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Statt sechs Monate Haft, Psychiatrie auf Dauer?

Wie schnell landen Menschen in der Psychiatrie? Wie sorgfältig arbeiten Gutachter? Was muss passieren, damit sie wieder herauskommen? Das alles wird derzeit in Zusammenhang mit dem Fall Gustl Mollath diskutiert. Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier einen Bericht, der vor viereinhalb Jahren bei Regensburg Digital erschienen ist. Die Betroffene sitzt nach wie vor in der geschlossenen Psychiatrie. Der Vorwurf: Sie soll ihre Nachbarin mit einem Einkaufswagen gerammt haben.

Ein Bericht vom 14. Juni 2008

Dr. Doris Simon: „Wahnhafte Umdeutung der Realität durch den Gutachter.“ Fotos: AignerWas treibt eine 65jährige dazu, Kundenzählungen in einem Supermarkt durchzuführen? Dort Selbstversuche mit einem Einkaufswagen vorzunehmen und schließlich Flugblätter zu verteilen, in denen sie die Regensburger Justiz und einen Gutachter anprangert? Ich treffe die Politikwissenschaftlerin Dr. Doris Simon (Foto) auf dem Parkplatz vor besagtem Supermarkt, wo sie gerade Flugblätter verteilt. Und was sich zunächst etwas skurril anhört, entpuppt sich als Geschichte, die doch gewisse Zweifel an Gerichten und Gutachtern weckt.

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Es geht um die 54jährige Ilona Haslbauer, Sozialpädagogin und Initiatorin der „Wilde Weiber Werkstatt“. Seit über zwei Jahren setzt sich Doris Simon für diese Frau ein. Recherchiert, wälzt Gerichtsakten, sitzt mit dem Anwalt von Ilona Haslbauer zusammen. Die 54jährigen Sozialpädagogin gehört zu den Menschen, die keine Lobby haben: Hartz IV-Empfängerin, vorbestraft. Da interessiert es kaum jemanden, wenn sie erneut vor Gericht steht und erneut verurteilt wird.

Am Anfang: Ein Nachbarschaftsstreit

Eine seit fast zehn Jahren schwelende, immer wieder vor Gericht ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Ilona Haslbauer und ihrer 15 Jahre älteren ehemaligen Wohnungsnachbarin Brigitte B. (Name geändert) hat mittlerweile dazu geführt, dass Ilona Haslbauer auf Weisung des Gerichts in der Psychatrie in Taufkirchen sitzt und dort möglicherweise für die nächsten fünf Jahre bleiben und medikamentös behandelt werden soll. Auf Basis von Gerichtsurteilen, die Doris Simon als „unglaublich“ bezeichnet und auf Basis eines psychologischen Gutachtens, gegen dessen Verfasser die Politikwissenschaftlerin jetzt Anzeige erstatten will.

Was ist eigentlich passiert? Zwei Mal, im Mai 2004 und im Januar 2005, soll Ilona Haslbauer in einem Supermarkt mit einem Einkaufswagen Brigitte B. „gerammt“ haben. Ein Arzt attestierte Brigitte B. Verletzungen im Lendenbereich. Die Sache landete vor Gericht. Zeugen für den Vorfall in dem viel frequentierten Supermarkt (Doris Simon hat mehrere Zählungen durchgeführt.) gibt es keine. Das hindert den Gutachter, der die Einweisung von Ilona Haslbauer in die Psychatrie empfohlen hat, aber offenbar nicht daran, schriftlich zu behaupten, dass in beiden Fällen „neutrale Zeugen“ zugegen gewesen seien. Das Gericht beruft sich ebensowenig auf Zeugen, wie Brigitte B. selbst. Wie der Gutachter zu seiner Aussage kommt, ist nicht nachvollziehbar. „Diese Schlamperei zieht sich durch das gesamte Gutachten. Ich frage mich, ob er die Gerichtsakten überhaupt gelesen hat“, ärgert sich Doris Simon.

Fehler im Gutachten

Für fragwürdig hält die Politikwissenschaftlerin generell die Behauptung, dass die vom Arzt attestierten Verletzungen durch einen Einkaufswagen entstanden sein könnten. Im Supermarkt, am Tatort Milchreisregal, hat Doris Simon mehrere Selbstversuche unternommen. Ergebnis: Ein Einkaufswagen ist mit einer Höhe von 85 Zentimetern zu niedrig, um eine Verletzung im Lendenbereich zu verursachen. „Vor Gericht hat auch ein TÜV-Sachverständiger bestätigt, dass man damit das Gesäß und nicht die Lende trifft“, sagt Doris Simon. Der Arzt von Brigitte B. attestierte seinerzeit eine „schmerzhafte Kontusion im Lendenbereich“. Kein Grund für das Gericht, Zweifel an der Schuld von Ilona Haslbauer zu hegen. Gesäß oder Lende – einerlei. Sie wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Berufungsverhandlung lässt derzeit auf sich warten.

“Vernichtungswille” der Nachbarin

Ilona Haslbauer leugnet die Tat. Wartet auf ihren Berufungsprozess. Der Gutachter sieht darin eine „wahnhafte Umdeutung der Situation“. Statt Haft folgte also die Psychatrie. Für einen „begrenzeten Zeitraum“. Mittlerweile sind es sieben Monate. Es könnten bis zu fünf Jahre werden. Eine neuerliche „Begutachtung“ steht an.

Die Glaubwürdigkeit von Brigitte B. indessen scheinen weder das Gericht noch der Gutachter in Frage zu stellen.

Mit Flugblättern gegen Justiz und Gutachter: Doris Simon.

Die, Brigitte B., rief in einer Gerichtsverhandlung mit Blick auf Ilona H.: „Die muss weg!“ Diesem Wunsch (Doris Simon nennt es „Vernichtungswille“.) scheinen sowohl das Gericht als auch der Gutachter zu entsprechen. Ende Juni soll eine Entscheidung darüber fallen, ob Ilona Haslbauer für fünf Jahre in der Psychatrie verschwindet. Dann ist sie erst einmal „weg“. Doris Simon verteilt weiter ihre Flugblätter. „Eine wahnhafte Umwandlung der Sachlage nimmt der Gutachter vor“, steht darauf.

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Kommentare (51)

  • Twix Raider

    |

    “5 Jahre” zu verschreiben ist Schmarrn, unfreiwillig in der Ballerburg ist man immer bis auf Weiteres, spätestens alle 2 Jahre ist ein neues Gutachten fällig. Was leider nur zu oft eine reine Formalität ist, sowohl bestellte Gutachter als auch Amtsärzte neigen zum Durchpausen. Zwangsmedikation ist nur als Krisenintervention erlaubt, ansonsten muss man gar nichts schlucken. Wird halt ggf. als mangelnde Compliance vermerkt, was sich auch als aktuelle Krise deuten lässt.

  • Gondrino

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    Es soll tausende solcher Fälle in Deutschland geben. Und keinen interessiert´s. Man sieht ja auch im Fall Mollath, wie langsam die Mühlen der Justiz mahlen, wenn man erst mal verurteilt ist. Wohl weil Richter niemals Fehler machen…

  • johann dampf

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    die psychiatrie war schon immer ein willfähriger helfer für regierungen im umgang mit unbequemen menschen.
    in regensburg vgl. z.b. elly maldaque.
    habe dort lange genug gearbeitet und schäme mich heute dafür

  • hanbav

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    ‘elly maldaque Artikel’ in wikipedia ist lesenswert – auch der ‘Warnungs-Kommentar’ in der Diskussion.

  • steffi

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    Ist die Unterbringung in der Berufungsinstanz verhängt worden? Ds ist ungewöhnlich.

  • Bürgerblick

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    Eigentlich sollte man bei der Recherche (regensburg digital) nicht ein Auge auf den “Lendenschaden” der Brigitte B. werfen, der vielleicht schon vorhanden war und aufgrund der Behauptung Brigitte B. medizinisch diagnostiziert (wann?)wurde. Ausgelöst durch einen Einkaufswagenstoß durch Ilona H? (ohne Zeugen!)
    Was hat denn Ilona H. sonst noch auf dem “Kerbholz” was eigentlich vordergründig für eine Verurteilung nicht ausreicht?( Frage an Dr.Doris Simon!)
    Also braucht man eine Plazebotat (Einkaufswagenstoß) zur Urteilsbegründung um eine Einweisung belegen zu können (med.Gutachten), dass Ilona H. gemeingefährlich ist und eine “Behandlung” dringend braucht.
    In der Anstalt ist dann eine gewünschte “Ruhe”gewährleistet.
    Die “Gemeinschaft” ist dann nicht mehr in Gefahr.
    Der Staat hat wieder einmal vorsorglichst für das Gemeinwohl gehandelt.

  • Venator

    |

    Es scheint eine bayerische Methode zu sein:
    Gustl Mollath, dann der Fall Einhell (vor zwei Tagen in der Südd. Ztg), jetzt diese Frau.
    Alle ab in die Psychiatrie. Ohne überzeugende Gründe, mit zweifelhaften Gutachten.
    Ich bin sicher, das wird – über den Fall Mollath hinaus, der schon ganz schöne Wellen schlägt – eine weitere Diskussion um die Rechtssprechung und die Gutachterei in Bayern geben.

  • Gondrino

    |

    @venator: Ich glaube nicht, dass das ein rein bayerisches Problem ist. Bundesweit sitzen zweifelhafte Fälle in der Psychatrie. Und wenn sich keiner um diese Leute kümmert, bleiben sie da für eine lange, unbestimmte Zeit. Ein Skandal und eine Schande für einen Rechtsstaat. Und unglaublich viel Steuergeld wird dabei auch noch verschwendet.

  • Realistin

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    Der Kommentar wurde gelöscht.

  • Eleonore

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    Zufällig kenne ich Ilona H. und sie hat mir, als sie noch die Wilde Weiber Werkstatt leitete, von o.g. Gutachten erzählt und wie oberflächlich “begutachtet” worden ist. Es scheint, als wäre vorher schon festgestanden, was dabei heraus kommen soll.

    Wenn man auf der untersten Etage des Sozialsystems gelandet ist, tut man sich sehr schwer, Gerechtigkeit zu erfahren, wenn ein “Fehlurteil” erfolgt ist; sei es von Seiten der Arge oder von anderer Seite.

    Ein Mensch, der unkonventionell auftritt, wird alleine dadurch schon bei Gutachtern, Rechtssprechenden, Arge-Mitarbeitern, Hausbewohnern etc. eine Vorurteilslawine sonder gleichen auslösen. Da verzahnen sich dann Meinungen und Aburteilungen, um unliebsame ZeitgenossenInnen zurechtzustutzen.

    Ich habe selber vor einigen Monaten eine Begutachtung eines Bekannten, der ein unglaublich kreativer “Geist” ist, gelesen.
    Seine Art zu reden ist ungewöhnlich ; er surft in Gesprächen ohne Schwierigkeiten von R.M. Rilke zu Jesus und macht noch einige Abstecher zu Beethoven zwischendrin.
    Diese Gabe, die sehr fließend und kreativ und durchaus unkonventionell ist, wurde von einem bekannten Regensburger Psychiater als “gestört” (ich habe den Fachterminus gerade nicht parat) bezeichnet.

    Ein Bekannter von mir, der in der Psychiatrie arbeitet, erzählt mir von der reaktionären Denkungsart in diesen Einrichtungen . Wie sich innovativen Ansätzen zur Behandlung Schizophrener verschlossen wird bspw. .

    Eleonore

  • steffi

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    ich hab immer noch nicht verstanden, auf welcher grundlage sie untergebracht wurde. das wäre doch schon mal hilfreich, um sich ein bild über den fall machen zu können. So ganz schlüssig finde ich das nämlich nicht, so von wegen “Berufung” und “fünf Jahre Laufzeit”. So kann das nicht stimmen.

  • Ohnetalar

    |

    So “gemeingefährlich”, dass Zwangspsychiatrie nötig ist, darf es nur um wiederholte Morddrohungen gehen, nicht Selbstmord, nicht Körperverletzung, nicht nur gegen eine enge Gruppe oder eine Person (hier gegen die Wohnungsnachbarin). Darüber sagt der Artikel noch nichts.

    Beim erneuten Gutachten nach 2 Jahren wäre rechtlich paradox, wenn einer Eingewiesenen die Beweislast aufgebürdet worden wäre, nicht mehr gemeingefährlich zu sein, bzw. eine Kooperationspflicht mit einem Gutachter, zumal wenn sie den nicht selber auswählen konnte aus der Liste aller gerichtlich zugelassenen Gutachter: Schließlich ist eine Zwangseingewiesene ist ja gerade momentan nicht verantwortungsfähig!
    Es müssen also erneute gemeingefährliche Vorfälle während der 24 Monate in der “Anstalt” bewiesen sein und beurteilt durch einen externen Psychiater mit Erfahrung und möglichst tiefgehendem persönlichen Zugang zur Zwangseingewiesenen. Offenbar nicht gemeinfährlich ist in der Anstalt, wenn die Zwangseingewiesene nur Medikamente, Gesprächspartner oder Zwangsmaßnahmen ablehnte.
    Ob der externe Psychiater akademische Publikationen vorweisen konnte, ist völlig ohne Belang.

    Verlangen kann die Öffentlichkeit von der Zwanseingewiesenen nicht, dass sie Gutachten veröffentlicht, die sie als verletzend empfindet.
    Darf Dr. Simon dennoch dazu oder zum vorangegangenen Gerichtsverfahren Informationen geben?

  • Mathilde Vietze

    |

    Ich wehre mich dagegen, daß diese Frau nun zur Märtyrerin
    hochstilisiert wird. Hätte sie Einsicht in ihr Verhalten ge-
    habt und selbst eine Therapie angestrebt, wäre es nicht so
    weit gekommen.
    Aber, das geht natürlich den Sozialromantikern und Gut-
    menschen gegen den Strich.

  • Bert

    |

    Schon klar, Frau Vietze! Jemand, der ansonsten zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt werden würde, fährt für fünf oder mehr Jahre in die Psychiatrie ein, weil er “keine Einsicht in sein Verhalten zeigt”. Und in Ihren Augen ist das noch gut so. Weil die ja eh nur stört. Benimmt sich schließlich nicht so, wie sich das gehört, die Frau. Und wer das nicht so sieht, muss eben ein “Gutmensch” (schönes Wort aus der rechten Vollonk-Ecke) sein.

    Ich wünsche Ihnen, dass Sie nicht von lauter so kaltherzigen Menschen umgeben sind wie Sie einer sind.

  • Mathilde Vietze

    |

    Lieber “Bert” ich habe wenigstens meinen vollen Namen
    genannt und Sie verstecken sich hinter einem x-beliebigen
    Vornamen.

  • Ohnetalar

    |

    Wer Menschen achtet, faselt nicht von „hochstilisiert“, wenn es um verletzte Grundrechte geht. Das Gefangenhalten in der Psychiatrie ist eine massive Verletzung von Grundrechten, die nur bei noch massiverer Gemeingefahr gerechtfertigt werden kann: Die Würde des Menschen ist unantastbar, einfach weil jeder Mensch wertvoll ist, ob „Märtyrer“ oder Andersgläubiger, ob Einwanderer, Kranker, Spinner, Dieb oder Nobelpreisträger. Nach kurzer Besinnung hat Frau Vietze todsicher ihre Menschenachtung erneuert und verzeiht hoffentlich die harte Kritik.

    Kann grundsätzlich ein Mensch, von dem keine (massive) Gemeingefahr ausgeht, geistig oder seelisch doch so krank sein, dass er nicht daran schuldfähig ist, die vom Gericht bestimmten Psychiater so zu fürchten wie einen CIA-Inquisitor? Differenziert die Justiz hier schlüssig (abgesehen vom Gutachter, der selbst mitbetroffen ist, wenn das Begutachtungsobjekt sich ihm nicht preis gab)? Wie kann ein Gericht die mögliche Fortdauer einer Gemeingefahr so prüfen, dass jedes mal kritische Distanz zu vorigen Gutachten maximiert und Verletzungsgefahr eines seelisch anscheinend Kranken minimiert ist? Regensburger Richter sollten Grundlegendes klären!

  • Mathilde Vietze

    |

    Wie schön ist es doch, sich hinter einem Pseudonym zu
    verstecken und denen, die sich offen outen schlaue Rat-
    schläge zu erteilen!

  • Pseudonym

    |

    @ Mathilde Vietze. Pseudonym, wo ist das Problem?

    ‘Die Regierung will das Telekommunikationsgesetz verschärfen, die Polizei soll etwa private Telefon-PIN-Codes erfahren dürfen. Der Bundesrat keine Einwände.’

    http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-12/tkg-pin-bundesrat

    Das heißt alle Bürger unter Generalverdacht. Das ist der Skandal, liebe Mathilde Vietze. Und die SPD im Bundesrat macht mit.

  • Eleonore

    |

    Mathilde Vietze, ich weiß jetzt, daß Sie Mathilde Vietze sind. Dankeschön.
    Bitte beantworten Sie doch nun nicht jeden weiteren Kommentar damit, sich vorzustellen!
    Es ist im Internet durchaus üblich, sich durch ein Pseudonym auszudrücken und hat nichts damit zu tun, daß eine Person weniger rechtschaffen oder glaubwürdig ist.

  • Veronika

    |

    Da schreibe ich nur “Freistaat Bayern”. Hat da jemand etwas anderes erwartet?

  • FJS

    |

    Nur mal angenommen, Brigitte B. hat die Wahrheit erzählt?
    Warum sollte Brigitte B. so eine Geschichte erzählen? Wie groß ist Brigitte B.? Kann man die geschichte nachstellen? Vielleicht ist Brigitte B. so klein, dass eine Verletzung im Lendenbereich durchaus möglich ist?
    Weshalb ist Ilona H. vorbestraft? Etwa wegen Körperverletzung?

  • dugout

    |

    @FJS: Und wenn sie wirklich jemanden mit dem Einkaufswagen verletzt hat ist wegsperren in die Klapse natürlich die gerechte Strafe , oder wie?

  • FJS

    |

    dugout, das habe ich nicht gesagt, aber hat denn Herr Aigner die Gutachten gelesen?
    Weiß Herr Aigner wirklich alle Details?
    Oder kommt der Artikel gerade jetzt wieder, weil das Thema aktuell ist???
    Mir wird hier zu schnell in eine Richtung argumentiert. Keiner der Anwesenden (das unterstelle ich ) weiß wirklich imDetail Bescheid, oder kann mir jemand sagen, warum Ilona vorbestraft ist???

  • Dugout

    |

    @FJS: Nein das ist sicher richtig das keiner hier alle Details kennt. Ich denke aber das der Artikel geschrieben wurde weil es eben offene Fragen gibt.Das hier ordentlich recherchiert wurde setz ich jetzt einfach vorraus.
    In meiner Welt geht man für einfache Körperverletztung nicht in die Psychiatrie. Selbst nach dem fünften Mal nicht.
    Deshalb macht mir das schon irgendwie Angst.

  • Ohnetalar

    |

    Jede Verlängerung einer Psychiatriehaft wesentlich über eine vergleichbare Regelhaftstrafe hinaus ist m.E. in streng normiertem Vorgehen zu prüfen. Dazu gehört Prüfung von Auflagen nach evtl. Entlassung wie Nachweis ambulanter psychol. Behandlung und/oder Wohnortwechsel mit Aufenthaltsverbot für eine Konfliktregion.
    Gefangenhaltung zum vorbeugenden Abbau von Gemeingefährlichkeit – nicht (mehr) zur Strafe – darf es in der Psychiatrie nur kurz oder selten geben (bei massiven Tötungsgefahren).

  • FJS

    |

    In meiner Welt sollte jemand für Körperverletzung Konsequenzen tragen müssen und nach dem fünften Mal, wenn er anscheinend aus den ersten vier Konsequenzen nichts gelernt hat, dann sollte geprüft werden, ob diese Person vielleicht medizinische Hilfe benötigt…
    Nur mal angenommen, beim fünften Mal haben wir Körperverletzung mit Todesfolge…, nicht dran zu denken!

  • frage

    |

    wenn man den zettel “zeugen gesucht” entziffert, dann ging es wohl weniger nur um die sache mit dem einkaufswagen (handgranate im bus) sondern da ist noch einiges mehr vorgefallen. daher finde ich nicht, dass der bericht gut recherchiert wurde, sondern dass man sich auf die aussagen einer person beruft, die ihre sicht der dinge darstellt.

    “Journalism is publishing what someone doesn’t want us to know. The rest is propaganda.”

    das steht über der seite und ich finde es sehr zweifelhaft, uns leser so irrezuführen und aufgrund einer aussage eine ganzes system anzuzweifeln, ohne einen einzigen beweis dafür zu liefern.

    es besteht die möglichkeit, dass es sich hier tatsächlich um eine ernsthafte psychische erkrankung handelt und die gerichte zum SCHUTZ der person die unterbringung gefordert haben.

    allein der erste absatz des in die kamera gehaltenen zettels belegt dies. schade dass die redaktion es nicht schafft, zu recherchieren was tatsächlich los war, sondern einfach mal in den raum stellt, dass alles was die richter machen falsch war.

    ich glaube rd hat durchaus positive erfahrungen mit den gerichten machen können durch die letzten urteile (teils erst in der berufung, aber immerhin). daher glaube ich nicht, dass man pauschal immer nur einer seite glauben sollte…

  • steffi

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    das ist doch geisterkampf im tunnel. so kann das nicht stimmen. Bevor jetzt alle wieder auf den Rechtsstaat schimpfen: Auf welcher Grundlage wurde sie untergebracht, warum gab es eine Berufungsinstanz ( Amtsgericht kann keinen § 63 aussprechen/ Berufung unter der Gefahr eines Aufenthalts in der Psychiatrie wäre niemals durchgezogen worden), derartige zeitliche Vorgaben sind gesetzlich überhaupt nicht vorgesehen,… ich finde es riskant, sich ohne weitere Infos einfach eine Meinung zu bilden

  • Mathilde Vietze

    |

    Frau Eleonore, Sie kennen doch sicher das Sprichwort
    “Sage mir, mit wem Du umgehst………!”

  • Dugout

    |

    @FJS, natürlich muss jemand für Körperverletzung Konsequenzen spüren.

    ” Die Betroffene sitzt nach wie vor in der geschlossenen Psychiatrie. Der Vorwurf: Sie soll ihre Nachbarin mit einem Einkaufswagen gerammt haben.”

    Dies steht im ersten Absatz dieses Artikels

    Für mich gehts hier eher um schlampige Gutachten und mangelnde Sorgfalt bei der urteilsfindung.
    Ob der Artikel in allen Details der Realität entspricht kann ich natürlich nicht sagen. Ich geh aber davon aus.

  • FJS

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    Ich gehe auch davon aus, dass, soweit wie möglich, richtig recherchiert wurde, aber dass die Recherche nicht soweit gegangen ist, dass die Gutachten gelesen wurden. Nur eins steht fest. Gutachter haften privat, das heisst, sollten die Gutachten falsch sein, so kann der verantwortliche Gutachter privatrechtlich angeklagt werden, in einem solchen Falle hätte dies schwerwiegende Folgen, der Gutachter riskiert hier alles, Verlust seines Jobs, Hohe Geldstrafen, und evtl. lebenslange Schmerzensgeldzahlung.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Gutachter, die darauf geschult werden, hier so schlampig und fahrlässig mit ihrem Schicksal spielen.
    Wenn es möglich ist, könnte Herr Aigner doch einen Link zu den Gutachten herstellen. Würde mich brennend interessieren.
    Der “Zeugen gesucht” Zettel und Frau Doris Simon als einzige Informationsquelle führt zu einer eineindeutigen subjektiven Berichterstattung, so mein Eindruck.

  • Gumbo K.

    |

    @FJS:

    ” Nur eins steht fest. Gutachter haften privat, das heisst, sollten die Gutachten falsch sein, so kann der verantwortliche Gutachter privatrechtlich angeklagt werden, in einem solchen Falle hätte dies schwerwiegende Folgen, der Gutachter riskiert hier alles, Verlust seines Jobs, Hohe Geldstrafen, und evtl. lebenslange Schmerzensgeldzahlung.”

    Bitte _einen_ , einen einzigen Fall in D nennen.

    Den gibt es nicht ……..und damit entfällt der Rest des Traktats. Gutachter können machen was sie wollen.

  • erik

    |

    im Allgemeinen ist das für mich der offensichtliche Unterschied, nämlich hätte die Dame ein Parteibuch und würde zum Beispiel im Verwaltungsrat einer staatlichen Bank dem Freistaat Bayern die größte Kapitalvernichtung seit dem 2.Weltkrieg verursachen, dann würde sie heute noch im Amt oder auf dem Posten sitzen und könnte auf eine richtig fette 6stellige Altersversorgung hoffen, im Gegensatz dazu reicht als Normal-Bürger oft schon Kleinigkeiten aus um weggesperrt zu werden. Jedes Jahr mehr Repression und Einschüchterung durch höhere Strafen und Sanktionen bzw. Abbau von Rechten für den Normalbürger auf der einen Seite und auf der anderen, der Politiker- und Klüngel-Seite, eine Art Blanko-Scheck für die eigene Straffreiheit und Selbstbedienung, so würde ich die Politik der letzten Jahre in diesem Land zusammenfassen.

  • Mein Name

    |

    Jaja, die Regensburger Justiz: die wird auch im linken Kampfblatt “Bayerische Staatszeitung” angemessen gewürdigt: http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/da-stelln-wer-uns-mal-janz-dumm.html
    Der Staatsanwalt von damals ist heute Presseverantwortlicher und rechtfertigt das Nichtstun bei Mollaths Wiederaufnahmeanträgen (ab 4:15): http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=11568830/pv=video/nid=233454/1fuay5f/index.html

  • Dr. Horst Pöhlmann

    |

    Wann wird man endlich begreifen, dass es seit 1959 keine Staatsgerichte mehr gibt. Da wurde nämlich § 15 Gerichtsverfassungsgesetz gestrichen der da lautete: Gerichte sind Staatsgerichte. Seit 2007 ist sogar das gesamte GVG mangels Geltungsbereich ungültig, ebenso wie die Strafprozessordnung und die Zivilprozessordnung. Deshalb unterschreiben auch keine Richter mehr das Urteil. Die sog. Urteile sind immer gefälschte Urkunden die von einer Justizangestellten üblicherweise beglaubigt sind – die das gar nicht darf. In diesem konkreten Fall muß man den “Richter” wegen Amtsanmassung, Anstiftung zur Urkundenfälschung und Irreführung der Bevölkerung anzeigen. Mit Einstellung des Verfahrens bestätigt der “Staatsanwalt” an Eides statt: Ich bin Staatsanwalt eines völkerrechtlich bestehenden Staates. Ich habe die Unterschrift eines Richters an einem Staatsgericht persönlich gesehen und mich von deren Echtheit überzeugt. Sollte sich diese eidesstattliche Versicherung als falsch herausstellen unterwerfe ich mich freiwillig der Höchststrafe für Meineid und bezahle 2 Millionen Euro Schadenersatz aus meinem Privatvermögen. Ich hafte auch mit meinen Pensionsansprüchen. Die Streichung von § 15 GVG und des Artikels 23 GG ist mir bekannt. Ich kenne ausserdem die Entscheidung des obersten Verwaltungs- gerichts nachdem Gesetze ohne Geltungsbereich ungültig sind. — Dies hat schon mehrmals funktioniert!

  • Schuldfähig nach Gutachters Gusto? | Regensburg Digital

    |

    […] sieben Jahren in der Forensik im Maßregelvollzug – im Moment im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen. Im Zuge eines langjährigen Streits soll sie eine Nachbarin zwei Mal mit einem Einkaufswagen gerammt…. Ein Gutachter attestierte Haslbauer seinerzeit ein „paranoides Wahnsystem“ und sie landete […]

  • Gargamel

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    Die Maßnahmen sind genauso logisch wie Einkaufswagen zu verbieten.

  • Tina

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    Nein, es ist kein bayrisches Problem, mein Sohn ist seit 5 Jahren im Berliner Maßregelvollzug mit dem §63, weil er 17 Anzeigen hatte und Obdachlos war. Es warn Ladendiebstähle und eine Anzeige wegen körperlicher Gewalt, vor Gericht stellte sich dann raus, die Freundin, die die Anzeige wegen körperlicher Gewalt machte, wurde nicht von ihm geschlagen, sie wollte ihm nur eins auswischen!
    Das ist ihr wohl gelungen, denn trotz Bauchschmerzen seitens des Richters, bekam mein Sohn den §63, weil an dem Tag niemand wusste, wo er sonst untergebracht werden sollte und nun ist er in der Mühle des Maßregelvollzugs.

    Fehldiagnose, Isolationsraum (auch für Nichtigkeiten), Medikamente (die auf die Leber gehen) usw…..
    kein Ende in Sicht, er ist jetzt 22 Jahre und er ist nicht der Einzige, ich kenne einige Fälle, da ich eine SHG für Angehörige von Maßregelvollzugsinsassen leite!

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