 2025 in Kraft trat. Er erlaubt flexibleres und schnelleres Bauen für Wohnzwecke, indem Behörden Ausnahmen von bisherigen Planungsregeln genehmigen können.

    In Zeiten des Klimawandel, den jeder jetzt schon „live“ erleben kann, gilt es kühlen Kopf zu bewahren und umzudenken. Wir brauchen keinen „Bauturbo“, wo Bauträger aus Profitgründen, auf engsten Raum „auf Teufel komm raus“, nachverdichten, sondern einen „Klimaturbo“, der das Mikroklima im urbanen Raum und die klimagerechte, ökologische Gestaltung für die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner berücksichtigt.

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  • corazondemelon

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    Ich finde so jemanden der sich den Wolf schreibt schwierig.
    Bloss plappern und zusammengegoogeltes Halbwissen verbreiten ist armseelig.
    Ich kämpfe seit 30 Jahren mit der Regensburger Verwaltung und kann sagen, es ist ein zähes Ringen.

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  • Astrid Schnell | BUND BAK Stadtnaturschutz | BundesArbeitsKreis

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    Baumschutz ist Gesundheitsschutz – dieses Urteil setzt neue Maßstäbe

    Das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 22.07.2026 (Az. 10 C 2075/25 WEG) ist weit mehr als die Entscheidung über die Fällung einer einzelnen Stieleiche. Es setzt ein Signal, das über Regensburg und die Oberpfalz hinaus Beachtung finden dürfte.

    Die Kernbotschaft lautet: Alte Großbäume sind heute weit mehr als Landschaftselemente. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer kommunalen Klimaanpassung und Gesundheitsvorsorge. Sie kühlen überhitzte Wohnquartiere, verbessern die Luftqualität und leisten damit einen unmittelbaren Beitrag zum Gesundheits- und Klimaschutz. Das Gericht hat diese Funktion in bemerkenswerter Klarheit herausgearbeitet.

    Besonders deutlich ist die Kritik an der Genehmigungspraxis des Umweltamts. Das Gericht bezeichnet es als „unverständlich“, dass die kleinklimatische Bedeutung dieser Eiche in der behördlichen Abwägung offenbar keine erkennbare Rolle gespielt hat.

    Das Urteil setzt zugleich Grenzen bei der Bewertung typischer Baumwirkungen. Laubfall, Schatten, Wurzeln oder Einschränkungen bei der Gartengestaltung gehören zum natürlichen Wesen eines großen Baumes. Würden solche Auswirkungen grundsätzlich als „unzumutbar“ bewertet, könnte nahezu jeder geschützte, vitale Altbaum zur Disposition gestellt werden. Genau vor dieser Entwicklung warnt das Gericht.

    Für die Praxis bedeutet dies: Bei künftigen Entscheidungen über geschützte Großbäume dürfen nicht nur mögliche Beeinträchtigungen betrachtet werden. Der Wert eines Baumes für das Stadtklima und die Gesundheit der Menschen muss nachvollziehbar in die Abwägung einfließen. Gerade Altbäume der ersten Wuchsordnung – wie die gesunde Stieleiche im vorliegenden Fall – sind keine kurzfristig ersetzbare Begrünung. Ihre ökologische und klimatische Wirkung entsteht über Jahrzehnte und kann durch Neupflanzungen, meist Bäume zweiter Wuchsordnung, auf absehbare Zeit nicht erreicht werden.

    Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Seine Begründung setzt jedoch bereits heute einen Maßstab, an dem sich zukünftige Entscheidungen messen lassen müssen. Das Gericht bestätigt damit, was die Fachwelt seit Jahren hervorhebt:
    Baumschutz ist Gesundheitsschutz.

    Ich wünsche mir deshalb, dass dieses Urteil nicht nur juristische Wirkung entfaltet, sondern auch Anlass ist, die Genehmigungspraxis in Regensburg weiterzuentwickeln und den Wert alter Bäume bei Entscheidungen konsequent zu berücksichtigen.

    Denn wer alte Bäume schützt, schützt nicht nur Natur, sondern auch die Lebensqualität der Menschen in Regensburg.

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  • Der sich den Wolf schreibt

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    @Corazondemelon 27. Juli 2026 um 16:15
    Klarstellung:
    Der erste Teil meines Kommentars erklärt, was mit dem sogenannten „Bauturbo“ ( § 246e BauGB) neuerdings möglich ist. Dies ist in der Tat für jedermann im Internet nachlesbar.

    Ich weiß nicht, welcher Informationsquellen sie sich bedienen (Nürnberger Trichter?), ist mir auch egal.

    Der zweite Teil meiner Einlassung beruht auf persönlichen Erfahrungen zum Thema Baurecht, die ich mit Behörden jahrelang, entgegen gesunden Menschenverstands, gemacht habe und die ich mit einem Verwaltungsgerichtsstreit angefochten habe. Leider vergebens, „der Ober sticht den Unter.“

    Wenn ihnen mein Pseudonym nicht gefällt, „So what?“, damit kann ich leben. Im Übrigen sind meine Beiträge auf der Kommentarseite bei RD, durch die Meinungsfreiheit, gedeckt. Da habe ich schon Schlimmeres gelesen.

    Samma wieda guat! 😊

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  • Florentine

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    Jeder Baum der in einer Stadt steht ist auch umgeben von vielen Menschen. Da wird sich fast überall jemand finden, dem das nicht passt.
    Wenn das Umweltamt da großzügig eine Fällung genehmigt, haben wir irgendwann gar keine großen Bäume mehr in der Stadt.
    Aber auch angesichts der immer offensichtlicher werdenden Klimakatastrophe wollen manche nichts von Hitzeschutz wissen.
    Manchem mag es Kleinlich anmuten sich so sehr einem einzigen Baum zu widmen und dafür bis vor Gericht zu ziehen.
    Dabei sollte man aber immer bedenken, dass es immer nur ein Baum ist. Und dann noch einer und noch einer….
    Bis wir uns versehen haben wir auf Jahrzehnte unwiederbringlich Baumbestand zerstört was sich dann in der Summe groß auswirkt.
    Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite über teure Maßnahmen zum Hitzeschutz diskutieren und auf der anderen Seite natürlichen Hitzeschutz, den wir schon haben, einfach abholzen.
    Es kommt doch trotzdem vor, dass manchmal Bäume gefällt werden müssen, weil es eben mancher Orts wirklich gute Gründe gibt.
    Um so mehr würde ich vom Umweltamt erwarten wirklich nur starke Gründe gelten zu lassen. Dass jemand einfach keinen Baum in der Nähe seines Gartens mag darf auf keinen Fall als Grund gelten.
    Aber zumindest hat das Gericht pro und Kontra gut abgewogen. Das würde ich vom Umweltamt eigentlich auch erwarten.

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  • Jakob Friedl

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    Ganz herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg beim Erhalt eines wertvollen Stadtbaums!

    Passend zum Thema noch eine herzliche Einladung:
    Di 28.7, um 18 Uhr Exkursion & Vortrag zum Thema Stadtbäume beim KfE*, Guerickestr. 71a, https://parkversorgung.de/kalender/#stadtbaeume_juli26
    Eine Kooperation von KfE*/ Fvfu-uüiUF e.V. und Bund Naturschutz.
    Thema des Fachvortrags sind u.a. die vielfältigen Funktionen von Stadtbäumen, deren Bedeutung und Erhalt, sowie Baumschutz und Bauvorhaben.
    Im Rahmen der Exkursion schauen wir uns die aktuellen Fällungen (Folgen von 300 m IZ-Wurzelschaden “Wohnen am Kunstpark”) und Ausgleichsmaßnahmen sowie einen neu hinzugekommen Zaun auf Stadtbaugrund hinter dem Kaufladen an (alles 2026). Außerdem besichtigen wir die katastrophalen Folgen eines ohne besondere Auflagen genehmigten Bauantrags zur Schaffung von 27 Stellplätzen auf dem Nachbargrundstück einer Eigentümergemeinschaft u.a. im ehemals grünen Aufenthaltsbereich der Mieter und im Kronenbereich eines sehr großen und alten Baums, der jetzt ohne stützende Wurzeln gefällt werden muss. Hinsichtlich des deutlichen spürbaren Klimawandels mit unerträglichen Hitzeperioden gerade in bebauten Wohngebieten eine schlimme Fehlentwicklung. Wie stark parkende Autos die Umgebung zusätzlich aufheizen, ist gut messbar. Einziger Zweck der einseitig überdimensionierten Baumaßnahme ist offensichtlich Wertsteigerung durch Stellplatzvermietung. Zugänge zum Spielplatz wiederum bleiben im Entwicklungsgebiet “Sozialer Zusammenhalt” auf der Strecke.

    Antrag auf Berichterstattung zum Thema:
    https://ribisl.org/wp-content/uploads/2026/07/Baugenehmigung_27Stellplaetze_Guericke77_Antrag_Fragen_Ribisl_27_07_2026.pdf

    Aktuelles Konzertplakat mit wurzellosem Nachbarsbaum: https://parkversorgung.de/kalender/#PETROLIO_2026_KfE Fr.7.8. um 18 Uhr @KfE* EINTRITT FREI!

    Die Mieter*innenbefragung 2025 des KfE* zeigt, dass die Bewohner sich gestaltete Aufenthaltsbereiche und mehr Bäume wünschen und sich offen für Experimente zeigen: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2026/01/Befragung_KfE_kl.pdf

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  • M.

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    Hier in Neuprüll steht beim Apollohotel auch die Frage – zwei kirschbäume und ein sehr großer alter Walnussbaum soll hier (schon vor 2 Jahren angekündigt) weichen für die schönen neuen Reihenhäuser… die direkten Nachbarn wissen noch nichts von ihrem Glück und die Angst um die Bäume bleibt.

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  • Dominik

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    Gerade jetzt wo halb Europa brennt ist jeder gerettete Baum Gold wert. Danke an alle Aktivist*innen, die sich dafür eingesetzt haben, das dieser Baum noch steht.

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  • Philemon

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    Als langjähriger unmittelbarer Nachbar der alten Eiche habe ich mich bisher auf die bestehende Baumschutzverordnung verlassen und war geschockt von der Ausnahmegenehmigung der Stadt Regensburg bzw. des Umweltamts. Gerade bei den immer häufiger auftretenden Hitzewellen macht sich die kühlende Wirkung solcher Bäume wohltuend bemerkbar, neben so vielen anderen Gründen, die für den Erhalt sprechen. Umso unverständlicher, dass ausgerechnet ein Umweltamt in seinem Beschluss lediglich diffuse unzumutbare Beeinträchtigungen der auf Beseitigung klagenden Person feststellen kann, die vermeidbar gewesen wären, hätte der Kläger das Grundstück nicht erworben. Wenn es so einfach ist, bestehende Baumschutzverordnungen zu umgehen, machen sie keinen Sinn. Wenn Umweltbehörden in ihren Entscheidungen Natur, Umwelt und Klima außer Acht lassen, macht man den Bock zum Gärtner. Dem Amtsgericht Regensburg sei Dank für sein sorgfältiges ausgewogenes Urteil, in dem auch die Belange der anderen betroffenen Anwohner berücksichtigt werden. Warum der Kläger ein Grundstück kauft, das wegen des großen Baums so gar nicht seinen Vorstellungen entspricht, bleibt sein Geheimnis, es sei denn, er war sich von Anfang an sicher, dass er von der Stadt problemlos eine Fällgenehmigung würde erhalten können. Dass es auch nicht wenige Grundstückseigentümer und Anwohner gibt, die die Eiche schätzen und behalten wollen, hat bei seinen Überlegungen wohl keine Rolle gespielt.

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  • Joschi

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    Besten Dank und Gratulation an den vernünftigen Richter und alle, die sich für den Baum eingesetzt haben. Wie das Umweltamt in Regensburg tickt, hab ich mich die letzten Jahre öfter fragen müssen.
    In dem Zusammenhang der Verweis auf die geplante Sallener Regenbrücke mit Zerstörung der Regenauen und vielen Bäumen dort, sowie den überdimensionierten Hochwasserschutz am Unteren Wöhrd, wo die Fällung von 127 stattlichen Bäumen geplant ist, was nicht reichen wird, da das Wurzelwerk von angrenzenden Bäumen zerstört werden wird.
    Was läuft bloß schief in Regensburg, der Stadt die beim Hitze-Check der DUH regelmäßig einen der vordersten Plätze belegt?

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  • Rufus

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    Um jetzt mal ganz ohne Rechtsprechungen und Umweltamtsgenehmigungen weiterzudenken: es ist doch so, dass man den Eindruck hat, dass es vielen Menschen einen ungeheuer großen Spaß macht, Bäume zu fällen. Also einen Baum fällen, das muss ein großes Gefühl sein. Bei den Leuten, die das dann anordnen bis hin zum Motorsägenarbeiter, Bäume fällen — wahnsinnig großartig! Das Gefühl!
    Diesen Eindruck hatte ich schon immer. Das ist sicher eine humaninhärente Veranlagung.

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