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Archiv für 12. Dezember 2011

Für kommenden Mittwoch hat der Bund für Geistesfreiheit (bfg) regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner und seinen Rechtsanwalt Nils Pütz um 19.30 Uhr zum Vortrag und zur Diskussion ins Freigeistige Zentrum (Regensburg, Hemauer Straße 15) eingeladen. Unter dem Titel „Wahrheit muss man sich leisten können“ werden Pütz und Aigner über die juristischen Angriffe gegen Presse- und Meinungsfreiheit berichten. Und davon, wie man sich erfolgreich dagegen wehren kann. Seit Bestehen von regensburg-digital.de mussten wir unsere Berichterstattung drei Mal vor Gericht verteidigen: 2008 veröffentlichten wir anlässlich der Landtagswahl einen Kommentar zu einer fragwürdigen Verdienstordensverleihung an einen der Inhaber des Nürnberger Rüstungskonzerns Rüstungskonzern Diehl. Weil wir ein dort hergestelltes Geschoss nicht so bezeichneten, wie es Diehl gerne hätte, wurden wir bei einem Streitwert von 50.000 Euro verklagt (Ein Interview dazu mit Grünen-Chefin Claudia Roth). Vor dem Landgericht München gab es einen Vergleich (ein Bericht der taz). Kurz drauf trat der Möbelkonzern XXXLutz auf den Plan. Wir hatten kritisch über dessen Personalpolitik berichtet und geschrieben, dass in einer Passauer Filiale weniger als 30 Prozent Vollzeitbeschäftigte im Verkauf arbeitete. Tatsächlich waren es 50 von 168 und erst ein Richter musste dem Möbelhaus vorrechnen, dass das 29,8 Prozent sind. Im Urteil stand unter anderem: „Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig”. Zuletzt war es der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller, der die Gerichte bemühte. Die Diözese hatte vor dem Landgericht Hamburg gegen einen Kommentar geklagt, den regensburg-digital.de am 7. März 2010 hatte. Wir hatten Geldzahlungen an die Familie eines Missbrauchsopfers als Schweigegeld bezeichnet. Dank breiter Solidarität im Netz und (in der II. Instanz) mit Unterstützung der Gewerkschaft verdi konnten wir uns gegen diesen Zensurversuch wehren. Das Landgericht Hamburg gab der Diözese zwar zunächst recht. Am 18. Oktober hob das Oberlandesgericht Hamburg dieses Urteil auf. Eine Revision dagegen wurde nicht zugelassen (Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks). Ein aktueller Versuch der rechtspopulistischen Partei „Die Freiheit“ unserer Redaktion den Mund zu verbieten ist fürs Erste gescheitert. Mehr dazu und die Möglichkeit zur Diskussion: Mittwoch, 14. Dezember, 19.30 Uhr, im Freigeistigen Zentrum. Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Unterstützen können Sie uns durch eine Mitgliedschaft beim Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V..

Rassisten darf man Rassisten nennen

Ein dreister Einschüchterungsversuch der rechtspopulistischen Partei „Die Freiheit“ ist gescheitert. Wegen eines Artikels („Die Freiheit im Namen, Rassismus im Hirn“) ließ uns die Partei eine Abmahnung zukommen. Wir sollten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Kosten ihrer Berliner Rechtsanwälte (1.641,96 Euro) übernehmen. Ein entsprechend hoher Streitwert – 50.000 Euro – sollte diese Drohgebärde – noch unterstreichen. Am heutigen Montag zog „Die Freiheit“ zurück: „Unsere Mandantschaft hält weitere gerichtliche Schritte derzeit nicht für notwendig“, heißt es in dem knappen Schreiben.

Zensur-Opfer Frank Scholz ist „Freier Geist 2011“

„Zensur im Namen des Herrn“ titelte 2006 das Monatsmagazin „Der Leserbrief“: Erfasst von Papsthype und beschlagnahmte die Regensburger Staatsanwaltschaft religionskritische Bilder des Künstlers Frank Scholz. Das Landgericht musste den Ermittlungsbehörden schließlich erklären, dass Kunstfreiheit auch in Regensburg gilt. Ende November wurde Frank Scholz nun vom „Bund für Geistesfreiheit“ als „Freier Geist 2011“ ausgezeichnet. Wir veröffentlichen im Folgenden die Laudatio der Journalistin Waltraud Bierwirth. Von schwarzen Schattenmännern, strenggläubigen Oberbürgermeistern und dem Mehltau über der Kultur des Aufbruchs…

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