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Jura-Student holt 2. Platz bei Bundeswettbewerb

Erfolgreich verhandelt 2. Platz für Student der Rechtswissenschaft bei bundesweitem Wettbewerb Der „El§a Deutschland Moot Court“ ist der bedeutendste Wettbewerb im Bereich der Rechtswissenschaft in Deutschland. Bei dem alljährlich stattfindenden Wettbewerb übernehmen Studierende die fiktive Rolle eines Anwalts in einer simulierten Verhandlung, wobei sie vor einem echten Gericht mit professionellen Richtern einen Fall ausfechten müssen. In diesem Jahr fand der „El§a Deutschland Moot Court“ bereits zum 18. Mal statt. Mit Jan Gero Alexander Hannemann konnte dabei erstmals ein Student der Universität Regensburg einen der vorderen Plätze erringen. Der angehende Jurist erreichte beim Bundesfinale am 3. Dezember 2011 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Berlin den zweiten Platz. Das Finale in Berlin gestaltete sich äußerst spannend; bis zuletzt wurde hart verhandelt. Hannemann, der im 5. Semester Rechtswissenschaft studiert, wurde im Vorfeld der simulierten Verhandlung die Rolle des Klägers zugelost. Auf der Beklagten-Seite standen ihm gleich zwei Studentinnen aus Leipzig gegenüber, die beide bereits im 8. Semester studieren und kurz vor ihrem Examen stehen. Der fiktive Fall drehte sich um einen Streit zwischen einem Unternehmen, das im Internet Branchenbucheinträge vornimmt, und einer Innenraumeinrichterin, die bei dieser Firma einen Vertrag für einen solchen Branchenbucheintrag unterzeichnet hatte. Die Innenraumeinrichterin, die von den Leipziger Studentinnen vertreten wurde, wollte von dem Vertrag zurücktreten, da sie angeblich über die Inhalte des Vertrages nicht im Klaren gewesen sei. Das Unternehmen, vertreten durch den Regensburger Studenten Hannemann, mahnte mehrfach und bestand auf Vertragserfüllung. Wie in einem regulären Gerichtsverfahren hatten beide Parteien vorab Schriftsätze zu verfassen und fristgerecht einzureichen. Vor den Richtern des OLG Berlin entschieden dann die besseren juristischen Argumente. Zwar konnte Hannemann die Verhandlung für sich entscheiden. Jedoch wurde das Leipziger Team in einem Kopf-an-Kopf Rennen inhaltlich besser bewertet, wodurch sie letztlich das Bundesfinale gewinnen konnten. Der Wettbewerb um die beste anwaltliche Vertretung in einem simulierten Gerichtsverfahren genießt unter Rechtsgelehrten und Praktikern hohes Ansehen. Insgesamt sind 43 Fakultäten für Rechtswissenschaft im Bundesgebiet zum „El§a Deutschland Moot Court“ zugelassen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wettbewerb müssen sich über mehrere Runden für das Bundesfinale qualifizieren. So stehen zunächst die Lokalentscheide an den einzelnen Fakultäten an, gefolgt von Regionalentscheiden (Bundeshalbfinale) und dem Bundesentscheid. Bis dahin ist die Ausfallquote hoch: In jeder Runde kommt nur das Team weiter, das jeweils den ersten Platz belegt. Das Finale findet normalerweise in Karlsruhe vor Richtern des Bundesgerichtshofes statt. In diesem Jahr war es ausnahmsweise das Berliner Oberlandesgericht. Organisiert wird der Wettbewerb durch Elsa Deutschland e.V., einer Vereinigung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Die Bezeichnung „Moot Court“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „fiktives Gericht“. Die Fälle des „El§a Deutschland Moot-Court“ behandeln zivilrechtliche Streitigkeiten, zu denen häufig noch keine Urteilssprüche vorliegen oder die in der Rechtswissenschaft umstritten sind. Der Wettbewerb ist somit eine wunderbare Gelegenheit, schon während des Studiums hautnah zu erleben, was für viele Juristen einen wesentlichen Teil des späteren Berufsalltags ausmacht: Schriftsätze fertigen, juristische Argumente schriftlich und mündlich vorbringen, auf „Angriffe“ des Gegners reagieren und vieles mehr. Weiterführende Informationen unter: http://www.elsa-germany.org/de/moot-courts.elsa
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