Neues Angebot im Millionenprozess gegen frühere REWAG-Chefs: Einigung – oder geht die Stadt volles Risiko?
18 Millionen Euro fordert der Regensburger Energieversorger, der mehrheitlich der Stadt gehört, von seinen beiden Ex-Vorständen. Bei ersten Termin sah es nicht gut aus für Stadt und REWAG. Nun hat die Versicherung der Ex-Vorstände ein neues Angebot vorgelegt.

Weisen sämtliche Vorwürfe zurück: Bernhard Büllmann (li.) und Torsten Briegel (re.). Foto: Archiv/as
Es lief nicht gut für die Stadt Regensburg, als am 28. Oktober ein aufsehenerregendes Verfahren vor dem Landgericht Regensburg seinen Anfang nahm. Der lokale Energieversorger REWAG verklagt seine ehemaligen Vorstände Torsten Briegel und Bernhard Büllmann auf Schadenersatz in Höhe von 18 Millionen Euro. Die Stadt, die mit knapp zwei Dritteln die Mehrheit an der REWAG hält, führt die Klage an.
Die Verteidigung und die Versicherung der Beklagten sehen die Sache jedoch ganz anders. Sie boten einen „Vergleichskorridor“ zwischen 2,5 und drei Millionen Euro an – ein Angebot, das die REWAG ablehnte, ebenso wie weitere Gespräche und stattdessen den Gang vor Gericht wählte. Briegels Verteidiger betonte am 28. Oktober, dass dieser Betrag keineswegs als Anerkennung eines Schadens zu verstehen sei. Vielmehr wolle man die Angelegenheit angesichts des immensen Aufwands eines solchen Prozesses einfach vom Tisch haben.
Gütetermin: Gericht sah hohes Risiko für die REWAG
Beim Gütetermin entstand für den unbefangenen Beobachter der Eindruck, dass die REWAG nicht gerade die besten Karten hat. Die Vorsitzende Richterin Adda Trautsch nahm den Forderungskatalog der Kläger Punkt für Punkt auseinander.
Ihr Fazit war ernüchternd: Das überwiegende Prozessrisiko liege klar auf Seiten der REWAG. Viele Forderungen seien zweifelhaft oder nicht ausreichend begründet (Mehr Dateils dazu hier).
„Ich halte es für äußerst sinnvoll, wenn beide Seiten noch einmal in sich gehen“, riet Trautsch damals. Und offenbar hat man diesen Rat beherzigt. Zuletzt wurde die Frist für die Schriftsätze erneut bis Mai verlängert.
Vergleichsangebot: Stadt sieht „positives Signal“
Ob sich die REWAG dabei auf Briegel und Büllmann zubewegt hat, bleibt unklar. Beim Termin am 28. Oktober zeigte sich Rechtsanwalt Stefan Hackel selbstsicher, um nicht zu sagen: konfrontativ. Trotz der Einschätzungen von Richterin Adda Trautsch verkündete Hackel: „Wir werden außergerichtlich garantiert kein Angebot vorlegen.“
Doch die Versicherung der beiden Ex-Vorstände hat sich bewegt. Wie eine Sprecherin der Stadt Regensburg unserer Redaktion auf Nachfrage bestätigte, ist ein neues Vergleichsangebot eingegangen. Über die Höhe schweigt man sich aus, doch die Sprecherin betonte: „Dies kann als positives Signal gesehen werden.“
Aufsichtsrat muss entscheiden
Die Anwaltskanzlei der Stadt werde das Angebot „prüfen und bewerten und dem Aufsichtsrat der REWAG in seiner nächsten Sitzung entsprechend berichten“. Diese Sitzung ist für den 27. April angesetzt.
Die Entscheidung wird für die Stadträtinnen und Stadträte keine leichte sein. Sie sind nicht vom Fach und auf die Einschätzung der Anwaltskanzlei angewiesen.
Risiko: lange Dauer, hohe Kosten
Allein das Verfahren in erster Instanz könnte laut der Kammervorsitzenden zwischen zwei und fünf Jahren dauern. Danach stünde der Gang vor das Oberlandesgericht Nürnberg an.
Jährlich würden angesichts des Streitwerts Zinsen von fast einer Million Euro anfallen, was sowohl den Streitwert als auch die Verfahrenskosten weiter in die Höhe treibt. Allein in der ersten Instanz lägen die Prozesskosten – niedrig gerechnet – bei mindestens einer Dreiviertel Million Euro.
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Günther Herzig
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“Die Verteidigung und die Versicherung der Beklagten….”
Es gibt in Zivilprozessen keinen “Verteidiger”. Das heißt “Beklagtenvertreter!