Regensburger Bischof als Impulsgeber einer rechten Rufmordkampagne
Die Debatte um die Nominierung der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf war gespickt mit Falschinformationen und Diffamierung. Die ersten katholischen Bischöfe, die darauf einstiegen, waren Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer aus Regensburg.
Heizten als erste Bischöfe die Debatte an und haben dazu nun nichts zu sagen oder klarzustellen: Rudolf Voderholzer und Stefan Oster. Foto: Wikimedia Commons
Es gehört eine gewisse Größe dazu, sich nach einem Fehler nicht nur öffentlich per Mitteilung, sondern auch persönlich bei der Person, die man verletzt oder diffamiert hat, zu entschuldigen. Vor allem dann, wenn die gegenseitigen Positionen nach wie vor unterschiedlich sind.
Eine solche Größe hat am 17. Juli der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl gezeigt. In der mit Lügen und Halbwahrheiten gespickten Debatte um die Wahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, die sich vor allem an ihrer Position zu Schwangerschaftsabbrüchen entzündet hat, hatte sich auch Bischof Gössl zu Wort gemeldet.
Zunächst: „Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung“
In einer Predigt am 13. Juli sprach Gössl in Zusammenhang mit der Nominierung von Brosius-Gersdorf, ohne ihren Namen zu nennen, von einem „innenpolitischem Skandal“. Es sei eine Richterin vorgeschlagen worden, „die angeblich das Lebensrecht ungeborener Menschen bestreitet“. Dies sei ein „Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung“.
Zuvor hatten rechtsradikale Medien und Influencer in einer konzertierten Kampagne (neben vielen weiteren) die Falschinformation gestreut, Brosius-Gersdorf trete für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt ein. Basis war ein aus dem Zusammenhang gerissenes und grob verzerrtes Zitat der Juristin (unter anderem hier wird darüber genauer berichtet).
Vier Tage später: Entschuldigung, Bedauern, persönliches Telefonat
Vier Tage nach seiner Predigt ruderte Gössl mit klaren Worten zurück. Er sei falsch informiert gewesen, so der Erzbischof. Er bedauere das nachdrücklich. Er könne nachvollziehen, dass Brosius-Gersdorf sich durch seine Aussagen verletzt gefühlt habe. Er habe sie angerufen und sich bei ihr entschuldigt.
Unterschiedliche Positionen bei gegenseitigem Respekt
Zwar halte er nach wie vor an seiner Position (und der der katholischen Kirche) fest, „dass es keinen abgestuften Lebensschutz“ geben könne, aber: Brosius-Gersdorf habe in dem Telefonat klargestellt, „dass sie sich immer schon für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzte und das auch heute tut“.
Auch wenn das Kind da schon in den Brunnen gefallen und die Debatte durch Gössls Predigt weiter angeheizt worden war, bewies der Erzbischof immerhin so viel Größe und Anstand, seinen Fehler unumwunden einzugestehen und zu demonstrieren, dass man trotz unterschiedlicher Positionen einander mit Respekt und gegenseitiger Achtung begegnen kann.
Oster und Voderholzer hatten vorgelegt
Diesen Anstand und diese Größe haben der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer und sein Passauer Amtskollege Stefan Oster nicht. Noch vor Herwig Gössl hatten die beiden bereits am 9. Juli anlässlich der Nominierung von Brosius-Gersdorf eine Erklärung veröffentlicht. Darin heißt es:
„Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen. Ausschlüsse davon kann und darf es unter keinen Umständen geben. Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates.
Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung. Ihm oder ihr darf nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden.
Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein.
Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.“
In die Nähe zum Nationalsozialismus gerückt
Sie gehen sogar noch ein Stück weiter als Herwig Gössl. Denn insbesondere der letzte Satz rückt Brosius-Gersdorf in die Nähe von Euthanasieprogrammen der Nationalsozialisten. Etwas, das Voderholzer nicht zum ersten Mal gemacht hat.
Eine Entschuldigung oder zumindest eine Klarstellung halten aber weder Oster noch Voderholzer für notwendig. Auf eine längere Anfrage unserer Redaktion (die wir unten im vollen Wortlaut veröffentlichen) reagiert das Bistum Regensburg überhaupt nicht.
Aus dem Bistum Passau kommt fünf Tage nach unserer Anfrage eine knappe Antwort. Die Botschaft: Man weicht kein Jota von der Erklärug vom 9. Juli ab.
Auf den Einwand des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing, der Brosius-Gersdorf auch vor innerkirchlicher Kritik in Schutz genommen hat und darauf hinwies, dass es in dieser Debatte „zu viele Profiteure“ gibt, geht das Bistum nicht ein.
Jubel bei Nius und Gloria T&T
Geradezu gefeiert wird Bischof Voderholzer übrigens von Julian Reichelt in dessen rechtsradikalem Gossenmedium Nius und von Gloria von Thurn und Taxis. Die zur AfD-Propagandistin gemauserte Rechtsextremistin schwadroniert unter der Stichwortgeberei Reichelts und um Brosius-Gersdorf herabzuwürdigen von „Bevölkerungskontrolle“, „Kindermord“ und dem „Import anderer Kulturen“ – im Kern die Verschwörungserzählung vom großen Bevölkerungsaustausch.
Voderholzer und Oster waren mit ihrer Erklärung am 9. Juli die ersten Bischöfe in der katholischen Kirche, die in die Debatte einstigen, von der in der Folge vor allem die AfD profitiert hat. Man kann nur hoffen, dass den beiden das lediglich egal ist und es nicht sogar beabsichtigt war.
Dokumentation: Unsere Anfrage an Oster und Voderholzer vom 17. Juli
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Bischof Oster,
sehr geehrter Bischof Voderholzer,
ich wende mich wegen der Debatte um die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin und der von Ihnen erwähnten Erklärung an Sie.
Mittlerweile ist bekannt, dass insbesondere die Schärfe der Debatte in Zusammenhang mit der Position von Frau Brosius-Gersdorf zum Thema Schwangerschaftsabbruch (auch) Ausfluss einer gezielten Kampagne rechter bis rechtsextremer Netzwerke sind, in denen auch zahlreiche Falschbehauptungen aufgestellt wurden. Ich verweise beispielhaft auf eine Zusammenfassung durch den Bayerischen Rundfunk, wo auch die tatsächlich Position etwas ausführlicher dargestellt wird (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/brosius-gersdorf-was-sagt-sie-wirklich-ueber-abtreibungen,Ur6pSPI).
Ihren Amtskollegen Bischof Herwig Gössl hat dies dazu bewogen, seine Kritik zu überdenken und sich dafür bei Frau Brosius-Gersdorf zu entschuldigen. Bischof Georg Bätzing hat sie vor Angriffen, die zum Teil aus der katholischen Kirche in Schutz genommen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen dies bekannt ist.
Sie haben gemeinsam am 9. Juli folgende Erklärung veröffentlicht:
Bischof Dr. Stefan Oster SDB und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer zur Wahl der drei Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2025 im Deutschen Bundestag: Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen. Ausschlüsse davon kann und darf es unter keinen Umständen geben. Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates.
Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung. Ihm oder ihr darf nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden.
Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein.
Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.
Ich bitte Sie freundlich um Stellungnahme dazu, ob Sie diese Erklärung in der so geäußerten Form weiter aufrechterhalten oder ob es gegebenenfalls etwas zu ändern/zu relativieren gilt. Gerne sage ich Ihnen auch zu, eine eventuelle Wortmeldung auch vollständig zu veröffentlichen (sofern sie einen gewissen Umfang – eine übliche Word-Document-Seite in etwa – nicht überschreitet).
Ebenfalls bitte ich Sie um Auskunft dazu, wie Sie zur Aussage von Georg Bätzing stehen, der gegenüber der Augsburger Allgemeinen unter anderem erklärt hat:
„Diese Frau hat es nicht verdient, so beschädigt zu werden.“
„In der gesamten Debatte ist viel schiefgelaufen.“
Viele Personen, die mit der Richterwahl befasst seien, seien nun beschädigt worden.
„Es ist kein Thema für einen Kulturkampf. Wir können diesen Kulturkampf nicht gebrauchen. Es gibt zu viele Profiteure davon.“
Teilen Sie die Position, dass es viele Profiteure gibt, die – davon gehe ich aus – auch Sie nicht unterstützen wollen, konkret: die AfD und andere Rechtsextreme, denen es weniger um den Schutz des ungeborenen Lebens zu gehen scheint (für den Brosius-Gersdorf in der für Sie vorgesehenen Position nicht zuständig wäre), sondern darum, zu verhindern, dass eine Juristin ins Amt kommt, die sich in der Vergangenheit offen für ein AfD-Verbot gezeigt hat?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, am Liebsten natürlich bereits im Lauf des morgigen Tages, aber wenn dies zu knapp sein sollte, und Sie mir zumindest bis morgen die (ggf. telefonische) Rückmeldung geben, dass ich eine Stellungnahme/Antwort von Ihnen erwarten kann, warte ich gerne auch bis Anfang kommender Woche. Ich denke, dass trotz aller Kontroverse, die zwischen unserer Redaktion und dem Bistum Regensburg herrscht, eine wie auch immer geartete Klarstellung im Interesse aller Beteiligten wäre.
Vielen Dank.
Trackback von deiner Website.
Angelika Schüdel
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Lieber Stefan Aigner, danke für die aufschlussreiche Berichterstattung – auch in dieser brisanten Angelegenheit. Insbesondere Herrn Voderholzers engstirniges und auch unversöhnliches Verhalten überrascht mich in keiner Weise, er weiß immer wieder zu enttäuschen, auch als Christ…Einen guten Hirten stelle ich mir anders vor.
tom lehner
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Das sich Bischöfe vor den Karren rechter Medien spannen lassen, um eine angesehene Rechtswissenschaftlerin zu diskreditieren und deren Nominierung für ein Richteramt am BVG in den Dreck zu ziehen, ist verabscheuungswürdig.
Das ist aber nur die eine Seite der Medaille.
Hier schwingen sich die Rotkäppchen der Bistümer auf um Gericht zu halten. Gericht zu halten über Frau Brosius Gersdorf, die einfach nur übelst verleugnet wurde. Die selbsternannte, letzte moralische Instanz in dieser Demokratie.
Die moralische Instanz die Jahrzehnte lang Mißhandlungen, also physische und psychische Gewalt und sexuellen Mißbrauch in ihren Institutionen zugelassen hat.
Die moralische Instanz, die in perfider Weise pädophile Geistliche von Gemeinde zu Gemeinde versetzt hat, ohne ihre Schäfchen über das Risiko zu unterrichten.
Die moralische Instanz die systemisch, wie eine kriminelle Vereinigungen vertuscht, verschleiert und nicht öffentlich gemacht hat.
Die moralische Instanz die Mißbrauchstäter nach Südamerika verbracht hat, um sie vor der Strafverfolgung zu schützen und dabei Bistums übergreifend wie die Mafiaclans zusammenarbeitet.
Und die moralische Instanz die, anstatt die Opfer zu entschädigen, auf Verjährung setzt. Sich ihrer Verantwortung für die Taten die unter ihren Dächern an Kindern und Jugendlichen entziehen und ich damit auch noch im Recht sehen.
Diese moralische Instanz schwingt sich hier auf, eine integre Frau und angesehene Wissenschaftlerin als sündiges Monster und Mörderin abzukanzeln. Eine Männerclique die weiß was Frauen zu tun und zu lassen haben.
Wenigstens hatte einer die Chuzpe Frau Brosius Gersdorf anzurufen und sich zu entschuldigen.
Wie gerne hätte ich das scheinheilige Pack rund um Frau T&T gesehen wie sie in Live Schalte mit Frau Weidel und Julian Reichelt diese dreckige Schmierenkomödie abfeiert.
Ich freue mich auf die nächste Paddeltour im Schloßpark.
Haimo Herrmann
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Na jetzt kann es sich ja wohl jeder schon im Vorfeld ausmalen , was ihm beim Besuch eines Hochamtes im Regensburger Dom, vom Bischof zelebriert , an Unwahrheiten an den Kopf geschmissen wird. Die größte Steigerung dieser Exzesse der Falschbehauptungen kann man sich wohl in Regensburg zu Gemüte führen. Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben. Dabei ist es genau diese kriminelle Organisation RKK , die dafür sorgte, dass sich im Rahmen der „Aufarbeitung“ und danach, schlimmste Zustände bei vielen der ehemaligen Regensburger Domspatzen . als Folgen der damaligen Behandlung durch J. Meier und Konsorten , verbreitete. Dies sind Leute , die wirklich oft wie Menschen zweiter Klasse vor sich hinvegetieren müssen und das alles im Namen der Nächstenliebe und der RKK. Menschen die nicht die Größe haben sich für ihre Fehler zu entschuldigen und sie vor allem auch zuzugeben , sollten meiner Meinung nach die Politik meiden und sich nicht noch vom Steuerzahler aushalten lassen und andere so diffamieren.
Haimo Herrmann
Anerkanntes Missbrauchsopfer des Bistum Regensburg_Etterzhausen 1962-1964
Der sich den Wolf schreibt
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Alles Müller, oder was?
Hermann
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“Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde”
Ein Satz von “Würdenträgern, die Homosexuelle oder auch Geschiedene aus den Sakramenten ausschließen, weil sie nicht den Dogma der Kirche entsprechen. Wie kann sich eine Institution auf ein Gesetzt berufen, das der eigenen Haltung, zumindest der der “Würdenträger” in vielen Punkten widerspricht. Einer Organisation, die Kindesmisshandlung und -missbrauch über Jahrzehnte hinweg geduldet hat und in weiten auch noch die Frechheit besaß, die Vorgänge zu vertuschen. Eine Organisation, die ihren Funktionären erlaubt, uneheliche Kinder zu zeugen und dafür aufkommt, so lange sich der Verursacher davon distanziert. Eine Vereinigung, die Frauen offenbar für minderwertig genug hält, um sie nicht in tragende Funktionen zu lassen.
Diese bigotten Personen erheben sich über Rechtschaffenheit und erdreisten sich, mit dem Grundgesetzt, einem weltlichen Dekret, Menschen zu diffamieren.
Respekt an die Einzelperson, die sich zumindest entschuldigt hat, auch wenn der Schatten schon nicht mehr gut zu machen ist. Aber der Rest der sog. Kritiker ist ein Haufen von Heuchlern, der über einen Bibelspruch intensiv nachdenken sollte, ohne voreilig zu werden.
“Wer (absolut) ohne Schild ist, der werfe den ersten Stein”.
Manfred van Hove
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Im Kern geht es um die Forderung der abgelehnten Richterin, den § 218 abzuschaffen und Abtreibung bis zu einer bestimmten Frist straffrei zu stellen. Die katholische Kirche hat dazu immer schon den Standpunkt von heute vertreten. Insofern hat sich nichts geändert. Es ist eine Meinung, der man sein kann oder sie ablehnt. Es ist ein unnötiger Kulturkampf, weil die derzeitige Lösung einen Komprmiss darstellt, der alle Seiten ausreichend berücksichtigt.
Ein ganz anderes Thema ist, wie man diesen Standpunkt vertritt und damit in der Öffentlichkeit umgeht. Gerade Voderholzer ist einer der wenigen Bischöfe, die sich bei Missbrauchsfällen der Vergangneheit auf den Standpunkt der Verjährung stellt, als wenn es um einen abgelaufenen Garantiefall einer Ware handelt. Er möge also zu allererst vor der eigenen Haustüre kehren und sich um bestehendes Leben genauso kümmern wie um einen ungeborenen Fötus. Menschenwürde scheint bei ihm nur dann vorrangig zu sein, wenn sie zur eigenen Ideologie passt und sie ihm nichts kostet. Das schreibe ich als Betroffener. Gerade ein Bischof in seiner Leitungs- und vorbildfunktion sollte sich stets fragen, ob Jesus genauso wie erselbst gehandelt hätte.
Volker Artmann
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Werter Herr Aigner,
bei allem Respekt, aber ich glaube, hier haben Sie vollkommen über das Ziel hinausgeschossen. Ich habe jetzt die Zitate dieser Bischöfe 5 mal durchgelesen, aber in keinem Satz kann ich einen Angriff auf Frau Brosius-Gersdorf finden.
Die Bischöfe vertreten hier ihre Meinung, zugegeben vehement, aber das tun Sie, Herr Aigner, mitunter ja auch.
Und was soll jetzt an dem letzten Satz so frevelhaft sein?
“Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.”
Sind Sie anderer Meinung, Herr Aigner?
Daniela
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8. Gebot
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
Man mag ja nun fast nicht wirklich glauben, dass Bischöfe so ohne Rückversicherung auf verlässliche Quellen und Hinterfragen derselben so in die Öffentlichkeit rennen und derartige Äußerungen tätigen.
Solche ‘Moralapostel’, die offensichtlich nicht in der Lage sind, die ihnen vorgegebenen Gebote zu achten, sollten dringlichst hinter vatikanische Mauern abberufen werden, zum dauerhaften Studium selbiger Gebote.
Meine Güte, wie viel Schaden will die RKK noch wegen Vorderholzer in Regensburg hinnehmen.
Ich bin einfach nur entsetzt. Und dann noch diese Feigheit, sich nicht öffentlich zu entschuldigen.
Dominik Müller
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Manfred van Hove, “Im Kern geht es um die Forderung der abgelehnten Richterin, den § 218 abzuschaffen und Abtreibung bis zu einer bestimmten Frist straffrei zu stellen.”
Beides falsch, straffrei ist die Abtreibung in den ersten 12 Wochen nach Befruchtung, wenn zwischen Beratungsgespräch und Abtreibung mindestens 3 Tage liegen. Eine Abschaffung des Paragraf 218 StGB forderte Brosius-Gersdorf bisher nicht. Ihr geht es lediglich darum, daß Dilemma aufzulösen, dass die Abtreibung unter den gerade genannten Bedingungen rechtswidrig, aber straffrei ist.
@t.l. Die allzu menschliche Eigenschaft, eigene Fehler nicht zuzugeben, ist Ihnen doch nicht unbekannt. Freilich hat die Kirche in vielen Punkten versagt und es sind mehr als Einzelfälle, mit Ihren Hasstiraden gehen Sie aber schon ein Stück zu weit.
Mr. T.
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Tiefgläubigen Katholiken scheinen Kinder sehr am Herzen zu liegen – den einen bis zur Geburt, den anderen danach
Ich wiederhol mich ja nur ungern, aber an anderer Stelle hab ich es schon angemerkt. Frau Brosius-Gersdorf wäre gar nicht für die Kammer vorgesehen gewesen, die sich mit dem Paragrafen 218 beschäftigt hätte. Dafür aber zum Beispiel mit Parteiverboten.
xy
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Kommentar gelöscht. Ihre Behauptung ist falsch.
Xy
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Mr.T., das ist falsch. Gem. “Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts
vom 27. November 2024
gemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht” ist der 2.Senat auch zuständig für das Strafrecht, also auch für 218 StGB.
Der sich den Wolf schreibt
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Manfred van Hove (19:08) schreibt:
„Gerade Voderholzer ist einer der wenigen Bischöfe, die sich bei Missbrauchsfällen der Vergangenheit auf den Standpunkt der Verjährung stellt, als wenn es um einen abgelaufenen Garantiefall einer Ware handelt. Er möge also zuallererst vor der eigenen Haustüre kehren und sich um bestehendes Leben genauso kümmern wie um einen ungeborenen Fötus.“ Richtig!
Ein kritischer Geist und Liedermacher, Hans Söllner (Vater von fünf Kindern), beschreibt eindrücklich das Elend „bestehenden Lebens“, besonders in der dritten Welt und Krisengebieten, mit seinem Song „Auf der ganzn Welt is a Kriag“ beim BR-Heimat-Sound-Festival in Oberammergau. (sehenswert)
Antifa-Schutzwall
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Wertes XY, streng formal ist es tatsächlich so, dass nach § 14 Abs. 4 BVerfGG grundsätzlich auch der Zweite Senat – und damit potenziell auch Frau Brosius-Gersdorf – mit strafrechtlichen Themen wie § 218 StGB zu tun haben könnte.
Aber ganz ehrlich: Dass sie tatsächlich an Entscheidungen zu § 218 beteiligt wäre, ist mehr als unwahrscheinlich. Die großen und wichtigen Urteile zu diesem Paragrafen kamen bisher fast immer vom Ersten Senat. Der Zweite Senat spielt da in der Praxis kaum eine Rolle.
Wenn Frau Brosius-Gersdorf also irgendwann beim Bundesverfassungsgericht mitmischt, wäre es in Sachen § 218 wohl eher ein seltener Zufall, wenn sie da mit drinsteckt. Die Zuständigkeit liegt da traditionell ziemlich klar beim Ersten Senat.
Kurz gesagt: Theoretisch möglich, praktisch aber fast ausgeschlossen.
Peter Werner
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Ich kann an der Stellungnahme der beiden bayrischen Bischöfe und auch an ihrer Kritik an der nominierten Juraprofessorin Brosius-Gersdorf nichts verwerfliches finden, im Gegenteil: ich teile diese Kritik.
Brosius-Gersdorf wird darin auch in keinster Weise diffamiert, es wird aber, und das ist vollkommen legitim, ihre Haltung zur Menschenwürde (dass diese teilbar wäre) und zum Lebensrecht (dass dieses abstufbar wäre) kritisiert und abgelehnt. Auch die Ansicht der Oberhirten, dass Brosius-Gersdorf mit dieser Haltung für das Amt einer Bundesver-fassungsrichterin ungeeignet ist, ist absolut legitim. Sie hat nicht das Geringste mit Hetze oder sich vor den Karren von “Rechten” und “Rechtsextremen” spannen zu lassen zu tun.
Im Gegenteil: Das Stefan Aigner solche (letztgenannten) Vorwürfe gegen die beiden Bischöfe ins Feld führt ist unfair und ausgesprochen infam.
Manfred Martin
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Die besagten Bischöfe sollten erst mal die Bibel lesen!
Hier sagt Christus:
Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: „ Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen .“
„Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen. Ich war hungrig und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war ein Fremder und ihr habt mich aufgenommen.“
Antifa-Schutzwall
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Die empörte Rhetorik der Bischöfe in ihrem gemeinsamen Brief ist nicht nur unangemessen überspitzt, sondern verfehlt auch völlig den Kern der juristischen Debatte. Statt auf die differenzierten und von Frau Brosius-Gersdorf und vielen anderen Staatsrechtlern vertretenen verfassungsrechtlichen Abwägungen zwischen Selbstbestimmungsrecht der Frau und Schutz ungeborenen Lebens einzugehen, werden ihre Positionen polemisch als „radikaler Angriff auf das Grundgesetz“ diffamiert. Spätestens mit der Aussage, es dürfe „nie wieder Menschen zweiter Klasse geben“, wird eine historische und moralische Ebene in die Diskussion gezogen, die sachlich durch nichts gedeckt ist und der betroffenen Juristin in unzulässiger Weise eine menschenverachtende Haltung unterstellt. Solche Moralisierung und Alarmismus verdrängen die dringend notwendige sachliche Diskussion über sensible Grundrechtsfragen und tragen nicht zu einer konstruktiven Debattenkultur bei.
FM
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Würde die Kirche oder der Staat allein stehenden Mütter bis zum 18. Lebensjahr finanziell gut unter die Arme greifen, dann gäbe es auch weniger Abtreibungen…. wer steht bei Armut an erster Stelle? Alleinerziehende!
Und Männer sollten sich nicht einmischen, den sie sind meistens die ersten die sich um Unterhalt drücken…
Früher wurden alleinerziehende Mütter durchs Dorf gejagt und Ihnen die Kinder weggenommen um in Heimen ausgebeutet und missbraucht zu werden… Siehe Irland.
Als Frau hatte man wenig Chancen…die wenigsten konnten sich früher dem Beischlaf entziehen, egal welches Leben evtl. entsteht….
Was wird aus Kindern die man ungewollt in die Welt setzt, in Armut??
Fehlende Liebe und Bildung?
Solange es keine vernünftige Unterstützung gibt sollte niemand einer Frau das Selbstbestimmungsrecht streitig machen geschweige den unter Strafe stellen..
Die früheren Misshandlungen an ledigen Kindern im Schutz der Kirchen wurden schließlich auch nicht bestraft!
Jürgen
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Ein weiteres Beispiel wie heutzutage Medienkrieg geführt wird.
Mich wundert nur, welche Medien Bischhöfe, CDU/CSU-Politiker und viele andere konsumieren. Nicht ohne Grund möchte die blaue Blase die öffentlich rechtlichen Medien abschaffen.
Also, drum prüfet eure Quellen! KorrK Vers 1
Antifa-Schutzwall
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Lieber Herr Artmann,
Sie bemühen sich zwar um einen sachlichen Ton, blenden dabei aber aus, wie gezielt und rhetorisch zugespitzt der Brief der Bischöfe gegen die Person und Position von Frau Brosius-Gersdorf gerichtet ist. Auch wenn ihr Name nicht explizit genannt wird, ist im Kontext doch eindeutig, wer gemeint ist. Die Aussage, solche Personen dürften „nie wieder Menschen zweiter Klasse“ schaffen, ist nicht einfach nur eine Meinungsäußerung, sondern bedient sich maximal aufgeladener, moralischer und historischer Rhetorik – und zieht so indirekt einen Bogen bis zur NS-Ideologie.
Das stellt eine Delegitimierung differenzierter, wissenschaftlich begründeter juristischer Positionen dar und bringt Frau Brosius-Gersdorf unterschwellig mit menschenverachtenden Haltungen in Verbindung – eine Zuschreibung, die ich schlicht infam finde. Wer auf dieser Ebene argumentiert, verlässt das Feld der redlichen Auseinandersetzung.
Sie fragen, was an diesem letzten Satz „so frevelhaft“ sei. Gerade diese bewusste Vermischung von sachlicher und moralisch-historischer Ebene erklärt das Problem doch schon von selbst: Eine seriöse Debatte lebt von kritischer Argumentation, nicht von der Instrumentalisierung historischer Vergleiche und solchen weitreichenden Unterstellungen. Das sollten wir in einer ernsthaften Grundrechtsdebatte außen vor lassen.
Antifa-Schutzwall
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Lieber Herr Werner,
Sie übersehen meiner Ansicht nach die zentrale Problematik der Rhetorik, die die beiden Bischöfe in ihrem Brief wählen. Es geht nicht lediglich darum, dass sie die juristische Position von Frau Brosius-Gersdorf kritisieren – das wäre selbstverständlich legitim. Entscheidend ist jedoch, dass ihre Formulierungen bewusst maximal historisch und moralisch aufgeladen sind, zum Beispiel mit der Aussage, es dürfe „nie wieder Menschen zweiter Klasse“ geben. Auch wenn ihr Name nicht explizit genannt wird, weiß jeder, der den Kontext kennt, auf wen sich diese Unterstellung bezieht. Damit wird Frau Brosius-Gersdorf indirekt mit menschenverachtenden Ideologien assoziiert – eine Zuschreibung, die völlig haltlos ist und die sachliche juristische Debatte diskreditiert.
Dass es im Bereich der Grundrechte und des Lebensschutzes grundverschiedene, auch kontroverse wissenschaftliche Ansichten gibt, ist unstrittig und Teil einer offenen Demokratie. Was die Bischöfe jedoch tun, ist mehr als Kritik: Sie bedienen gezielt eine Empörungsrhetorik, deren Konsequenz ist, eine anerkannte Juristin moralisch zu delegitimieren. Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, in der der Begriff „Menschen zweiter Klasse“ eine dramatische Bedeutung hat, sollte eine solche Rhetorik uns besonders kritisch stimmen.
Die Kritik von Stefan Aigner an dieser Argumentationsweise ist aus meiner Sicht keineswegs „infam“, sondern ein notwendiger Hinweis darauf, wie gefährlich es ist, berechtigte wissenschaftliche Positionen mit diffamierenden Unterstellungen zu überziehen und damit eine redliche Diskussion zu erschweren.
tom lehner
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@ D.M.
Eine Hasstirade ist das was Frau Prof. Dr. Brodsius-Gersdorf erfahren musste.
Vermutlich werden das die vielen traumatisierten Missbrauchsopfer, die teilweise seit Jahrzehnten auf ein Mindestmaß an Wiedergutmachung hoffen, aber nicht erhalten ähnlich sehen.
In ihren Ohren klingt doch das was seitens Vorderholzer und den Bischofskollegen verlautbart wird wie Hohn. Und das ist es auch.
Zum Thema:
Weil es schon wieder unter den Tisch gekehrt wird, füge ich gerne noch an, das die rechtswissenschaftliche Arbeit von Frau Prof. Dr. Brodsius-Gersdorf zum Thema Schwangerschaftsabbruch/ §218 auf Grundlage des Koalitionsvertrages im Rahmen einer Kommission stattfand.
Diese Kommission wurde von den ehemaligen Ministe*Innen Lauterbach, Paus und Buschmann initiiert. Frau Prof. Dr. Brodsius-Gersdorf wurde dazu berufen.
Die Kommission war interdisziplinär zusammengesetzt, die wissenschaftliche Expertisen aus den unterschiedlichsten Bereichen beisteuerten. Der Medizin, der Psychologie, Soziologie, Ethik Rechts- und Gesundheitswissenschaften usw. Sie war in zwei Arbeitsgruppen aufgeteilt.
Soviel zum unterstellten Vorwurf eine „Aktivistin“ zu sein.
Der Vorwurf „Linksradikal“ zu sein passt ganz gut zur Frage „Wer könnte Interesse haben eine angesehene, integre Rechtswissenschaftlerin als Richterin am BVG zu verhindern?“
Sie war für die Kammer vorgesehen die für das Verbotsverfahren der AfD zuständig sein wird.
Zitat:
„Ethische Fragen in der Medizin müssen mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer wieder neu gestellt und beantwortet werden. Deswegen haben wir eine Kommission berufen, die sich ergebnisoffen mit reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befassen wird. Sie soll dazu Lösungsvorschläge erarbeiten, die gesellschaftlich konsensfähig sind. Die Mitglieder der Kommission bringen unterschiedliche fachliche Perspektiven und ausgewiesene wissenschaftliche Expertise in diesen Prozess ein. Ich wünsche den Mitgliedern der Kommission viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.“
Prof. K.Lauterbach, damaliger Minister f. Gesundheit
Das alles ist ganz einfach im Netz zu entdecken. Im Übrigen auch für Bischöfe.
xy
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Antifa-Schutzwall schreibt: Zuständigkeit liegt da traditionell ziemlich klar beim Ersten Senat.
Schon wieder falsch. Früher war die Zuständigkeit beim ersten Senat. Das hat sich wg. der Überlastung des Ersten Senats aber, wie dargelegt, geändert. Es wäre auch keineswegs „eher ein seltener Zufall“, dass ein Fall des § 218 StGB beim Zweiten Senat landet, sondern zwingend. In Deutschland ist es nämlich kein Roulette- und auch kein Würfelspiel oder Schnick Schnack Schnuck, welches Gericht und welcher Senat über eine bestimmte Sache entscheidet, sondern gem. Art. 101 GG genau festgelegt, dass jeder Anspruch auf einen aufs i-Tüpfelchen im Voraus festgelegten und im Nachhinein überprüfbaren zuständigen Richter hat und „niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“. Ein wenig mehr Information zu solch grundlegenden Verfassungsthemen wäre wünschenswert.
Mr. T.
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Was hier ganz unter den Tisch fällt. Nicht nur die verlogenen Kirchenfürsten, die rechte Gossenjournaille oder die schwarzbraunen Politpopulisten, die Diskussion überhaupt beschädigt neben Frau Brosius-Gersdorf vor allem auch die Institution des Bundesverfassungsgerichts. Hier wird suggeriert, die Richter*innen dort würden frei nach ihrer Haltung entscheiden und nicht nach den Buchstaben des Gesetzes. Die Tatsache, dass eine Kandidatin wegen eine ihr unterstellten Haltung für nicht geeignet erachtet wird, die aber unter der Bevölkerung absolut mehrheitsfähig und nicht etwa abseitig oder nur von einem kleinen Teil gedeckt ist, erweckt den Eindruck als würde hier das BVerfG politisch instrumentiert und sollte rechtsreaktionär besetzt werden. Immerhin wurden die Kandidat*innen schon von den Koalitionsgremien zustimmend durchgewunken bevor die rechte Hatz eingesetzt hat.
Manfred Martin
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Ich frage mich, warum die beiden großen Kirchen nicht schon lange Prozesse führen gegen CDU & CSU führen, da diese Parteien sich fälschlich „christlich“ nennen! Die sollten erst mal 2 Jahre Schweigeexerzizien auf Kloster Banz machen, um sich das Neue Testament genau einzuprägen. Als aufgeklärter Christ bin ich der Meinung, dass Jesus Christus der erste Sozialist war, der schon damals gegen Armut, Hunger, Fremdenhass und Nationalismus kämpfte.
Es ist sicher nicht christlich, dass man das Bürgergeld abschafft, Flüchtlinge wieder abschiebt wo sie dann in Gefängnissen Landen, oder unfähige Unternehmer Geld in den Hintern schiebt, damit sie von ihren Milliarden Privatvermögen nichts investieren müssen!
Das zeigt schon, dass unser Innenminister Dobrindt (GELÖSCHT! SACHLICH!), jetzt am Flughafen München einen Abschiebeterminal plant, an dem dann in Zukunft täglich 100 Flüchtlinge abgeschoben werden sollen!
Horst
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Kommentar gelöscht. Das ist durch nichts zu belegen.
Günther Herzig
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@Manfred Martin
25. Juli 2025 um 07:17 | #
Jemand der in wenigstens 2 Leserbeiträgen zur Vernichtung anderer aufgerufen hat, sollte mit seinen Ratschlägen und Forderungen zurückhaltend sein. Auch als Atheist bin ich imstande gegenüber der katholischen Kirche Respekt aufzubringen, Die Kirche hat noch nie andere Haltungen vertreten und das ist hinzunehmen. Das sieht sogar der Antifa-Schutzwall, wenn auch ein wenig verschlüsselt.
Lärm Christa
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Wenn die katholische Kirche und auch Teile der CSUCSU sich so vehement für ungeborenes Leben engagieren und dabei eine hervorragende Juristin derart diffamieren, wo bleibt dann der Aufschrei über die vielen toten Kinder, die in Gaza täglich ermordet werden? Ein Zynismus ohnegleichen.
Manfred van Hove
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@Manfred Martin
Sie sollten nicht chrsitich mit kttholisch verwechseln. Mit Bibelsprüchen kann man eine Predigt gestalten, aber kein Land erfolgreich regieren. Auch Jesus als Erfolgsmodell zu verkaufen, ist in Anbetracht seines Endes mehr als daneben. Er ist schlicht an der Realität gescheitert wie viele Sozialisten später nach ihm.
Ohnehin kann ich keine Notwendigkeit erkennen, ein Kind abzutreiben. Es gibt ausreichend Möglichkeiten, eine Schwangerschaft früh genug zu verhindern oder später ein Baby kurz nach einer anonymen Geburt zur Adoption frei zu geben. Tausende Ehepaare wären zur Adoption bereit. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, sondern die Folge eigenes Verhaltens, für das man die Konsequenzen zu tragen hat.
Früher wurden solche Richterauswahlen in den Hinterzimmen der Parteien ausgehandelt. Der jetzige Diskurs darüber tut unserer Demokratie gut und ist ein Stück zurück zu mehr Transparenz.
tom lehner
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in meinen letzte Kommentar habe ich Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf aus Unachtsamkeit ein D angedichtet.
Ich habe es gerade erst bemerkt. Entschuldigung.
Markus P.
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Kommentar gelöscht. Bitte zum Thema.
Madame
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voderholzer und nun
Brigitte
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Nein zu Brosius-Gersdorf und danke an die Bischöfe die den Mut hatten, das öffentlich zu äußern!!!