31 Jan.2011
Meinungsfreiheit gilt auch in Regensburg
Hat keinen Anspruch darauf, „in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder von anderen gerne gesehen werden möchte.“ Kulturreferent Klemens Unger. Foto: Archiv
Meinung darf „hart, scharf und überspitzt auch provokativ oder polemisch geäußert werden“
Das Gericht stellte jetzt unmissverständlich klar: Wenigstens eine (von insgesamt sechs) angegriffenen Aussagen Werners ist durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt: Bei der Napoleon-Inschrift in Stadtamhof handle es sich um „Ungers persönlichen, nicht demokratisch legitimierten vergangenheitspolitischen Willkürakt, der anscheinend ohne nachzudenken und aufgrund antifranzösischer Ressentiments zustande kam“.Lachnummer, Streitpunkte und jetzt gerichtsmassig: die Napoleon-Inschrift in Stadtamhof. Foto: Archiv
Der Rest der Klage: unzulässig!
Bei den übrigen fünf Aussagen Werners, die Unger verbieten lassen wollte, wurde nicht geklärt, ob sie vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das Gericht erklärte die Klage des Kulturreferenten für unzulässig, weil es zuvor keinen außergerichtlichen Schlichtungsversuch gegeben hatte. Bei ehrverletzenden Behauptungen, die außerhalb der Medien aufgestellt werden, ist eine solche Schlichtung aber zwingend vorgeschrieben. Unger hatte dies versäumt und die Begründung lässt tief blicken. regensburg-digital.de habe habe über die Dienstaufsichtsbeschwerde berichtet. Deshalb sei die Beschwerde der Öffentlichkeit bekannt geworden, eine Schlichtung unnötig und man könne sofort klagen. Tatsächlich hat regensburg-digital.de mehrfach über die Beschwerde und deren zögerliche Bearbeitung durch die Stadtspitze berichtet. Jedoch: Die angeblich unwahren oder ehrverletzenden Aussagen wurden – bis auf die oben erwähnte – nicht veröffentlicht, wenngleich unsere Redaktion diese – auch das sei erwähnt – sie wenigstens für zulässig halten.Ein Versuch, unbequeme Berichte zu erschweren?
War dies nun ein Versuch von Unger, ein Versäumnis (keine Schlichtung) nachträglich auszubügeln? Oder ging es schlicht darum, die Berichterstattung über so unangenehme Dinge wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erschweren? Wer äußert sich schon noch gegenüber den Medien, wenn er damit rechnen muss, deshalb mit Klagen bombardiert zu werden? Doch sei es wie es will – das Gericht konnte Ungers Rechtsanwalt Jürgen Reich mit seiner Argumentation nicht überzeugen. „Der Umstand, dass der Artikel auf die Dienstaufsichtsbeschwerde Bezug nimmt, reicht nicht aus, um Behauptungen, die ausdrücklich nicht in dem Artikel enthalten sind, zum Inhalt des Artikels zu machen.“, heißt es vielsagend in dessen Begründung. Und bei der Bewertung der Napoleon-Inschrift wird der Regensburger Kulturreferent indes weiter damit leben müssen, dass es dazu Bewertungen gibt, die seinen Geschmack nicht treffen. Meinungsfreiheit gilt auch in Regensburg.Trackback von deiner Website.
Neuromancerr
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Wir müssen ja auch mit der Arbeit von Clemnss Unger leben, auch wenn uns das nicht gefällt,
aber deswegen zerre ich ihn nicht dauernd vor Gericht.
Alsso nicjt sso zsimperlich Herr Ünger.
Robert Werner
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Meinungsfreiheit ohne Relevanz?
Nachdem die MZ am 2.12.10 mit einem lesenswerten Bericht über den o.g. Rechtsstreit informierte, schrieb ich folgenden Leserbrief an die MZ, der leider nicht veröffentlicht wurde. Da er eine gewisse Aktualität besitzt, sei er hiermit veröffentlicht.
„Die Antwort der Stadtverwaltung auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde (vom Frühjahr 2010) gegen Herrn Unger wurde nicht nur stellenweise oberflächlich bearbeitet, sondern beinhaltet darüber hinaus auch sachliche Fehler, so z.B. bei der Darstellung der Hintergründe der Umsetzung des Reiterstandbildes. Zudem steht eine vor vier Monaten angekündigte Antwort auf Teilaspekte meiner Beschwerde noch gänzlich aus.
Aus meiner Sicht wäre es notwendig klären zu lassen, welche eventuelle juristische Bedeutung die nicht abgeschlossene Dienstaufsichtsbeschwerde für die umstrittene Wahl des Kulturreferenten haben könnte. Dies sollte ebenfalls im Zuge der von CSU-Fraktionschef Schlegl angekündigten Überprüfung der Wiederwahl von Herrn Unger durch die Regierung der Oberpfalz erfolgen, womit man dann die gegebenenfalls vorhandenen dienstrechtlichen Vorbehalte gegen Herrn Unger möglicherweise aus der Welt schaffen könnte.“