31 Jul2013
Lohndumping bei Landesgartenschau
Pressemitteilung des DGB Bayern
DGB Bayern bekräftigt Vorwürfe gegen Caterer der Landesgartenschau
Leipziger Firma täuscht bewusst die Öffentlichkeit
Bei der Landesgartenschau in Tirschenreuth beschäftigt die „Fantastic Gartenschau Catering GmbH“ Menschen für weniger als 5 Euro pro Stunde. Der DGB Bayern hatte diese skandalösen Beschäftigungsverhältnisse am letzten Wochenende öffentlich gemacht. Der Caterer bestreitet die Vorwürfe. Der DGB Bayern veröffentlicht daher heute die entsprechenden Auszüge des Arbeitsvertrages, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Vorwürfe zutreffen. Auch die Behauptung des Caterers, er bezahle die Beschäftigten nach sächsischem Tarifvertrag, entspricht nicht der Wahrheit.
Die Firma aus Leipzig agiert in ihrer Stellungnahme vom 30.7.2013 mit Halbwahrheiten und offensichtlichen Unwahrheiten. Wenn behauptet wird, „keiner unserer Servicekräfte arbeitet für einen Stundenlohn unter 5 Euro“, so ist das eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit. Eine Sprecherin der Firma hat auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks Löhne je nach Bewertungsgruppe zwischen 5,70 Euro und 12,30 Euro pro Stunde genannt.
Dazu sagt Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern: „Davon abgesehen, dass auch Löhne von 5,70 Euro pro Stunde ein Skandal sind, rechnet sich die Firma ihre Dumpinglöhne schön. In Wirklichkeit zahlt sie Beschäftigten sogar nur 4,80 Euro.“
Im Übrigen war in der Pressemeldung des DGB Bayern vom 28.7.2013 nicht von „Servicekräften“ die Rede, sondern von Arbeit in der „Speisenzubereitung“.
Aus dem uns vorliegenden Arbeitsvertrag geht eindeutig hervor, dass eine „Beiköchin“ für eine „Regelarbeitszeit von 48 Stunden an 6 Tagen in der Woche“ (§ 1 Abs. 2 des Arbeitsvertrages) „950 Euro brutto / Monat, zuzüglich einem steuerfreien Zuschlag in Höhe von 50 Euro“ (§ 3 des Arbeitsvertrages) erhält. In der Summe sind das also 1.000 € im Monat.
Bei der Ermittlung des Stundenlohns verwendet der DGB Bayern die unter Juristen und Tarifpolitikern übliche Berechnungsformel: Wochenarbeitszeit x 52 = Jahresarbeitszeit. Jahresarbeitszeit / 12 = monatliche Arbeitszeit.
In vorliegenden Fall bedeutet das:
48 Stunden x 52 = 2.496 Stunden pro Jahr
2.496 Stunden / 12 = 208 Arbeitsstunden pro Monat 1.000 Euro / 208 Stunden =
4,80 Euro pro Stunde
Jena: „Es gibt viele Caterer, Gastwirte oder Metzger in der Oberpfalz, die ihre Beschäftigten anständig bezahlen und sich über so einen lukrativen Auftrag bei der Landesgartenschau gefreut hätten. Diese kamen aber nicht zum Zuge, weil die Landesgartenschau sich nach eigenen Angaben für den ‚wirtschaftlichsten Anbieter’ entschieden hat. ‚Wirtschaftlich’ ist in diesem Fall offenbar nichts anderes als eine sehr vornehme Umschreibung für ‚billig’. Und billig heißt: auf Kosten der Beschäftigten.
Nach sächsischem Tarifvertrag müssten Beschäftigte mehr Geld erhalten
Der Caterer behauptet weiterhin, er würde in Tirschenreuth nach „sächsischem Tarifvertrag“ bezahlen. Das ist unwahr. Der Tarifvertrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen, der eindeutig auch Caterer erfasst, sieht selbst in der untersten Lohngruppe 1.258 Euro pro Monat vor – bei einer monatlichen Arbeitszeit von 173,5 Stunden, zuzüglich 5 Euro Urlaubsgeld pro Urlaubstag. Die „Fantastic Gartenschau Catering GmbH” zahlt Beschäftigten in Tirschenreuth jedoch nur 1.000 Euro bei einer erheblich längeren Arbeitszeit von 208 Stunden im Monat. Urlaubsgeld ist im uns vorliegenden Arbeitsvertrag der Firma gar nicht vorgesehen.
Beschäftigte, die bereits als angelernte Hilfskräfte im Hotel- und Gastgewerbe tätig waren, sind im sächsischen Tarifvertrag sogar mindestens nach Bewertungsgruppe 3 einzugruppieren und erhalten 1386,50 Euro im Monat (für 173,5 Stunden). Da der Caterer in seiner Stellungnahme darauf verweist, dass einige Beschäftigte schon mehrfach für ihn gearbeitet hätten, wären diese also mindestens entsprechend der Bewertungsgruppe 3 einzugruppieren.
Hinzu kommt: Der Tarifvertrag der NGG Sachsen gilt räumlich eindeutig nur für Sachsen. Für Beschäftigte in Bayern gilt der bayerische Tarifvertrag, auch wenn die Firma ihren Sitz außerhalb Bayerns hat.
Prüfung durch die Landesgartenschau
Die Landesgartenschau hatte am Montag, dem 29.7.2013, angekündigt, die Vorwürfe des DGB „nun schnellst möglich (zu) prüfen.“ Dazu stellt der DGB Bayern fest, dass die Vorwürfe seit dem 2. Mai dieses Jahres, also seit fast drei Monaten, bekannt sind. Bereits an diesem Tag hatte der “Neue Tag Weiden” über die Vorwürfe berichtet. Jena: „Zum Prüfen hätte die Landesgartenschau also schon ausreichend Zeit gehabt.“
Landesgartenschau schadet ihrem Image durch Lohndumping selbst
Jena verbittet sich den Vorwurf, die Landesgartenschau in Tirschenreuth schlecht zu reden
und dem Image der Landesgartenschau zu schaden: „In der Antike und im Mittelalter galt der Überbringer der schlechten Nachricht als Schuldiger und wurde dafür geköpft. Die Verantwortlichen bei der Landesgartenschau und der Stadt Tirschenreuth leben aber mit uns allen gemeinsam im 21. Jahrhundert. Was dem Image der Landesgartenschau schadet, ist das skandalöse Lohndumping, das dort stattfindet. Und dieses Lohndumping wird von der Stadt und der Landesgartenschau geduldet und nun sogar verteidigt. Damit schaden die
Verantwortlichen dem Image ihrer eigenen Veranstaltung und ihrer eigenen Stadt.“
Veronika
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Eine hoffentlich ganz einfache Frage: Wieso braucht man für das Catering dort im absolut unrentablen, uninteressanten Norden der Oberpfalz überhaupt eine Catering-Firma?
Da hätten doch auch ein paar städtische Bedienstete Wurstsemmeln verkaufen, oder – natürlich besser – vorhandene Gastronomen engagiert werden können?
Hat da wieder jemand den Hals nicht voll genug bekommen können, weil einheimische Wirte zu wenig Schmierstoff aufs Brot gegeben hätten?