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Neuer Kalkbrennofen: Kritik vom Bürgerverein

Stellungnahme zum Antrag der Walhalla Kalkproduktionsgesellschaft mbH auf Errichtung und Betrieb eines Gleichstrom-Gegenstrom-Regenerativofens zum Brennen von Kalkstein mit einer Branntkalk-Siloanlage in Regensburg, Donaustaufer Str. 207 Der Vorstand des Bürgervereins Regensburg Nord e.V. (BRN) hat aufgrund der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 19.03.2012 und in der MZ vom selben Tag Einsicht in den Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen genommen. Der BRN sieht Aspekte des Vorhabens und der dazu vorgelegten Unterlagen kritisch. Anwohner und Betroffene können dagegen Einwendungen erheben. In der Bekanntmachung der Stadt Regensburg ist für den 12.06.2012, 9.00 Uhr, Zimmer 147, Minoritenweg 8-10, ein Termin für die Erörterung der Einwendungen vorgesehen. Zugleich ist vorbehalten, von der Durchführung dieses Termins abzusehen. Der BRN appelliert an die Stadt, den Erörterungstermin am 12. Juni wegen der kritischen Punkte und der deshalb zu erwartenden Einwendungen auf jeden Fall durchzuführen.

Im Einzelnen kritisiert der BRN insbesondere folgende Punkte:

1. Fehlende Berücksichtigung der Ausgangsbelastung Beim jetzt zur Genehmigung anstehenden Vorhaben handelt es sich um eine Neuerrichtung von Anlagen, die zusätzlich zu bereits bestehenden Anlagen am Standort hinzukommen. Dementsprechend sind bei der Beurteilung negativer Auswirkungen auf die Umgebung auch die bereits vorhandenen Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, als es sich um ein Vorhaben im schon jetzt starken Belastungen durch Verkehrs- und Industriekonzentration ausgesetzten Stadtnorden handelt. Bei den vorliegenden Unterlagen wird diese Ausgangsbelastung nicht berücksichtigt. Die isolierte Betrachtung der Auswirkungen nur der neuen Anlage wird der tatsächlich durch sie mitverursachten Gesamtbeeinträchtigung nicht gerecht. Ob für die Genehmigung erhebliche Auswirkungen entstehen, kann ohne Berücksichtigung der bereits vorhandenen Belastung unseres Erachtens nicht beurteilt werden. Die mit den Genehmigungsunterlagen vorgelegten und in ihnen zugrunde gelegten Prognosen berücksichtigen jedoch nur isoliert die von der Anlage ausgehenden Einflüsse. 2. Umgebung und Brennstoff Im Umfeld des geplanten Vorhabens wohnen ca. 22.000 Menschen. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Vereins- und Schulsportanlagen sowie sonstige Freizeit- und Erholungsflächen. Zu bevorzugen ist deshalb der Betrieb mit dem relativ umweltfreundlichen Erdgas; der offenbar wie bisher dominierende Einsatz von Braunkohle sollte demgegenüber zurücktreten. Besonders dringlich ist aus Sicht des BRN der Verzicht auf die Verfeuerung von Schweröl, da es sich hier um den Brennstoff mit den meisten schädlichen Emissionen handelt. Dies gilt insbesondere, da es sich bei dem Vorhaben um eine moderne, zukunftsgerichtete Anlage handeln soll. Die Verwendung von Schweröl als Betriebsstoff wird wegen der hohen Schadstoffemission auch in anderen Anwendungsfeldern (z.B. im Schiffsantrieb) zunehmend kritisch gesehen. 3. Lärmbelastung Wenngleich wichtige lärmintensive Anlagenteile zum Lärmschutz verkapselt oder eingehaust werden sollen, verbleiben z.B. der Skip-Aufzug, der Brecher sowie die Verladetätigkeit auf LKW als intensive Lärmquellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb wie in der Beschreibung dargestellt (Kurzbeschreibung S. 3 oben) „größtenteils kontinuierlich“ jeden Wochentag 24 Stunden laufen soll; mit Ausnahme des Sonntags gilt das auch für den LKW-Lieferverkehr. Zu kritisieren ist zudem, dass die gutachtliche Bewertung der Lärmimmissionen auf die Nachbarschaft gemittelte Werte zu Grunde legt; tatsächlich werden die relevanten Lärmspitzen deutlich höher liegen. Zu kritisieren ist weiterhin, dass – wie in der Kurzbeschreibung (S. 2) nebenbei dargestellt wird – offenbar zu den werktäglich 12 LKW-Abfuhren von 6.00 bis 22.00 Uhr bis zu 8 weitere Fahrten („max. 1 Lkw pro Nachtstunde“) in der besonders lärmempfindlichen Nachtzeit hinzukommen. Der BRN dringt darauf, auf diese Nachtfahrten zu verzichten und in die Fahrzeiten von 6.00 bis 22.00 Uhr zu legen. Es sollte auch logistisch möglich sein, die Be- und Entladetätigkeiten auf diesen Zeitraum zu beschränken. 4. Windrichtungen Generell ist bei der Beurteilung der schädlichen Auswirkungen zu kritisieren, dass lediglich die vorherrschende Windrichtung (Westwind) berücksichtigt ist. Eine solche fiktive kontinuierliche Belastungsprognose entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Aufgrund der tatsächlichen Windrichtungsverteilung sind erhebliche Zeiten mit anderer Windrichtung zu berücksichtigen, in denen durchaus die Emissionen direkt zu den Wohngebieten westlich des Standorts getragen werden. Ähnliches gilt für die in Regensburg häufigen Inversionswetterlagen, bei denen wegen unzureichenden Luftaustauschs die ausgestoßenen Schadstoffe nicht weiter verteilt werden und insbesondere hier die Kaminhöhe kaum Vorteile bringt. 5. Überwachung und Kontrolle gefährlicher Vorgänge Die vorgesehenen interne Kontrollen und Überwachungen, wie im Bereich des Gewässerschutzes hinsichtlich der Lagereinrichtungen für Branntkalk und Hydrauliköl, sind notwendig, sollten zur Absicherung aber regelmäßig ihrerseits einer öffentlichen Kontrolle durch die zuständigen Behörden unterliegen und idealerweise veröffentlicht werden. Hinweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger: Aus juristischen Gründen kann der BRN keine eigenen förmlichen Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Sie als Anwohner oder sonst Betroffene können aber Einwendungen bis einschließlich 10.05.2012 schriftlich bei der Stadt Regensburg, Umwelt- und Rechtsamt, Minoritenweg 8-10, 93047 Regensburg, erheben. Bei der Formulierung dieser Einwendung können Sie Kritikpunkte aus unserer Stellungnahme in Teilen übernehmen. Die schriftliche Einwendung muss Namen und Anschrift des Einwenders enthalten. Auf Verlangen des Einwenders soll dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe an die Antragstellerin unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
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